Rechnungslegung (Fach) / Bilanz und GuV-Rechnung (Lektion)
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Basics
Diese Lektion wurde von UF13 erstellt.
- Frage 41. Wo liegen die Vorzüge der Anschaffungskosten im Hinblick auf die Objektivierung? sichere Ermittlung, leichte Kontrolle Anschaffungskosten basieren auf den Anschaffungspreisen, also auf effektiv gezahlten Beträgen; die Höhe diese Beträge ist eindeutig zu belegen. Probleme. die notwendige Zurechnung der einzelnen Aufwendungen zu dem hergestellten Gegenstand wenn es sich nicht um Einzelkosten, sondern um Gemeinkosten handelt.
- Frage 40.: Was ist der Unterschied zwischen realisierten und unrealisierten Werten? Nennen Sie jeweils mindestens zwei Beispiele! Als realisierte Bilanzwerte unterscheiden sich die Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenvon den unrealisierten Bilanzwerten dadurch, dass die Wertermittlungauf Grund der bereits stattgefundenen Realisation (der Anschaffung bzw.Herstellung) mit weniger Unsicherheit darüber behaftet ist, ob der verwendeteRealisation Wert den richtigen Wert darstellt. Bei den Herstellungskosten bestehen zwarauch Unsicherheiten auf Grund der notwendigen Zuordnung der einzelnen Kostenbestandteile.Bei den unrealisierten Werten ist aber eine größere Unsicherheitzu konstatieren, da die Realisation erst in der Zukunft stattfinden wird.Dieses recht eindeutige Ergebnis für den Vergleich zwischen den Anschaffungsbzw.Herstellungskosten und den unrealisiertenWerten ergibt sich nicht bei demVergleich der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit den unrealisiertenWerten. Hier lässt sich schon trefflich darüber streiten, ob es sich beiden fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten überhaupt um einenrealisierten Wert handelt.
- Frage 42.: Was ist der Unterschied zwischen der Zugangs- und der Folgebewertung? Bei der Zugangsbewertung werden Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten bewertet, im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Bewertung im Zeitpunkt der Herstellung (die im regelfall im Zusammenhang mit dem Erstellen der Bilanz zum der Anschaffung bzw. Herstellung folgenden Bilanzstichtag erfolgt). Bei der Folgebewertung (zu späteren Bilanzstichtagen) können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der relevante Wert sein (Verbrauchsgegenstände während der Zeit, in der sie vorrätig gehalten werden - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe + nicht abnutzbare Gegenstände (Grunstücke). + Unrealisierte Werte als Vergleichswert --> stellt die Referenz für außerplanmäßige Ab- oder Zuschreibungen da. Bei abnutzbaren Gegenständen werden die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten im Rahmen der Folgebewertung regelmäßig gemindert (Afa) ==> eine technische Wertminderung (Verschleiß). Die modifizierten Anschaffungs- und Herstellungskosten == fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
- Frage 43. : Welche Probleme wirft die Bewertung zu Herstellungskosten auf? leicht zu kontrollieren, da die Herstellung bereits in der Vergangenheit stattgefundenhat. Im Gegensatz zu den Anschaffungskosten hat bei den Herstel- lungskosten die Zurechnung von einzelnen Kostenbestandteilen (den Gemein-kosten) zu Kostenträgern zu erfolgen. Dies geht mit durchaus weitreichendenErmessensspielräumen einher.
