Rechnungslegung (Fach) / Bilanzanalyse (Lektion)

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Das Begrif und die Methoden der Bilanzanalyse

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  • Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzanalyse Grundsatz der Zielorientireung: Stellt sicher, dass jede Analyse auf das Informationsbedürfnis der Analyseadressaten ausgerichtet ist. Ansonsten kann keine sinnvolle Auswertung vorgenommen und damit kein aussagekräftiges Ergebnis geschlussfolgert werden. Grundsatz der Adressatenorierntierung: Analyse soll sich nicht nur an den Analysezielen des Adressaten ausrichten, sondern auch die ausgearbeiteten zielorientierten Analyseergebnisse "adressatengerecht" aufbereiten. Die Aufbereitung der Ergebnisse muss so erfolgen, dass die vom Empfänger gewünschten Informationen auch von diesem interpretiert oder zumindest verstanden werden können. Grundsatz der Transparenz: Bedeutend im Bezug auf die Ergebnisdarstellung für die nachvollziehbare Interpretation der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse insofern muss eine Dokumentation über den Gang der Bilanzanalyse erfolgen. Zudem muss ersichtlich sein, welchen Bestandteilen obektive Berechnungen und welche subektiven Einschätzungen zugrunde liegen. Grundsatz der Zukunftsorientierung: Hiermit wird die Richtung der Analyse bestimmt. Regelmäßig wird eine Vergangenheitsanalyse durchgeführt, um hieraus eine Prognose für die zukünftige Entwicklung (des betrachteten Unternehmens) abzuleiten. Grundsatz der Entspechung von Informationsbedürfnis und -kompatibilität: Nach diesem Grundsatz folgt der Zieldefinition der Abgleich des verfügbaren Informationsmaterials mit den für die Analyse(-methoden) benötigten Daten. Stehen weniger Informationen zur Verfügung, muss das (übergeordnete) Analyseziel den Informationsmöglichkeiten angepasst werden. Für den (selteneren) Fall, dass mehr Informationen als notwendig verfügbar sind, ist eine entsprechende Selektion der Informationen notwendig oder gar die Ausweitung des Analyseziels zu prüfen. In Anlehnung an S CHMALENBACHund M ÜNSTERMANN bedeutet dies, dass der in der Vergangenheit mit einer exis-tierenden Sache erzielte Nutzen unerheblich ist, denn für das Gewesene gibt derKaufmann nichts. Diese Richtung des Interesses gilt grundsätzlich auch für dieAdressaten der Bilanzanalyse. Der Grundsatz der Zukunftsorientierung ist somitaus dem Grundsatz der Zielorientierung und dem Grundsatz der Empfängerorien-tierung abgeleitet. Grundsatz derZukunftsorientierung14Vor allem im Rahmen der Aufbereitung der Informationsbasis ist schließlich derGrundsatz der betriebswirtschaftlichen Orientierung zu berücksichtigen. Die imJahresabschluss dargestellten Informationen basieren auf Rechnungslegungsnor-men, die einerseits einen politisch ausgehandelten Kompromiss zwischen mehrerenInteressengruppen darstellen und andererseits meist verschiedene Zwecke erfüllensollen. Entsprechend sind der eigentlichen Analyse eine Reihe von zielorientier-ten Aufbereitungsmaßnahmen vorzuschalten. Grundsatz derManipulationsfreiheit Insbesondere bei der Bildung von Kennzahlen sind der Grundsatz der (möglichstweitgehenden) Manipulationsfreiheit und der Grundsatz der Äquivalenz zu beach-ten. Im Hinblick auf den Grundsatz der Manipulationsfreiheit sind Kennzahlensowie auch Zähler und Nenner der Kennzahlen möglichst so zu definieren, dassunternehmensseitig eine vorhergehende Beeinflussung der Datenbasis – z. B.durch bilanzpolitische Maßnahmen – weitgehend ausgeschlossen bzw. eliminiert wird. Geundsatz der Äquivalenz Der Grundsatz der Äquivalenz zielt auf die in die Kennzahlen eingehenden Grö-ßen. Diese müssen sich – wie noch erläutert wird – sachlich, zeitlich und mög-lichst wertmäßig entsprechen. Grundsatz der vorsichtigen Interpretation Dieser zielt auf ein "gesundes Misstrauen" hinsichtlich der Datenbasis. Es ist in diesem Sinne zu berücksichtigen, dass sowohl die aus rechtlichen Gründen oder freiwillig zur Verfügung gestellten Daten des Unternehmens als auch die Daten Dritter subjektiv geprägt sind.Die Ziele des Informationserstellers und dessen damit verbundene Einwirkungen auf die Datenbasis beeinflussen die Aussagekraft der Bilanzanalyse erheblich. Grundsatz der Praktikabilität Bedeutsam in der Praxis. Bei der Auswahl der Analysemethoden die personellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Analysten müssen beachtet werden. Entsprechend ist zu berücksichtigen, ob der Analyst über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, schwierige oder umfängliche mathematische Operationen vorzunehmen sowie komplitierte Sachverhalte und Informationen auszuwerten, oder ob dafür zumindest auf qualifiziertes Personal zurückgegriffen werden kann. Unabhängig davon ist im Hinblick auf die Kosten oder die Zeit zu überprüfen ob aus Sicht des Analysten eine umfangreichere und differenziertere Anallyser durchgefürt werden kann oder soll. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Analyse (Kosten-Nutzen-Postulat) hervorzuheben. Richtet sich auf die Vorgehensweise. Kann ein vorhandenes Informationsbedürfnis mit einfachen Mitteln befriedigt werden, ist - trotz eventuell vorhandener weitergehender Informationsmöglichkeiten - die Komplexität der Analyse entsprechend zu begrenzen. Da umgekehrt die Anwendung komplexer (also anspruchsvoller) Analysemethoden bei unzureichender Datenbasis nicht zur Erhöhung der Aussagekraft der Ergebnisse führt, kann sich in diesem Fall auf den Einsatz einfacher, aber imformationskompatibler Methoden beschränkt werden. Grundsatz der Rechtzeitigkeit (Aktualität) Zum einen im Jahresabschluss primär historische Aspekte werden berücksichtigt und zum anderen die Offenlegung dieser Informationen erfolgt - insb. aufgrund des mehr oder weniger langen Aufstellungszeitraumes - weit nach dem Bilanzstichtag . Deshalb sind vor allem die aktuellsten zurVerfügung stehenden Informationsmaterialien in die Analyse einzubeziehen unddie Ergebnisse der Analyse möglichst zeitnah an die Adressaten weiterzuleiten.Darüber hinaus muss mit Blick auf die Durchführung der Analyse eine Abwägungzwischen der Rechtzeitigkeit der Zurverfügungstellung der Analyseergebnisse aufder einen Seite und der Genauigkeit der Analyseergebnisse auf der anderen Seiteerfolgen. Grundsatz der Ganzheitlichkeit Des Weiteren ist der Grundsatz der Ganzheitlichkeit zu beachten. In diesem Sinnesollte ein Gesamturteil bzgl. eines Analysezieles nicht ausschließlich auf Basiseiner (traditionellen) kennzahlenorientierten Analyse erfolgen. Vielmehr sindhierbei die Möglichkeiten der sog. qualitativen und vor allem der sog. strategi-schen Bilanzanalyse zu berücksichtigen. Nur so wird es möglich sein, die Er-folgspotentiale eines in Rede stehenden Unternehmens zu identifizieren und fun-dierte Prognosen zu stellen.
  • Wie hat die Auswahl der Analysemethden bei einer Bilanzanalyse grundsätzlich zu erfolgen? - Zieloreintier - adressatenorientiert - informationsorientiert
  • NennenSie zwei konkrete Informationsquellen einer Bilanzanalyse i.e.S.! - Bilanz - GuV - Anhang - Lagebericht (davon 2 zu nennen)
  • Wie lautet die allgemeine "übergeordnete" bzw. grundlegende Zielsetzung der Bilanzanalyse? Einblick in wirtschaftliche Lage / VFE-Lage
  • Was unterscheidet die sog. sekundären Adressaten der Bilanzanalyse von den sog. primären Adressaten im Hinblick auf die Informationsquellen? (Nicht-)Zugang zu internen Information(squell)en
  • Welcher Abschluss enthält tendentiell mehr stille Reserven: Ein Abschluss nach HGB oder ein Abschluss nach IFRS? HGB
  • Welche drei Spielräume ergeben sich aus den impliziten Wahlrechten? Ermessens-, Prognose-, Schätzungsspielräume
  • Strukturbilanz - Wikipedia Eine Handelsbilanz wird zu einer Strukturbilanz aufbereitet. Die Aufbereitung bedeutet, dass die Aktivseite in Anlage- und Umlaufvermögen, die Passivseite in Eigen- und Fremdkapital gegliedert wird. Für die Aufbereitung existieren Grundsätze, aber keine allgemein verbindlichen Regeln. Die Strukturbilanz ermöglicht Analysten das Erkennen von Deckungsverhältnissen. Weiterhin erleichtert es die Darstellung von Entwicklungen im Vergleich zu Vorperioden. Die notwendigen Aufbereitungsmaßnahmen gliedern sich in: 1. Umgliederung, Bilanzposten werden zu anderen Posten verrechnet Umgruppierung; hier werden bestehende Bilanzpositionen anderen Bilanzpositionen zugeordnet und sozusagen „verschoben“. Die Bilanzsumme verändert sich dabei nicht. Neubildung; hier werden bestehende Bilanzpositionen einer neu zu bildenden Position zugeordnet. Die Bilanzsumme verändert sich dabei nicht. Aufspaltung; hier werden bestehende Posten getrennt und in unterschiedliche Bilanzpositionen umgegliedert. Die Bilanzsumme verändert sich dabei nicht. Saldierung; eine bestehende Bilanzposition (z. B. eine Aktivaposition) wird mit einer Bilanzposition der anderen Bilanzseite (z. B. einer Passivaposition) verrechnet. Dadurch verringert sich die Bilanzsumme. Erweiterung; ist die Gegenrechnung der Saldierung. Eine bisher verrechnete Position wird nun einzeln gezeigt. Dadurch erhöht sich die Bilanzsumme 2. Umbewertung; hierbei werden Posten anders bewertet, wodurch es zu Bilanzsummenänderungen kommt.
