Zivilrecht (Fach) / ZPO (Lektion)
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- Begründet nachträgliche Ausübung des Anfechtungsrechts ... Rspr. BGH: Nein. Es kommt auf die objektive Entstehung der Gestaltungsrechte an. Dafür spricht, dass es Rechtssicherheit bereits im Ersturteil schafft. A.A.: Es kommt auf Zeitpunkt der Ausbübung ...
- die Veräußerung hinderndes Recht iRd Drittwiderspruchsklage ... Ein Recht, welches eine Veräußerung der Sache durch den Schuldner dem Dritten gegenüber rechtswidrig machen würde.
- Einstweilige Verfügung Ein sonstiger, nicht auf Geld gerichtete Individualanspruch soll schnell durchgebracht werden.
- Arrest Auf Geld gerichteter Individualanspruch, der schnell durchgebracht werden soll.
- Statthaftigkeit vom Arrest Zur Sicherung von Ansprüchen auf Geldzahlung gerichtet.
- Namen der Beteiligten beim einstweiligen Rechtsschutz ... Antragsteller und Antragsgegner
- Bezeichnung Beteiligte beim einstweiligen Rechtsschutz ... Verfügungskläger und Verfügungsbeklagter bzw. Arrestkläger und Arrestbeklagter.
- Vollstreckungsklausel Eine Vollstreckungsklausel ist die amtliche Beurkundung der Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels.
- Urteile Streng formbedürftige Entscheidungen des Gerichts, deren Inhalt gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 318 ZPO). Es muss eine stets mündliche Verhandlung vorgehen, es sei denn das Gesetz bestimmt das Gegenteil. ...
- Beschlüsse Gerichtliche Entscheidungen, die durch den Richter, den Rechtspflegr oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gefällt werden können. Anfechtbar teilweise mit der Beschwerde §§ 567 ff. ZPO. Möglich ...
- Verfügung des Gerichts § 329 ZPO Prozesshandlung des Gerichts, die der Vorsitzende des Kollegialgerichts allein vornehmen kann. Durch sie werden nur prozessleitende Maßnahmen getroffen, dh. einen Prozess beenden kann sie ...
- Zwischen welchen Urteilen wird unterschieden? Endurteil, Vorbehaltsurteil und Zwischenurteil Feststellungsurteil, Leistungsurteil und Gestaltungsurteil Prozessurteil (es wird nur über Zulässigkeit entschieden) und Sachurteil.