GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Veranlassungszusammenhang (Überschusseinkünfte)
Rückseite
  • Einnahmen müssen durch die einkunftserzielende Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlasst sein
  • wenn die Einnahemen iwS eine Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist
  • NICHT bei privaten Umständen

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.