Rechnungslegung (Fach) / Bilanzierung II (Lektion)

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Heft 4

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  • Funktionen des Eigenkapitals (5) Frage für Anleger: Investiere ich in EK oder FK 1. EK kann als Ausgleich für Verluster herangezogen werden 2. EK Anteil - Anspruch auf Gewinn (Dividende) 3. EK Einfluss auf Geschätsführung 4. Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (mit EK oder gesamtem Vermögen) 5. Finanzierungsfunktion: Hoher EK Anteil sorgt für Kreditwürdigkeit
  • Gezeichnetes Kapital Mindestanforderungen = Nennwert des Kapitals AG: Grundkapital; GmbH: Stammkapital Stückaktien oder Nennwertaktien (Mindestens 1€) AG: Grundkapital mind. 50TBareinlagen müssen mind. zu 1/4 sowie der gesamte Agiobetrag eingefordert seinSacheinlagen müssen bei Gründung vollständig geleistet seinEs kann also zu ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital kommen GmbH: Stammkapital mind 25TSacheinlagen müssen in voller Höhe geleistet seinauf jeden Gesellschaftsanteil müssen 1/4 des Nennbetrags geleistet seinInsgesamt muss durch Geld und Sacheinlagen mind. die Hälfte der 25T € geleistet worden seinhier kommt es also auch zu ausstehenden Einlagen UG: Keine Sacheinlagen zulässung + keine ausstehenden Einlagen zulässigbis 25T€ Stammkapital gesetzliche Rücklage 1/4 des JÜ
  • Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Gläubigerschutzvorschrift Nennkapital und Agio darf nicht ausgezahlt werden das Kapital soll zum Gläubigerschutz aufrechterhalten werden
  • Eingeforderte, nicht eingezahlte Einlagen Ausweis in der Bilanz Aktiva  AVUV  Vorräte  Forderungen     1. FLuL     2. Eingeforderte nich eingezahlte Einlagen     (wenn eingefordert in dieser Periode) = wirtschaftliche Berichtigung des Eigenkapitals
  • Eingeforderte, nicht eingezahlte Einlagen Ausweis in der Bilanz Aktiva  AVUV  Vorräte  Forderungen     1. FLuL     2. Eingeforderte nich eingezahlte Einlagen     (wenn eingefordert in dieser Periode) = wirtschaftliche Berichtigung des Eigenkapitals Es wird gesetzlich nicht verlangt, dass das gezeichnete Kapital direkt in voller Höhe eingezahlt ist. Ist dies der Fall haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Hat die Gesellschaft die Gesellschafter dazu aufgefordert das Kapital einzuzahlen (Rechnung): eingeforderte nicht eingezahlte Einlagen
  • nicht eingeforderte, ausstehnde Einlagen Ausweis in der Bilanz Passiva EK  1. Eingefordertes Kapital          Gezeichnetes Kapital                                      100          nicht eingeforderte ausstehende Einlagen      -10                                                                                               90  2. Kapitalrücklage  3. Gewinnrücklagen Das Kapital in schon ins genzeichnete Kapital eingetragen, es wurde von der Gesellschaft aber noch nicht eingefordertGängig zB bei Versicherungen
  • Erwerb "eigener Anteile" 1. grundsätzlich Verboten: Herabsetzung des Kapitals ≠ Gläubigerschutz 2. durch einzelne Ausnahmen allerdings erlaubt § 71 AktG bzw § 33 GmbHGzB Mitarbeiterbeteiligung, oder Verhinderung existenzieller Schaden 3. maximal 10% des Grundkapitals 4. Nennwert: Kurzung Kapital und freie Rücklagen    Agio: Kürzung freie Kapitalrücklage Ausweis in der Bilanz:Passiva  A. EK       1. Ausgegebenes Kapital                 Gezeichnetes Kapital                  100                 Nennbetrag eigener Anteile        -10                90                 
