Rechnungslegung (Fach) / Bilanz und GuV-Rechnung (Lektion)

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Basics

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  • Frage 44. Wodurch unterscheidet sich der Tagesveräußerungswert vom Tagesbeschaffungs- wert? nicht realisierter Gewinn, alternativ: Absatz- vs. Beschaffungsmarkt
  • Welche Information gewinnt der Bilanzleser aus einer Veränderungsbilanz? Saldo Bilanzpostenveränderung im Geschäftsjahr
  • Welches Verfahren zur Aufstellung der GuV-Rechnung weist in der GuV gegebenenfalls die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus? Gesamtkostenverfahren
  • Welche Stromgrößen verändern die Bestandsgröße „Geldvermögen“? Einnahme, Ausgabe
  • Welcher Bezugswert ist theoretisch für die Ermittlung des Teilwertes anzuwenden? fiktiver Gesamtkaufpreis (Ertragswert), alternativ: Unternehmenswert
  • Aktivierungskriterien Ein Unternehmen führt in Periode 00 einen Werbefeldzug durch, von dem es sich für künftige Perioden (01 und 02) Mehrumsätze und einen höheren Gewinn verspricht. Erläutern Sie, welche Gründe für und welche Gründe gegen eine Aktivierung der Kosten dieses Werefeldzugs sprechen! Argumente für eine Aktivierung der Kosten:9. Ein periodengerechter Gewinnausweis beinhaltet die Erträge einer Periode und die im Zusammenhang mit diesen Erträgen stehenden Aufwendungen.10. Die Aufwendungen werden nicht durch Erträge der Periode 00 verursacht. Ein Ausweis der Aufwendungen in dieser Periode würde den Gewinn der Periode 00 zu niedrig erscheinen lassen.11. Somit müssten die Aufwendungen für den Werbefeldzug aktiviert und anteilsmäßig auf die Perioden verteilt werden, in denen dem Unternehmen ein Nutzen aus dem Werbefeldzug zufließt.Argumente gegen eine Aktivierung der Kosten:12. Eine eindeutige Zuordnung der Aufwendungen zu den Leistungen ist schwer möglich,13. da eine Feststellung, welcher Anteil der Umsatzerlöse ursächlich dem Werbefeldzug zuzuordnen ist, schwerfallen dürfte. Dies bezieht sich sowohl auf die Höhe der Kosten als auch darauf, wie lange die „Wirkung“ des Werbefeldzugs anhält.14. Weiterhin spricht die fehlende Verkehrsfähigkeit der Werbekosten gegen eine Aktivierung.
  • Was ist der Unterschied zwischen der Bilanz und dem Jahresabschluss? Durch das Erstellen einer Bilanz werden die Handelsbücher abgeschlossen. Neben dem Bilanz kommt der Gewinn- und Verlustrechnung wesentliche Bedeutung zu. Diese beiden Instrumente können um einen Anhang oder um eine Kapitalflussrechnung ergänzt werden. Der Begriff Jahresabschluss wird zur Benennung des jährlichen Abschlusses der Handelsbücher verwendet, welcher die Gesamtheit der Instrumente eines Abschlusses, die Jahresabschlussinstrumente, umfasst. Mit dem Begriff bilanz wird das Jahresabschlussinstrument Bilanz verknüpft.
  • Was sind Motive für den Abschluss von Teilperioden? Wenn z.B. die aktionäreregelnäßig eine Dividende haben möchten. Wenn die Gläubiger wissen möchten, ob sie dem Unternehmen weiterhin Kredit geben können. Wenn der Fiskus seine Steuern möglichst regelmäßig bekommen möchte. Wenn der Unternehmer (oder der Geschäftsführer) wissen möchte, wie erfolgreich gearbeitet worden ist.
  • Warum sind beim Erstellen von Teilperioden-Abschlüssen Bewertungen notwendig? Das zentrale Problem - die Vorläufigkeit eines Teilperiodenabschlusses, die Erfolgsmessung erheblich schwieriger. Das Eirtschaften im Unternehmen läßt sich als System von Kreisläufen darstellen, in dem Geld- und Güterströme in den Betrieb eintreren, umgewandelt werden und ihn wieder verlassen. Der Erfolg ergibt sich bei einer Teilperiode nicht automatisch durch Abzählen wie im Falle des "Totalerfolgs" nach Beendigung der Tätigkeit, sondern es muß zuvor entschieden werden, welcher Wert den einzelnen am Stichtag vorhandenen Vermögens- und Schuldteilen zukommt und wie diejenigen Aktionen der Unternehmensleitung zu bewerten sind, die noch nicht abgeschloßen sind und sich noch nicht in Vermögens- und Schuldteilen niedergeschlagen haben, bevor ein Maß für den Erfolg der Tätigkeit berechnet werden kann.
  • In welcher Bezihung zueinander stehen der Jahresabschluss, die Buchführung und die Inventur? Mint Jahresabschluss ist dann der Abschluss einer Teilperiode gemeint und ein Geschäftsjahr wird als äquidistante Teilperiode (als Bilanzierungszeitraum) definiert. Der Jahresabschluss (und folglich auch die Bilanz) bezieht sich auf dieses Geschäftsjahr und schließt es ab. Der Jahresabschluss stützt sich dabei auf in dem bestimmten Geschäftsjahr unter Beachtung der doppelten Buchführung geführte Bücher sowie auf eine ergänzende Inventur.
  • Informationsmedium Fokus auf die Vermögenslage Die Bilanz + der Jahresabschluss stehen Informationen über die Vermögenslage des bilanzierenden Wirtschaftssubjekts im Vordergrund (i.R.U.) hier gibt es Auskunft über die Ertrags- und die Finanzlage dieses Wirtschaftssubjekts.
  • Wer ist an der Informationsvermittlung mittels eines Jahresabschlusses bereiligt? In erster Linie diejenigen, die den Jahresabschluss und damit auch die Bilanz erstellen - diejenigen, die die darin enthaltenen Informationen bestimmt sind (sog. Adressaten) - wenn die Bilanzen nicht freiwillig, sondern auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen erstellt werden (§242 HGB) - diejenigen, die für das Verfassen dieser gesetzlichen Verpflichtungen (Normen) verantwortlich sind (Normsetzer) - weitere Perasonen: bspw. Steuerberater, Abschlussprüfer oder Gerichte.
  • Wer kann Adressat der Informationen sein? Kann eine einzelne Person oder eine einzelne Personengruppe sein Die Informationen eines Jahresabschlusses können gleichzeitig an mehrere Personen (Oder Personengruppen) adressiert sien. Wichtige Adressaten: die Anteilseigner (bspw. im Sinne der Selbstinformation eines Kaufmanns sowie in Fällen der sog. Fremd-Geschäftsführung) + die Gläubiger.
  • Wie kann das Anlagevermögen definiert werden? In §247 Abs. 2 HGB wird das Anlagevermögen mittels des Kriteriums "dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen" definiert.
