Betriebsverpachtung2 Fragen: Liegt eine Betriebsaufgabe vor? Wie sind die Pachteinnahmen ESt-lich zu behandeln? --> WAHL: Betriebsaufgabe: Aufgabegewinn versteuern; anschließend Einkünfte aus V&V Betriebsunterbrechung ...
BetriebsunterbrechungGewerbebetrieb "ruht" Wirtschaftsgüter des Gewerbebetriebs bleiben Betriebsvermögen keine Aufdeckung stiller Reserven --> Pachteinnahmen sind GEWERBLICH aber NICHT gewebesteuerpflichtig
2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeitaus freiberuflicher Tätigkeit aus sonstiger selbstst. Arbeit Gewinn aus der Veräußerung des Vermögens, das der selbstst. Arbeit dient
selbstständige ArbeitSelbstständigkeit nachhaltige Betätigung Beteiligung am allgemeinen wirtschatlichen Verkehr Gewinnerzielungsabsicht Bejaung selbstst. Arbeit = KEINE Gewerbesteuerpflicht
freiberufliche Tätigkeitim Gesetz nicht definiert Gesetz führt lediglich Tätigkeiten auf (Katalogberuf) Geistige Arbeit von Bedeutung (Qualifikation) "Ähnliche Berufe" müssen mit Katalogberuf vergleichbar sein --> Wissensprüfung ...
3. Einkünfte aus L&FSelbstständigkeit nachhaltige Betätigung Beteiligung am allgemeinen wirtschatlichen Verkehr Gewinnerzielungsabsicht planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens (URPRODUKTION) Verwertung ...
Primäreinkünfte aus L&FEinkünfte unmittelbar aus einer wirtschaftlichen Betätigung (Verkauf von Eiern, Weizen, ...) [gerwerbliche Tätigkeit liegt vor bei >30%-igem Zukauf und mangelnder Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) ] ...
ArbeitnehmerbegriffMaßgeblich: Bestehen eines Dienstverhältnisses Arbeitnehmer schuldet seine Arbeitskraft ist weisungsabhängig bezieht festen Arbeitslohn
Arbeitslohn-BegriffBruttoarbeitslohn: Arbeitnehmeranteil an der RV Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält Geldleistungen & sonstige geldwerte Güter (Sachbezüge) Kann auch von 3. geleistet werden (Aktienoptionen ...
WerbungskostenAufwendungen zu Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen D.h. Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind Abziehbar von den Einnahmen (keine Steuervergünstigung, ...
5. Einkünfte aus KapitalvermögenEntgelte und Vorteile für die Überlassung von Kapital erfasst werden "Früchte des Kapials" (nicht das Kapital als Vermögen selbst) D.h. Anschaffungskosten und spätere Wertschwankungen führen NICHT ...
KapitalertragsteuerVorauszahlung auf die ESt-Schuld für Kapitalerträge Ab 2009: Abgeltungsteuer (25%)
5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungnur anwendbar, wenn die verpachteten Gegenstände zum Privatvermögen gehören Mieteinnahmen eines Gewerbetreibenden oder Freiberuflers aus der Vermietung von betrieblichen Gegenständen sind Einkünfte ...
SubsidiariätV&V nur dann nach V&V besteuert, wenn die Einkünfte nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind
WerbungskostenAufwendungen zur Erzielung von Einnahmen können als Werbungskosten abgezuogen werden, wenn die Ausgaben durch die Vermietungstätigkeiten veranlasst sind sofort abziehbar Anschaffungs- und Herstellungskosten ...
Liebhaberei V&Vteilweise Selbstnutzung einer Ferienwohnung ist Liebhaberei (erst bei >30 Jahren Überschuss = Absicht) befistete Vermietung
Einkünfte aus sonstigen Leistungenjedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kein und um des Entgeltes willen erbracht wird KEIN Auffangtatbestand
Ermittlung der Einkünfte (Überlick)Das EStG kennt 4 Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich Gewinnermittlung durch Überschussrechnung Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (L&F) Gewinnermittlung nach Tonnage (Handelsschiffe) ...
Überschussermittlungreine Geldverkehrsrechnung Von Einnahmen werden Werbungskosten abgezogen
1. Gewinnermittlung: BetriebsvermögensvergleichErmittlung durch Bilanzierung und Buchführung d.h. Buchführungspflichtige und freiwillig Buchführende (L&F, Freiberufler, Gewerbetreibende) Gewinn = BV(Ende WJ) - BV(Ende verg. WJ) + Entnahmen ...
BetriebsvermögenzugehörigkeitWirtschaftsgüter gehören zum BV, wenn sie aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt worden sind
notwendiges BVWirtschatsgut dient dem Betrieb unmittelbar und ist objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt z.B. Maschine
gewillkürtes BVWirtschaftsgut, dass objektiv geeigent ist und subjektiv bestimmt ist, dem Betrieb zu dienen Ausschluss bei verlustbringendem WG
EntnahmenWirtschatsgüter des Betriebsvermögens werden in Privatvermögen/betriebsfremde Zwecke überführt daraus entsteht eine Betriebsvermögensminderung Diese Minderung ist außerbetrieblich --> sie darf ...
EinlagenWirtschaftsgüter und Bareinlagen, die aus dem PV ind das BV zugeführt werden Teilwert
Absetzung für Abnutzung (Afa)nur möglich bei abnutzbaren WG des AV wenn Anschaffungskosten <150€ = Sofort AfA 150€-1000€ = Sammelposten (Abschreiben auf 5 Jahre) linear
Betriebsausgaben (Einnahmeüberschussrechnung)Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind/Alle Güter in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb geleistet werden auch vorweggenommene Betriebsausgaben KEINE durchlaufenden Posten KEINE ...
Wechsel der Gewinnermittlungsartnur zu Beginn des Wirtschaftsjahres möglich Bindung für grundsätzlich 3 Jahre Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit (Korrektur durch Zu- und Abschläge)
Zu- und Abflussprinzip (Überschusseinkünfte)Veränderungen im Bereich des eingesetzten Vermögens bleiben UNBERÜCKSICHTIGT deswegen KEINE Einnahme durch Veräußerung von Vermögensgegenständen, da Wertveränderung grundsätzlich außer Betracht ...
Einnahmen (Überschusseinkünfte)Einnahmen = Güter in Geld oder Geldeswert Einsparungen duch eigene Leistung sind KEINE Einnahmen
Veranlassungszusammenhang (Überschusseinkünfte)Einnahmen müssen durch die einkunftserzielende Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlasst sein wenn die Einnahemen iwS eine Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist NICHT bei privaten Umständen ...
Werbungskosten (Überschusseinkünfte)Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen Veranlassung durch die Erwerbstätigkeit Nachträgliche Werbekosten möglich (Schadenersatz) Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte ...
Abzüge und ErmäßigungenAuwendungen für Lebensführung/private Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Freibeträge Sonderausgaben und außergew. Belast. ...
SonderausgabenAufwendungen, die weder Betriebsausgaben, noch Werbungskosten sind KEINE Begleichung durch dritte beschränkt und unbeschränkt abzugsfähig