Rechnungslegung (Fach) / Bilanzanalyse (Lektion)
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Das Begrif und die Methoden der Bilanzanalyse
Diese Lektion wurde von UF13 erstellt.
- Grenzen Sie die primären Adressaten der Bilanzanalyse von den sekundären Adressaten ab! Nennen Sie jeweils zwei Adressatengruppen, die den in Rede stehenden „Adressatenarten“ zuzuordnen sind! Den primären Adressaten der Bilanzanalyse stehen nur publizierte Informationenüber das zu untersuchende Unternehmen zur Verfügung (1 Punkt). Hierzu zählen die aktuellenund potentiellen „Kleineigenkapitalgeber“ (z. B. Kleinaktionäre) sowie„Kleinfremdkapitalgeber“, Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten oder die sog. Öffentlichkeit(je Bsp. 0,5 Punkte, max. 1 Punkt erreichbar).Die sekundären Adressaten haben gewöhnlich auch Zugang zu internen Unternehmensinformationen(1 Punkt). Zu dieser Adressatengruppe gehören die Geschäftsleitung,Aufsichtsorgane, „Großeigenkapitalgeber“ (Großaktionäre) und „Großfremdkapitalgeber“(insb. die Kreditinstitute) des Unternehmens sowie die Finanzverwaltung oderu. U. auch die Gerichte
- Welche Bezeichnung hat sich im betriebswirtschaftlichen und im juristischen Sprachgebrauch für die „wirtschaftlichen Lage“ von Unternehmen etabliert? Im betriebswirtschaftlichen und im juristischen Sprachgebrauch hat sich für die wirtschaftlicheLage die Bezeichnung „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ (sog. VFELage)eines Unternehmens etabliert
- Aufgabe 18. Erstellen Sie eine grafische Darstellung zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses und zum Lagebericht! Kennzeichnen Sie dabei die jeweiligen Aufstellungspflichten in Abhängigkeit von Unternehmensgröße bzw. Rechtsform! Jahresabschlüsse von Unternehmen umfassen unterschiedliche Bestandteile. Gemäß § 242 Abs. 3 HGB beinhalten Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen, welche nicht unter die Buchführungsbefreiungsvorschrift des § 241a HGB fallen, und von nicht haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sowie von habtungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften werden gemäß § 264 Abs. 1 HGB um einen Anhang erweitert. Mittelgröße und große Kapitalgesellschaften sowie entsprechende haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaftenmüssen neben dem Jahresabschlüss auch einen Lagebericht aufstellen. Die wichtigste externe Informationsquelle im Rahmen der Bilanzanalyse ist der publizierte Jahresabschluss, der von den Unternehmen pflichtgemäß in unterschiedlichem Umfang zu erstellen ist.
- Aufgabe 20. Inwiefern ist aus Sicht des Bilanzanalysten (bei der Analyse internationaler Abschlüsse) eine verpflichtende Anwendung des "Management Commentary" im Rahmen der Abschlusserstellung wünschenswert? Welcher Grundsatz der Bilanzanalyse ist bei diesem Bericht (und auch beim Lagebericht) von besonderer Bedeutung? Insbesondere für die qualitative Bilanzanalyse nationaler Abschlüsse spielt der Lagebericht eine große Rolle, weil in diesem wichtige ergänzende Hinweise zu speziellen Geschäftstätigkeiten (wie z.B. der Umwelt- oder Sozialpolitik) und -zielen enthalten sein können. Das Pendant zum HGB-Lagebericht auf Ebene internationaler Abschlüsse soll der sog. Management Commentary nach IFRS darstellen, welcher von Anforderungen und Informationsumfang her dem nationalem Lagebericht ähnlich ist. Entsprechend wäre der "Management Commentary" für die (qualitative) Analyse internationaler Abschlüsse eine durchaus nützliche Informationsquelle, so dass dessen vervbindliche Anwendung aus Sicht der Adressaten und der Analysten wünschenswert ist. Unabhängig davon gilt für den Analysten im Hinblick auf Lagebericht und "Management Commentary" der Grundsatz der vorsichtigen Interpretation, denn es kann unterstellt werden, dass diese Berichte als Mittel der subjektiven Beeinflussung durch verbale Ausführungen bzw. Stellungnahmen der Unternehmensführung genutzt wurde.
- Aufgabe 21. Vor welchen Problemen steht der Analyst häufig bzgl. der Aussagekraft der verbal ausgestalteten zukunftsorientierten Informationsquellen einer Bilanzanalyse? Vor allem bei der verbalen (qualitativen) Berichtserstattung, wie bspw. den Ansprachen auf einer Hauptversammlung, besteht seitens der Berichtersteller ein großer Spielraum der subjektiven Beeinflussung - gemäß der individuellen Präferenzen - bezogen auf die (allgemeinen) Unternehmensziele oder auf die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung.
- Inhalte der Bilanz Die Bilanz ("Statement of Financial Position") ist eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktiv- (i.S.d. Mittelverwendung) sowie des Fremdkapitals (Schulden) und des Eigenkapitals als Residualgröße auf der Passivseite (i.S.d. Mittelherkunft) zum Bilanzstichtag (Zeitpunkt- bzw. Stichtagrechnung). Die Vorjahreswerte sind anzugeben. Erstellung nationale Abschlüsse Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Konzerne (§298 HGB) --> unter der Berücksichtigung der detaillierten Gliederungsvorschriften des §266 HGB --> es gibt unternehmensgrößenabhangige Vereinfachungen. Personengesellschaften --> §247 HGB zu beachten. IFRS IAS 1.54 --> eine Aufstellung einer überschaubaren Anzahl von Positionen (sollen in Bilanz vorhanden sein!) --A keine verbindliche Gliederungsvorschrift!
- Inhalte einer Gewinn- und Verlustrechnung "Statement of Earnings" ergibt sich aufgrund der doppelten Buchführung "authomatisch" neben der Bilanz. Die Zeitraumrechnung stellt den Erträgen des Geschäftsjahres die korrespondierenden Aufwendungen gegenüber. Soll aufgezeigt werden: --> die Höhe und das Zustandekommen des Erfolges (wie im bilanz im Vergleich zur Vorperiode. Die Darstellung (HGB & IFRS): im Gesamtkostenverfahren"Nature of Expense Method" im Umsatzkostenverfahren "Cost of Sales Method" Für nationale Abschlüsse zu berücksichtigen: die detaillierten Gliederungsnormen des $275 HGB --> von Kapital- und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften --> von entsprechenden Konzernen (§298 HGB) für Einzelhandelsgesellschaften --> §246 Abs. 1 HGB --> lediglig ein Hinweis darauf --> saämtliche Erträge und Aufwändungen müssen ausgewiesen werden.
