Zivilrecht (Fach) / ZPO (Lektion)

Vorderseite die Veräußerung hinderndes Recht iRd Drittwiderspruchsklage
Rückseite

Ein Recht, welches eine Veräußerung der Sache durch den Schuldner dem Dritten gegenüber rechtswidrig machen würde.

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