- Frage 45. : Was ist der Teilwert? Ein Vergleichs- und Korrekturwert des Steuerrechts. Ludwig Mirre: nicht der gemeine Wert der einzelnen Sache, sondern ihre Bedeutung fü die ganze Einheit, zu der sie gehört, ist zu ermitteln. Der Wert der Güter, die nicht an einem Markt verkauft werden sollen, sondern in dem Unternehmen verbleiben und dort Nutzen stiften (viele Jahre) sollen nicht an Marktpreisenorientiert bewertet werden, sondern anhängig von deren in dem Unternehmen gestifteten Nutzen abhängig. Dieser Nutzen kann aber nicht isoliert für einen Gegenstandnutzenabhängige Bewertung ermittelt werden, sondern nur in Verbindung mit allen übrigen Teilen des betreffenden Unternehmens, da der Nutzen gerade durch die Kombination der einzelnen Gegenstände entsteht. Der Teilwert zielt somit auf eine nutzenabhängige Bewertung ab. Er ist gesamtwertorientiert, auch wenn es um die Bewertung einzelner Gegenstände geht. Bei der Umsetzung ist zu beachten: 1. Für einen fiktiven Käufer ist ein fiktiver Gesamtkaufpreis unter der Prämisseder Fortführung des betreffenden Unternehmens zu ermitteln.2. Der fiktive Gesamtkaufpreis aus Nummer 1 ist fiktiv auf die einzelnenGegenstände zu verteilen. Im Ergebnis lässt sich der Teilwert nicht entsprechend seiner theoretischenKonzeption ermitteln. Die fiktive Ermittlung eines Gesamtkaufpreises dürfte für sich genommen nicht möglich sein. Allerdings könnte der gesuchte Gesamtkaufpreis aus dem Wert des betreffenden Unternehmens abgeleitet werden. Für die Ermittlung des Unternehmenswerts stehen eine ganze Reihe von theoretisch fundierten Verfahren zur Verfügung. Aber auch auf diesem Weg ist die Ermittlung eines Gesamtkaufpreises zum Scheiten verurteilt. Schliesslich wird ein Preis neben dem Unternehmenswert von vielen anderen Faktoren, wie bspw. den Markt. und Machtverhältnissen, der #taktik bei den Verkaufsverhandlungen und dem Verkaufszeitpunkt beeinflusst. schwierige praktischeUmsetzungWie schwierig die Umsetzung der theoretischen Konzeption ist, macht dasBeispiel des gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG fiktiv zu ermittelnden Gesamt-kaufpreises deutlich. Gemäß dem Wortlaut dieser Rechtsnorm ist ein Gesamt-kaufpreis zu ermitteln. Die fiktive Ermittlung eines Gesamtkaufpreises dürftefür sich genommen nicht möglich sein. Allerdings könnte der gesuchte Gesamt-kaufpreis aus dem Wert des betreffenden Unternehmens abgeleitet werden. 90Für die Ermittlung des Unternehmenswerts stehen schließlich eine ganze Reihevon theoretisch fundierten Verfahren zur Verfügung. Aber auch auf diesem Wegist die Ermittlung eines Gesamtkaufpreises zum Scheitern verurteilt. Schließ-lich wird ein Preis neben dem Unternehmenswert von vielen anderen Faktoren,wie bspw. den Markt- und Machtverhältnissen, der Taktik bei den Verkaufsver-handlungen und dem Verkaufszeitpunkt beeinflusst. Fraglich ist daher, ob nichtder Unternehmenswert gemeint ist, wenn § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach einemGesamtkaufpreis verlangt, auch wenn es den Unternehmenswert nicht gibt.Wird die Unternehmensbewertung unter Anwendung eines theoretisch fundier-ten Verfahrens (eines Gesamtbewertungsverfahrens) von einem redlichen Bewer-ter durchgeführt, spricht einiges dafür, dass der benötigte Unternehmenswert ei-nigermaßen genau bestimmt werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass derTeilwert nicht aus der Verteilung des mittels eines Gesamtbewertungsverfahrensermittelten Unternehmenswerts abgeleitet werden darf, sondern vielmehr unab-hängig von den Ertragsaussichten des Unternehmens zu bestimmen ist. Daherscheidet die Verwendung des Unternehmenswerts aus. Selbst wenn unterstellt würde, dass der dem Gesetzeswortlaut nach geforderte fiktive Gesamtkaufpreis ermittelt werden könnte, bliebe noch die fiktive Verteilung auf die einzelnen Gegenstände. Für diese Aufteilung gibt es aber kein praktizierbares Verfahren. Zwar wurden in der Vergangenheit verschiedene Lösungsansätze wie bspw. die Differenzmethode (Ermittlung des Gesamtwerts eines Unternehmens zunächst mit und dann ohne den relevanten Gegenstand) und die Zurechnungsmethode (Verteilung unter Verwendung eines Verteilungsschlüssels) diskutiert. Diese erwiesen sich aber als unbrauchbar. Allenfalls kann der Teilwert nach den Verhältnissen des Einzelfalls geschätzt werden. Um die somit im Einzelfall notwendige Schätzungdes Teilwerts zu vereinfachen, hat die Rechtsprechung Vermutungen für die Ermittlungdes Teilwerts aufgestellt.