  • Kapitalerhöhung Voraussetzung 4 Möglichkeiten Voraussetzung: 3/4 Mehrheit der Haupt- bzw. Gesellschaftsversammlung 1. Kapitalerhöhung gegen Einlagen 2. bedingte Kapitalerhöhung (ordentliche Kapitalerhöhung) 3. genehmigte Kapitalerhöhung 3. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Kapitalerhöhung gegen Einlagen ordentliche Kapitalerhöhung junge Aktien werden gegen Zahlung der Einlage ausgegeben Aktionäre haben Bezugsrechte, welcher sich aus ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital ergibt Geld- oder Sacheinlagenbei Stückaktien gleiches Verhältnis, ansonsten VerzerrungNennwertaktien: Nicht unter dem Nennwert, Emission über dem Nennwert ist zugelasenSacheinlagen müssen geprüft werden Kapitalerhöhung gegen Einagen wird durch die Eintragung der Durchführung im Handelsregister wirksam
  • Bedingte Kapitalerhöhung 3 Zwecke Kapital soll nur insoweit erhöht werden, wie Aktionäre von einem Umtauschrecht oder Bezugsrecht gebrauch machenzB Gewährung von Bezugsrechten im Arbeitnehmerkreis enge Zweckbegrenzung:1. Umtausch oder Bezugsrechte für Wandelschuldverschreibungen2. Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschluss3. Bezugsrechte für Arbeitnehmer oder Mitglieder der Geschäftsführung Grenze 10% bis 1/2 des Grundkapitals
  • Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in den nächsten 5 Jahren bis zu einem bestimmten Nennwert zu erhöhen Im Angang anzugeben Wird wirksam durch die Eintragung der Durchführung im Handelsregister
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Umwandlung d.h. Umschichtung innerhalb des Kapitals ----- Innenfinanzierung Kapital & Gewinnrücklagen werden in Gezeichnetes Kapital umgewandelt, dadurch erhöht das Unternehmen seine Kreditwürdigkeit Grundlage ist der Vorjahresabschluss, bei einem Verlust ist die Kapitalerhöhung ausgeschlossen Bei Nennwertaktien: Ausgabe neuer AktienBei Stückaktien: Keine Ausgabe neuer Aktien nötig Grenzen: Umwandlung nur wenn die Rücklagen nicht in der Satzung zu einem anderen Zweck bestimmt waren
  • Kapitalherabsetzung 3 Methoden 1. ordentliche Kapitalherabsetzung 2. vereinfachte Kapitalherabsetzung 3. Kapitalherabsetzung durch Entziehung von Aktien
  • Kapitalherabsetzung 3 Methoden 1. ordentliche Kapitalherabsetzung 2. vereinfachte Kapitalherabsetzung 3. Kapitalherabsetzung durch Entziehung von Aktien = Maßnahme:einen bestehenden Bilanzverlust zu beseitigen,überflüssiges Kapital an die Anteilseigner zu verteilen.
  • ordentliche Kapitalherabsetzung Beschluss der Hauptversammlung 3/4 Mehrheit Im Beschluss ist der Zweck der Kapitalherabsetzung festzulegen, bes., ob Rückzahlungen an die Aktionäre erfolgen sollen Bei Nennbetragsaktien Herabsetzung des Nennbetrags pro Aktie (Aktienherabsetzung) oder Aktienzusammenlegung Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister ist das Grundkapital herabgesetzt. Gläubigern, die sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung (durch Information) melden und nicht einverstanden sind ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Zahlungen an Aktionäre sind erst nach Gewährung dieser Sicherheiten gestattet. Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung kann zur Vernichtung von Aktien führen. Eine Kapitalherabsetzung unter den Mindestnennbetrag des Grundkapitals (§ 228 AktG) ist nur zulässig, wenn zugleich eine Kapitalerhöhung ohne Sacheinlage beschlossen wird. Ziel ist Verlustausgleich bei gleichzeitigem Mittelzufluss.
