Rechnungslegung (Fach) / Bilanzierung II (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 78 Karteikarten
Heft 4
Diese Lektion wurde von Aglae erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Bewertung von Rückstellungen im Handelsrecht vs Steuerrecht Handelsrecht: Aktivierung des "Erfüllungsbetrags" das heisst, zukünftige Preissteigerungen werden bewertetd.h. + Kostensteigerung oder + Aufzinsung Aufzinsung wird ab 12 Monate dem Abzinsungssatz der durch die Deutsche Bundesbank ermittelt wird entnommen. Liegt in den letzten jahren bei 5,5% Steuerrecht: Hier wird auf die Erfahrung aus der Vergangenheit abgestellt Künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden ab 12 Monate mit einem Jahreszinssatz von 5,5 % Abzuzinsen Ergebnis: In der Regel erfolgt dadurch in der Steuerbilanz ein niedrigerer Ansatz für die selbe Rückstellungdadurch ist der Gewinn nach Steuerrecht größer und es müssen mehr Steuern gezahlt werden als der Handelsbilanz zu entnehmen wäre -> passive latente Steuern
- Pensionsrückstellungen Voraussetzungen Handelsrecht vs Steuerrecht Handelsrecht: unmittelbare Zusage durch den Unternehmer selber: Verbindlichkeit dem Grunde nach, die in ihrer Höhe ungewiss ist: Passivierungsgebot mittelbarer Zusage indem der Unternehmer eine Versorgungskasse zur Rentenzahlung beauftragt:Wahlrecht zur passivierung von Rückstellungen Steuerrecht: § 6a EStG stellt ein Wahlrecht dar, dieses wird aber durch den Maßgeblichkeitsgrundsatz wieder relativiert, da in der Handelsbilanz bei einer unmittelbaren Zusage eine Rücklage zwingend zu bilden ist Teile ausgelassen
- Bewertung von Pensionsrückstellungen Handelsrecht vs Steuerrecht Handelsrecht: erst seit BilMoG im Handelsrecht geregelt Ansatz zum Erfüllungsbetrag, also + Inflation und Aufzinsung und + Trends (Lohn, Lebenserwartung oÄ) Anzusetztende Abzinsungssätze (deutsche Bundesbank und Wahlrecht) sind idR niedriger als im Steuerrecht (6%) Vermögensgegenstände ausschließlich zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen (Pensionsrückdeckungsversicherung) sind zwingen zu verrechnenDadurch wird die Handelsbilanz verkürzt, aber nicht der Gewinn beeinflusst Zuführungsbetrag = Teilwert 02 - Teilwert 01 Steuerrecht: zukünftiger Erfüllungsbetrag richtet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag also höchstens der Teilwert Teilwert wird durch versicherungsmathematische Methoden errechnet (Höhe, erwartete Lebensdauer usw) Abzinsung 6% Preissteigerungen/senkungen werden ausschließlich berücksichtigt wenn rechtlich vereinbart Rückdeckungsanspruch aus Versicherung wird nicht verrechnet sondern als Wirtschaftsgut aktiviert Zuführungsbeitrag = Teilwert 02 - Teilwert 01 Ergebnis: Die Rückstellungen der Handelsbilanz sind in der Regen höher, dadurch der Gewinn kleiner und auch die Steuerlast niedriger als in der Steuerbilanz das führt zu latenten Steuern, idR passiven latenten Steuern
- Latente Steuern aktive latente Steuern: Gewinn H. < Gewinn S. voraussichtliche Steuerentlastung AktivierungsWAHLRECHT passive latente Steuern: Gewinn H. > Gewinn S. voraussichtliche Steuerbelstung PassivierungsPFLICHT
- Latente Steuern Temporary Konzept (3) seit BilMoG 1. zeitlich begrenzte Differenzen: automatische Umkehr, also AusgleichzB degressive Abschreibung einer Maschine, im Steuerrecht nur linear 2. Quasi-permanente Differenzen: Umkehr nur aufgrund von ZusatzentscheidungenzB Abschreibung eines Grundstücks (Wahlrecht), latente Steuer löst sich erst bei Veräußerung wieder auf 3. Permanente Differenzen: keine UmkehrzB Vergütung des Aufsichtsrates: Handelsrecht Aufwand, Steuerrecht nur zur Hälfte Absetzungsfähig 1 und 2 = aktive oder passive latente Steuer3 = Keine Berücksichtigung!