- Vergleichsaspekte der Rechnungslegungssysteme Zahlreiche Unterschiede in den Detailregelungen bei HGB und IFRS: Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatz): "Ist ein Sachverhalt zu bilanzieren?" Bilanzierung der Höhe nach (Bewertung): "Mit welchem Betrag findet sich dieser Sachverhalt im Jahresabschluss wieder?" Bilanzierung der Stelle nach (Ausweis): "Wo ist der Sachverhalt im Jahresabschluss auszuweisen, und welche zusätzlichen Angaben sind diesbezüglich, z.B. im Anhang, erforderlich?".
- Vermögensgegenstand versus Vermögenswert Ansatz HGB: Aktiva sind primär statisch interpretiert. Die Vermögensgegenstände müssen zum Bilanzstichtag selbständig verwertbar sein. IFRS: Vermögenswerte -- "Assets" -- werden dynamisch definiert -- Zukunftsorientierung entscheidungsrelevanter Informationen des internationalen Rechnungslegungssystems. Vor allem der Nutzen (i.S. direkter und indirekter Zahlungsmittelzuflüsse), der ein Sachverhalt dem bilanzierenden Unternehmen voraussichtlich in der Zukunft stiftet --> wesentkiche Auswirkungen auf die Aktivseite der Bilanz (sind leichter als die HGB-Kriterien zu erfüllen). Es können mehr Sachverhalte nach IFRS als den Vermögensgegenständen nach HGB subsumiert werden
- Forschung und Entwicklung IFRS Immaterielle Vermögenswerte (entgeltlich erworben und selbst erstellt) -- wenn sie abgrenzbar und kontrollierbar sind, zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann. Die Entwicklungsaufwendungen (nicht Forschungsaufwendungen) zu aktivieren -- wenn die restriktiven postspezifischen Kriterien (interpretiebar) des IAS 38.57 erfüllt sind -- faktisches Ansatzwahlrecht. HGB Immaterielle Vermögensgegenstände - Aktivierungsgebot; für selbs erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens §248 Abs. 2 Satz 1 HGB -- ein explizites Aktivierungswahlrecht. § 255 Abs. 2 i.V.m.Abs. 2a HGB --> zwischen den nicht aktivierbaren Forschungs- und den aktivierbaren Entwicklungsaufwendungen zu unterscheiden.
- Ansatz aktiver latenter Steuern Latente Steuern ergeben sich bei zeitlichen und bei quasi-permanenten Gewinnunterschieden zwischen dem IFRS- oder HGB-Abschluss einerseits und dem steuerrechtlichen Abschluss andererseits. IFRS -- verpflichtend als Vermögenswert zu aktivieren. HGB -- gelten als Bilanzierunghilfe mit Ansatzwahlrecht (3274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für Konzerne - 3306 HGB eine Ansatzpflicht.
- Ansatz transitorische Posten (im voraus bezahlte Kfz-Steuern, erhaltene Mietvorauszahlungen) Aktive transitorische Posten HGB §250 Abs. 1 HGB -- als aktive Rechnungsabgrenzungsposten neben den Vermögensgegenständen bilanziert IFRS werden den Vermögenswerten subsumiert, soweit sie die allgemeinen Ansatzkriterien erfüllen. Passive transitorische Posten IFRS bei Erfüllung der entsprechenden Ansatzkriterien -- den Schulden ("Liabilities") zuzuordnen HGB 3250 Abs. 2 HGB i.V.m. §266 Abs. 3 HGB bzw. §247 Abs. 1 HGB) gesondert neben den Schulden auszuweisen sind
- Ansatz von Innenverpflichtungen Passivseite IFRS -- Innenverpflichtungen dürfen nicht passiviert werden -- ein Ansatz von Aufwandrückstellungen ist nicht möglich. HGB -- 3249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB -- die Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung müssen gebildet werden
- Ideologischer Unterschied bei der Bewertung HGB i.S.d. Anschaffungskostenprinzips die fortgeführten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten als die auf der Aktivseite zu berücksichtigende Obergrenze. IFRS marktnahe und zukunftsorientierte Bewertung -- die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen überschnitten werden. Bsp. "Fair Value"-Konstrukt und das Neubewertungsmodell -- die IFRS rücken vom Nominalprinzip ab, lassen den Ausweis unrealisierter Gewinne zu.
- Arten von Kennzahlen Die zugrundelieenden Aspekte sollen quantifizierbar sein. Bei der Kennzahlbildung sollen niemals die originären Daten des Jahresabschlüsses, sondern immer nur die aufbereiteten (korrigierten) Daten (aus der Strukturbilanz) verwendet werden. Absolute Kennzahlen: sind Wert- oder Mengengrößen, die als Einzelzahlen, Differenzen, Summen oder Mittelwerte gebildet werden. Die Aussagekraft ohne eine Vergleichs- ode Bezugsgröße ist gering. Relative Kennzahlen Verhältniszahlen - verdeutlichen als Quotient aus i.d.R. zwei absoluten Kennzahlen (z.B. aus zwei Positionen des Jahresabschlusses) eine Relation zwischen einem Zähler und einem Nenner, dadurch soll die Aussagekraft der eingehenden adsoluten Kennzahlen erhöht werden. Gliederungszahlen - wenn eine Teilgröße ins Verhältnis zu der dazugehörigen Gesamtgröße gesetzt wird - Wird das Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme, dem Gesamtkapital, gesetzt, ergibt sich die Eigenkapitalquote des Unternehmens. Bezihungszahlen - wenn zwei verschiedenartige, jedoch inhaltlich verbundene Größen zueinander ins Verhältnis gesetzt werden -die Eigenkapitalrenzabilität, die dem Verhältnis von Jahreserfolg und Eigenkapital entspricht. Indexzahlen - sollen über die zeitliche Entwicklung einer Zeitpunkt- oder einer Zeitraumgröße informieren - ergeben sich, wenn die Ausprägung einer zu betrachtenen absoluten Kennzahl (z.B. zum heutigen Zeitpunkt) der Ausprägung der entsprechenden Kennzahl zu einem anderen (früheren) Zeitpunkt gegenübergestellt wird. Gewöhnlich wird hierzu eine historische, möglichst repräsentative Basisgröße (Referenzgröße) der in Rede stehenden absoluten Kennzahl als 100 interpretiert und anschließend zur aktuellen Ausprägung der Kennzahl ins Verhältnis gesetzt - z.B. die relative Veränderung der Umsatzerlöse und die relative Veränderung der Jahreserfolge.