  • vereinfachte Kapitalherabsetzung nur zur Beseitigung eines Verlustes, ohne dass es zu Auszahlungen an die Anteilseigner kommt rudimentärer Gläubigerschutz, da somit der Fortbestand des Unternehmes gesichter wirdGoing Concern Prinzip Warum? Bei einem Verlust, müsste ein Investor gefunden werden dessen Geld ersteinmal einen Verlust ausgleichen soll. Stattdessen wird der Verlust getilgt um neue Investoren zu finden Voraussetzungen:- gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage dürfen zusammen 10 % des nach der Herabsetzung    verbleibenden Grundkapitals nicht übersteigen,- kein Gewinnvortrag mehr vorhanden- Gewinnrücklagen vollständig aufgelöst
  • vereinfachte Kapitalherabsetzung Beseitigung eines Verlusts rudimentärer Gläubigerschutz, da somit der Fortbestand des Unternehmes gesichter wirdGoing Concern Prinzip Warum? Bei einem Verlust, müsste ein Investor gefunden werden dessen Geld ersteinmal einen Verlust ausgleichen soll. Stattdessen wird der Verlust getilgt um neue Investoren zu finden Voraussetzungen: Es dürfen keine Zahlungen an die Aktionäre erfolgen Die Kapitalherabsetzung ist zulässig zur Verlustdeckung, Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage Die Gewinnrücklagen sind vorher ganz aufzulösen, die gesetzliche und Kapitalrücklage insoweit, als sie 10 Prozent des nach Herabsetzung verbleibenden Grundkapitals übersteigen Gewinne dürfen erst wieder ausgeschüttet werden, wenn die gesetzliche und die Kapitalrücklage 10 Prozent des Aktienkapitals erreichen höhere Ausschüttung als 4 Prozent auf das Grundkapital ist erst nach Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubiger zulässig
  • Kapitalherabsetzung durch Entziehung von Aktien Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden. Eine Zwangseinziehung ist nur zulässig, wenn sie in der ursprüngliche Satzung oder durch eine Satzungsänderung vor Übernahme oder Zeichnung der Aktien zugeordnet oder gestattet war. Bei der Aktieneinziehung sind die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu befolgen
  • Kapitalrücklage 4 Sachverhalte 1. Agio bei der Ausgabe von Anteilen 2. Agio bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen und Wandlungs- und Optionsrechte 3. Zuzahlungen der Gesellschafter für Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile 4. andere Zuzahlungen der Gesellschafter in das EKzB zur Verbesserung der EK-Quote
  • Gewinnrücklage 4 Arten (§ 266 HGB) Innenfinanzierung: Thesaurierung 1. gesetzliche Rücklage 2. Rücklagen für Anteile an einem herrschendem oder mehrheitlich beteiligtem Unternehmen 3. satzungsmäßige Rücklage 4. andere Gewinnrücklagen
  • gesetzliche Rücklage 5 % des JÜ - Verlustvortrag bis Kap Rücklage + Gewinnrücklage mind. 10%
  • Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligtem Unternehmen In diese ist nach § 272 Abs. 4 HGB der Betrag einzustellen, der dem auf der Aktivseite enthaltenen Betrag der Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen entspricht. Die Rücklage ist aufzulösen, wenn diese Anteile veräußert oder eingezogen werden oder sonst auf der Aktivseite ein niedrigerer Betrag eingestellt wird.
  • die satzungsmäßige Rücklage können über die gesetzliche Rücklage hinaus gebildet werden, wenn die Satzung des Unternehmens dies vorsieht max. 50% verbleibender JÜ ausgeschlossen wenn Rücklagen größer als die Hälfte des Grundkapitals
  • Ausweis des Jahresergebnisses in der Bilanz ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung:A. Eigenkapital     IV. Gewinn-/Verlustvortrag     V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung:A. EK      IV. Bilanzgewinn/-Verlust unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung:A. EK     I. Gezeichnetes Kapital     II. Kapitalrücklage     III. Gewinnrücklagen
  • nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag - bilanzielles EK ist durch Verluste aufgebraucht- es ergibt sich ein Überhang der Passivposten = Bilanzielle Überschuldung- ≠ tatsächliche Überschuldung (stille Reserven)- wird auf der Aktivseite aufgeführt - Korrekturposten
  • übliche Abgrenzungskriterien für Verbindlichkeiten (4) Fristigkeit (Restlaufzeit Art der Sicherung (wie sicher ist die Zahlung) Empfäger (Abgrenzbare Gläubigergruppe zB Kunden Finanzamt usw) Beziehung zwischen Leistung und Gegenleistung (zB tritt eine Leistung ohne Gegenleistung bei einem Schadesnersatz auf)
  • Arten der Gegenleistungen für Verbindlichkeiten (3) Geldbetrag Sach- oder Dienstleistung Anzahlung (schwebendes Geschäft)
  • Verbindlichekeiten Definition die Höhe und Fälligkeit stehen zum Bilanzstichtag eindeutig Fest!