- Frage 46. : Was ist der Unterschied zwischen einer Bilanztheorie und einer Jahresabschlusstheorie? Was ist das Objekt einer Bilanztheorie? Bilanztheorien beschränken sich auf die Jahresbilanz (eine Ausprägung der periodischen Bilanzen) Sie nehmen bilanz und weitere Jahresabschlussbestandteile (mindestens GuV) in den Blick. Objekt der bilanztheorie ist folglich nich nur die Bilanz, somderm der Jahresabschluss. Da die Theorien in erster Linie an der Bilanz ausrichten, wird nicht von einer Jahresabschlusstheorie gesprochen.
- Frage 47. : Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer Bilanztheorie und einer Bewertungstheorie! Die dazugehörige Bewertungstheorie ist eines der bedeutendsten Elemente einer Bilanztheorie. Bezogen auf die bilanz trifft eine Bilanztheorie Aussagen darüber, was (bilanzierung dem grunde nach, Ansatz, bilanzierung im engeren sinne) mit welchem Wert (Bilanzierung der Höhe nach, Bewertung) wo (Bilanzierung dem Ausweis nach) in einer bilanz ausgewiesen werden soll. Letzlich ist es die Zwecksetzung, die den Inhalt eines Jahresabschlusses determiniert, nicht die Bewertungstheorie.
- Frage 48: Was ist die Ursache für die Vielzahl an Bilanztheorien? Eine Vielazahl an teils divergierenden Bilanztheorien ist darauf zurückzuführen, dass sichdas in einer Bilanz (in einem Jahresabschluss) erfasste finanzielle Geschehen im Hinblick auf recht unterschiedliche Aspekte erfassen lässt. Da Bilanztheorien nicht versuchen, alle Gesichter der Bilanz nach einem einheitlichen Prinzip zu deuten, führt die Vielzahl an Bilanzen (an JA)zu einer Vielzahl an Bilanztheorien. Moxter: ein Spiegelbild der Komplexität des "finanziellen Unternehmensgeschehens".
- Frage 49. : Was unterscheidet deduktive von induktiven Bilanztheorien? Nach theoretischen Fundierung Deduktive Bilnztheorien - die Bilanzierungsgrundsätze werden aus allgemeinen wirtschaftlichen Erkenntnissen und Zielsetzungen abgeleitet. Hierdurch ergeben sich vielfach Abweichungen dieser Bilanztheorien von der Bilanzierungspraxis. Bsp. Schmidts organische Bilanztheorie Induktive Bilanztheorien - zunächst erfolgt das Studium der Bilanzierungspraxis. Darauf aufbauend wird versucht, "die in ihr verborgenen und den Beteiligten kaum bewußten Grundgedanken herauszuarbeiten. Bsp. Schmalenbachs dynamische Bilanztheorie.
- transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung Durchgangsposten; Beträge, die im Voraus geleistet (Ausgabe) oder empfangen (Einnahme) wurden, jedoch erst für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag als Aufwendungen bzw. Erträge zuzurechnen sind (Rechnungsabgrenzung). Transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung sind zur periodengerechten Abgrenzung von Ausgaben und Einnahmen in der Bilanz entweder zu aktivieren (aktive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 I 1 HGB) oder zu passivieren (passive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 II HGB).
- Rechtliche und wirtschaftliche Vermögensdefinition Bilanzierung dem Grund nach --> was Rechtlich -- unter Vermögen wird bspw. ein konkrete Sache oder ein einzeln veräußerbares Recht, also ein Vermögensgegenstand mit Einzelveräßerungsfähigkeit verstanden. Witschaftlich -- der Vermögensbegriff könnte sich aus wirtschaftlicher Sicht bspw. daran orientieren, was die Vermögensgegenstände zukünftig noch zu leisten vermögen. Die Begründung für die Bilanzierungsfähigkeit wäre dann nicht in der Tatsache vergangener Ausgaben, sondern im erwarteten zukünftigen Nutzen zu sehen. Bei dieser wirtschaftlichen Definition des Vermögensbegriffs stellen Rechnungsabgrenzungsposten (bspw. vorausbezahlte Mieten oder Zinsaufwendungen) keine Fremdkörper in der Bilanz dar, sondern bilanzierungsfähige Positionen.