- Latente Steuern Ausschüttungssperre Ein Betrag an aktiven latenten Steuern darf nicht ausgeschüttet werden, es handelt sich hierbei um einen nicht realisierten Gewinn
- Saldierung latente Steuern passive latente Steuern - Passivierungspflicht aktive latente Steuern - dürfen verrechnet werden
- Rechnungsabgrenzungsposten ARAP: eigene Vorauszahlung, d.h. Ausgaben (zB Miete) die Aufwendungen für das nächste Jahr sind, da sie Erträgen des nächsten Jahres zuzuordnen sind Ausgabe im alten Jahr und Aufwendung im folgenden Jahr PRAP: Einnahme im alten Jahr und Ertrag im folgenden Jahr
- GuV Grundlagen Zeitraumrechnung meist in Staffelform, traditionelle Kontenform auch erlaubtStaffelform ist aber übersichtlicher und aussagefähiger: Zwischenergebnisse werden zur Kennzahlenrechnung genutzt Kapitalgesellschaften zwingend Staffelform Umsatzkostenverfahren nach Kostenstellen (Weltweit dominierend) Gesamtkostenverfahren nach den Produktionsfaktoren (Sachkonten)
- Gesamtkostenverfahren vs Umsatzkostenverfahren Unterschied Unterschied: Berechnung des Betriebsergebnisses Gesamtkostenverfahren: 1. Umsatzerlöse+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + 3. andere aktivierte Eigenleistungen + 4. sonstige betriebliche Erträge = Gesamtleistung - 5. Materialaufwand - 6. Personalaufwand - 7. Abschreibungen - 8. sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis Gesamtkostenverfahren: 1. Umsatzerlöse - 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen = 3. Bruttoergebnis vom Umsatz - 4. Vertriebskosten - 5. allgemeine Verwaltungskosten + 6. sonstige betriebliche Erträge - 7. sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis
- Gesamtkostenverfahren Den gesamten Aufwendungen werden durch den Korrekturposten Bestandsveränderungen der Periode entsprechend gekürzt. Das bedeutet Aufwendung zur Herstellung von nicht verkauften Erzeugnissen werden also gekürzt: + Umsatzerlöse 17 000 GE+ Bestandserhöhung 700 GE- Materialaufwand 5500 GE- Personalaufwand 7500 GE= Jahresüberschuss 4700 GE
- Gesamtkostenverfahren Vorteile: Daten können aus der Finanzbuchhaltung übernommen werden Rechnerisch sehr einfach Adressaten: Unmittelbarer Ausweis der unmittelbaren Ergebniswirksamkeit der Bestandsveränderungen Rückschlüsse auf zukünftigen Erfolg durch die Strukturierung
- Umsatzkostenverfahren Ziele des Gesetzgebers (5) Einführung des Umsatzkostenverfahren 1985 nur Umsatzvorgänge zur Gewinnermittlung Transparenz, welche Funktionsbereiche welche Kosten verursachen internationaler Vergleich Unterstützung der Aufstellung von Konzernabschlüssen mit internationalen Verflechtungen Harmonisierungsmaßnahmen europäische Union
- Umsatzkostenverfahren + Vorteile Umsatzerlöse werden nur den dazugehörigen Umsatzaufwendungen gegenübergestellt: TransparenzInternationaler Vergleichleichte Errechnung der KennzahlenGut geeignet für monatliche oder sogar tägliche GuV da kein Abschluss der Bestandskonten nötig
- Gesamtkostenverfahren Erklärung der Einzelnen Positionen nur Bilanzergebnis 1. Umsatzerlöse: Gewöhnliche Geschäftstätigkeit, keine Mieteinnahmen o.Ä. 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandsaußerplanmäßige Abschreibung wird nicht berücksichtigt, planmäßig schon 3. andere Aktivierte Eigenleistungen- selbstrstellte Sachanlagen- altivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes- Bestandsveränderungen selbst erstellter Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe- Aufwendungen für Materialien und Leistungen der aktivierten Eigenleistungen 4. Sonstliche Betriebliche ErträgeSammelposten/Alle regelmäßigen Erträge die nicht der typisch für die Gewöhnliche Geschäftstätigkeit sind aber auch nicht so untypisch dass es sich um außerordentliche Erträge oder Finanergebnis handelt. zB Kantinen, Mieten, Lizenzverträge usw. 5. Materialaufwand- Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe- Aufwendungen für bezogene Leistungen die mit dem Leistungsprozess in Verbindung stehen 6. Personalaufwandgesondert dokumentieren: Löhne und Gehälter (Brutto), Sozialabgaben, Altersversorgung, Unterstützung 7. Abschreibungen2 Unterposten: - immaterielle Vermögensgegenstände- Sachanlagenaußerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegeben 8. Sonstige betriebliche ErträgeSammelpostenanalog zu sonstige Betriebliche Erträge