  • Verbindlichkeiten Ansatzvoraussetzungen Passivierungsgrundsatz! ohne Gegenleistung: Mit Bekanntwerden der Schuldmit Gegenleistung: Erst dann, wenn der Partner seine Leistung erbracht hat (Erfüllungsgeschäft) bedingte Verbindlichkeit (aufschiebend oder auflösend)Muss dann bilnaziert werden, wenn der Eintritt der Verbindlichkeit sicher ist. PRAP sind auch Verbindlichkeiten
  • Ausweis- Erläuterungs- Vermerkpflichten Unterschiede im Format der größe der Gesellschaft nach Verrechnungsverbot von Forderungen und Verbindlichkeiten (4 Ausnahmen) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten müssen angezeigt werden Angabe der Vorjahresbeträge der einzelnen Posten (darf im Anhang erfolgen)bis 1 Jahr1 - 5 Jahregrößer 5 Jahre gesichtere Beträge (Pfandrechte, ähnliche Rechte) ausweisen, große Kap Ges. Pflichtsiehe § 288 Abs 1 HGB GmbH o.Ä. Ausweis der Darlehen an Gesellschafter, kann auch im Anhang Erfolgen Ausweis und Erläuterungspflicht kann zB durch Verbindlichkeitspiegel erfolgen
  • Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung von Verbindlichkeiten Ansetzen zum Erfüllungsbetrag Minderung grundsätzlich nicht berücksichtigen! 
  • Besonderheiten bei Bilanzierung und Bewertung von Verbindlichkeiten (9) Rückgriffsansprüche Rentenverpflichtungen Lieferantenskonto Damnum Un- und Unterverzinsliche Verbindlichkeiten Nullkuponanleihen Fremdwährungsverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Bewertung nach dem Steuerrecht
  • Verbindlichkeiten Rückgriffsansprüche Bei Rücknahme eines fehlerhaften Produktes hat das Unternehmen Rückgriffsanspruch gegen seinen Lieferanten Der Rückgriffsanspruch darf mit dem Erfüllungsbetrag saldiert werden, wenn der Anspruch sicher ist
  • Verbindlichkeiten Rentenverpflichtungen Leibrente: Lebenszeit eines MenschenZeitrente: Zeitlich begrenzt versicherungsmathematischer Barwert Ist die Restlaufzeit dieser Verbindlichkeit >1 Jahr dann muss der durchschnittliche Zindsatz der letzten 7 Jahre berechnet werden
  • Lieferantenskonto Das Unternehmen will den Skonto nutzen: Ansatz mit Kürzung Das Unternehmen will den Skonto nicht nutzen: Ansatz zum Brutto Preis
  • Damnum 3 Kostellationen = Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgezahlten Betrag - (Rückzahlungs-) Agio (Aufgeld)- (Auszahlungs-) Disagio (Abgeld)- Kombination aus Beidem Abschreibungswahlrecht: Sofort oder über die Dauer des Darlehens zwingende steuerrechtliche Aktivierung Aktivierung nur im Geschäftsjahr erlaubt, Nachholung ist verboten Agio nicht sofort Aktivieren - Realisationsprinzip! Also RAP
  • Damnum 3 Kostellationen = Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgezahlten Betrag - (Rückzahlungs-) Agio (Aufgeld)- (Auszahlungs-) Disagio (Abgeld)- Kombination aus Beidem Abschreibungswahlrecht: Sofort oder über die Dauer des Darlehens zwingende steuerrechtliche Aktivierung Aktivierung nur im Geschäftsjahr erlaubt, Nachholung ist verboten Agio nicht sofort Aktivieren - Realisationsprinzip! Also RAP
  • un- und unterverzinsliche Verbindlichkeiten ergibt sich wenn der Marktzins über den Nominalzins steigt der sich ergebende niedrigere Barwert darf nicht angesetzt werden (Realisationsprinzip) Der Barwert darf also nicht abgezinst werden, sonst würde nicht der Erfüllungsbetrag angesetzt Abzinsung: Eine heutige Zahlung ist mehr wert als eine Spätere Zahlung. Je nach dem Wann die Zahlung erfolgt kann man sie anhand der Abzinsungsformel abzinsen