- Bedingung für die Kennzahlenbildung Gemäß dem Grundsatz der Äquivalenz sachliche Entsprechung - zwischen gegenübergestellten Größen besteht ein sinvoller inhaltlicher Zusammenhang zeitliche Entsprechung . die Größen in Zähler und Nenner bezihen sich auf gleichen Zeiträume bzw. Zeitpunkte wertmäßige Entsprechung - Zähler und Nenner sollen auf gleichartigen Werteinheiten und -kategorien basieren. Wird eine Stromgröße ins Verhältnis zu einer Bestandsgöße gesetzt, ist die Bestandsgröße i.S.d. zeitlichen Entsprechung grundsätzlich als Mittelwert des Anfangs- und Endbestandes des Zeitraumes, auf den sie die Stromgröße bezieht, zu ermitteln. Bezüglich der wertmäßigen Entsprechung sollten sich die Zähler- und Nennergrößen z.B. übereinstimmend auf Anschaffungs- und Herstellungskosten oder aber auf Verkaufspreise beziehen.
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- Aufgabe 24. Traditionell wird im Rahmen der Bilanzanalyse im Hinblick auf Gliederungskennzahlen auch in horizontale und vertikale Kennzahlen unterschieden. Leiten Sie her, was hierunter jeweils verstanden werden kann! Geben Sie Beispiele an! Eine Möglichkeit der Unterscheidung von relativen Kennzahlen im Rahmen der traditionellen Bilanzanalyse ist - bezogen auf Kennzahlen, die ausschließlich aus Daten der Bilanz gebilder werden (also insb. auf Gliederungskennzahlen) - die Differenzierung in horizontale und vertikale Kennzahlen. Während bei horizontalen Kennzahlen Größen beider Bilanzseiten (Aktivseite und Passivseite) zueinander ins Verhältnis gesetzt werden (z.B. die Liquidität 1. Grades), resultieren vertikale Kennzahlen aus Größen derselben Bilanzseite. Betreffen Letztere die Aktivseite (z.B. Anlageintensität), werden sie Aktivrelationen genannt, im Hinblick auf die Passivseite handelt es sich entsprechend um Passivrelationen (z. B. Eigenkapitalquote).
- Bedingung für die Kennzahlenbildung Gemäß dem Grundsatz der Äquivalenz für die in die relativen Kennzahlen eingehenden Größen um aussagekräftige und sinnvolle Kennzahlen bilden zu können: die sachliche Entsprechung - zwischen den gegenübergestellten Größen besteht ein sinnvoller inhaltlicher Zusammenhang die zeitliche Entsprechung - die Größen in Zähler und Nenner beziehen sich auf die gleichen Zeiträume bzw. Zeitpunkte die wertmäßige Entsprechung - Zähler und Nenner basieren auf gleichartigen Werteinheiten und -kategorien.
- Erfordernis von Kennzahlensystemen Es ist kaum möglich mit Hilfe einzelner einfacher Kennzahlen die komplexen Sachverhalte der "realen Unternehmenswelt" zu charakterisieren. Kennzahlensysteme - verdeutlichen zahlreichen Einflussfaktoren, die gewissen Entwicklungen hervorgerufen haben und deren Beziehungen zueinander - erfassen quantifizierbare Sachverhalte unter Berücksichtigung systematischer Verbindungen zwischen mehreren Kennzahlen, wobei diese Verbindungen zahlenlogischer (basierend auf mathematischen Beziehungen) oder sachlogischer Art (auf statistischen Zusammenhängen und/oder auf individueller Branchenkenntnis beruhend) sein können.
- Anwendungsbereiche der Kennzahlensysteme Im Rahmen betriebsinternen Controllings. Bei der externen Bilanzanalyse ist es selten möglich, die für aufschlussreiche Kennzahlensysteme erforderlichen Informationen zu erhalten, so dass die Informationsgüte nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Komplexität der Methode steht.
- Definition der Bilanzpolitik ist die (vorschriftenkonforme) Gestaltung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und anderer jahresabschlussspezifischer Unternehmensinformationen mit dem Ziel der Verhaltensbeeinflussung der Jahresabschlussadressaten und/oder der Steuerung von Zahlungskonsequenzen
- Hintergrund der Bilanzpolitik Zielorientierte (bilanzpolitische) Gestaltungsmaßnahmen die zu publizierenden Informationen so zu gestalten, dass den Adressaten eine bestimmte gewünschte Vorstellung vom Unternehmen vermittelt wird. Wechsaelwirkung zur Bilanzanalyse - die Analysten sind bestrebt zu erfahren in welcher Weise das "Bild" des Unternehmens tendenziell durch diese Maßnahmen beeinflusst wurde. Grundvoraussetzungen: - Kenntnisse über das (teilweise rechnungslegungsnormenspezifische) bilanzpolitische Instrumentarium - eingehende Analysen zur Ergründung der im Einzelfall getätigten bilanzpolitischen Maßnahmen
- Träger der Bilanzpolitik Jene Personen, die auf die jahresabschlussspezifischen Informationen vor deren Publikation zielorientiert Einfluss nehmen. Unternehmensleitung und ihr zuarbeitenden Personen, welche aufgrund von Eigeninteressen tätig werden können.
- Vorschriftspezifische Grenzen der Bilanzpolitik == Jahresabschlusspolitik == Rechnungslegungpolitik Grenzen dieser bewussten Gestaltung der Informationen durch jeweils zu beachtenden Rechnunglegungsnormen festgelegt. Je nachdem, welche Adressaten in ihrem Verhalten bzw. welche Zahlungskonsequenzen beeinflusst werden sollen, müssen unterschiedliche Abschlüsse des Unternehmens gestaltet werden. Nationale (Handels-)Bilanzpolitik, die Steuerbilanzpolitik und die internationale Bilanzpolitik - unterschiedliche Gestaltungsgrenzen müssen beachtet werden. Bei Missachtung - bilanzfälschung, -verschleierung oder -frisur. "Grauzonen" werden oft genutzt.
