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Rechtswissenschaft (Subject) / Rechtfertigungsgründe (Lesson)
Rechtfertigungsgründe im Strafrecht können sein:
Notwehr § 32 StGB
Selbsthilfe § 229 BGB
Vorläufige Festnahme § 127 Abs. 1 StPO
rechtfertigender Notstand § 34 StGB
Einwilligung (rechtfertigende / mutmaßliche)
defensiver Notstand § 228 BGB
aggressiver Notstand § 904 BGB
Sachwehr §§ 859, 860 BGB
Diese Aufzählung ist nicht abschließend
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- Rechtsfertigungsgründe Notwehr § 32 StGB Selsbthilfe § 229 BGB Vorläufige Festnahme § 127 Abs. 1 StPO rechtfertigertigender Notstand § 34 StGB Diese Aufzählung ist nicht abschließend