- Gesamtkostenverfahren Erklärung der Einzelnen Positionen nur Bilanzergebnis 1. Umsatzerlöse: Gewöhnliche Geschäftstätigkeit, keine Mieteinnahmen o.Ä. 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandsaußerplanmäßige Abschreibung wird nicht berücksichtigt, planmäßig schon 3. andere Aktivierte Eigenleistungen- selbstrstellte Sachanlagen- altivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes- Bestandsveränderungen selbst erstellter Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe- Aufwendungen für Materialien und Leistungen der aktivierten Eigenleistungen 4. Sonstliche Betriebliche ErträgeSammelposten/Alle regelmäßigen Erträge die nicht der typisch für die Gewöhnliche Geschäftstätigkeit sind aber auch nicht so untypisch dass es sich um außerordentliche Erträge oder Finanergebnis handelt. zB Kantinen, Mieten, Lizenzverträge usw. 5. Materialaufwand- Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe- Aufwendungen für bezogene Leistungen die mit dem Leistungsprozess in Verbindung stehen 6. Personalaufwandgesondert dokumentieren: Löhne und Gehälter (Brutto), Sozialabgaben, Altersversorgung, Unterstützung 7. Abschreibungen2 Unterposten: - immaterielle Vermögensgegenstände- Sachanlagenaußerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegeben 8. Sonstige betriebliche ErträgeSammelpostenanalog zu sonstige Betriebliche Erträge
-
- Umsatzkostenverfahren Erklärung der Einzelnen Positionen nur Bilanzergebnis 1. Umsatzerlöseanalog zu Gesamtkostenverfahrenalle Einnahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen- Material und Personalaufwand- Anteilige Abschreibungen und ggf außerplanmäßige Abschreibungen = Bruttoergebnis vom Umsatz 3. Vertriebskosten- Verkaufsabteilung- insb. anteilige Personalkosten- anteilige Abschreibungen- Verpackungs- und Transportkosten- Provisionen- Werbeagenturen, Marketingabteilungen, Verkehrsnetz usw. 4. Allgemeine Verwaltungskosten= fängt auf, was Oben noch nicht untergekommen ist- Geschäftsführung, Rechnungswesen, Rechts- und Revisionsabteilung- insb. anteilige Personalkosten- anteilige Abschreibungen 5. sonstige betriebliche Erträgeanalog Gesamtkostenverfahren = SammelpostenzB Kantine usw. (nicht super typisch, nicht super untypisch) 6. sonstige betriebliche Aufwendungenanalog Gesamtkostenverfahrenfällt aber regelmäßig niedriger aus, weil durch die obige Aufteilung bereits mehr abgedeckt ist
- Das Finanzergebnis Einzelne Posten erklärt = Erfolg aus Kauf und Verkauf oder dem Halten von Finanzanlagen 1. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen- Dividenden, Gewinnanteile an Personengesellschaften, Zinsen aus beteiligungsähnlichen DarlehenNICHT: Gewinne aus Beteiligungsveräußerung! -> sonstige betriebliche Erträge 2. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzvermögens, davon aus verbundenen Unternehmen- Alle übrigen Erträge (analog 1)NICHT: Veräußerungsgewinnse! -> sonstige betriebliche Erträge 3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen- eingenommene Zinsen o.Ä. soweit sie nicht aus Anlagen resultieren 4. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UV 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen- bezahlte Zinsen für gebundenes Fremdkapital o.Ä.
