GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Einkünfte aus sonstigen Leistungen
Rückseite
  • jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kein und um des Entgeltes willen erbracht wird
  • KEIN Auffangtatbestand

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.