  • Beispiele für Aufbereitungsmaßnahmen Strukturbilanz Wikipedia Umgliederung der Geschäfts-  oder Firmenwert wird mit dem Eigenkapital verrechnet (nicht eingeforderte) ausstehende Einlagen werden mit dem Eigenkapital verrechnet, (eingeforderte) werden in die Forderungen umgegliedert Aktive latente Steuern werden mit dem Eigenkapital verrechnet (unsichere Werthaftigkeit, da abhängig von zukünftigen steuerlichen Gewinnen) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden in das Umlaufvermögen eingerechnet der Ausschüttungsbetrag (z.B.Dividende) wird zum kurzfristigen Fremdkapital gerechnet. Umbewertung nicht eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital werden gegen das Eigenkapital verrechnet eingeforderte Einlagen werden nicht verrechnet, wenn der Anteilseigner solvent ist werden verrechnet, wenn der Anteilseigner nicht solvent ist
  • Bilanzanalytisches Eigenkapital Strukturbilanz Umgliederung Bilanzanalytisches Eigenkapital Gez. Kapital – ausstehende Einlagen + Kapitalrücklage + Gewinnrücklage (ges., satzungsm., andere) – aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung – aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert – aktive latente Steuern – Disagio + Eigenkapitalanteil des Sonderposten m. RL- Anteil (50 %)/ ab 2008 30 % Steueranteil – Verlust/ + Gewinn nach Ausschüttung = bilanzanalytisches Eigenkapital
  • Funktion von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Komplexe betriebswirtschaftliche Sachverhalte, Prozesse oder Strukturen werden mit Hilfe von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen in verdichteter Form abgebildet mit dem Ziel, die Transparenz der Bilanzanalyse zu erhöhen sowie Informatioen möglichst prägnant zu vermitteln.
  • Nennen Sie die drei Hauptbestandteile eines Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften! Nennen Sie jeweils kurz wesentliche Inhalte und Eigenschaften dieser Bestandteile! Bilanz: Gegenüberstellung von Mittelverwendung und Mittelherkunft, Zeitpunktrechnung usw. Gewinn und Verlustrechnung: Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen, Zeitraumrechnung usw. Anhang: Angabe der Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, Angaben postenspezifischer Infos; soll Infos in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage verbessern sowir Bilanz unf GuV-Rechnung erläutern.
  • Inwiefern gilt es den "Grundsatz der Äquivalenz" bei der Kennzahlenbildung zu beachten? Kennzahlen sollten sich... ... sachlich -- zwischen den gegnübersgestellten Größen besteht ein sinnvoller inhaltlicher Zusammenhalt; ... zeitlich -- Größen in Zähler und Nenner beziehen sich auf die gleichen Zeiträume bzw. Zeitpunkte; ... wertmäßig  -- Zähler und Nenner beziehen sich möglichst auf gleichartigen Werteinheiten und - kategorien.
  • 1. Ordnen Sie die Bilanzkritik einem oder mehrere Schritte der Methodik einer Bilanzanalyse zu! 2. Ordnen Sie die Interaktion eines Bilanzanalysten mit dem Adressaten seiner Analyse im Rahmen von Auftragsanalysten einem oder mehrere Schritte der Methodik einer Bilanzanalyse zu! 1. Bilanzkritik ist ein Bestandteil der Ergebnisinterpretation (Schritt E). 2. Bilanzanalyst muss zweimal mit dem Adressaten interagieren: Bei der Zielformulierung (Schritt A) und be der Ergebnispräsentation-darstellung (Schritt F).
  • Wesentliche Grenzen der Bilanzanalyse In den Informationsquellen begründet: (weitgehend ) fehlende Zukunftsbezogenheit fehlende Kausalität zwischen Daten der Informationsquelle und der zu prognostizierenden Entwicklung verminderte Verlässlichkeit (insb. IFRS) Einfluss von Vorsichtspripzip und Steuerrecht (insb. HGB "vor BilMoG") Einfluss der Bilanzpolitik mangelnde Rechtzeitigkeit Unvollständigkeit mangelnde Differenzierung (Zuordnung zu den Posten, Gliederungsschemata, Verflechtungen) Ungeeignetheit für Analyseziele Nebeneinander verschiedener Rechnungslegungssysteme In Analysevorgehen begründet: Wahl der Auswertungsmethode (v.a. Reduktion von komplexen Sachverhalten auf eine Kennzahl bzw. auf Kennzahlen) Interpretationsschwierigkeiten (z. B. Wahl eines Vergleichsmaßstabs) In der Person oder im Umfeld des Analysten begründet: Qualifikation finanzielle oder zeitliche Restriktionen
  • Gemäß Küting/Weber sind die Informationen der Jahresabschlüsse "im mehrfacher Hinsicht veraltet". Auf welche drei Grenzen bezieht sich diese Aussage und warum? 1. Mangelhafte Zukunftsbezogenheit der Informationsquellen -- Jahresabschluss basiert auf Vergangenheitwerten. 2. Fehlende Kausalität zwischen Daten der Informationsquelle und der zu prognostizierenden Entwicklung -- kein kausaler Ursache Wirkungs-Zusammenhang zwischen Vergangenheit und Zukunft unterstellbar. 3. Mangelnde Rechtzeitigkeit der Datenbasis -- zwischen Bilanzstichtag, Tag der Bilanzherstellung und der Tag der Offenlegung (und damit einer möglichen analyse) liegen oft mehrere Monate.
  • Recherchieren Sie, was allgemein unter der „traditionellen Bilanzanalyse“ verstanden wird! Grenzen Sie diese ggü. aktuellen Entwicklungstendenzen der Bilanzanalyse (insb. die mathematisch-statistischen Verfahren im Rahmen der empirischen Bilanzanalyse) ab! Typisch für die sog. traditionelle Bilanzanalyse ist, dass diese allein auf Basis von Kennzahlen erfolgt. Der Bilanzanalyst wählt diese meist mittels seiner persönlichen Erfahrung aus und vergleicht die diesbezüglichen Ergebnisse, die meist nicht aus den Daten einer Strukturbilanz, sondern aus der originären Bilanz gewonnen werden, mit seinen individuell ausgewählten Vergleichsmaßstäben. Dadurch ergibt sich allerdings ein vorwiegend subjektives Gesamturteil über die wirtschaftliche Lage des analysierten Unternehmens. Da diese Subjektivität auch gleichzeitig als der größte Schwachpunkt der traditionellen Bilanzanalyse gilt, weil weder gewährleistet ist, ob die „richtigen“ Kennzahlen ausgewählt noch die „richtige“ Schlussfolgerung gezogen wurden, haben sich mit der „modernen Bilanzanalyse“ Verfahren entwickelt, die überwiegend den An-spruch auf (bessere) Prognosefähigkeit der Unternehmenslage (ggü. der „traditionellen Bilanzanalyse“) erheben.Solche „moderneren“ Verfahren versuchen, z. B. mit mathematisch-statistischen Verfahren, große Datenmengen auszuwerten, um vermeintliche objektivierte Analyseergebnisse zu erhalten, sowie durch qualitative Ansätze ein weit umfassenderes Bild einer ganzheitlichen Unternehmensanalyse zu liefern. Das große Problem der moderneren Verfahren ist jedoch, dass bei Anwendung empirischer Methoden lediglich ein (bisheriger) Zusammenhang festgestellt, aber nicht ökonomisch begründet wird. Auf die meist maschinell ermittelten Ergebnisse wird gewöhnlich „blind vertraut“. Ob sich die ausgewählten Kennzahlen im konkreten Einzelfall wirklich als „prognosestark“ bewähren, ist äußerst fraglich. Zudem sollte das dabei bestehende Problem der Fehlklassifikation nicht unterschätzt werden, denn wenn ein Unternehmen hierbei fälschlich der „schlechteren“ Gruppe zugeordnet wird, kann dies i. S. e. „sich selbsterfüllenden Prophezeiung“ zu erheblichen Problemen für das Unternehmen führen. Ebenso kann ein Unternehmen fälschlich der Gruppe der „besseren“ („guten“) Unternehmen zugeordnet werden, was eher zu Problemen beim Analyseadressaten führen kann, wenn er auf Basis dieser Fehlbeurteilung Entscheidungen zugunsten des Unternehmens trifft.
  • Skizzieren Sie kurz das Informationsproblem, wenn der Bewerter und der Ent-scheider (Empfänger der Information) nicht identisch sind! Um den vom Bewerter ermittelten Wert nachvollziehen zu können, müssen Ent-scheider und Bewerter identischen Bewertungskonventionen folgen, da an-sonsten seitens des Entscheiders die Gefahr von Fehlinterpretationen besteht.
  • Grenzen Sie im Hinblick auf die Bilanzanalyse die Begriffe „Analysesubjekt“ und „Analyseobjekt“ voneinander ab! Allgemein wird der Bilanzanalyst als Analysesubjekt bezeichnet. Dieser führt die Ana-lyse eines Unternehmens auf Basis des Jahresabschlusses und ggf. weiterer (publizier-ter) Informationsquellen durch. Der Analyst ist u. U. vom Analyseadressaten abzu-grenzen. Letzterer ist an den Ergebnissen der Analyse interessiert und wird diese bei mangelnder fachlicher Qualifikation (oder Zeitknappheit) in Auftrag geben. Somit kön-nen Analyst und Adressat ein und dieselbe Person darstellen, müssen es aber nicht zwangsweise.Analyseobjekt ist das zu untersuchende (Einzel-)Unternehmen bzw. der gesamte Kon-zern. Gelegentlich können auch einzelne Unternehmens- bzw. Konzernsegmente Ana-lyseobjekte sein.
