Rechtswissenschaft (Fach) / Rechtfertigungsgründe (Lektion)

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Rechtfertigungsgründe im Strafrecht können sein: Notwehr § 32 StGB Selbsthilfe § 229 BGB Vorläufige Festnahme § 127 Abs. 1 StPO rechtfertigender Notstand § 34 StGB Einwilligung (rechtfertigende / mutmaßliche) defensiver Notstand § 228 BGB aggressiver Notstand § 904 BGB Sachwehr §§ 859, 860 BGB Diese Aufzählung ist nicht abschließend

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  • Rechtsfertigungsgründe Notwehr § 32 StGB Selsbthilfe § 229 BGB Vorläufige Festnahme § 127 Abs. 1 StPO rechtfertigertigender Notstand § 34 StGB Diese Aufzählung ist nicht abschließend