- Normenspezifische Grenzen nationaler Handelsbilanzpolitik Ausschüttingspolitik Grenzen --> aus den Regelungen des HGB sowie den handelsrechtlichen GoB Durch die Verknüpfung zwischen dem Jahresabschluss nach HGB und dem steuerrechtlichen Jahresabschluss (Maßgeblichkeitprinzip) Maßnahmen der Handelsbilanzpolitik können auf die Steuerbilanz auswirken. Es bestehen gesetzlich kodifizierte (Inter-)Dependenzen zwischen der Bilanzpolitik nationaler handelsrechtlicher Abschlüsse und der Steuerbilanzpolititk.
- Normenspezifische Grenzen internationaler Bilanzpolitik Die internationalen Normen --> Abkopplung von der Steuerbilanz. Die Grenzen der i. BP --> bezogen auf die Beeinflussung der Abschlüsse nach IFRS ergeben sich aus den jeweiligen Normen. Es bestehen keine Interdependenzen zwischen der Bilanzpolitik nationaler handelsrechtlicher Abschlüsse und der Bilanzpolitik internationaler Abschlüsse --> die Abbildung eines Sachverhaltes in einem IFRS-Abschluss hat keinen Einfluss auf die Abbildung desselben Sachverhaltes in einem HGB-Abschluss und umgekehrt.
- Langfristiger Charakter der Bilanzpolitik Die Bilanzpolitik ist beschränkt durch: - die gesetzlichen Normen - die Verknüpfung von Handels- und Steuerrecht - nach nationalen und internationalen Normen das Prinzip der Stetigkeit (z.B. Ansatz-, Bewertungs-,und Ausweisstetigkeit) --> Vor dem Treffen bilanzpolitischen Entscheidungen, die sich auf das Berichtsjahr beziehen, deren Auswirkungen auf zukünftige Jahresabschlüsse betrachtet werden. --> langfristiger Charakter des bilanzpolitischen Agierens.
- Aufgabe 1. Erläutern Sie das generelle Vorgehen bei einer jeden Analyse! Übertragen Sie dieses anschließend auf die Bilanzanalyse! Was ist bei der Bilanzanalyse für sinnvolle Analyseergebnisse entscheidend? - Beachtung der Zielbezogenheit; d. h. vorab das Analyseziel eindeutig festlegen --> nur auf dieser zielgerichteten Basis führt eine Analyse zu sinnvollen u. aussagekräftigen Ergebnissen - bei der Zielfestlegung sind die Interessen der Analyseadresstaten zu beachten; Zielorientiertheit hinweg aller Analyseschritte: - Auswahl der Informationsquellen - Aufbereitung der Informationen - Auswahl der Analysemethoden - Auswertung der Informationsquellen Definition Bilanzanalyse (Analyse übertragen auf Bilanzanalyse) =ist die Gewinnung zielorientierter Informationen über ein Unternehmen od. Konzern durch die: Auswahl, Aufbereitung, Auswertung u. beurteilende Kommentierung allgemein zugänglicher (publizierender) Informationsquellen
- Aufgabe 2. Erläutern Sie die allgemeine Zielsetzung der Bilanzanalyse unter Rückgriff auf die Generalnorm der Rechnungslegung? Allgemeine Zielsetzung der Bilanzanalyse: In Anlehnung an §264 Abs. 2 HGB soll ein möglichst umfassender Einblick in die „tatsächliche Vermögens-, Finanz- u. Ertragslage – also die wirtschaftliche Lage – des zu analysierenden Unternehmens erlangt werden, um auf zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu schließen. Generalnorm: (nicht lernen; ist nur eine Erklärung)Die bilanzrechtliche Generalnorm ist die Basis der Rechnungslegung und maßgebend für die gesamte Rechtspraxis. Sie fordert – national wie europäisch und auch international – im Sinne der Bilanzwahrheit ein getreues Bild (Rn.253F.). Unser deutscher Gesetzgeber hat das nur unzulänglich ausgerückt. Allgemein sagt er, der Jahresabschluß ist „nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§243 Abs. 1 HGB). Nach der besonders für Kapitalgesellschaften ausgeprägten Generalnorm hat der Jahresabschluß „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. (§264 Abs. 2 S.1 HGB; S. Rn 253).Generalnorm internationaler Rechnungslegungsnormen: z. B. IAS 1.9 der IFRS (International Financial Reporting Standards)
- Aufgabe 3. Inwiefern „spricht“ der Jahresabschluss keinen „Klartext“ über die (tatsächliche) wirtschaftliche Lage eines Unternehmens? Wie machen sich die Unternehmen diese Mangelhaftigkeit zu Nutze? Berücksichtigen Sie bei Ihren Ausführungen die Abbildungen 1 und 2! Abbildung 1: Zusammenhang zw. Bilanzierung nach HGB und der Bilanzanalyse: (siehe EA WS2014-2 od. KEI S. 4) - deutscher Gesetzgeber hat allgemeine Kodierungs- u. Dekodierungsnormen durch die Zusammenstellung von Vorschriften des Handelsrechtes (HGB, AktG usw.) festgelegt. - darauf aufbauend werden bei der Bilanzierung von Bilanzierenden (Normanwender I) reale wirtschaftliche Sachverhalte durch die Normen (z. B. Gesetze u./od. Grundsätze in Informationen transformiert (Kodierung) - diese kodierten Informationen werden im Jahresabschluß (u. Lagebericht) zusammengefasst und einem interessierten Personenkreis (=Adressat des Jahresabschlusses) zur Verfügung gestellt, nachdem diese zusammengefassten, kodierten Informationen durch Kontrollinstanzen, wie dem Wirtschaftsprüfer (Normanwender II) als gesetzeskonform freigegeben wurde. - Die Bilanzanalysten (Normanwender III) richten sich nach den Abschlussadressaten (= Analyseadressaten) und dekodieren (Dekodierung) dementsprechend Informationen auf die Analyseadressaten. - Die Analyseadressaten wünschen hierdurch eine zielgerichtete, also ihren Informationsbedürfnissen angepasste Vorstellung über die wirtschaftlichen Sachverhalte