  • Wie kann Umlaufvermögen definiert werden? Die Aktiva bilden das Bruttovermögen Sie können anhand der voraussichtlichen Dauer der Verwendung in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt werden. Eine Definition des Begriffs Umlaufvermögen findet sich in Handelsgesetzbuch nicht. Dessen Definition ergibt sich aus der Abgrenzung zum Anlagevermögen.
  • Welche Verbindung besteht zwischen den Aktiva und den Passiva? Bei der Passiva wird zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital unterschieden. Das aus dem Abzug des Fremdkapitals von den Aktiva resultierende Eigenkapital wird auch als Reinvermögen bezeichnet - als Abgrenzung vom Bruttovermögen zu verstehen.
  • Nach welchen Ordnungskriterien kann die Bilanz gegliedert werden? Die Aktiva und die Passiva: die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen bzw. Eigen- und Fremdkapital. Weitere Ordnungskriterien: - "erwartete Dauer des Verbleibs" im bilanzierenden Unternehmen. Die Bilanzpositionen mit dem längsten zu erwartenden Verbleib wird jeweils (bei den Aktiva und bei den Passiva) zuerst angeführt. Dem folgen die übrigen Bilanzpositionen, geordnet nach bnehmender Dauer des Verbleibs. - §266 Abs. 2, 3 HGB. - "Liquidität" - nah Liquiditätsgrad geordnet. Nur die Kasse damit hinterlegt, bei den übrigen Positionen erfolgt die Ordnung nach der Dauer, bis zu der aus der Bilanzposition üblicherweise wieder liqide Mittel resultieren, begonnen mit den Positionen, bei denen die Transformationsdauer am längstem ist. (Wird mit dem geringsten Liquiditätsgrad begonnen, führt das Ordnungskriterium Liquidität zum gleichen Ergebnis wie das Ordnungskriterium erwartete Dauer des Verbleibs).
  • Wie kann eine Bilanz dargestellt werden? Was sind die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Darstellungen? Kontoform: Die Aktiva werden in der linken Kontohälfte ("Aktivseite") und die Passiva in der rechten Kontenhälfte ("Passivseite") dargestellt. (Nachteil?) Es wird versucht, die Verbindungen zwischen einzelnen Vermögens- und einzelnen Kapitalteilen herzustellen (Umlaufvermögen - Fremdkapital) - ist nicht möglich, da keine direkte Beziehungen zwischen einzelnen Vermögensgegenständen und einzelnen Kapitalansprüchen bestehen. Es sind nur zwei verschiedene Ausdrucksformen der Gesamtheit aller betrieblichen Werte. Passivseite - die Herkunft der finanziellen Mittel, Aktivseite - die Verwendung der Mittel Die Darstellung der Gesamtheit des Bruttovermögens (Bilanzvermögens) und der Gesamtheit des Kapitals (Bilanzkapitals) erfolgt unabhängig voneinander. Staffelform: -Vorteil - der Informationsgehalt der Bilanz ist beliebig erweiterbar. Man kann nicht nur den Eindbestand der einzelnen Positionen, sondern den Anfangsbestand, die Zu- und Abgänge und den sich ergebenen Endbestand darstellen. eine Differenzierung in Aktiva und Passiva (zuerst aktiva, dann Passiva) die Gruppen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Fremdkapital (zunächst das Anlagevermögen und dann das Umlaufvermögen aufgeführt, dem das Fremd- und dann das Eigenkapital folgen. Das Umlaufvermögen addiert und das Fremdkapital subtrahiert = Eigenkapital als Ergebnis)(ggf. nach Addition des Umlaufvermögens eine Zwischensumme wird gebildet und ausgewiesen, um das Bruttovermögen (das Bilanzvermögen) deutlicher vom Fremdkapiital abzugrenzen). Nachteil wenn alle Möglichkeiten der Darstellung verwendet werden, wird schnell unübersichtlich.
  • Was sind die Besonderheiten der Bilanzposition Eigenkapital? Unabhängig von der Darstellungsform Setzt hinsichtlich seines Charakters deutlich vom Anlagevermögen, vom Umlaufvermögen und vom Fremdkapital ab. Ist keine eigenständig bilanzierte und bewertete Bilanzposition oser eine Gruppe solcher. Ist das, was als Saldo verbleibt, wenn das Anlage- und das Umlaufvermögen addiert und von der Summe das Fremdkapital subtrahiert wird. Wird als "equity" bezeichnet Ist eine Residualgröße. Im Zusammenhang mit Inventur: alle Bemühungen des Messens, des Zählens und des Wiegens schlagen fehl. Kann positiv (wünschenswert) oder negativ (Überschuldet) sein.
  • Wann spricht man von bilanzieller Überschuldung? Die Residualgröße Eigenkapital kann negativ sein - das bilanzierende Unternehmen ist überschuldet. Das kann nur dann sein, wenn das Fremdkapital, für welches auch der Begriff der Schulden gebräuchlich ist, die Summe aus Anlage- und Umlaufvermögen übersteigt (unter der Prämisse, dass weder das Anlage- noch das Umlaufvermögen negative Werte annehmen können) --> Wenn das gesamte Vermögen in der Bilanz erfasst ist und sich bei einem Verkauf des Anlage- und des Umlaufvermögens exakt die in der Bilanz ausgewiesenen Währungsbeträge realisieren lassen genügt der so erzielbare Veräußerungserlös nicht, um die Schulden zu begleichen. Bei der Staffelform ist besonders offensichtlich, dass es sich beim Eigenkapital nicht um eine eigenständige Größe, sondern um eine Residualgröße handelt und ein negatives Kapital möglich ist. Bei der Kontoform nicht vorgesehen --> Ausweis auf der Passivseite (mit negativen Vorzeichen) würde dem Charakter der Passiva als Abbild der Mittelherkunft entsprechen. Die Darstellung auf der Aktivseite (ohne negatives Vorzeichen) würde dem Charakter der doppelten Buchführung gerecht werden, die auf Vorzeichen verzichtet und dem Grundsatz entsprechen, dass in der Bilanz auf Verrechnungen verzichtet wird (sog. Bruttoprinzip). §268 Abs. 3 HGB Ungewohnte Darstellung des Eigenkapitals auf der Aktivseite wird optisch die Besonderheit hervorheben, dass die in der Bilanz ausgewiesenen Werte des Anlage- und Umlaufvermögens zusammen nicht ausreichen, um das Fremdkapital zu tilgen.
  • Welche Beziehung besteht zwischen dem Schlussbilanzkonto und der Bilanz? Bilanzierung: Entwicklung der Bilanz aus dem Schlussbilanzkonto. Der Jahresabschluss bezieht sich auf ein Geschäftsjahr und schliesst dieses ab, stützt sich auf in dem bestimmten Zeitraum und unter Beachtung der doppelten Buchführung geführte Bücher sowie auf eine Inventur. Das Entwickeln der Bilanz (und der GuV) aus den unter Beachtung der doppelten Buchführung geführten Büchern wird als Bilanzierung bezeichnet --> knüpft am Schlussbilanzkonto an. Große Bedeutung --> die Darstellung der Vermögenslage, d.h. die Kombination des Mengengerüsts der Bestände und des entsprechenden Wertgerüsts (in Währungseinheiten). Ebenso - dieErtragslage, mehr als bloße Ermittlung der Ergebnisses (GuV) -- das Ergebnis einer unternehmerischen Betätigung lässt sich - unter Berücksichtigung von Privateintnahmen und Privateinlagen - aus dem Vergleich des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag mit dem Eigenkapital zum vorhergehenden Bilanzstichtag ermitteln.