  • Nullkuponanleihen Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit bezahlt Auszahlungsbetrag Rückzahlungsbetrag = Auszahlungsbetrag + Zinsen + Zinseszinsen 2 Möglichkeiten: a) Ansatz bei Kreditaufnahme zum Auszahlungsbetrag der sich jährlich ändert (+ Zinsen)b) Ansatz zum Auszahlungsbetrag, Zinsen werden unter sonstige Verbindlichkeiten laufend erfasst Kapitalwertmethode: Kapitalwert = Zukünftige Zahlungen (1+i) hoch ti = Kalkulationszinssatzt = Laufzeit
  • Nullkuponanleihen Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit bezahlt Auszahlungsbetrag Rückzahlungsbetrag = Auszahlungsbetrag + Zinsen + Zinseszinsen 2 Möglichkeiten: a) Ansatz bei Kreditaufnahme zum Auszahlungsbetrag der sich jährlich ändert (+ Zinsen)b) Ansatz zum Auszahlungsbetrag, Zinsen werden unter sonstige Verbindlichkeiten laufend erfasst Rückzahlungsbetrag darf nicht angesetzt werden weil die Zinsen bei einer vorzeitigen Tilgung nicht anfallen würden und dies nicht mit dem Höchstwertprinzip zu rechtfertigen wäre Kapitalwertmethode: Kapitalwert = Zukünftige Zahlungen (1+i) hoch ti = Kalkulationszinssatzt = Laufzeit
  • Fremdwährungsverbindlichkeiten = Verbindlichkeiten die in Fremdwährung gezahlt werden dürfen/müssen Ansatz = Erfüllungsbetrag heimische Währung Restlaufzeit unter 1 Jahr = Valutaverbindlichkeit, Ansatz zum Devisenmittelkassakurs am Stichtag Restlaufzeit über 1 Jahr = Devisenmittelkassakurs Stichtagaußerplanmäßig AbschreibenWertaufholng!maximal zum Devisenmittelkassakurs bei Enstehung - sonst unzulässige Verzeichnung eines nicht realisierten Gewinns
  • Leasingverbindlichkeiten Leasingkosten müssen getrennt ausgewiesen werden Zinsanteil Kostenanteil Tilgungsanteil
  • Rückstellungen Grundelgendes 3 Arten Verbindlichkeiten die in ihrer Höhe und ihrer Fälligkeit ungewiss sind entspricht dem GoB der Vorsicht kann einen großen Steuerlichen Vorteil bedeuten (gleicht sich aber in Folgejahren wieder aus Rückstellungen stellen FK dar Dient der periodengerechten Gewinnermittlung (Aufwand wird dort zugerechnet wo er verursacht wurde) Wenn der Grund wegfällt sind sie zwingend aufzulösen 1. Verbindlichkeitsrückstellungen2. Verlustrückstellungen3. Aufwandsrückstellungen
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 4 Voraussetzungen bedeutendste Gruppe!Beispiel: U hat 5 Bäume gefällt, pflanzt er selber keine neuen, wird ihm dies in Rechnung gestellt 1. konkrete Verpflichtungwesentliche wirtschaftliche Belastung des Unternehmens durch Einzelgesetz oder behördlichen Bescheid 2. Vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht 3. Es ist ernsthaft mit der Inanspruchnahme zu rechnen, die Gründe die dafür sprechen überwiegen 4. Aufwendungen ≠ Anschaffungskosten/Herstellungskosten in folgenden JahrenDas Fällen der Bäume hat die Hofeinfahrt nicht in ihrem Wesen verändert, somit liegen keine AK oder HK vor
  • Rückstellungen für Drohverluste Dohverluste sind Verluste aus Schwebenden Geschäften
  • Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Nur wenn die Instandhaltung in den nächsten 3 Monaten erfolgt
  • Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung Innerhalb 1 Jahr
  • Rückstellungen für Gewährleistungen ohne Rechtspflicht = Kulanz
  • Rückstellungen im Handelsrecht (5) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen für Drohverluste Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung Rückstellungen für Gewährleistungen ohne Rechtspflicht
  • Rückstellungen im Steuerrecht seit BilMoG keine Wahlrechte mehr: Maßgeblichkeitsgrundsatz:Was im Handelsgesetz gilt, gilt auch im Steuergesetz, es sei denn hier wird etwas anderes vorgeschrieben Drohverlustrückstellungen aus schwebenden Geschäften sind im Steuerrecht nicht anzusetzen= Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips! Seit BilMoG werden auch passive und latente Steuern nicht mehr unter Rückstellungen aufgeführt sondern unter eigenem Posten