- GuV das Ergebnis der gewöhnlchen Geschäftstätigkeit Betriebsergebnis + Finanzergebnis
- GuV das außerordentliche Ergebnis keine einheitliche Meinung hier: Aufwendungen und Erträge die - außerhalb der gewähnlichen Geschäftstätigkeit- unregelmäßig, ungewöhnlich, oder selten sind zB: - Erfolg einer Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs- vob Patenten oder sonstigen Rechten- Sarnierungsgewinne oder Verlusteusw.
- GuV Steuerergebnis 1. Steuern vom Einkommen und ErtragzB Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, ausländische Ertragssteuerndavon abzusetzten: Steuererstattungen, Auflösung von Steuerrückstellungen, Be- und Entlastung aus der Steuerabgrenzung 2. Sonstige Steuern= SammelpositionzB Grundsteuer, Kfz-Steuer, Versicherungssteuer, Ausfuhrzölle Nicht: Steuern für AK!
- Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigketi (Betriebsergebnis und Finanzergebnis+außerordentliches Ergebnis- Steuerergebnis
- Angang 4 Zwecke Interpretationsfunktion (Erläuterungen) Korrekturfunktion (zusätzliche Angaben zur Erklärung einer Verzerrung) Entlastungsfunktion (zB Wahlrecht Anlagenspiegel) Ergänzungsfunktion (zB Leasingverträge oÄ das nicht Bilanziert wird)
- Anhang grundlegende Struktur (3) 1. Allgemeine Informationen zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2. Spezifische Erläuterungen zu einzelnen Bilanz- und GuV- Posten 3. Sonstige Informationen nach § 285 HGB
- Lagebericht Grundsätzliches - für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften / gleichgestellte Personengesellschaften - Chancen und Risiken - subjektiver Bericht: Unterliegt nicht GoB aber den Grundsätzen ordnungsgemäßer Lageberichterstattung - Mindestens § 289 HGB, Erweiterungen sind zulässig
- Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung (5) Vollständigkeit Verlässlichkeit Klarheit und Übersichtlichkeit Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung Konzentration auf die Nachhaltige Wertschaffung
- Lagerebicht Inhalte (10 + 1 Extra) 1. Wirtschaftsbericht über das vergangene Jahr 2. Risiko & Prognosebericht idR 2 Jahre (zB anstehende Investitionen oÄ 3. Nachtragsbericht (zwischen Abstellungsstichtag und Aufstellungsdatum) 4. FinanzrisikoberichtRisiken sowie Ziele und Methoden der Verwendung von Finanzinstrumenten 5. Forschungs & EntwicklungsberichtPersonaleinsatz, Forschungsschwerpunkte, aktuelle Entwicklungsvorhaben und Aufwendungennicht zu detailliert wegen Wettbewerb 6. Zweigniederlassungsbericht 7. Vergütungsbericht (nur bei börsennotierten AG)Grundzüge des Vergütungssystems sowie Darlegung der Vergütung von Vostand und Aufsichtsratwenn jedes einzelne Vorstandsmitglied hier aufgeführt wird kann das im Anhang ausgelassen werden 8. Nicht-finanz. Leistungsindikatoren (nur große Kap Gesellschaften) 9. Überahmesituationbei gehandelten Wertpapieren: Eindruck über die Struktur der Gesellschaft und mögliche Übernahmehindernisse 10. Kontroll und RisikomanagementsystemKontollmanagement: Kontrolle der Einhaltunf der ordentlichen RechnungslegungRisiko: Interne Rechnungslegung zur Kontrolle der Entwicklung EXTRA bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften:3 Teilige Erklärung zum Corporate Governance Kodex
- Corporate Governance Kodex (3) 1. Erklärung, dass dem Kodex entsprochen wurde 2. Abweichungen erklären 3. Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrates