Lebensmittelhygiene (Fach) / Entwicklung der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittelsicherheit (Lektion)

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•Hygiene Definition •Entwicklung und Meilensteine der Lebensmittelhygiene •Lebensmittelrecht in der EU •Internationale Zusammenarbeit •Lebensmittelsicherheit •Risikobewertung

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  • Definition der Hygiene nach einer Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) —> Die Hygiene ist die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit Diese Definition trifft in gleichem Maße auch auf die Lebensmittel-hygiene zu. Die Verfügbarkeit von gesunder, heilsamer Nahrung ist existentiell.
  • Definition der Lebensmittelhygiene nach einer Definition der FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (N.N., 1968) Lebensmittelhygiene ist die Gesamtheit der Vorkehrungen und Maßnahmen, die bei der Herstellung, Behandlung, Lagerung und dem Vertrieb von Lebensmitteln notwendig sind, um ein einwandfreies, gesundes und bekömmliches Erzeugnis zu gewährleisten, das für den menschlichen Genuss tauglich ist.
  • Verlust an Information auf dem langen Weg früher: Waren wurden mit den Karawanen unterschiedlicher Händler transportiert, ohne dass ein einzelner Mensch diese Reise machte. heute: Das Prinzip der lückenlosen Rückverfolgbarkeit soll den Informationsverlust auf dem langen Weg vom Erzeuger zum Verbraucher verhindern! Die heutigen Möglichkeiten der Rückverfolgbarkeit wären ohne die rasante Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung nicht möglich.
  • Veränderungsprozesse mit Einfluss auf den Lebensmittelsektor Zunehmende Globalisierung der Wirtschaft Anhaltendes Wachstum der Weltbevölkerung Anstieg der Kaufkraft in den Schwellenländern (insbesondere in Asien) Entwicklung und Einführung neuer Lebensmitteltechniken (Hochdruckverfahren, Gentechnik usw.) Verlust von Ressourcen (Bodenerosion, Überfischung der Weltmeere) Klimawandel
  • Entwicklung des Lebensmittelrechts in der EU 1960 bis 1985: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft —> Harmonisierung technischer Handelshemmnisse (Rezepturgesetzgebung) 1985 bis 2000: • Grünbuch zur Vollendung des Binnenmarktes (1997) —> Schaffung benutzerfreundlicher Rechtsvorschriften (Lebensmittelwirtschaft, zuständige Behörde, Verbraucher), Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung (Reaktion auf das Cassis-Dijon-Urteil)                          • BSE-Krise  (Bovine Spongiforme Enzephalopathie = die Rinderseuche) ab 2000: Herausgabe des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit —> Aufbau eines Systems der Lebensmittelsicherheit von der Erzeugung bis zum Verzehr, Zusammenführung bestehender Vorschriften, Formulierung allgemeiner Ziele
  • Neustrukturierung des Lebensmittelrechts Futtermittelrecht Veterinärrecht Lebensmittelrecht
  • Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit: Wer? Wo? Wann? Ziel? von der Europäische Kommission in Brüssel, Belgien am 12. Januar 2000 Politisches Ziel: Für die europäische Union soll der höchste Standard der Lebensmittelsicherheit gelten. Das Weißbuch enthält über 80 einzelne Aktionen, die zur Umsetzung dieser Maxime für die kommenden Jahre geplant sind.
  • Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit - Das Maßnahmenpaket Das Maßnahmenpaket zu einem besser abgestimmten und vereinheitlichten Vorgehen im Bereich der Lebensmittelsicherheit. insbesondere sind geplant: Die Einrichtung einer unabhängigen Europäischen Lebensmittelbehörde für wissenschaftliche Gutachten zu allen Aspekten der Lebensmittelsicherheit, Schnellwarnsysteme und Risikokommunikation Ein verbesserter Rechtsrahmen für sämtliche lebensmittelbezogene Aspekte „vom Erzeuger zum Verbraucher“ Besser harmonisierte Kontrollsysteme auf nationaler Ebene Ein Dialog mit den Verbrauchern und den übrigen Akteuren
  • Allgemeine Grundsätze der Kommission, auf denen die europäische Politik der Lebensmittelsicherheit beruhen soll •Ein umfassendes und einheitliches Konzept für die gesamte Lebensmittelherstellungskette;•Eine klare Abgrenzung der Aufgaben sämtlicher Akteure der Lebensmittelherstellungskette (Futtermittelerzeuger, Landwirte und Lebensmittelunternehmen, Mitgliedstaaten, Kommission, Verbraucher);•Rückverfolgbarkeit der Lebens- und Futtermittel sowie ihrer Zutaten;•Kohärenz, Wirksamkeit und Dynamik der Lebensmittelpolitik;•Risikoanalyse (umfasst Risikobewertung, -management und –kommunikation);•Unabhängigkeit, höchste Fachkompetenz und Transparenz der wissenschaftlichen Gutachten;•Anwendung des Vorsorgeprinzips beim Risikomanagement
  • Wann und wo wurde die EBL (EFSA) gegründet? Welche Rechstgrundlage? Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Abk. EBL)   EFSA; englisch European Food Safety Authority Die EFSA wurde im Januar 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Parma (Italien). Rechtsgrundlage ist die Verordnung Nr. 178/2002 des Europäische Parlaments und des Rates.
  • EFSA (EBL) und ihre Aufgaben Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Eine Agentur der Europäischen Union, deren Arbeit alle Themen abdeckt, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit haben, einschließlich Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit sowie Ernährung. Aufgaben: unabhängige wissenschaftliche Beratung Risikobewertung  Risikokommunikation
  • Das EU-Schnellwarnsystem RASFF für Lebensmittel und Futtermittel Rapid Alert System for Food and Feed Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 Es soll eine lückenlose, schnelle Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission sicherstellen, wenn Produkte entdeckt werden, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Meldung von Untersuchungsbefunde und Maßnahmen, die von den Überwachungsbehörden ergriffen werden.
  • Formen der Meldungen. Warnmeldungen Warnmeldungen enthalten Informationen über ein Lebensmittel oder Futtermittel, die einen unmittelbaren Handlungsbedarf zur Folge haben, da von diesem Produkt ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht und es sich bereits im Verkehr befindet.
  • Formen der Meldungen.Informationsmeldungen Informationsmeldungen beinhalten Informationen, bei denen kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, da sich das Lebensmittel oder Futtermittel in keinem der am Netz beteiligten Mitgliedstaaten im Verkehr befindet.
  • BVL und seine Aufgaben Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde im Jahr 2002 gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört : Die nationale Kontaktstelle für das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) Risikomanagement Risikokommunikation Koordination und Planung von Überwachungsprogrammen Zulassung und Registrierung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, GVO und neuartigen Lebensmitteln Europäische Referenzlaboratorien Standards für Analyseverfahren
  • grundsätzlicher Rechtsaufbau: horizontale und vertikale VO (alt) Horizontale Vorschriften, die für alle herstellenden, verarbeitenden, zubereitenden, lagernden, befördernden, behandelnden, verteilenden, zum Verkauf anbietenden Lebensmittelbetriebe gelten. Bsp.: Lebensmittel- und Bedarfsgestände Gesetz (LMBG), LebensmittelhygieneVO, Bundes-seuchengesetz, Produkthaftungsgesetz Vertikale Vorschriften sind spezielle Regelungen, die sich i.d.R. auf einzelne Lebensmittelgruppen beziehen. Bsp.: MilchVO, FleischVO, HühnereierVO, HackfleischVO etc.
  • Neue Rechtssystematik. Merkmale (Was hat sich geändert ?) früher: vertikale(produktspezifische) und horizontale(produktübergreifende) Richtlinien jetzt: produktübergreifende horizontale Verordnungen kurzer Entwicklungszeitraum (ab 2000) allgemeine Zielformulierungen —> weniger Details vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe Ausrichtung an gesamter LM-kette duchrgehende Rückverfolgbarkeit unmittelbare Geltung in jedem Mitgliedstaat (keine Umsetzung erforderlich)
  • alte Rechtssystematik. Merkmale vertikale(produktübergreifende) und horizontale(produktspezifisch) Richtlinien allmählige Entwicklung (1964-2000) Detailvorschriften unzureichende Ausrichtung an gesamter LM-Kette keine übergreifende Rückverfolgbarkeit nationale Umsetzung von EU-Richtlinien für die Geltung in jedem Mitgliedstaat
  • Grundzüge des Lebensmittelrechts und seiner Anwendung vor Erlass der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Prinzip Endproduktkontrolle—> Gefahren werden nach ihrem Auftreten durch Kontrollmaßnahmen erkannt und können danach abgestellt werden! Festlegung materieller Anforderungen an die Beschaffenheit von und den Umgang mit Lebensmitteln Sanktionierung von Verstößen (Staatsanwaltschaft bei Straftaten & Opportunitätsprinzips bei Ordnungswidrigkeiten) Durchsetzung der Rechtsvorschriften unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
  • Zusätzliche Anforderungen durch den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Kontrollmaßnahmen sollen so konzipiert werden, dass Gefahren vor ihrem möglichen Auftreten im Einzelfall identifiziert, bewertet und minimiert werden können! NEU: Risikoanalyse (Artikel 6; Risikomanagement basiert auf Risikobewertung) Vorsorgeprinzip (Artikel 7; fordert Verhältnismäßigkeit ein) Frühbeobachtung (Artikel 33 und 34)  - Sammlung und Auswertung von Daten                                                                                  - Identifizierung neu auftretender Risiken Rückverfolgbarkeit (Artikel 18; Ziel: Eingrenzung von Lebensmittelkrisen)
