GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Werbungskosten
Rückseite
- Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen können als Werbungskosten abgezuogen werden, wenn die Ausgaben durch die Vermietungstätigkeiten veranlasst sind
- sofort abziehbar
- Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nach Afa jahresanteilig abzuschreiben
Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.