- Aufgabe 3. Inwiefern „spricht“ der Jahresabschluss keinen „Klartext“ über die (tatsächliche) wirtschaftliche Lage eines Unternehmens? Wie machen sich die Unternehmen diese Mangelhaftigkeit zu Nutze? Berücksichtigen Sie bei Ihren Ausführungen die Abbildungen 1 und 2! Abbildung 1: Zusammenhang zw. Bilanzierung nach HGB und der Bilanzanalyse: (siehe EA WS2014-2 od. KE1 S. 4) - deutscher Gesetzgeber hat allgemeine Kodierungs- u. Dekodierungsnormen durch die Zusammenstellung von Vorschriften des Handelsrechtes (HGB, AktG usw.) festgelegt. - darauf aufbauend werden bei der Bilanzierung von Bilanzierenden (Normanwender I) reale wirtschaftliche Sachverhalte durch die Normen (z. B. Gesetze u./od. Grundsätze in Informationen transformiert (Kodierung) - diese kodierten Informationen werden im Jahresabschluß (u. Lagebericht) zusammengefasst und einem interessierten Personenkreis (=Adressat des Jahresabschlusses) zur Verfügung gestellt, nachdem diese zusammengefassten, kodierten Informationen durch Kontrollinstanzen, wie dem Wirtschaftsprüfer (Normanwender II) als gesetzeskonform freigegeben wurde. - Die Bilanzanalysten (Normanwender III) richten sich nach den Abschlussadressaten (= Analyseadressaten) und dekodieren (Dekodierung) dementsprechend Informationen auf die Analyseadressaten. - Die Analyseadressaten wünschen hierdurch eine zielgerichtete, also ihren Informationsbedürfnissen angepasste Vorstellung über die wirtschaftlichen Sachverhalte Abbildung 2: Wesentliche Einflußgrössen der Analyseergebnisse: (siehe KE1 S.5) - Wesentliche Einflussgrößen auf die erzielbaren Kenntnisse der Bilanzanalyse sind: Datenbasis und Auswertungsmethoden - Art und Qualität der Datenbasis resultieren aus den relevanten Rechnungslegungsnormen und der freiwilligen Publizitätsbereitschaft des Unternehmens - Die Qualität der Datenbasis wird durch en Abschlussprüfer beeinflusst (nach gesetzlich oder freiwilliger Prüfungsbasis) - Die Möglichkeiten zur Bilanzpolitik, die nach Rechnungslegungsnormen bestimmt sind, beeinflussen die Qualität der Datenbasis - Die Auswahl der Analysemethoden ist vom Analyseziel und von den vorhandenen Informationen abhängig - Leistungsfähige Auswertungsmethoden können die Mängel der Datenbasis nicht beseitigen. Wie machen sich die Unternehmen diese Mangelhaftigkeit zu Nutze: Aussagekraft des Jahresabschlusses nach Lachnit: Der Einblick in die wirtschaftliche Lage ist innerhalb des Jahresabschlusses erheblich getrübt. Lachnit kreidet an, dass der Jahresabschluss nur als ein vom Standardsetzer od. vom jeweiligen Gesetzgeber verordneter, teils politisch ausgehandelter Informationskompromiss zw. den divergierenden Interessensgruppen aus einer Datenbank ist und je nach Informationsziel ausgewertet werden muss. Einflussgrößen auf die Datenbasis: a)Nach HGB erstellten Abschlüssen ist die wirtschaftliche Lage wegen dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips i. d. R. konservativer dargestellt, als dies in der Realität der Fall ist. b)Informationen des Jahresabschlusses sind meist historischer Natur / vergangenheitsorientiert c)Informationen des Jahresabschlusses sind durch die vielen Gestaltungsmöglichkeiten der bilanzpolitischen Instrumenten vom Bilanzierenden beeinflusst bzw. manipuliert worden (=Bilanzpolitik) ; (es ist eine bewusste und in den rechtlichen Grenzen erfolgte Gestaltung) Die Bilanzpolitischen Instrumente kommen zum Einsatz, um das Verhalten der Bilanzadressaten zu beeinflussen. Daher kann man von einer Manipulation der Jahresabschlüsse sprechen. Diese Einflussgrößen (a bzw. Abbildung 1, b, c und Abbildung 2), sind demzufolge die Datenbasis und die Auswertungsmethoden, die auf die erzielbaren Erkenntnisse einer Bilanzanalyse gerichtet sind und je nachdem entsprechend stärker oder weniger stark eingesetzt werden. Nutzen: ist das Verhalten der Bilanzadressaten beeinflussen zu können
- Aufgabe 4. Was ist der Unterschied zwischen einer Bilanz- und einer Betriebsanalyse? Gehen Sie dabei auch auf die Interessen der Analyseadressaten ein! Bilanzanalyse: ist die Gewinnung zielorientierter Informationen über ein Unternehmen od. Konzern durch die: Auswahl, Aufbereitung, Auswertung u. beurteilende Kommentierung allgemein zugänglicher (publizierender) Informationsquellen. Betriebsanalyse: (Wirtschaftslexikon Gabler) zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommene Analyse des Betriebes oder seiner Teilbereiche mit den einzelnen Funktionen auf Zustand und Zweckmäßigkeit in Ausstattung, Besetzung, Arbeitsablauf, Kostenstruktur, Wirtschaftlichkeit, Kapazität, Leistungserfolg und Konkurrenzfähigkeit sowie auf organisatorische Tatbestände (Gemeinkostenwertanalyse, Wertanalyse, Organisationsmethodik). Unterschied von der Bilanzanalyse zur Betriebsanalyse: - Bei der Bilanzanalyse - geringer Umfang an Informationsquellen, da ausschließlich publizierende Informationsquellen verwendet werden - Bei der (internen) Betriebsanalyse stehen auch interne Informationsquellen, die einen erheblich größeren Umfang haben als bei der (externen) Bilanzanalyse, zur Verfügung z. B. Kostenrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Finanzplanung und es können vertrauliche Auskünfte der Geschäftsleitung eingeholt werden - Bei der Bilanzanalyse steht die Gewinnung von Informationen über die aktuelle und vor allem die Zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage u./od. andere Aspekte im Mittelpunkt - Zielsetzungen stimmen gewöhnlich meist überein, extrem selten differieren die Ziele
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- Aufgabe 5. Welche Analyseverfahren sind von besonderer Bedeutung für die bilanzanalytische Forschung? Charakterisieren Sie deren wesentliche Problemfelder. a) empirische Bilanzanalyse Problem: Fehlklassifikationen; Ermittlung des Cut-Off-Point; Es muss empirisch festgestellt werden, bis zu welchem/n Kennzahlenwert/en das jeweilige Unternehmen in die eine oder andere Gruppe einzuordnen ist Praxis-Bsp: Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens; Zuordnung des Analyseobjektes in die Klasse insolvenzgefährdet od. nicht insolvenzgefährdet; Erfolgt die Analyse nach 1) der univariaten Diskriminanzanalyse wird die Kennzahl Eigenkapitalquote herangezogen und nach 2) der multivariaten Diskriminanzanalyse werden mehrere Kennzahlen hinzugezogen und verknüpft, (wie z. B. EK-Quote, Gesamtkapitalrentabilität, FK-Quote und Kapitalrückflussquote) b) die Analyse der (qualitativen) Berichterstattung; Die Basis sind vor allem die verbalen Ausführungen im Anhang und ggf. im Lagebericht. Problem: es wird ein (bisheriger) Zusammenhang festgestellt, kann aber nicht ökonomisch begründet werden Aktuelle Ansätze zur Forschung im Rahmen der Bilanzanalyse ergeben sich hinsichtlich der Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung und des BilMoG Allgemeines Problem: die Unsicherheit der Prognose. Das resultiert aus dem Fehlen gesicherter Informationen über zukünftige Entwicklungen.