  • Stellen Sie hinsichtlich der Rechnungslegung nach HGB den Zusammenhang zwischen der „wirtschaftlichen Lage“ und der „Vermögens-, Finanzund Ertragslage“ (sog. VFE-Lage) her! § 264 Abs. 2 HGB: „Der Jahresabschluss hat […] unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage […] zu vermitteln.“Abbildung: Gegenstand der „wirtschaftlichen Lage“Die Adressaten der Rechnungslegung haben ein Interesse an Informationen über die bes-tenfalls (zukünftige) wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Da es ein bzw. das den „tatsächlichen“ Verhältnissen entsprechende(s) Bild der wirtschaftliche Lage eines Un-ternehmens nicht gibt oder dieses bestenfalls als subjektiv zu bezeichnen ist, wird dies in der sog. Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB einerseits insoweit konkretisiert, als sich die wirtschaftliche Lage aus der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zusammensetzt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass hauptsächlich über die Vermögens- und Liqui-ditätsstruktur sowie über den „Ertrag“ eines Unternehmens im Hinblick auf eine Periode Auskunft erteilt werden muss. Dabei ist verwunderlich, warum die Ertrags- und nicht die Erfolgslage in dieser Generalnorm genannt wird. Schließlich ergibt sich der Erfolg eines Unternehmens doch aus der Differenz der Summen von Erträgen und Aufwendungen. Wenngleich im § 264 Abs. 2 HGB „nur“ vom Ertrag (und nicht vom Erfolg) die Rede ist, kann der Ertrag bei einer sinnvollen betriebswirtschaftlichen Interpretation nicht losgelöst vom Aufwand betrachtet werden. Mit der in der Generalnorm genannten Ertragslage ist deshalb ,,die gesamte erfolgswirtschaftliche Lage, die durch die Erträge und Aufwendun-gen […] beschrieben wird, gemeint“ (BAETGE/KIRSCH/THIELE).Andererseits wird ein „tatsächliches Bild“ unter der „Einschränkung“ der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gefordert, wonach sich die Konsequenz ergibt, dass ein den „tatsächlichen“ Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage bereits (bzw. selbst) dann vermittelt wird, wenn die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (z. B. das Vorsichtsprinzip) eingehalten werden. Somit führen z. B. erst die (bewussten) Verzerrungen durch das Vorsichtsprinzip zu dem vom Gesetzgeber ge-forderten „tatsächlichen Bild“.Die Rechnungslegung gibt somit primär Informationen über die …VermögenslageFinanzlage„Ertragslage“Ermittlung des Bestandesan Vermögen und Kapital periodenbezogene Ermittlungdes Erfolges„wirtschaftliche Lage“
  • Identifizieren Sie alle finanziellen Stromgrößen, denen die nachfolgenden Buchungssätze ggf. zu subsumieren sind! Antworten Sie mit „keine Stromgröße“, wenn eine solche nicht gegeben ist. (3 Punkte) (a1) Gebäude und Grundstücke an Bank (a2) Mietaufwand an Verbindlichkeiten (b1) Auszahlung (1 Punkt)(b2) Ausgabe und Aufwand (jeweils 1 Punkt)
  • Welcher Vergleich sollte durchgeführt werden, wenn das Analyseobjekt innerhalb des jeweiligen Wirtschaftszweiges zu beurteilen ist? (1 Punkt) Branchenvergleich (1 Punkt; 0,5 Punkte wenn Betriebs-/Unternehmensvergleichgenannt)
  • Für eine Liquiditätsanalyse arbeitet Ihnen der neue Praktikant die Liquiditätsgrade des Analyseobjekts zu. Was sind die wesentlichen Kritikpunkte dieser Kennzahlen? (2 Punkte) Stichtagswerte spiegeln nur Momentaufnahme wider/Vergangenheitswerte sagennichts über die Zukunft aus/es werden damit nur Aussagen über die Liquidierbarkeitgetroffen (i. d. R. Insolvenzfall)/kein hinreichender Zusammenhang zwischen Li-quidierbarkeit und Liquidität (eins davon nennen, 1 Punkt; max. 2 Punkte)
  • Welcher Kritik unterliegen aus bilanzpolitischer Sicht Angaben zum sog. Humanver- mögen? (1 Punkt) Aussagekraft/Vergleichbarkeit/Ermittlungsmethoden fraglich (eins davon nennen,1 Punkt)
  • An welcher Stelle einer für alle Kapitalgesellschaften publizitätspflichtigen Informa- tionsquelle finden Sie eine Auflistung der Mittelverwendung? (1 Punkt) Aktiva/Anlagespiegel (eins davon nennen, 1 Punkt; 0,5 Punkte wenn Bilanz genannt)
  • Wozu dient ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten? periodengerechte Abgrenzung einer bereits geleisteten Zahlung (Ausgabe) für zu-künftigen Aufwand/Leistungsforderung einer anderen Periode (eins davon nennen,
  • Welche „ewigen Sorgenkinder“ (M OXTER ) haben mit zunehmender Internationalisie- rung verstärkt Einzug in die handelsrechtliche Rechnungslegung gehalten? (1 Punkt) (selbst erstellte) Immaterielle Vermögensgegenstände (1 Punkt)
  • Welche Vorteile haben relative gegenüber absoluten Kennzahlen? Erhöhte Aussagekraft und bessere Vergleichbarkeit (2 Punkte)
  • Nennen Sie zwei wesentliche Grenzen der Bilanzanalyse! Fehlende Zukunftsbezogenheit, fehlende Kausalität zwischen Daten und zukünftiger Entwicklung, verminderte Verlässlichkeit, Einfluss der Bilanzpolitik, Unvollständigkeit, mangelnde Rechzeitigkeit etc.
  • Grenzen Sie die Bailanzanalyse i. e.S. von der Bilanzanalyse i.w.S. ab! Hilfestellung: Welches Kriterium gilt als Abgrenzungsmerkmal? Wie konkretisiert sich dieses im Hinblick auf die Bilanzanalyse i.e.S. und i.w.S.? Die Bilanzanalyse i.e.S. unterscheidet sich von einer Bilanzanalyse i.w.S. hinsichtlich des Umfangs der (vom Analysten einbezogenen/zur Verfügung stehenden) Informationsquellen. Im Rahmen der Bilanzanalyse i.e.S. werden lediglich Jahresabschluss und ggf. Lagebericht des zu untersuchenden Unternehmens einbezogen, während bei der Bilanzanalyse i.w.S. zusätzlich weitere Informationen (freiwillige Publikationen des Unternehmens und/oder Publikationen Dritter) hinzugezogen werden.