- Vermögen: mögliche Werte (bzgl. Bilanztheorien) Antwort auf die Frage wie hoch (Bilanzierung der Hohe nach) -- Einzelbewertung Aus Sicht des Unternehmens Ausrichtung an der Vergangenheit: (fortgeführte) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; Ausrichtung an der Gegenwart: Tagesbeschaffungswert (aktuelle Wiederbeschaffungskosten) oder Tagesveräußerungswert (aktueller Veräußerungspreis) aus Sicht des Unternehmens; Ausrichtung an der Zukunft: zukünftig erwarteter Nutzen aus Sicht des Unternehmens; Aus Sicht des Marktes: Ausrichtung an der Vergangenheit: (fortgeführte) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; Ausrichtung an der Gegenwart: Tagesbeschaffungswert (aktuelle Wiederbeschaffungskosten) oder Tagesveräußerungswert (aktueller Veräußerungspreis) unabhängig vom jeweiligen Unternehmen; Ausrichtung an der Zukunft: zukünftig erwarteter Nutzen unabhängig vom jeweiligen Unternehmen.
- Welches Verbrauchsfolgeverfahren führt bei nominaler Eigenkapitaldefinition unter der Annahme steigender Preise am ehesten zur Bildung stiller Reserven? Lifo-Methode
- Welches Verbrauchsfolgeverfahren eignet sich am ehesten zur Bewertung von leicht verderblichen Vorräten? Fifo-Methode
- Welche Konflikte können bei einem Jahresabschluss auftreten, bei dem gleichzeitig der Bilanzzweck Informationsvermittlung und der Bilanzzweck Schuldendeckungskontrolle angestrebt werden? Informationsvermittlung basiert auf Vollständigkeit, Schuldendeckungskontrolle ist geprägt von Objektivierung und vom Vorsichtsprinzip.
- Welche zwei Kriterien beeinflüssen maßgeblich die Verteilung des Gesamtgewinns eines Unternehmens auf die einzelnen Teilperioden? Der Realisationszeitpunkt von Gewinnen und die Vorschriften zur Periodisierung der Erfassung von Aufwendungen und Erträgen.
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- Durch welche Maßnahmen können bei der Bemessung des ausschüttbaren Gewinns Interessenskonflikte vermindert werden? Nachvollziehvare Objektivierungskriterien bei Bewertung, gesetzlich geregelte Ausschüttengsbegrenzungen.
- Bestände-, Veränderungs- und Bewegungsbilanz Kosiol unterscheidet danach, ob die Bilanz die Bestände zum Jahresabschlussstichtag, die Veränderung der Bestände seit dem letzten Jahresabschlussstichtag oder die Bewegung der Bestände seit dem letzten Jahresabschlussstichtag darstellt. Diese drei Ausprägungen benennt er Bestände-, Veränderungs- und Bewegungsbilanz. Bei der Beständebilanz handelt es sich um die Bilanz im hier verstandenen Sinne. Im Gegensatz dazu stellt die Veränderungsbilanz die rechnerische Differenz der einzelnen Bilanzpositionen von zwei aufeinanderfolgenden Bilanzen dar. In ihr wird nur der Saldo der Veränderungen dargestellt, die Zu- und Abgänge sind sind aus ihr aber nicht ersichtlich. Werden auch Informationen über Zu- und Abgänge benötigt, ist statt einer Veränderungs- eine Bewegungsbilanz zu erstellen. Letztere unterscheidet sich von Ersterer, dass alle Posten in Zu- und Abgänge aufgespalten werden. Die Bewegungsbilanz findet sich in Ansätzen bspw. im Anlagespiegel gemäß §284 Abs. 3 HGB. Die Zusammenhänge: Variante A: Der Wert der Gebäude eines Unternehmens wurde in der Beständebilanz zum 31.12.01 mit 100 GE ausgewiesen. Zum 31.12.02 werden die Gebäude mit 200 GE bilanziert. Dies führt in der korrespondiertenden Veränderungsbilanz zu einem Ausweis in Höhe von 100 GE (=200 - 100). Die zugehörige Bewegungsbilanz könnte bspw. Folgendes ausweisen: Zugang: 120 GE, Abgang: 20 GE. Variante B: Der Wert der Gebäude eomes Unternehmens wurde in der Beständebilanz 31.12.01 mit 100 GE ausgewiesen. Zum 31.12.02 werden die Gebäude mit 80 GE bilanziert. Dies führt in der korrespondierenden Veränderungsbilanz zu einem Ausweis in Höhe von -20 GE (= 80 - 100). Die zugehörige Bewegungsbilanz könnte bspw. Folgendes ausweisen: Zugang: 10 GE, Abgang: 30 GE.