- Aufgabe 6. Wo findet die Bilanzanalyse in der Praxis ihre größte Bedeutung? Charakterisieren Sie die „Überschätzung der Wirksamkeit“ des bilanzanalytischen des Bilanzanalytischen Instrumentariums im praktischen Einsatz. Haupteinsatzgebiet der Bilanzanalyse - Bonitätsbeurteilung gewerblicher Kreditnehmer (Kreditwürdigkeitsprüfung) durch Kreditinstitute Banken wurden zu diesem Rating durch die weiterentwickelte Basel II Vereinbarungen verpflichtet; (Ziel: stärkere Risikoabhängigkeit der Eigenkapitalunterlegung bei den Kreditinstituten) Überschätzung der Wirksamkeit: - Vereinbarungen des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vermindern einen Wettbewerb bei riskanten Krediten. Das Rating eines Unternehmens bestimmt die Kreditbedingungen. Neben den Kennzahlen der Bilanzanalyse dienen dazu auch das Branchenrisiko, der Diversifikationsgrad, Marktanteil und Erfolgsfaktoren wie Ruf, Produktqualität und Produktdifferenzierung. Seit 2010 gilt das Regelwerk „Basel III“. - Analyseverfahren basieren in der Praxis fast ausschließlich auf dem Zeit- und/oder Branchenvergleich einfacher Kennzahlen; in Ausnahmefällen mit Kennzahlensystemen. Die Aussagekraft von Kennzahlen sollte hinterfragt werden, jedoch in der Praxis wird meist auf die Ergebnisse der EDV-Programme vertraut.
- Aufgabe 7. Erstellen Sie eine schematische, logische Übersicht aller Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzanalyse und erläutern Sie diese verbal. Allgemein: Grundsätze müssen möglichst widerspruchsfreie Normen zur Prozessteuerung der Bilanzanalyse darstellen. Sie zielen auf die Herleitung qualitativ hochwertiger Analyseergebnisse ab. Arten der Grundsätze: 1.Zielorientierung2.Entsprechung von Informationsbedürfnis und –möglichkeit3.Grundsatz der Adressatenorientierung4.Transparenz5.betriebswirtschaftlichen Orientierung6.Zukunftsorientierung7.Manipulationsfreiheit8.Äquivalenz9.Der vorsichtigen Interpretation10.Praktikabilität11.Wirtschaftlichkeit12.Rechtzeitigkeit13.Ganzheitlichkeit Oberster Grundsatz: ist der Grundsatz der Zielorientierung: ♦Adressatenorientierung: Analyseergebnisse sind „adressatengerecht“ aufzubereiten. - Grundsatz der Zukunftsorientierung bestimmt die Richtung der nalyse. - Transparenz: ○ Nachvollziehbare Interpretation der aus der Analyse gewonnen Erkenntnisse ○ Subjektive Informationen sind von objektiven Berechnungen getrennt zu halten. ○ Dokumentation der Vorgehensweise bei der Bilanzanalyse ♦ Entsprechung (Kompatibilität) -Abgleich des verfügbaren Informationsmaterials mit den für die Analysemethoden benötigten Daten. -Aufgrund fehlender Informationen ist meist das Analyseziel den Informationsmöglichkeiten anzupassen. - -Praktikabilität: Die personellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Analysten sind bei der Auswahl der Analysemethoden zu beachten. -Manipulationsfreiheit: Eine unternehmensseitige Beeinflussung der Datenbasis soll eliminiert werden. -Äquivalenz: Kennzahlen müssen sich sachlich, zeitlich und möglichst wertmäßig entsprechen. ♦ Betriebswirtschaftliche Orientierung: Zielorientierte Datenaufbereitung vor der Analyse. -Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Postulat der Analyse -Ganzheitlichkeit: Neben der kennzahlenorientierten Analyse sind die qualitativen und strategischen Bilanzanalysen zu berücksichtigen.