  • Nennen Sie neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang die beiden weiteren vorgeschriebenen Jahresabschlussbestandteile einer kapitalmarktorientieren Kapitalgesell- schaft! (2 Punkte) Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel (jeweils 1 Punkt) [Segmentberichterstattung 0,5Punkte, da es sich um ein Wahlrecht handelt; kein Punkt für Lagebericht]
  • Nennen Sie zwei Beispiele dafür, wer im Rahmen der Bilanzanalyse als Analyseobjekt in Betracht kommt! (einzelne) Unternehmen (Personen- & Kapitalgesellschaften), Konzerne, Unternehmens-und Konzernsegmente, Mutter-/Tochterunternehmen (zwei davon nennen, jeweils 0,5Punkte, max. 1 Punkt) [für den Analysten als Analyseobjekt können auch 0,5 Punkte ver-geben werden]
  • Nennen Sie zwei Analysemethoden/-ausrichtungen, nach denen die Bilanzanalyse stattfinden kann! Klassisch/quantitativ [i.S.v. Kennzahlenanalyse], statistisch-empirisch, qualitativ, semio-tisch, strategisch, deduktiv, induktiv (zwei davon nennen, jeweils 0,5 Punkte, max. 1 Punkt)
  • Was versteht man unter künstlichen neuronalen Netzen? Versuch, die menschliche Intelligenz ganzheitlich nachzuvollziehen und sodann durchModelle zu simulieren (wohlwollend bewerten, insg. 1 Punkt).
  • Wann sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden? Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind Ausgaben vor dem Abschlussstich-tag auszuweisen (1 Punkt), soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tagdarstellen (1 Punkt) [Paragraphennennung § 250 Abs. 1 HGB 1 Punkt, max. 2 Punkte].
  • Was versteht man in Abgrenzung zur Bilanzanalyse allgemein unter einer Unternehmensbe- wertung? Zuordnung eines konkreten (i. d. R. subjektiven) Werts zu einem Unternehmen oder zuUnternehmensanteilen (1 Punkt).
  • Nennen Sie die drei klassischen Funktionen (Zwecke) der Bilanzierung! Steuerbemessungs-, Ausschüttungsbemessungs-, Informationsfunktion [Dokumentations-,Kompetenzabgrenzungs- und Zahlungsbemessungsfunktion auch akzeptabel] (jeweils 1Punkt, max. 3 Punkte)
  • Was versteht man im Hinblick auf die Bilanzanalyse unter Kapitalflussrechnungen? Mit welchem Ziel werden diese erstellt? (4 Punkte) Kapitalflussrechnungen sind zeitraumbezogene Rechnungen (1 Punkt), welche Verände-rungen aller oder einiger Bilanzpositionen gegenüberstellen (1 Punkt). Dabei wird ver-sucht, auf den Umfang (1 Punkt) und die Fristigkeit (1 Punkt) der Mittelherkunft sowieMittelverwendung zu schließen (1 Punkt) [max. 4 Punkte, sinngemäß bewerten].
  • Was versteht man unter einer Bilanzanalyse? Auswahl, Aufbereitung, Auswertung und Beurteilung von publizierten Informationsquel-len zur Gewinnung zielorientierter Informationen über ein Analyseobjekt (Nennung der 4Maßnahmen je 0,5 Punkte, Informationsgewinnung & Analyseobjekt jeweils 1 Punkt,insg. 4 Punkte, sinngemäß bewerten).
  • Nennen Sie vier wesentliche Berichtsbestandteile des Lageberichts und skizzieren Sie jeweils kurz deren Inhalte! Verwenden Sie dazu das untenstehende Lösungstableau! (8 Punkte) Wirtschafts-bericht Darstellung des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftser-gebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie deren Analyse unterbesonderer Berücksichtigung bedeutsamer finanzieller und auchnicht-finanzieller Leistungsindikatoren, wie Umwelt- und Arbeit-nehmerbelange Prognosebericht* Erläuterung und Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklungmit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Finanz-)Risikobericht Finanzwirtschaftliche Risiken sowie Risikomanagementziele und-methoden der Gesellschaft, insb. in Bezug auf Finanzrisiken, wiePreisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken F&E-Bericht Qualitative und gelegentlich auch quantitative Informationen überden Bereich „Forschung und Entwicklung“ (F&E) Vergütungs-bericht Grundzüge des Vergütungssystems hinsichtlich der Mitglieder desGeschäftsführungsorgans sowie eines Aufsichtsrates, eines Beiratesoder einer ähnlichen Personengruppe und ggf. individualisierte Vor-standsvergütungen „IKS-Bericht“ Informationen über das interne Kontroll- und Risikomanagementsys-tem (IKS) bzgl. des Rechnungslegungsprozesses
  • Praxis der Analyse mittels Kennzahlen Bei der Durchführung von Bilanzanalysen in der Praxis wurde lange Zeit undwird weitgehend auch nach wie vor auf den einfachen Kennzahlenvergleichzurückgegriffen. Vorwiegend mittels Zeitvergleich werden dabei Kennzahlenverschiedener Zeiträume desselben Unternehmens gegenübergestellt. Mit „Augen-maß“ wird dann versucht, eine Tendenz festzustellen. Gelingt dies, wird dieseTendenz dann gewöhnlich als positiv oder negativ interpretiert. Daneben wird oftein Branchenvergleich oder Betriebsvergleich durchgeführt, dessen Ergebnisebenso ausgewertet wird. Hierbei wird auf Durchschnittszahlen der Branche oderauf konkrete Unternehmen (Betriebe) zurückgegriffen. In einzelnen Fällen– hauptsächlich bei besonders umfangreichen Analysen – werden Kennzahlen-systeme generiert, welche die Ursachen für bestimmte Entwicklungen besser er-kennen lassen sollen.