- Verknüpfung zwischen Schlussbilanzkonto und GuV-Konto Technischgesehen handelt es sich bei dem GuV-Konto um ein Unterkonto des Eigenkapitals. Es dient mit seinen typischerweise zahlreichen Unterkonten dazu, die erfolgswirksamen Auswirkungen von Geschäftsvorfällen übersichtlicher darzustellen, als es die alternative Erfassung erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle direkt auf dem Konto Eigenkapital gestatten würde. So wird ein detaillierter Einblick in die Ertragslage ermöglicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Erkenntnis, dass der doppische Verbund, d.h. das System der doppelten Buchführung, zu jeder erfolgswirksamen Buchung eine wertmäßig gleiche Gegenbuchung auf einem Bestandskonto erzwingt. Angesichts dieses gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses können der Ausweis von Aufwand und Ertrag einerseits und der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva andererseits nicht isoliert voneinander betrachtet werden.
- Bilanzierung im weiteren Sinne: Erstellen von Bilanz und GuV Das Anknüpfen der GuV an den Konten der doppelten Buchführung (insb. am GuV-Konto) ist Teil der Bilanzierung, auch wenn es dabei nicht um das Erstellen einer Bilanz und einer GuV die Rede, bietet es sich daher an, von der Bilanzierung im weiteren Sinne zu sprechen. Der Begriff Bilanzierung bezieht sich nur auf das Erstellen der Bilanz (auch: Bilanzierung im engeren Sinne).
- Bilanzzwecke Bilanzzweck Dokumentation:Aufgabe: Überprüfung des Ist-Bestands durch vollständige Erfassung des Soll-BestandsBereitstellung notwendiger Unterlagen bei RechtsstreitigkeitenDer Dokumentationszweck beinhaltet daher ein Vollständigkeitsgebot und einVerrechnungsverbot. Die Wertermittlung der einzelnen Vermögensgegen-stände ist nach Moxter dabei zweitrangig, da die Erfassung der Existenz desVermögensgegenstandes bzw. der Schulden die vorrangige Aufgabe der Doku-mentation darstellt. Somit erfüllt die organische Bilanztheorie diesen Anspruch,da Sie neben den Schulden alle einzelveräußerbaren Vermögensgegenständeerfasst Zusätzlich werden über die Ermittlung von Tagesbeschaffungswertenund der Erfassung sämtlicher (auch nicht einzelveräußerbaren) immateriellerVermögensgegenstände Informationen bereitgestellt, welche bei bestimmtenRechtstreitigkeiten (bspw. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters) zurKlärung beitragen können.Bilanzzweck Ausschüttung:Aufgabe: Feststellung des zur Ausschüttung verfügbaren Betrages.Dabei gilt es sowohl die Interessen der Anteilseigner als auch der Gläubiger zuberücksichtigen. Der organische Gewinn als Ausschüttungsbetrag dürfte in derRegel die Interessen der Anteilseigner ausreichend berücksichtigen. Die Sub-stanz des Unternehmens wird auch bei vollständiger Ausschüttung desGewinns erhalten. Allerdings kann eine Substanzgefährdung durch zu hoheAusschüttungen bei sinkenden Tagesbeschaffungspreisen auftreten. Aus Sichtder Gläubiger dürfte grundsätzlich eine Substanzerhaltung des Unternehmens zubefürworten sein. Schmidt vernachlässigt jedoch die Ermittlung eines Ge-winns, der ohne Gefährdung der Gläubiger ausgeschüttet werden darf. Risi-ken entstehen durch die fehlenden Objektivierungskriterien beim Ansatz vonVermögensgegenständen und die Art der Gewinnermittlung bei sinkenden Ta-gesbeschaffungspreisen (Wiederbeschaffungspreisen).Daher muss eine Eignung der organischen Bilanz zum Zweck der Ausschüttungs-bemessung verneint werden.Bilanzzweck Gläubigerschutz:Aufgabe: Die Ermittlung eines Mindestzugriffsvermögens.Eine Bilanz zum Zweck des Gläubigerschutzes ist dadurch geprägt, dass eine Bi-lanzierung von Aktiva sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vorsichtigerfolgen soll. Dieses steht in einem Widerspruch zu den Grundgedanken derorganischen Bilanztheorie. Der vollständigen Erfassung aller Vermögensgegen-stände ohne Berücksichtigung von Objektivierungskriterien und der Bewertungder Aktiva mit Tagesbeschaffungswerten. Die Eignung einer organischen Bilanzzum Zweck des Gläubigerschutzes muss verneint werden.