  • Wie fügt sich das GuV-Konto in die Beziehung zwischen dem Schlussbilanzkonto und der Bilanz ein? Bei der Darstellung der Ertragslage in der GuV, neben der Ermittlung des Ergebnisses der unternehmerischen Tätigkeit, geht es um eine systematische Darstellung der Aufwendungen und der Erträge, gegliedert nach Aufwands und Ertragsarten. Das Ziel einer systematischen Darstellung der Aufwendungen und der Erträge wird bereits im Rahmen der doppelten Buchführung dadurch berücksichtigt, dass erfolgswirksame Veränderungen des Eigenkapitals nicht im Eigenkapitalkonto, sondern auf Unterkonten des Eigenkapitals gebucht werden (die Aufwands- und Ertragskonten). Diese Unterkonten sind nicht direkt über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen, sondern zunächst in einem vorgelagerten GuV-Konto zusammengetragen werden --> daran knüpft GuV an. Technisch gesehen handelt es sich bei dem GuV-Konto um ein Unterkonto des Eigenkapitals. Es dient mit seinen typischerweise zahlreichen Unterkonten dazu, die erfolgswirksamen Auswirkungen von Geschäftsvorfällen übersichtlicher darzustellen, als es die alternative Erfassung erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle direkt auf dem Konto Eigenkapital gestatten würde -- ein detaillierter Einblick in die Ertragslage. Das System der dopplten Buchführung (der doppische Verbund) erzwingt zu jeder erfolgswirksamen Buchung  eine wertmäßig gleiche Gegenbuchung auf einem Bestandskonto. Gegenseitige Abhängigkeitsverhältnisse -- der Ausweis und Ertrag einerseits und der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva andererseits können nicht isoliert voneinander betrachtet werden.
  • Wofür wird eine GuV benötigt? Vielmehr geht es bei der Darstellung der Ertragslage in der GuV, neben derErmittlung des Ergebnisses der unternehmerischen Tätigkeit, um eine systemati-sche Darstellung der Aufwendungen und der Erträge, gegliedert nach Aufwands-und Ertragsarten. Das Ziel einer systematischen Darstellung der Aufwendungen und der Erträge wird bereits im Rahmen der doppelten Buchführung dadurchberücksichtigt, dass erfolgswirksame Veränderungen des Eigenkapitals nicht imEigenkapitalkonto, sondern auf Unterkonten des Eigenkapitals gebucht werden(die Aufwands- und Ertragskonten). Dies ist ebenfalls in Abbildung 2.5 ersicht-lich. Ersichtlich ist dort auch, dass diese Unterkonten nicht direkt über das Ei-genkapitalkonto abgeschlossen, sondern zunächst in einem vorgelagerten GuV-Konto zusammengetragen werden. An diesem GuV-Konto knüpft die GuV an,was in Abbildung 2.5 durch den mit „2“ beschrifteten Pfeil zum Ausdruck ge-bracht wird.Technisch gesehen handelt es sich bei dem GuV-Konto um ein Unterkonto desEigenkapitals. Es dient mit seinen typischerweise zahlreichen Unterkonten da- zu, die erfolgswirksamen Auswirkungen von Geschäftsvorfällen übersichtlicher darzustellen, als es die alternative Erfassung erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle direkt auf dem Konto Eigenkapital gestatten würde. So wird ein detaillierterEinblick in die Ertragslage ermöglicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhangdie Erkenntnis, dass der doppische Verbund, d. h. das System der doppeltenBuchführung, zu jeder erfolgswirksamen Buchung eine wertmäßig gleiche Gegen-buchung auf einem Bestandskonto erzwingt.  Angesichts dieses gegenseitigenAbhängigkeitsverhältnisses können der Ausweis von Aufwand und Ertrag einer-seits und der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva andererseitsnicht isoliert voneinander betrachtet werden.
  • Was ist unter Bilanzierung, was unter Bilanzierung im weiteren Sinne und was unter Bilanzierung im engeren Sinne zu verstehen? Das Anknüpfen der GuV an den Konten der doppelten Buchführung (insb. am GuV-Konto) ist Teil der Bilanzierung, auch wenn es dabei nicht um das Erstellen einer Bilanz, sondern um das Erstellen einer GuV geht. Ist von dem Erstellen einer Bilanz und einer GuV die Rede, bietet es sich daher an, von der Bilanzierung im weiterem Sinne zu sprechen. Der Begriff Bilanzierung bezieht sich nur auf das Erstellen der Bilanz (Bilanzierung im engeren Sinne).
  • Was ist der Unterschied zwischen Bestands- und Strömungsgrößen? S. Begriffsabgrenzung_RW.pdf BestandsgrößenKasse:Bestand an liquiden Mitteln (Bargeld und Sichteinlagen)Geldvermögen:Gesamtvermögen:Betriebsnotw. Vermögen:+ Forderungen -Verbindlichkeiten+ SachvermögenGesamtvermögen (kostenrechnerisch bewertet) -Nicht betriebsnotwendiges VermögenStromgrößenEinzahlungen Zufluss von liquiden Mitteln in einer Periode.Auszahlung Abfluss von liquiden Mitteln in einer Periode.Einnahmen Wert aller veräußerten Leistungen in einer Periode (= Umsatz).Ausgaben Wert aller zugegangenen Güter und Dienstleistungen in einer Pe-riode (= Beschaffungswert).Ertrag Wert aller erbrachten Leistungen in einer Periode, der auf Grund ge-setzlicher Bestimmungen in der Finanzbuchhaltung verrechnet wird.Aufwand Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen in einer Periode,der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in der Finanzbuchhaltungverrechnet wird.Leistungen Wert aller im Rahmen der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit er-brachten Leistungen in einer Periode (= Erlöse).Kosten Wert aller im Rahmen der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit er-brachten Güter und Dienstleistungen in einer Periode. Deutlich wird, dass es Überschneidungen zwischen den Begriffen gibt, z.B. eine Ein-zahlung, die zugleich Einnahme ist, oder umgekehrt eine Einnahme, die zugleich eineEinzahlung ist, vgl. (2). Zudem weisen die Begriffe auch überschneidungsfreie Inhalteauf: Einzahlung, die keine Einnahme ist, vgl. (1), oder Einnahme, die keine Einzah-lung ist, vgl. (3). An Hand der folgenden Aufstellung seien bezogen auf jeden Begriffbeide der Möglichkeiten zum besseren Verständnis der Abgrenzungen beispielhaftverdeutlicht:Einzahlung, aber keine Einnahme (1)Bestand an liquiden Mitteln steigt, gleichzeitig bleibt aber der aus liquiden Mittelnund Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten zusammengefasste Bestand un-verändert, d.h. bei einer Einzahlung sinkt betragsgenau der Forderungsbestand.Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine auf Kredit gekaufte Lieferung.Einzahlung gleich Einnahme (2)Der Bestand an liquiden Mitteln im Unternehmen steigt, weil bspw. ein KundeWaren gegen bar erwirbt, oder der Staat eine Subvention überweist.Einnahme, aber keine Einzahlung (3)Hierbei handelt es sich um Kreditgeschäfte, bei welchen ein Kunde Waren gegenKredit (Forderungszunahme) oder unter Aufrechnung gegen Verbindlichkeiten(Schuldenabnahme) erwirbt.Einnahme, aber kein Ertrag (4)Ein Eigenkapitalgeber tätigt eine Einlage.Einnahme gleich Ertrag (5)Das Unternehmen verkauft die hergestellten Produkte.Ertrag, aber keine Einnahme (6)Ein Maschinenbau-Unternehmen übernimmt z.B. eine Drehmaschine aus dereigenen Fertigung in das Anlagevermögen, um sie in der Fertigung zum Einsatz zubringen, und aktiviert sie.Ertrag, aber keine Leistung (7)Dies ist ein Beispiel für den neutralen Ertrag - einem Ertrag, der in der Kosten-rechnung nicht in derselben Periode als Wert von Gütern und Dienstleistungenverrechnet wird, welcher mit der Verwertung der betrieblichen Leistung erzieltwurde.Ertrag gleich Leistung (8)Die erstellten und in der Kostenrechnung berücksichtigten betrieblichen Leistungenwerden auch in der Finanzbuchhaltung als Ertrag verbucht.2Leistung, aber kein Ertrag (9)Hierbei handelt es sich um ein kalkulatorisches Betriebsergebnis, welchem in derFinanzbuchhaltung kein Ertrag oder ein Ertrag in anderer Höhe gegenübersteht.Dieser Fall tritt auf, wenn unfertige oder fertige Erzeugnisse zum Zwecke einerkurzfristigen Erfolgsrechnung bewertet, d.h. mit den Herstellkosten unter Einbezie-hung kalkulatorischer Kosten, zum Ansatz gebracht werden.Auszahlung, aber keine Ausgabe (10)Ein Unternehmen begleicht eine aus der Vorperiode stammende Verbindlichkeitgegenüber einem Lieferanten.Auszahlung gleich Ausgabe (11)Der Bestand an liquiden Mitteln verringert sich, weil Löhne und Gehälter gezahltwerden.Ausgabe, aber keine Auszahlung (12)Ein Unternehmen erwirbt Rohstoffe oder eine Maschine im Rahmen eines Kreditge-schäftes. Dabei kann entweder eine Zunahme der Schulden beim Lieferanten(Schuldenzunahme) oder eine Aufrechnung von Forderungen gegenüber einemLieferanten (Forderungsabnahme) zu verzeichnen sein.Ausgabe, aber kein Aufwand (13)Bezogen auf eine betrachtete Periode wird der Kaufpreis für eine Rohstofflieferungbezahlt, die erst am Jahresende eintrifft, jedoch nicht mehr verbraucht wird.Ausgabe gleich Aufwand (14)In einer Periode werden Löhne, Gehälter, Zinsen oder Mieten bezahlt, deren Gü-terverbräuche in der gleichen Periode angefallen sind. Gleiches gilt für den Falleiner periodengleichen Beschaffung von Rohstoffen und deren Verbrauch.Aufwand, aber keine Ausgabe (15)Die in der vorherigen Periode beschafften Rohstoffe werden erst in der laufendenoder einer späteren Periode verbraucht.Aufwand, aber keine Kosten (16)Damit wird der neutrale Aufwand bezeichnet, also ein angefallener Aufwand, derjedoch in der betreffenden Periode nicht als Wert von Gütern und Dienstleistungen indie Kostenrechnung eingeht. Erscheinungsformen des neutralen Aufwandes sind derbetriebsfremde, der periodenfremde und der außerordentliche Aufwand.Aufwand gleich Kosten (17)Beispiele hierfür sind der Zweckaufwand oder die Grundkosten (Akkordlöhne oder derVerbrauch an Verpackungsmaterial). Dabei werden die Daten der Finanzbuchhaltungunverändert in die Kostenrechnung übernommen.Kosten, aber kein Aufwand (18)Daten, die nur in der Kostenrechnung nicht aber in der Finanzbuchhaltung Gegen-stand der Rechnung sind, werden als kalkulatorische Kosten bezeichnet. Zu denkalkulatorischen Kosten zählen u.a. die kalkulatorischen Abschreibungen oder diekalkulatorischen Zinsen. Stromgrößen erfassen ökonomische Größen pro Zeiteinheit, z. B. Ausgaben pro Jahr (Ersparnis/ Einkommen). Bestandsgrößen erfassen die Höhe und die Struktur ökonomischer Größen bezogen auf einen Zeitpunkt, z. B. den Kapitalstock am Periodenende. Beide Arten von Größen sind miteinander verbunden, denn die Bestandsänderung während einer definierten Periode wird durch eine Stromgröße beschrieben.
  • Was ist das sog. Badewannentheorem? Wird eine vorhandene Menge an Wasser in einer Badewanne als Bestand an Wasser zu einem bestimmten Zeitpunkt definiert, kann die Veränderung dieses Bestands sowohl zeitpunktbezogen mittels der Differenz des ursprünglichen und des neuen Bestands (mittels Bestandsgrößen) als auch zeitraumbezogen mittels der Differenz zwischen dem Zu- und dem Abfluss (mittels Strömungsgrößen) festgestellt werden. Die Gewinnermittlung ist Bestandsgrößenrechnung - die Ermittlung des Mengen- und des Wertgerüsts des (Bilanz-)Vermögensbestands und des Bestands an Fremdkapital ist notwendig. Da jeder Bestandsgrößenrechnung eine Strömungsgrößenrechnung zugeordnet ist, kann die Gewinnermittlung alternativ mittels der korrespondierenden Strömungsgrößen durchgeführt werden -- die Aufwendungen, d.h. die Minderungen des Reinvermögens + die Erträge, d.h. die Mehrungen des Reinvermögens.
  • Skizzieren Sie, wie sich der Gewinn mittels Bestandsvergleich ermitteln lässt! Der Gewinn einer unternehmerischen Tätigkeit ist die Differenz zwischen dem Reinvermögenbestand am Ende einer u.T. (d.sog. Totalperiode) und dem Reinvermögensbestand zu Beginn der Tätigkeit: Gtrv = Rvt - Rv0; mit:Gtrv : auf Basis des Reinvermögens ermittelter Gewinn der gesamten unternehmerischenTätigkeit (der Totalperiode T);Rv0: Reinvermögensbestand zu Beginn der Totalperiode T;Rvt : Reinvermögensbestand am Ende der unternehmerischen Tätigkeit(am Ende der Totalperiode T). Berücksichtigt von aussen induzierte Vermögensminderungen und Vermögensmehrungen (Privatentnahmen und -einlagen) nicht. Schmalenbach weist darauf hin, dass für die Gewinnermittlung der Totalperiode letztlich keine Bilanz benötigt wird, da der Gewinn wesentlich einfacher mittels der Veränderung der Zahlungsbestände ermittelt werden kann.
  • Warum ist die einfache Addition der Ergebnisse von Teilperioden aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht sachgerecht? Betriebswirtschaftlich ist es grundsätzlich nicht sachgerecht, den Gewinn der totalperiode durch einfache Addition der Gewinne der Teilperioden zu ermitteln, da dies die zeitliche Struktur des Totalgewinns und außerdem mögliche Geldwertschwankungen in der Totalperiode außer acht lässt. Vereinfachungsgründe rechtfertigen an dieser Stelle die Anwendung des Nominalwertprinzips, wodurch die Geldwertschwankungen negiert werden + es wird auf die Berücksichtigung von Zins- und Zinseszinseffekten verzichtet.
  • Warum ist es sinnvoll, den Gewinn mittels Strömungsgrößen zu ermitteln? Zutreffend weist Schmalenbach darauf hin, dass für die Gewinnermittlung derTotalperiode letztlich keine Bilanz benötigt wird, da der Gewinn wesentlich einfachermittels der Veränderung der Zahlungsbestände ermittelt werden kann.Dies setzt allerdings voraus, dass das Vermögen am Ende der unternehmerischen Tätigkeit vollständig liquidiert wird. Diese Strömungsgrößen verknüpfen die einzelnenBestandsgrößen miteinander (RV0 mit RVT bzw. Rvt-1 mit Rvt). kann dieGewinnermittlung als Alternative zur Verwendung der Bestandsgrößen RVT undRV0 bzw. RVt und RVt-1 auch folgendermaßen mittels der korrespondierendenStrömungsgrößen durchgeführt werden: GTAE = ET - AT ; mit:AT : Minderungen des Reinvermögensbestands (Aufwendungen) in derTotalperiode T;ET : Mehrungen des Reinvermögensbestands (Erträge) in der TotalperiodeT;GTAE: mittels Aufwendungen und Erträgen ermittelter Gewinn der Totalperiode
  • Erläutern Sie im Hinblick auf die GuV die Adjektive zeitraum- und zeitpunktbezogen! Die GuV ist ein Informationsmedium - Informationen über die Ertragslage des bilanzierenden Wirtschaftssubjekts - über die Aufwendungen und die Erträge. Bilanztheorien können nie nur aun der Bilanz und an der Darstellung der Vermögenslage ausgerichtet werden, da sich in einer Bilanztheorie als erfolgswirksam angesehen Geschäftsvorfälle auf die Unterkonten des GuV-Kontos und damit auf das GuV-Konto und die Darstellung der Ertragslage in der GuV auswirken. Bilanz --> Stichtagbezogene Darstellung, welche sich üblicherweise auf einen bestimmten Zeitraum bezieht und diesen abschließt. Bei der GuV handelt es sich un eine zeitraumbezogene Darstellung. Sie verknüpft zwei aufeinanderfolgende Stichtage. Dargestellt werden nicht Bestandsgrößen, sondern Strömungsgrößen. GuV == zeitraumbezogene Strömungsgrößenrechnung Eine Bilanz kann sich auf einen Zeitraum beziehen (den sie dann abschließt) oder nur einmalig zu einem Bestimmten Anlass erstellt werden (Sonderbilanz). GuV macht grundsätzlich nur dann Sinn, wenn sich die GuV auf einen bestimmten Zeitraum bezieht → wird eine Sonderbilanz erstellt, besteht kein Bezug zu einem bestimmten Zeitraum (Eröffnungsbilanz), d.h. es besteht keine Verknüpfung der Bestände in dieser Bilanz mit den Beständen eines vorhergehenden Stichtags, in GuV können folglich keine Strömungsgrößen dargestellt werden.
  • Wie kann eine GuV strukturiert sein? Was sind die Vor-, was sind die Nachteile der unterschiedlichen Darstellungen? Die Darstellung der GiV kann in Konto- oder in Staffelform erfolgen. Kontoform: die in der GuV dargestellten Positionen werden in Aufwendungen und Erträge unterschieden; die Aufwendungen werden auf der linken Kontenhälfte und die Erträge auf der rechten Kontenhälfte dargestellt. Staffelform: zunächst werden die Erträge aufgeführt und dann die Aufwendungen von diesen subtrahiert. Vorteile der Staffelform: Salden bzw. Zwischenergebnisse lassen sich herausstellen die Darstellung kann sich beliebig erweitern lassen Nachteile: jede Erweiterung geht zu Lasten der Übersichtlichkeit.
  • Warum führt die Zielsetzung der Ermittlung eines periodengerechten Erfolgs bei Produktionsbetrieben zu Problemen? Wie lassen sich diese lösen? Produzierte und abgesetzte Mengen entsprechen sich selten. Dies hat Veränderungen der Lagerbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zur Folge. Daraus ergibt sich bei Produktionsbetrieben die Notwendigkeit, dem als Datum anzusehenden Mengengerüst der Erträge bei den Aufwendungen das entsprechende Menengerüst gegenüberzustellen. Der Schlüssel füt die Anpassungen ist die Bilanz --> in dieser werden die Aufwendungen dadurch "geparkt", dass sie aktiviert werden (wenn das Mengengerüst der Aufwendungen reduziert werden muss; als Erhöhung der fertigen oder unfertigen Erzeugnisse) bzw. dort aktivierte Lagerbestände werden dadurch wieder in Aufwendungen transformiert, dass sie in die GuV überführt werden(wenn das Mengengerüst der Aufwendungen erhöht werden muss ). Diese Umbuchungen zur Anpassung des Mengengerüsts sind keine sich rein auf dem Papier (in der Buchhaltung) niederschlagenen Buchungen. Korrespondierend zu den Buchungen finden sich im Lager entsprechende Bestände, die erhöht bzw. reduziert werden.
  • Die Bilanz ist ein Informationsmedium. Wenden Sie die Begriffe Informationsinteressenten, -interessen und -ansprüche auf die Bilanz an! a) Informationsinteressenten einer Bilanz sind die Personen, deren Zielrealisierungen durch das Geschehen in einem Unternehmen positiv oder negativ tangiert werden.  Informationsinteressenten sind bspw. Arbeitnehmer, Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden, Konkurrenten), Gläubiger, die Öffentlichkeit und staatliche Instanzen (als ihre Vertreter), Unternehmenseigner und die Unternehmensleitung.  b) Die Informationsinteressen der Informationsinteressenten richten sichauf das jeweils betroffene Zielelement, das finanzieller oder nichtfinanzi-eller Natur sein kann. Die Informationsinteressen ergeben sich aus demBedürfnis, die Zielrealisierungsmöglichkeiten zu beeinflussen, sowie gege-bene Zielrealisierungsmöglichkeiten planen zu können. Deshalb erstreckensich die Informationsinteressen auch auf die Faktoren, von denen unter-schiedliche Zielrealisierungshöhen abhängen. Die Informationsinteressen-ten wollen wissen, mit welchem Spektrum von Entwicklungen bei gege-benen Dispositionen überhaupt zu rechnen ist, und sie wollen außerdemerfahren, ob die gegebenen Dispositionen im Hinblick auf die eigene Inter-essenwahrung als optimal gelten können.c) Informationsansprüche sind die Ansprüche, die rechtlich durchgesetztwerden können, auf deren Realisierung also ein einklagbarer Anspruch be-steht. Die Basis der rechtlichen Durchsetzung kann ein Gesetz oder ein Ver-trag sein. Die Festlegung von Informationsansprüchen macht eine Wertung von Informationsinteressen notwendig, also ein Urteil über die Verteilungvon Informationen.