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 6: Risikoanalyse • Grundsätzliche Verpflichtung zur Durchführung von Risikoanalysen  (Abs. 1)•„Die Risikobewertung beruht auf den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist in einer unabhängigen, objektiven und transparenten Art und Weise vorzunehmen.“  (Abs. 2)• Einbindung des Vorsorgeprinzips  (Abs. 3)
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 7: Vorsorgeprinzip „ … können vorläufige Risikomanagementmaßnahmen zur … getroffen werden, bis weitere wissenschaftliche Informationen für eine umfassende Risikobewertung vorliegen.“ (Abs. 1) „Maßnahmen, die nach Absatz 1 getroffen werden, müssen verhältnismäßig sein und …“ (Abs. 2)
  • EU-Recht im Wandel.Kurzfristige und langfristige Folgen des neuen Rechtssystems kurzfristig: Verunsicherung (Wirtschaft, Behörden und Verbraucher) langfristig: grundlegende Veränderung bestehender Überwachungssysteme (Ausbau alter Elemente, Einfährung neuer Elemente)
  • Codex Alimentarius der weltweite Dialog über Lebensmittelsicherheit Der Codex Alimentarius ist ein Gremium, das im Jahre 1962 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO:World Health Organization) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschaffen wurde. Über 180 Staaten und die EU-Kommission als Sprecherin der EU arbeiten hier in mehr als 20 verschiedenen Komitees an der Entwicklung von Standards, Leitlinien oder Codes of Practice zur Lebensmittelqualität und -sicherheit. Die Standards gelten aber als Empfehlungen für die Codex-Mitglieder.
  • Codex Alimentarius. Ziele? Ziele: den zunehmenden Regelungsbedarf auf internationalen Lebensmittelmärkten zu decken Gesundheit der Verbraucher zu schützen redliche (честный, добросоветсный) Praktiken im internationalen LM-verkehr sicherzustellen die Normungsarbeiten (Standardisierung) im LM-Bereich auf internationeler Ebene zu koordinieren
  • Codex Alimentarius. Aufgaben? Aufgaben: die wichtigste Aufgabe ist die Festlegung weltweit geltender Standards für Lebensmittel Regelung der - Kennzeichnungspflichten,                                                                                                       - LM-Zusatzstoffe,                                                                                                                     - Schafstoffe,                                                                                                                             - Analysemethoden,                                                                                                                 - LM-Hygiene,                                                                                                                           - Diätlebensmittel,                                                                                                                    - Kontrolle von Nahrungsmittelein- und ausführen,                                                                 - sowie Rüchstandsmengen von Tierarzneimitteln und Pestiziden in LM
  • Codex Alimentarius. Bedetung der Codex-Normen für LM-Qualität und LM-Sicherheit? Die Codex-Normen stellen die Basis dar, auf der die Mitgliedstaaten der Codex Alimentarius Kommision ihre lebensmittelrechtlichen Bestimmungen harmonisieren sollen.  Nach dem internationalen Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO World Trade Organization) gelten die Codex-Normen als Referenz im internationalen Handel und spielen eine maßgebliche Rolle bei Handelskonflikten (Streitbeilegungsverfahren).
  • In welche Abschnitte sind die Codex-Standards des Codex Alimentarius unterteilt ? Die Codex-Standards enthalten Anforderungen an Lebensmittel, die dem Verbraucher ein gesundheitlich unbedenkliches, unverfälschtes und ordnungsgemäß gekennzeichnetes Lebensmittel garantieren soll. Bezeichnung des Standards Geltungsbereich Beschreibung des Lebensmittels Wesentliche Faktoren der Zusammensetzung und Qualität Zusatzstoffe Kontaminanten Hygiene Gewichte und Maße Kennzeichnung Analyse- und Probenahmeverfahren
  • Die drei Ziele des Lebensmittelrechts • Schutz der Gesundheit —>Nur sichere Lebensmittel dürfen angeboten werden • Schutz der Verbraucher vor Täuschung • Sachgerechte Information der Öffentlichkeit Diese drei Ziele sind sowohl im deutschen als auch im europäischen Recht verankert.