- Aufgabe 8. Listen Sie stichpunktartig alle Schritte der zielorientierten Methodik der Bilanzanalyse mit jeweiliger Kernaussage zur Vorgehensweise auf! A) Zielformulierung, -definition und –gewichtung♦Ermittlung der Analyseziele, die sich an die Vorstellungen der zu identifizierenden Analyseadressaten orientieren. Dazu zählen die Zielformulierung (=Auswahl der Ziele), die Zieldefinition (=Bestimmung der relevanten Zielvergleichsmaßstäbe) und die Zielgewichtung (=Festlegung der (Partial-)Zielhierachie); Unterscheidung der festgelegten Ziele in Totalziele (z.B. Unternehmenszielerreichung) und Partialziele (z.B. Liquiditätslage); Totalziele können durch die sukzessive Beurteilung von Partialzielen verfolgt werden. ♦ Definition des Zielniveaus um den Zielerreichungsgrad beurteilen zu können. -Absolute Zieldefinition: ○ Wurde das Optimum in der Vergangenheit erreicht? ○Eine solche Zieldefinition ist typischerweise nicht möglich, da unbestrittene Kriterien eines Optimums fehlen; z.B. welche Eigenkapitalhöhe ist optimal? -Relative/subjektive Zieldefinition (zu bevorzugen) ○Analyse soll informieren, ob das Unternehmen ein totales oder partiales subjektives Anspruchsniveau erreicht hat und in der Zukunft erreichen wird. ○Die Zielerreichung wird anhand von Kennzahlen und geeigneter Vergleichsmaßstäbe evaluiert, die vom Analyst kritisch zu hinterfragen sind. ○ Das Totalziel wird in Partialziele zerlegt, z.B. Liquiditätslage und Erfolgslage. Durch die Beurteilung der Zielerreichung der Partialziele wird also auf die Zielerreichung des Totalziels geschlossen. Eine Ziel-Mittel-Hierarchie ist notwendig, um bei unterschiedliche Ergebnisse der Partialziele (z.B. eines positiv und ein anderes negativ) eine Gewichtung bzw. Hierarchie durchzuführen. Dies soll nach den Interessen der Adressaten erfolgen. B) Informationsbeschaffung, -Auswahl und –Aufbereitung♦Die Qualität der Bilanzanalyse ist primär vom Umfang und der Qualität der für das Analyseziel relevanten Informationsquellen abhängig. ♦Grundsätzlich sind alle verfügbaren Informationsquellen hinsichtlich des Beitrags zum Analyseziel zu berücksichtigen. Nicht relevante Informationen sind zu vernachlässigen. ♦Die Aufbereitung der Informationen soll entsprechend dem Ziel und der verwendeten Methode erfolgen. Dies ist z.B. die Analyse der Bilanzpolitik und Erstellung einer Strukturbilanz. C) Auswahl geeigneter AnalysemethodenAuf Basis des Methoden-Informationsvergleiches(=überprüft Informationskompatibilität) und des Methodenvergleiches werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Informationen die für das Analyseziel geeigneten Analysemethoden ausgewählt. Methodenvergleich bezüglich Zielkompatibilität: ♦Eine den Informationsbedürfnissen der Analyseadressaten entsprechende Methode ist zu finden. ♦Voraussetzung: Wissen über die Leistungsfähigkeit einzelner Methoden und die Grenzen ihrer Aussagekraft. ♦Mängel einer Methode sind durch Vorteile anderer Methoden zu kompensieren. Methodenvergleich bezüglich Informationskompatibilität: ♦Die Methode ist entsprechend den verfügbaren Informationen zu wählen und soll einen geringen Informationsverlust versprechen. ♦Die Aussagekraft fehlerhafter Information wird durch eine anspruchsvolle Methodik nicht erhöht. D) Ergebnisberechnung♦Die resultierenden zahlenmäßigen Ergebnisse bilden die Grundlage für die Vergleichs- und Interpretationsprozesse. E) Ergebnisvergleich und –Interpretation♦Ergebnisse werden dem Vergleichsmaßstab bzw. Zielwert gegenübergestellt. ♦Bei unterschiedlichen Ergebnissen verschiedener Methoden ist eine Gewichtung vorzunehmen und hinsichtlich der Abweichungen eine Ursachenforschung zu betreiben. ♦Eine große Herausforderung ist die Interpretation der Ergebnisse und des Zielwertes im wirtschaftlichen Umfeld mittels einer Gesamtbeurteilung. F) Ergebnisdarstellung♦Adressatenorientierte Darstellung des zielorientierten Analyseergebnisse, sowie des Analysevorgehens ♦Dilemma zwischen einer einfachen Darstellung und einer Forderung einer umfangreichen Differenzierung der Analyseergebnisse ♦Bei Auftragsanalysen läuft der Bilanzanalyst z. B. Gefahr, keine hinreichend zieladäquate Methode – aufgrund differierender Ergebnisvorstellungen des Adressaten – auszuwählen.
- Aufgabe 9. Wie kann der erste Schritt der Bilanzanalyse generell systematisiert werden? Kennzeichnen Sie in Ihren Ausführungen mögliche Schwierigkeiten (und deren Ursachen) bei der Zielformulierung! Absolute (bzw. objektive) Zieldefinition: Die Zielformulierung kann derart sein, dass analysiert werden soll, ob das Unternehmen in der Vergangenheit ein (Total- oder Partial-) Optimum erreicht hat und ob dies in der Zukunft erreicht wird. Diese Zielsetzung ist mit der Bilanzanalyse aus verschiedenen Gründen nicht zu erreichen. Gründe: -Mangelhaftigkeit und Unvollständigkeit der Informationsquellen der Informationsquellen (extern) -Das Fehlen allgemeingültiger Kriterien zur Messung des Total- oder Partialoptimums Systematisierung der Zielsetzungen: Es ist eine weniger anspruchsvolle (relative) Zielsetzung zu bevorzugen. Die Aussage der Analyse soll lauten, ob die Geschäftsleitung eine vorteilhafte (gute) wirtschaftliche Leistung in der Vergangenheit erbracht hat und auch in der Zukunft erreichen wird.
- Aufgabe 10. Erläutern Sie, was bei der Bilanzanalyse unter einer „Ziel-Mittel-Hierarchie verstanden wird und was hinsichtlich der Zielkompatibilität zu beachten ist. Sind Zielbündel zu beurteilen, muss die Partialzielgewichtung oder die Festlegung der Zielhierarchie regelmäßig Bestandteil des ersten Bilanzanalyseschrittes sein. Allgemeine Kriterien gibt es hierfür nicht. Zielgewichtung und Zielhierarchiefestlegung sollen sich nach den Informationsbedürfnissen der Adressaten richten. Gemäß dem Grundsatz der Entsprechung von Informationsbedürfnis und Informationsmöglichkeit ist ein Kompromiss zwischen den zur Verfügung stehenden Informationen (Informationsmöglichkeiten) und den angestrebten Zielen (Informationsbedürfnisse) zu realisieren: -wenige Informationsquellen vorhanden -> Ziele und ggf. Zielhierarchie sind auf die Informationsmöglichkeiten zu reduzieren -viele Informationsquellen vorhanden -> Formulierung weiterer Ziele und die weitergehende Detaillierung der Zielhierarchie Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Komplexität ist niedrig zu halten; Kann ein vorhandenes Informationsbedürfnis mit der Analyse einfacher Zielhierarchien oder durch die Analyse von Partialzielen befriedigt werden, ist die Komplexität der Zielhierarchie und damit der Analyse zu reduzieren, obwohl weitergehende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- Aufgabe 11. Wieso wird vor allem der externe Bilanzanalyst bestrebt sein, sämtliche erreichbaren Informationen für eine Bilanzanalyse zu recherchieren? -In der Regel ist der Umfang an Informationsquellen beschränkt -Grundsätzlich sind für die Bilanzanalyse sämtliche erreichbaren Informationsquellen heranzuziehen. In Einzelfällen muss der Informationsumfang in Anbetracht der Wirtschaftlichkeit wieder reduziert werden (ist eher selten). -Ist für die Zielsetzung keine Zeitanalyse notwendig, darf man keines Falls auf ältere Jahresabschlüsse zurückgreifen. -Bei der Informationsauswahl kann es weiterhin sein, dass unzuverlässige Quellen zu vernachlässigen sind. Informationsaufbereitung: Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Analyse sind nur Aufbereitungsmaßnahmen (=Analyse der Bilanzpolitik und die Erstellung einer Strukturbilanz) vorzunehmen, die für das Analyseziel und für die Analysemethode notwendig sind.