  • Inwiefern werfen Bilanzen das Problem der optimalen Verteilung von Informationen auf? Das Für und Wider der Verteilung von Informationen spiegeln die Stichworte „stille Reserven“, „Bilanzpublizität“ und „Umsatzausweis“ wider. Auf dieser übergeordneten Informationsebene lassen sich bereits sehr konträ-re Ansichten ausmachen. Detaillierte Informationen, wie sie zur Zielrealisierungskontrolle regelmäßig erforderlich sind, würden Informationsverteilungen mehr als nur peripher berühren. Wer über solche Bilanzinhalte zu entscheiden hat, steht also vor sehr ausgeprägten Konflikten hinsichtlichder Rangordnung von Informationsinteressen.
  • Ein Unternehmen erwirbt gegen Barzahlung einen Pkw. Dazu liegen fol- gende Informationen vor: Kaufpreis 100 Te, Rabatt hierauf 20 %, Skonto 3 % vom Restbetrag, Überführungskosten und Zulassung 800 e, Tankfül- lung 100 e, Nebelscheinwerfer 150 e. Mit welchem Betrag ist der Pkw zu aktivieren? Aktiviert werden der Nettoanschaffungspreis von 77 600 e (= 100 Te ·80 % · 97 %), zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten von 800 e und derSonderausstattung (150 e), insgesamt also 78 550 e. Die Kosten der Tank-füllung gehören nicht zu den Anschaffungskosten, sondern zu den Aufwen-dungen für den laufenden Betrieb des Pkw.
  • Ein Unternehmen kauft für 10 000 e einen gebrauchten Pkw (ohne Um- satzsteuer). Der Pkw wird, wie in dem Unternehmen üblich, in der eige- nen Werkstatt einer Generalüberholung unterworfen. Diese hätte in einer fremden Werkstatt 1 000 e gekostet. Es ergeben sich unvorhergesehene Schwierigkeiten: Bis zum Bilanzstichtag ist noch keine befriedigende Fahrleistung erreicht. Für die Überholung sind bisher erheblich mehr als 1 000 e aufgewendet worden. Mit welchem Betrag ist der Pkw zu aktivieren? Beim Kauf eines gebrauchten Pkw muss man mit Anschaffungsnebenkos-ten für die Überholung rechnen. Solche Aufwendungen sind hier eine be-sondere Form der notwendigen Beschaffungsauszahlung. Deshalb ist dieAktivierung der üblicherweise anfallenden Aufwendungen einer Überho-lung (hier in Höhe von 1 000 e) geboten. Schwierigkeiten ergeben sich,wenn, wie hier, der Rahmen der üblichen Aufwendungen für eine Über-holung überschritten wird. Dann besteht das Problem, dass allgemeineWerkstattkosten diesem einen Objekt zugerechnet werden müssen. Undvor allem taucht die Frage auf, wo die Obergrenze der Überholungsauf-wendungen liegt. Diese Schwierigkeiten sprechen gegen die Aktivierungsolcher ungewöhnlichen Anschaffungsnebenkosten.
  • Ein Unternehmen produziert schwere Pkw und leichte Lkw. Die Pkw-Pro- duktion lief in der Rechnungsperiode auf Hochtouren, hergestellt wurden 100 000 Pkw. Der Lkw-Absatz war dagegen ausnahmsweise schleppend, es wurden nur 25 000 Lkw hergestellt (25 % der Lkw-Kapazität). 12 500 Lkw sind am Bilanzstichtag noch vorrätig. Folgende Kosten sind an- gefallen (je pro Lkw): Fertigungslöhne 5 000 e, Fertigungsmaterial 5 000 e, Vertriebskosten 6 000 e. Auf die der Lkw-Produktion dienenden Anlagen wurden in der Rechnungsperiode Abschreibungen in Höhe von 25 Mio. e vorgenommen (1 000 e pro hergestelltem Lkw). Bei der Lkw-Herstellung fielen Betriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 25 Mio. e an (1 000 e pro hergestelltem Lkw). Darüber hinaus sind Kosten angefallen, die die Lkw- und die Pkw-Produktion gemeinsam betreffen (Abschreibungen, Be- triebs- und Verwaltungskosten). Diese betrugen 50 Mio. e. Mit welchem Betrag sind die 12 500 Lkw in der Bilanz anzusetzen? a) Die direkten Kosten (die Fertigungseinzelkosten) betragen 10 000 e proLkw (Fertigungslöhne und Fertigungsmaterial). Diese sind unbestrittenBestandteil der Herstellungskosten.b) Die Vertriebskosten (6 000 e pro Lkw) sind irrelevant. Sie dürfen nichtin die Herstellungskosten eingerechnet werden.c) Schwierigkeiten werfen die Abschreibungen auf, die im Bereich der Lkw-Produktion erfolgt sind (25 Mio. e). Scheinbar sind auf jeden hergestelltenMio. eLkw 1 000 e dieser Abschreibungen entfallen ( 25 25 000Stück ). Doch darf mannicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass jene 1 000 e Herstellungskostensind. Allerdings sind Abschreibungen fixe Aufwendungen, d. h. ihre Höheist relativ unabhängig davon, wie hoch der Ausnutzungsgrad der Anlagen ist (hier: 25 %). Denn die Höhe der Abschreibungen hängt sehr oft vonden technischen und den wirtschaftlichen Veränderungen ab, die im Zeit-ablauf erwartet werden, weniger von der Abnutzung der Anlagen infolgeder Produktion. Hier beträgt die Höhe der Abschreibungen in Jahren mitvoller Ausnutzung der Lkw-Kapazität ebenfalls 25 Mio. e. In solchen Jah-ren voller Ausnutzung der Lkw-Kapazität fallen also pro Lkw nur 250 eMio. eAbschreibung an ( 100 25 000Stück ). Die sog. Normalabschreibung pro Lkw istalso niedriger als 1 000 e. Ob sie nun gerade 250 e ausmachen, hängt da-von ab, ob im Allgemeinen mit der vollen Ausnutzung der Lkw-Kapazitätgerechnet werden kann. Im Regelfall ist nur der Ansatz von angemessenerAbschreibung als Herstellungskosten zulässig (vgl. bspw. § 255 Abs. 2 S. 2HGB). Als angemessene Herstellungskosten ansetzbar sind dann nur üb-liche, normale Herstellungskosten. Was als übliche, normale Herstellungs-kosten zu gelten hat, ist indes nicht exakt fassbar. Doch gestattet dieseKonzeption immerhin, Extremwerte auszuschalten. Im Beispiel dürfen dieansetzbaren Abschreibungen pro Lkw 250 e nicht wesentlich übersteigen.d) Bei den im Lkw-Bereich angefallenen Betriebs- und Verwaltungskostenvon 25 Mio. e wird man analoge Überlegungen wie bei den Abschreibun-gen anstellen. Ein erheblicher Teil dieser Aufwendungen dürfte fix sein.Bei einer vollen Ausnutzung der Lkw-Kapazität werden sich diese Kos-ten ungefähr in gleicher Größenordnung bewegen. Der normale Anteil deseinzelnen Lkw an diesen Betriebs- und Verwaltungskosten beträgt alsonicht 1 000 e, sondern ist niedriger. Wird unterstellt, dass nur angemes-sene Teile der Betriebs- und Verwaltungskosten als Herstellungskostenzulässig sind, dürfen wiederum nur die bei der üblichen Beschäftigungsla-ge (Kapazitätsausnutzung) auf den einzelnen Lkw entfallenden Betriebs-und Verwaltungskosten als Herstellungskosten aktiviert werden.e) Jede Aufteilung der Kosten, die gemeinsam für den Lkw-Bereich undden Pkw-Bereich angefallen sind (50 Mio. e) ist notwendigerweise will-kürlich. Nur extreme Aufteilungen (etwa die volle Zurechnung der ange-fallenen 50 Mio. e auf den Lkw-Bereich) lassen sich ausschließen, da siemit dem Angemessenheitserfordernis nicht vereinbar sein dürften. Gegeneine Zurechnung im Verhältnis 1 : 1 dürfte hier nichts einzuwenden sein.Auf den Lkw-Bereich entfielen dann 25 Mio. e dieser gemeinsamen Kos-ten. Zu beachten wäre wiederum, dass für den einzelnen Lkw nicht 1 000 eals anteilige Herstellungskosten angesetzt werden dürfen. Nur der normaleAnteil (der sich bei der üblichen Kapazitätsausnutzung im Lkw-Bereicherrechnet) gilt als Herstellungskosten.