  • Die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts (vier) Codex Alimentarius: Sammlung internationaler Lebensmittelstandards, erarbeitet von FAO und WHO, rechtlich nicht bindend Verordnung (EG) 178/2002: „Lebensmittel-Basisverordnung“ Verordnung (EG) 882/2004: über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch(LFGB): Rechtsgrundlage für jeden, der in Deutschland Lebensmittel herstellt, mit ihnen handelt oder diese anderweitig in den Verkehr bringt.
  • Grundprinzipien des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Welche Verordnung? Artikel? Verordnung (EG) 178/2002 (BasisVO) Art. 6: Wissenschaftliche Risikobewertung Art.14: Sicherheit von Lebensmitteln Art.16: Täuschungsschutz Art.18: Rückverfolgbarkeit durch die gesamte Lebensmittelkette Art.19: Prinzip der Unternehmerverantwortung Art.50: Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel
  • Alle "Teilnehmer des Netzwerk Lebensmittelsicherheit " nennen (fünf Ebenen) EU-Kommision (Generaldirektion, Gesundheit und Verbraucher),EFSA (Europäische Behörde für LM-Sicherheit), FVO (Lebensmittel- und Veterinäramt) BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung),  BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Bundesforschungsinstitute, 16 Länderministerien, Bund-Länder-Arbeitgruppen Amtliche Überwachung in den 16 Bundesländern LM-Unternehmer
  • Die „sieben Grundprinzipien der Lebensmittelsicherheit“ nennen Diese Grundprinzipien gelten in ganz Europa: 1. das Prinzip der Lebensmittelkette2. das Prinzip der Unternehmerverantwortung3. das Prinzip der Rückverfolgbarkeit4. die unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung5. die Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement6. das Vorsorgeprinzip7. die transparente Risikokommunikation
  • Das Prinzip 1 - Betrachtung der gesamten Lebensmittelkette - erklären Alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit müssen konsequent entlang der gesamten Lebensmittelkette durchgeführt werden. Denn Fehler auf einer einzigen Stufe können sich auf die ganze Kette auswirken. Ein großer Schritt in diese Richtung auf nationaler Ebene war im Jahr 2005 ein gemeinsames Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).  Damit gilt für alle Produktionsstufen „vom Acker bis zum Teller“ ein geschlossenes System an Vorschriften und Kontrollen.
  • Das Prinzip 2 - Die Verantwortung hat der Unternehmer - erklären Jeder, der Lebensmittel oder Futtermittel herstellt ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Produkt sicher ist —> Sorgfaltspflicht. Die Verantwortung eines Herstellers von Lebensmitteln beginnt immer bei der Auswahl der Rohstoffe und Zutaten. Folgen des Missachtens der Sorgfaltspflicht: Heranziehung zur Verantwortung durch die Verwaltungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden zivilrechtliche Haftung für Schäden durch mangelhafte Produkte
  • Das Prinzip 3 - Rückverfolgbarkeit - erklären Das Prinzip der Rückverfolgbarkeit gilt für alle Lebensmittelproduzenten. Der Standard —> Auf jeder Lebensmittelverpackung gibt es eine Nummer oder ein Datum, an dem Hersteller und Überwachung erkennen können, aus welcher „Charge“ das Produkt stammt. Eine Charge umfasst die Lebensmittelmenge, die unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt und verpackt wurde. Seit 1. Januar 2005 müssen Hersteller nicht nur dokumentieren, wohin und welche Lebensmittel geliefert wurden (Abnehmer) sonder auch nachweisen können, woher ihre Rohstoffe kommen (Lieferant)
  • Das Prinzip 4 - Die unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung - erklären Um Risiken für die Gesundheit richtig einschätzen zu können, wurde eine Behörde benötigt, die frei und unabhängig von politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einflüssen forschen und publizieren kann. Daher wurde 2002 das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gegründet.
  • Das Prinzip 5 - Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement - erklären Die Trennung zwischen der wissenschaftlichen Risikobewertung  und dem Risikomanagement durch die Politik ist seit 2002 im deutschen und im europäischen Recht verankert. Erst erarbeiten die Wissenschaftler ihre Stellungnahme, frei von Einflüssen durch Politik oder Wirtschaft, danach sind die Risikomanager am Zuge, sie müssen über Maßnahmen zur Risikominimierung entscheiden.
