Lebensmittelhygiene (Fach) / Entwicklung der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittelsicherheit (Lektion)

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•Hygiene Definition •Entwicklung und Meilensteine der Lebensmittelhygiene •Lebensmittelrecht in der EU •Internationale Zusammenarbeit •Lebensmittelsicherheit •Risikobewertung

Diese Lektion wurde von JuliaJuppi erstellt.

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  • WHO Welt-Gesundheits-Organisation (englisch World Health Organization) Behörde der Vereinten Nationen, um das internationale öffentliche Gesundheitswesen zu koordinieren.
  • FAO englisch Food and Agriculture Organization Internationale Organisation zur Optimierung der weltweiten Verteilung von landwirtschaftlichen Produkten.
  • FVO und seine Aufgaben Lebensmittel- und Veterinäramt Aufgaben:  Sicherstellung eines effektiven Kontrollsystems Evaluierung der Einhaltung von europäischen Vorgaben in den Mitgliedstaaten
  • Europäische Kommision und ihre Aufgaben Zuständige Europäische Behörde für LM-Sicherheit und übergreifenden Verbraucherschutz Aufgaben: Europäische Gesetzgebung im Bereich LM-Sicherheit Risikomanagement Risikokommunikation
  • Wie erfolgt eine amtliche Lebensmittelüberwachung? stichprobenartig ohne Vorankündigung nach Verbraucherbeschwerden nach bundesweiten Programmen und insbesondere bei "LM-Skandalen durch fachlich besonders ausgebildetes Personal (Tierärzte, LM-Chemiker, aber auch Chemiker, Biologen und Ärzte). Die Überwachung erfolgt durch: Betriebsbesichtigungen und Warenkontrollen (dezentral organisiert) Lebensmittelüberwachungsämter und Veterinäramt (intergriert in die kommunale Selbstverwaltung) Z. B. In Schleswig-Holstein Landeslabor Schleswig-Holstein
  • Bundesweite Programme zur Lebensmittelüberwachung Mehrjähringer nationaler Kontrollplan (MNPK) Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) Lebensmittelmonitoring Nationaler Rückstandskontrollplan für LM tierischer Herkunft
  • Welche Überwachungsmaßnahmen besitz eine amtliche LM-Überwachung? Überwachungsmaßnahmen: Betriebskontrollen  Probenentnahmen (jährlich werden ca. 400.000 Proben auf Inhaltsstoffe, Keime, Höchstmengen etc. untersucht)
  • Rückverfolgbarkeit Die Möglichkeit, jedes Lebensmittel durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen (nach VO (EG) Nr. 178/2002)  Eigenkontrollen der Wirtschaft Eigenkontrollen müssen dokumentiert werden für eine "Kontrolle der Kontrolle" durch amtliche LM-Überwachung Rückverfolgbarkeit ermöglicht: schnelle Reaktion im Falle einer Krise Vermeidung von LM-Krisen Schutz von regionalen Produkten und Produzenten Garantie für fairen Handel
  • Veröffentlichung von Verstößen in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Nach Verbraucherinformationsgesetz und § 40 des LFGB ist es Behörden gestattet, Verstöße zu veröffentlichen. Die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen (Rücknahme- oder Rückrufaktion)
  • RASFF: EU-Schnellwarnsystem Länderbehörde (DE) —> BVL (nationale Kontaktstelle in DE) —> EU-Kommision —> andere Mitgliedstaaten UPSTREAM oder umgekehrt andere Mitgliedstaaten —> EU-Kommision —> BVL (nationale Kontaktstelle in DE) —> Länderbehörde (DE) DOWNSTREAM    
  • Jahresbericht Lebensmittelüberwachung Die Informationen und Daten aus der behördlichen Lebensmittelüberwachung übermitteln die Bundesländer an das BVL Das BVL: Zusammenstellung und Auswertung dieser Daten  Sie werden jährlich im „Jahresbericht Lebensmittelüberwachung“ veröffentlicht und an die Europäische Kommission weitergeleitet