- Welches Aufstellungsverfahren erfasst in der GuV-Rechnung alle in einer Periode anfallenden Aufwendungen! Gesamtkostenverfahren
- Welche Bilanzart gibt Informationen über die Zu- und Abnahme der einzelnen Bilanzposten? Bewegungsbilanz
- Müssen Auszahlungen dem angeschafften Gegenstand einzeln zugerechnet werden können, um als Anschaffungskosten aktiviert zu werden? ja
- Wäre bei Ausrichtung an der Gegenwart der Tagesbeschaffungswert aus der Sicht des Marktes ein möglicher Bilanzansatz? ja
- Kann das Fifo-Verfahren bei nominaler Eigenkapitaldefinition unter der Annah- me steigender Preise zur Bildung stiller Reserven führen? ja
- Stellt der erwartete zukünftige Nutzen aus rechtlicher Sicht ein Kriterium zu Be- urteilung der Vermögenseigenschaft dar? nein
- Nennen Sie drei unterschiedliche Fälle, in denen Lohn- und Gehaltszahlungen nicht zum Aufwand der betreffenden Periode zählen! Vorschüsse für die nächste PeriodeNachzahlungen aus vorhergehenden PeriodenAktivierung als Bestandteil der Herstellungskosten unfertiger Erzeugnissedes LagerbestandsAktivierung als Bestandteil der Herstellungskosten selbst erstellter Anla-gen
- In welcher Beziehung zueinander stehen der Jahresabschluss, die Buchführung und die Inventur? Der Jahresabschluss stützt sich auf die, mittels der doppelten Buchführung geführten Bücher und auf die Ergebnisse der Inventur.
- Wie kann Anlagevermögen definiert werden? Das Anlagevermögen eines Unternehmens ist gem. §247 Abs. 2 HGB als "dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen" definiert.
- Wie kann Umlaufvermögen definiert werden? Für das Umlaufvermögen ergibt sich keine Definition aus dem Gesetzestext. Hier kann die Abgrenzung zum Anlagevermögen als Hilfe dienen. Gegenstände des Umlaufvermögens sollen somit nicht dauernd im Geschäftsbetrieb vorhanden sein und sind durch eine zeitlich absehbare Verarbeitung bzw. Veräußerung gekennzeichnet.
- Welche Verbindung besteht zwischen den Aktiva und den Passiva? Die Aktiva stellen die Mittelverwendung (das Vermögen) und die Passiva die Mittelherkunft (das Kapital) dar. Subtrahiert man von der Summe der Aktiva das den Fremdkapitalteil der Passiva, so erhält man das Eigenkapital.
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- Wie kann die GuV dargestellt werden? Was sind die Vor- und was sind die Nachteile der unterschiedlichen Darstellungen? Die GuV kann sowohl in Konten- als auch in Staffelform dargestellt werden. Der Vorteil an der Staffelform ist, dass Salden bzw. Zwischenergebnisse gerausgestellt werden können. Zudem kann die Darstellung der GuV fast beliebig erweitert werden, wobei jede Erweiterung zu Lasten der Übersichtlichkeit geht.