  • Frage 30. Was ist der Unterschied zwischen dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren? Da der Mengengerüst der Aufwendungen regelmäßig angepasst werden muss -- existieren zwei Möglichkeiten der Abbildung dieser in der GuV --> das Gesamt- und das Umsatzkostenverfahren.Beide Verfahren führen in den Teilperioden (a. in der Totalperiode) betragsmäßig zum gleichen Ergebnis.Sie unterscheiden sich nur darin, wie Bestandsänderungen bei der Ermittlung des Periodenergebnisses berücksichtigt werden.
  • Frage 31. Worin liegen die Vor- und die Nachteile des Gesamtkostenverfahrens? Hier werden die gesamten Aufwendungen und die gesamten Erträge der jeweiligen Periode dargestellt -- wird als Produktionsrechnung bezeichnet.Zur Anpassung des Mengengerüsts der Aufwendungen erfolgt eine Korrektur mittels der GuV-Position "Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" bzw. "Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" (die Gegenvuchung erfolgt über die Bilanzposition "Fertige und unfertige Erzeugnisse").Man kann direkt daraus entnehmen welche Aufwendungen aus der laufenden Periode und welche Aufwendungen aus vergangenen Perioden resultieren.Vorteil -- die Aufwendungen können unverändert von den buchhalterischen Aufwandkosten übernommen werden.Nachteil - die GuV-Position "Bestandsveränderung" ist intransparent --> bei einer Bestandsveränderung ist in der GuV nicht ersichtlich, welche Aufwandsarten sich dahinter verbergen.Ermessensspielräume -- eine Bewertung der Bilanzposition "Fertige und unferigen Erzeugniss" ist notwendig.
  • Frage 32. Worin liegen die Vor- und die Nachteile des Umsatzkostenverfahrens? Hier erfolgt ebenfalls eine Anpassung des Mengengerüsts der Erträge, lässt sich nicht direkt aus der GuV entnehmen --> erfolgt nicht mittels eines gesonderten Buchungssatzes, sondern durch eine Korrektur der Aufwendungen.Nachteil:Man kann die periodenzugehörigkeit der Aufwendungen nicht daraus entnehmen, welche Aufwendungen aus der laufenden Periode und welche Aufwendungen aus vergangenen Perioden resultieren.Die Aufwendungen können nicht unverändert von den buchhalterischen Aufwandskosten übernommen werden -- eine Kosten- und Leistungsrechnung ist notwendig um umsatzbezogenen Aufwand zu ermitteln.Bei der Zurechnung von Einzel- und Gemeinkosten zu den Kostenträgern (im Rahmen Kostenerstellung) bestehen Ermessensspielräume --> ebenso bei der Anpassung des Mengengerüsts der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge erfolgt).
  • Positive und negative Saldogröße. Das Ergebnis der GuV stellt keine eigenständige Größe, sodern eine Saldogröße dar (den Saldo der aufwendungen und der Erträge). Kann positiv oder negativ sein. Bei Anwendung der Staffelform offensichtlich, bei Anwendung der Kontoform ist ein negatives Ergebnis (Verlust) nicht vorgesehen. Ist aber denkbar, dass die Summe der Aufwendungen die Summe der Erträge übersteigt. Dieser negative Saldo wäre in der rechten Kontohälfte auszuweisen -- entspricht der doppelten Buchführung.