  • Das Prinzip 6 - Vorsorgen ist besser als Nachbessern - erklären Risiken lassen sich aus wissenschaftlicher Sicht nicht immer abschließend klären, zum Beispiel wenn bisher unbekannte Schadstoffe entdeckt werden. In diesem Fall unterstützt das Vorsorgeprinzip die Verantwortlichen bei der Entscheidungsfindung. Das bedeutet: Das Risikomanagement kann auch vorsorglich Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Die Maßnahmen müssen angemessen sein und sie müssen überprüft werden, sobald neue wissenschaftliche Daten vorliegen.
  • Das Prinzip 7 - Die transparente Risikokommunikation - erklären Risikokommunikation findet immer auf mehreren Ebenen statt: Wissenschaftler—> Austausch über das Ausmaß eines neuen Risikos Von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft werden die wissenschaftliche Risikobewertung und geeignete Maßnahmen zur Minimierung diskutiert Schließlich muss die Öffentlichkeit in geeigneter Form über Risiken informiert werden. Dazu dient zum einen die aktive Pressearbeit, die Ministerium und Behörden, das BfR und das BVL betreiben und zum anderen das BMELV. 
  • Das BMELV fördert folgende Organisationen, die Kommunikationsaufgaben und auch die Interessenvertretung des Verbrauchers übernehmen: Stiftung Warentest Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. aid infodienst: Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
  • Maßnahmenpyramide zur Herstellung von Lebensmittelsicherheit in einem LM-Unternehmem    1. Qualitätsmanagement    2. Prüfung der betrieblichen Eigenkontrolle durch Dritte (Zertifizierung, Auditierung, unabhängige Kontrollstellen)    3. Betriebliche Eigenkontrollsysteme (HACCP-Konzept, Rückverfolgbarkeit)    4.Wareneingangs- und Endkontrolle, Dokumentation
  • BMELV und seine Aufgaben Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Aufgaben:  zuständige nationale Behörde für LM-Sicherheit und Verbraucherschutz Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommision Risikokommunikation Überwachungsprogramme Festsetzung von Höchstmengen Zulassungsverfahren bzw. Anmeldeverfahren Verbote Leitlinien für gute fachliche Praxis bei der LM-Herstellung
  • BfR und seine Aufgaben Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde 2002 gegründet und ist für die Einschätzung und wissenschaftliche Bewertung von Gesundheitsrisiken bei Lebensmitteln, Stoffen und Produkten zuständig. Aufgaben: Wissenschaftliche Risikobewertung Nationale Referenzlabore Risikokommunikation Beratung von Bundes- und Landesministerien, Behörden Nationale Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Laboren Europäische Zusammenarbeit mit EFSA Internationale Zusammenarbeit mit WHO, FAO, OECD, OIV
  • OECD Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (englisch Organisation for Economic Co-operation and Development) Vereinung westlicher Industrieländer zur Koordinierung der Wirtschafts-, Handels-, und Entwicklungspolitik.
  • Drei Bestandteile der Risikoanalyse Risikobewertung: Empfehlungen auf wissenschaftlicher Grundlage Risikomanagement: Entscheidungen der Exekutive (politische Grundlage) Risikokommunikation: Austausch von Informationen und Meinungen bezüglich des Risikos
  • Risikobewerung: objektives Risiko Das objektive Risiko beruht auf naturwissenschaftlich messbaren Risikokriterien. Diese zeigen an:  die Eintrittswarscheinlichkeit eines Schadens  den möglichen Schadensumfang Objektives Risiko = Gefärdungspotential x Exposition
  • Risikobewertung: subjektive Risikowahrnehmung Bei der subjektiven Risikowahrnehmung spielen folgende Faktoren eine Rolle: persönliche Betroffenheit Kontrolierbarkeit: eigene Handlungsmöglichkeit zur Vermeidung Wahlmöglichkeit: erzwungene vs. freiwillige Risikoübernahme Schrecklichkeit des Schadens  Vertrauen: Glaubwürdigkeit der verantwortlichen Institution  Verantwortlichkeit: natürliche vs. anthropogene Risiken  Art des Schadenseintritts: zeitlich lokalisierbar vs. zeitlich diffus  Festgestellte Gefahr uns psychologische Faktoren stehen im Wechselspiel
  • Mehrebenensystem für Risikobewertung Global: WTO, WHO, OECD, FAO Europäisch: Gesetzgebung, Kontrolle der Kontrolle National (Deutsch): Gesetzgebung, Koordination Regional/lokal: Kontrollen/Überwachung Die Gesellschaft: Presse, Wissenschaften, Wirtschafts-/Verbraucherverbände
  • WTO Die Welthandelsorganisation (englisch World Trade Organization) Internationale Organisation zur Koordination multilateraler Handelsabkommen(торговые соглашения) zwischen den Nationen. Effektive Streitschlichtung bei Handelskonflikten.