GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Werbungskosten
Rückseite
  • Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen können als Werbungskosten abgezuogen werden, wenn die Ausgaben durch die Vermietungstätigkeiten veranlasst sind
  • sofort abziehbar
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nach Afa jahresanteilig abzuschreiben

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.