  • Zukunftsbezogenheit innerhalb der Bilanzanalyse Prognosen im Rahmen der Bilanzanalyse basieren – und nur so ist der Aus-druck der Zukunftsbezogenheit innerhalb der Bilanzanalyse zu verstehen –weitgehend auf einem vermuteten Analogieschluss von einer Vergangenheits-entwicklung auf die Zukunft („Alles-bleibt-wie-es-ist-Annahme“).
  • Bestandteile des Konzernabschlusses nach HGB Der Konzernabschluss nach HGB umfasst gemäß § 297 Abs. 1 HGB die Kon-zernbilanz, die Konzerngewinn- und Verlustrechnung, den Konzernanhang(§§ 313 f. HGB), die Konzernkapitalflussrechnung sowie den Eigenkapital-spiegel des Konzerns. Dieser Abschluss kann um eine Segmentberichterstat-tung erweitert werden. Neben dem Konzernabschluss ist gemäß § 290 Abs. 1HGB ein Konzernlagebericht (§ 315 HGB) aufzustellen.
  • Bestandteile des (Konzern-)Abschlusses nach IFRS Ein (Konzern-)Abschluss nach IFRS umfasst gemäß IAS 1.10 die Bilanz („State-ment of Financial Position“), die Gesamtergebnisrechnung („Statement of Comp-rehensive Income“), in welche die Gewinn- und Verlustrechnung integriert ist, denAnhang („Notes“), die Kapitalflussrechnung („Statement of Cash Flows“) sowiedie Eigenkapitalveränderungsrechnung („Statement of Changes in Equity“). Ei-ne Segmentberichterstattung ist gemäß IFRS 8.2 z. B. dann zu erstellen, wenn einHandel von eigenen Schuld- oder Eigenkapitalinstrumenten auf einem öffentlichenMarkt stattfindet.
  • Inhalte der Bilanz Die Bilanz („Statement of Financial Position“) ist eine Gegenüberstellung desVermögens auf der Aktiv- (i. S. d. Mittelverwendung) sowie des Fremdkapitals(Schulden) und des Eigenkapitals als Residualgröße auf der Passivseite (i. S. d.Mittelherkunft) zum Bilanzstichtag (Zeitpunkt- bzw. Stichtagsrechnung). Hierbeisind jeweils auch die Vorjahreswerte anzugeben. Werden nationale Abschlüsse er-stellt, müssen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsge-sellschaften sowie gemäß § 298 HGB auch Konzerne ihre Bilanz unter Berücksich-tigung der detaillierten Gliederungsvorschriften des § 266 HGB aufstellen, wobei esgemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (und gemäß § 327 HGB im Hinblick auf die Of-fenlegung) unternehmensgrößenabhängige Vereinfachungen gibt. Für Einzelkauf-leute und nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften ist bzgl. desInhalts grundsätzlich nur § 247 HGB zu beachten. Nach IFRS findet sich inIAS 1.54 lediglich eine Aufstellung einer überschaubaren Anzahl von Positionen,die in der Bilanz nicht fehlen sollten – eine verbindliche Gliederungsvorschrift gibtes allerdings nicht.
  • Inhalte einer Gewinn- und Verlustrechnung Eine Gewinn- und Verlustrechnung („Statement of Earnings“) ergibt sich aufgrundder doppelten Buchführung „automatisch“ neben der Bilanz. Diese Zeitraum-rechnung stellt den Erträgen des Geschäftsjahres die korrespondierenden Auf-wendungen gegenüber. Hiermit sollen die Höhe und das Zustandekommen desErfolges des abgelaufenen Geschäftsjahres – jeweils (wie auch bei der Bilanz) imVergleich zur Vorperiode – aufgezeigt werden. Die Darstellung kann nach HGBund nach IFRS entweder im Gesamtkostenverfahren („Nature of Expense Me-thod“) oder im Umsatzkostenverfahren („Cost of Sales Method“) erfolgen. Hin-sichtlich der Gewinn- und Verlustrechnung sind für nationale Abschlüsse vonKapital- und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften sowie gemäß§ 298 HGB auch für entsprechende Konzernabschlüsse die detaillierten Gliede-rungsnormen des § 275 HGB zu berücksichtigen. Bezüglich der Gewinn- und Ver-lustrechnung findet sich für Einzelkaufleute und nicht haftungsbeschränkte Perso-nenhandelsgesellschaften in § 246 Abs. 1 HGB lediglich ein Hinweis darauf, dasssämtliche Erträge und Aufwendungen ausgewiesen werden müssen.