- Was wird im Zusammenhang mit der GuV unter einem periodengerechten Erfolg verstanden? Warum führt die Zielsetzung der Ermittlung eines periodengerechten Erfolgs bei Produktionsbetrieben zu Problemen? Wie lassen sich diese lösen? Unter periodengerechtem Erfolg wird verstanden, dass das Mengengerüst der Aufwendungen mit dem Mengengerüst der Erträge übereinstimmt. Dies kann insbesondere bei produzierenden Unternehmen problematisch werden, wenn z.B. mehr Produkte hergestellt wurden, als in derselben Periode abgesetzt wurden (bzw. umgekehrt). Abhilfe schafft hier eine Anpassung des Bestands in der Bilanz. Muss das Mengengerüst der Aufwendungen reduziert werden (z.B. weil mehr produziert wurde, als abgesetzt wurde), werden die überzähligen Aufwendungen aktiviert. Wenn das Mengengerüst der Aufwendungen erhöht werden muss, werden aktivierte Lagerbestände wieder in die GuV überführt.
- Was ist der Unterschied zwischen dem Gesamt- und Umsatzkostenverfahren? Wo liegen die Vor- und Nachteile der Verfahren? Das Gesamt- und das Umsatzkostenverfahren dühren betragsmäßig zum gleichen Ergebnis und unterscheiden sich lediglich darin, wie Bestandsveränderungen bei der Ermittlung des Periodenergebnisses berücksichtgt werden. Bei dem Gesamtkostenverfahren werden die Gesamten Aufwendungen und Erträge einer Periode dargestellt (Produktionsrechnung). Zur Anpassung des Mengengerüstes erfolgt über die GuV-Konten "Erhöhung des Bestands" bzw. "Verminderung des Bestands". Die Gegenbuchung erfolgt über das Bilanzkonto "Fertige und unfertige Erzeugnisse". Ein Vorteil des Gesamtkostenverfahrens ist, dass die Beträge der Aufwendungen unverändert aus der Buchhaltung übernommen werden können. Nachteilig ist, dass das Konto "Bestandsveränderungen" nicht gerade zur Transparenz beiträgt, da nicht klar ersichtlich ist, welche Aufwendungen aus der vergangenen und welche Aufwendungen aus der aktuellen Periode resultieren. Für die notwendigen Anpassungen beim Umsatzkostenverfahren ist eine Kosten- und Leistungsrechnung notwendig. Bei den vorhandenen Gemeinkosten bestehen hierbei Ermessensspielräume, welche eine eindeutige Bewertung der Erzeugnisse erschweren.
- Müssen beim Gesamtkostenverfahren die Aufwendungen aus den buchhalteri- schen Aufwandskonten vor der Erfassung in der GuV-Rechnung korrigiert wer- den, um das Mengengerüst der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträ- ge anzupassen? nein
- Wird ein positiver Gewinn beim Umsatzkostenverfahren auf der Habenseite des GuV-Kontos ausgewiesen? nein
- Müssen Auszahlungen dem angeschafften Gegenstand einzeln zugerechnet werden können, um als Anschaffungskosten aktiviert zu werden? ja
- Wäre bei Ausrichtung an der Gegenwart der Tagesbeschaffungswert aus der Sicht des Marktes ein möglicher Bilanzansatz? Ja
- Stellt der erwartete zukünftige Nutzen aus rechtlicher Sicht ein Kriterium zu Be- urteilung der Vermögenseigenschaft dar? nein
- Nennen Sie drei unterschiedliche Fälle, in denen Lohn- und Gehaltszahlungen nicht zum Aufwand der betreffenden Periode zählen! Vorschüsse für die nächste PeriodeNachzahlungen aus vorhergehenden PeriodenAktivierung als Bestandteil der Herstellungskosten unfertiger Erzeugnissedes LagerbestandsAktivierung als Bestandteil der Herstellungskosten selbst erstellter Anla-gen
- Welche Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der theoretischen Konzeption des Teilwerts? - Ermittlung eines fiktiven Kaufpreises für einen fiktiven Käufer unter der Prämisse derUnternehmensfortführung; - Bestimmung eines Zuordnungskriteriums zur Aufteilungdes fiktiven Verkaufspreises auf die einzelnen Vermögensgegenstände