  • Frage 33.Nennen Sie sechs Unterscheidungsmerkmale von Bilanzarten und jeweils mindestens zwei Merkmalsausprägungen! Der Jahresabschluss ist gemeint, wenn von der Bilanz gesprochen wird. 1. Der Zweck der Bilanz 2. Nach dem bilanzierenden Wirtschaftssubjekt. Chmielewicz : a) Personenbilanzen; b) Institutionenbilanzen; - Betriebsbilanzen (Mikro-Institution): * Unternehmensbilanz; * Bilanz eines privaten Haushalts; * Bilanz eines öffentlichen Haushalts; - Volkswirtschaftliche Bilanz (Makrio-Institution). 3. Nach der dem Jahresabschluss zu Grunde liegende Zeitraum, d.h. die Abrechnungsperionde (Bilanzierungszeitraum). - JA, die in bestimmten periodischen Abständen erstellt werden (periodische Bilanzen). Die Periode ist beliebig --> eine beliebige Anzahl an unterschiedlichen periodischen Bilanzen (Wochen-, Monats-, Quartals- oder Jahresbilanz). - JA, die für besondere Einzelfälle aufgestellt werden (Sonderbilanzen) --> das Ausscheiden eines Gesellschafters (Auseinandersetzungsbilanz), die Gründung eines Unternehmens ((Neu- oder Um-)Gründungsbilanz), die Umwandlung eines Unternehmens (Umwandlungsbilanz), der Zusammenschluss von Unternehmen (Fusionsbilanz) oder die Sanierungs eines Unternehmens (Sanierungsbilanz). - Zwischenbilanz = Zwischenabschluss. Werden innerhalb des regulären Bilanzierungszeitraums erstellt => um Einblicke in die Etappen zu gewähren (JA wird durch quartalweise Zwischenabschlusse ergänzt, um zeitnähere Darstellungen zu erhalten. 4. Nach dem Zeitbezug. - Vergangenheitsbilanzen (Istbilanzen) - Zukunftsbilanzen (Planbilanzen) 5. Nach der Initiative zur Aufstellung des JA - gesetzlich vorgeschrieben - vertraglich vereinbart - freiwillig 6. Nach Strömungsgrößen - Aufwendungen und Erträge (in der Handelsbilanz) - Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen (in der Steuerbilanz) - Kosten und Leistungen (in einer kalkulatorischen Bilanz) 7. Kosiol - ob die Bilanz die Bestände zum Jahresabschlussstichtag, die Veränderung der Bestände seit dem letzten Jahresabschlussstichtag oder die Bewegung der Bestände seit dem letzten JAstichtag darstellt a) Beständebilanz: die Bilanz im hier verstandenen Sinne. b) Veränderungsbilanz - die rechnerische Differenz der einzelnen Bilanzpositionen von zwei aufeinanderfolgenden Bilanzen. Wird nur der Saldo der Veränderungen dargestellt, die Zu- und Abfänge sind aus ihr nicht ersichtlich. c) Bewegungsbilanz: Zu- und Abgänge -- Anlagespiegel 8. Nach dem Umfang der einbezogenen Unternehmen - Einzelbilanzen: Bilanzen einzelner Wirtschaftssubjekte. - Konzernbilanzen: hier werden verschiedene Einzelbilanzen zusammengefasst, wenn die Wirtschaftssubjekte rechtlich, nicht aber wirtschaftlich selbstständig sind. a) saldierte Konzernbilanz: die Bilanzpositionen werden saldiert. b) konsolidierte Konzernbilanz: eine Verrechnung von konzerninternen Geschäftsvorfällen 9. Kosiol: nach dem zu unterrichtenden Personenkreis - interne Bilanzen - externe Bilanzen 10. Ob in der Bilanz einzelne bilanzpositionen miteinander aufgerechnet werden - Bruttobilanzen - Nettobilanzen 11. Nach der Umfang der Darstellung von Vermögen und Kapital - Teil- und Vollbilanz 12. Nach der Branch - Industrie-, Handels-, Versicherungs-, oder Bankbilanzen
  • Frage 34. Was sind Ursachen für die Vielzahl an unterschiedlichen Bilanzarten? Ist in den unterschiedlichen Zwecken zu suchen, für die der Jahresabschluss bzw. die Bilanz erstellt wird.
  • Frage 35. Was ist der Unterschied zwischen einer Veränderungs-, einer Bewegungs- und einer Beständebilanz? Kosiol:- Beständebilanz - die Bilanz in hier verstandenen Sinne- Veränderungsbilanz - die rechnerische Differenz der einzelnen Bilanzpositionen von zwei aufeinanderfolgenden Bilanzen. Es wird nur die Salde der Veränderungen dargestellt, die Zu- und Abgänge sind aus ihr nicht ersichtlich.- Bewegungsbilanz - alle Posten werden in Zu- und Abgänge aufgespalten (Anlagespiegel)
  • Frage 36. Lassen sich in einer Beständebilanz auch Bewegungen darstellen? Nein. Indirekt.
  • Frage 37. Erläutern Sie, was unter einer konsolidierten Bilanz zu verstehen ist! Grenzen Sie die konsolidierte von der saldierten Bilanz ab! Wöhle: "In einer konsolidierten Bilanz werden die Bilanzpositionen der Einzelbilanzen nicht einfach aufaddiert, sondern alle Positionen, die eine Folge davon sind, daß eine wirtschaftliche Winheit aus mehreren rechtlichen Einheiten besteht, werden gegeneinander aufgerechnet.Zu diesem Zweck müssen die in dern Einzeljahresabschlüssen der Konzernunternehmen ausgewiesenen Bestands- und Erfolgspositionen in konzerninterne und konzernexterne aufgeteilt werden. Die konzerninternen Vorgänge (Positionen) müssen aufgerechnet werden, da ein falsches Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zur Folge hätten".
  • Frage 38. Nennen Sie mindestens drei allgemeine Anforderungen an die Bilanz! § 243 Abs. 2 HGB: Er [der Jahresabschluss; d. Verf.] muß klar und übersicht- lich sein.§ 244 HGB: Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzu- stellen.§ 252 HGB: (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Ver- mögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müs- sen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäfts- jahrs übereinstimmen. [. . . ] 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschluß- stichtag einzeln zu bewerten. [. . . ] 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahres- abschluß zu berücksichtigen. 6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Be- wertungsmethoden sind beizubehalten. (2) Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Aus- nahmefällen abgewichen werden.§ 243 Abs. 1 HGB: Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Buchführung aufzustellen.Kosiol: „Die Anforderungen an den Inhalt der Bilanz sind daher ganz allge-mein auf Klarheit, Durchsichtigkeit, Wahrheit, Richtigkeit und Ver-gleichbarkeit der aufgeführten Werte gerichtet."
  • Frage 39. Nennen Sie mindestens drei allgemeine Anforderungen an die Bilanz, die im deutschen Handelsrecht kodifiziert sind! S. Frage 38
  • Was sind unrealisierte Werte? Tages- oder Zeitwerte. Zwei Anwendungsgebiete: 1. Wenn für Bilanzpositionen keine realisierten Werte vorhanden sind, weil noch keine Realisation stattgefunden hat (insb. bei der Bewertung von zum verkauf bestimmter Fertigzeugnisse). 2. Wenn die Realisation, die zu einem realisierten Wert führte, in der Vergangenheit stattfand. Durch sie wird berücksichtigt, dass am Stichtag der Bewertung eine Wertänderung eingetreten ist. Für jede Bilanzposition und für jeden Bilanzstichtag gibt es einen eigenen Tageswert (unterschiedliche Bilanzstichtage können identisch sein). Tageswerte und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterscheiden sich dadurch, dass bei A.- bzw. H.kosten die Realisation bereits stattgefunden hat, bei den Tageswerten hingegen noch nicht. Tageswert wird aus tatsächlichen oder unterstellten Marktpreisen abgeleitet: Tagesbeschaffungswerte (aktuelle Wierbeschedaffungskosten) + Tagesveräußerungswerten (aktuelle Veräußerungspreise). Beide Werte unterscheiden sich dadurch voneinender, dass beim Tagesveräußerungswert in dem verwendeten Wert aus der Sicht des bilanzierenden Unternehmens ein (noch nicht realisierter ) Gewinn enthalten ist
  • Was ist der Unterschied zwischen realisierten und unrealisierten Werten? Nennen Sie jeweils mindestens zwei Beispiele! Realisierte Werte: Anschaffungskosten, Herstellungskosten Unrealisierte Werte: Tages- oder Zeitwerte (Tagesbeschaffungswerte, -veräußerungswerte) Bei realisierten Werten ist die Wertermittlung auf Grund der bereits stattgefundenen Realisation mit weniger Unsicherheit darüber behaftet, ob der ermittelte Wert der richtige ist