  • Inhalte der nach IFRS aufzustellenden Gesamtergebnis- rechnung Auf internationaler Ebene ist die Gewinn- und Verlustrechnung in eine sog. Ge-samtergebnisrechnung („Statement of Profit or Loss and Other ComprehensiveIncome“) integriert. Neben den erfolgswirksamen Ergebniskomponenten („Profitor Loss“; innerhalb des Bestandteils „Gewinn- und Verlustrechnung“, welche derhandelsrechtlichen Erfolgsrechnung ähnelt) werden in der Gesamtergebnisrech-nung zudem bestimmte (dem handelsrechtlichen Grundgedanken fremde) erfolgs-neutrale Ergebnisbestandteile im „Other Comprehensive Income“ aufgenommen.Hierunter fallen z. B. Veränderungen, die aus dem sog. Neubewertungsmodell beiSachanlagen resultieren.
  • Kennzahlen zur Beurteilung der Liquidierbarkeit Umschlagskoeffizienten sind Kennzahlen, die durch Gegenüberstellung von Ver-mögenspositionen (Bestandsgrößen) und den „Abgängen“ von diesen Vermö-genspositionen (Stromgrößen, z. B. Umsatz, Abschreibungen) entstehen. Es han-delt sich um Kennzahlen zur Beurteilung der Liquidierbarkeit, weshalb diesemeist zu den bestandsorientierten Methoden gezählt werden. Umschlagskoeffi-zienten können entweder als Häufigkeit oder als Dauer definiert sein: Umschlagshäufigkeit (in Mal p.a.) = Abgänge von der Vermögensposition p. a. / durchschnittlicher Bestand der Vermögensposition Umschlagsdauer (in Tagen) = (durchschnittlicher Bestand der Vermögensposition x 365 ) / Abgänge von der Vermögensposition p.a.
  • Umschlagsdauer versus -häufigkeit Die Kennzahl „Umschlagshäufigkeit“ zeigt, wie oft eine bestimmte Vermö-gensposition in einem Jahr umgeschlagen wird. Dabei wird im Hinblick auf die Liquiditätslage als Prämisse unterstellt, dassmit den Abgängen dieser Positionen entsprechende Einzahlungen (z. B. auf-grund von Umsatzerlösen) verbunden sind, so dass die Vermögenspositionwieder aufgefüllt werden kann.• Die Kennzahl „Umschlagsdauer“ offenbart, wie viele Tage einzelne Vermö-genspositionen durchschnittlich im Unternehmen verbleiben, bis diese schließ-lich verbraucht oder veräußert worden sind. Die Umschlagsdauer soll also zeigen, in welcher Zeit ein bestimmter Ver-mögensposten im normalen Geschäftsverlauf liquidierbar ist. Die Unterstellung der Realisation der Abgänge durch (Umsatz-)Erlöse istfolglich auch in dieser Kennzahl enthalten.Zur Erläuterung von Umschlagshäufigkeit und Umschlagsdauer (Verweildau-er) wählen B ITZ /S CHNEELOCH /W ITTSTOCK ein treffendes Beispiel, welches hieraufgegriffen und in leicht abgewandelter Form dargestellt wird: Im Monat Ja-nuar werden in einer Pension in Binz (Rügen) 200 (verschiedene) Übernach-tungsgäste registriert. Pro Tag übernachteten durchschnittlich 50 Gäste in die-ser Pension. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Verweildauer wird derDurchschnittsbestand (50 Personen) in das Verhältnis zum Gesamtstrom (200Personen) gestellt, wonach die durchschnittliche Verweildauer 50 / 200 = 0,25bzw. 50 / 200 · 30 Tage = 7,5 Tage beträgt. Ein Gast übernachtet in der Pensi-on entsprechend durchschnittlich 7,5 Tage. Die Umschlagshäufigkeit ermitteltsich schließlich aus dem reziproken Verhältnis der Verweildauer: 200 / 50 = 4.Demnach wechselt der Gästebestand der Pension durchschnittlich vier Mal imMonat.
  • Rechnungslegungs- zweck und -ziel der HGB-Bilanzierung Im Mittelpunkt der HGB-Bilanzierung stehen als Adressaten die Gläubiger(Fremdkapitalgeber), die durch die entsprechend erstellten Jahresabschlüsse ge-schützt werden sollen. Der als primärer Rechnungslegungszweck anzusehendeGläubigerschutz erfolgt hauptsächlich durch die Ausschüttungsbemessung, wo-bei (als Ziel) ein vorsichtiger Erfolg ermittelt werden soll. Es wird bemessen, wel-cher Betrag maximal an die Eigner ausgeschüttet werden kann, ohne dass hier-durch die Gläubiger „geschädigt“ werden. Das Unternehmen soll nach der Aus-schüttung weiterhin in der Lage sein, seinen Kapitaldienst (also Zinsen undTilgung) betrags- und fristgerecht zu leisten. Der Erhalt eines angemessenenHaftungskapitals (und die Liquidität) soll(en) vornehmlich durch die Berück-sichtigung des Vorsichtsprinzips erreicht werden.