- Aufgabe 12. Erklären Sie ausführlich, wie informations- und zielkompatible Analysemethoden ausgewählt werden können! Auswahl der Analysemethoden unter Beachtung: -dass eine Zielkompatibilität der jeweiligen Methode vorhanden ist und -dass zwischen der gewählten Methode und der jeweiligen Informationsquelle eine Informationskompatibilität bzw. Ausgewogenheit besteht. Beim Methodenvergleich geht es bzgl. der Zielkompatibilität darum, eine dem Informationsbedürfnis des Analyseadressaten entsprechende Methode zu finden. Dazu benötigt man Kenntnisse über die Leistungsfähigkeit der Einzelnen Methoden und über die Grenzen der jeweiligen Methodenaussagekraft. Ziel des Methodenvergleichs ist es, zielkompatible Methoden möglichst so zu kombinieren, dass die Mängel der einen Methode durch die Vorteile anderer Methoden kompensiert werden. Kriterium einer Methode: Verfügbarkeit der benötigen Informationen; sind die nicht vorhanden oder auch nicht mit einiger Sicherheit zu schätzen, kann die jeweilige Methode nicht verwendet werden; Es gibt keine allgemeine Aussage bzw. Anwendungskriterien darüber, die besagt welche Methoden zu welchen alternativen Informationsmöglichkeiten eingesetzt werden soll. Es gibt nur einen sehr allgemeinen Hinweis, dass im Zweifelsfall eher eine Komplexe Methode zu wählen ist, um einen möglichen Informationsverlust vorzubeugen. Dabei ist aber zu achten, dass die Aussagekraft aufgrund von fehlenden Informationen nicht durch eine anspruchsvolle Methodik erhöht wird. Komplexe Methoden können also unter Umständen (durch mangelhafte Informationsquellen) eine Analysequalität vortäuschen.
- Aufgabe 13. Nachdem unter den Kriterien der Informations- und Zielkompatibilität geeignete Methoden gefunden worden sind, wird die Analyse durch Berechnung der geforderten Ergebnisse durchgeführt. Was muss der Bilanzanalyst bei Auftragsanalysen hinsichtlich der Ergebnisinterpretation beachten? Problem bei der Durchführung der Berechnung: verschiedene eingesetzte Methoden bezüglich desselben Ziels können zu unterschiedlichen Problemen führen. Dann ist eine Gewichtung der einzelnen Ergebnisse vorzunehmen. Ist die Analyse abgeschlossen, kann das zielorientierte Analyseergebnis in Form eines Analyseberichts adressatenorientiert dargestellt werden. Inhalte des Analyseberichts: -Zielsetzungen der Analyse -Informationsquellen -Analysemethoden explizit aufzuzeigen und zu begründen -Darstellung der Berechnung der Analyseergebnisse - -Ergebnisvergleich und -interpretation -Gesamtbeurteilung Dilemma bei der Ergebnisdarstellung: Darstellung - einerseits klar und einfach sowie andererseits möglichst umfangreche Differenzierung der Analyseergebnisse
- Aufgabe 14. Inwiefern sind die Informationsquellen der Bilanzanalyse unvollständig? Was ist unter der mangelnden Differenzierung der Informationsbasis zu verstehen? Gehen Sie außerdem auf die Auswirkungen der Bilanzpolitik auf die Ergebnisse der Bilanzanalyse ein! Informationsquellen sind unvollständig bzw. stellen eine Grenze für die Bilanzanalyse dar, da Sie eine mangelhafte Zukunftsbezogenheit aufweisen (die meisten Zahlen, wie HGB und Jahresabschluss sind historisch geprägt.) Mangelnde Differenzierung der Informationsbasis: Schwierigkeiten bei der sachgerechten Zuordnung von Geschäftsvorfällen bzw. Sachverhalten zu den einzelnen Jahresabschlusspositionen. Dieses Problem verschärft sich in Bezug auf die internationale Rechnungslegung, da in den IFRS keine umfassenden und allgemein verbindlichen Gliederungsschemata in Gesetzesform gebracht sind. Auswirkungen der Bilanzpolitik auf die Ergebnisse: Den Zielen des Bilanzanalysten (und anderer Adressaten) stehen die bilanzpolitischen Ziele der Geschäftsleitung oft entgegen. Die Geschäftsleitung kann durch Ausnutzung expliziter und impliziter Ansatz-. Bewertungs- und Ausweiswahlrechte ihre Zielvorstellungen gegenüber des Bilanzanalysten durchsetzen. Wesentliche Grenzen der Bilanzanalyse: a) In den Informationsquellen begründet (z.B. geringe Zukunftsbezogenheit) b) In den Analysevorgehen begründet (Wahl für geeignete Methode; Interpretationsschwierigkeiten bei der Auswertung der Ergebnisse der Bilanzanalyse) c) In der Person od. im Umfeld des Analysten begründet (Qualifikation; finanziell od. zeitlich)
- Aufgabe 15. Welche wesentlichen Probleme bestehen beim Kennzahlenvergleich? Gehen Sie dabei auf die (generelle) Aussagekraft von Kennzahlen und die Schwierigkeiten bei der Auswahl der Vergleichsmaßstäbe ein! ♦beliebteste Methode: Kennzahlenvergleich Problematisch dabei ist, dass jede Kennzahl eine Vielzahl von Informationen auf eine einzige komprimierte Größe herunterbricht. Dies ist zwar für einen Vergleich notwendig, es muss aber berücksichtigt werden, dass eine Kennzahl auch einen Sachverhalt mit seinen zahlreichen Einflüssen darstellen soll. Dem kann man durch eine Konstruktion von Kennzahlensystemen, die einzelne Einflussfaktoren und deren Beziehungen berücksichtigen, entgegenwirken. ♦Weiteres Interpretationsproblem: Herleitung eines vergleichbaren Beurteilungsmaßstabs; Zwar können Kennzahlen früherer Perioden herangezogen werden, allerdings lassen sich über die Güte der Maßstäbe (z. B. als Optimalitäts- od. Vorteilhaftigkeitskriterium bzw. ein Vergleich zu einem unbekannten Totaloptimum) keine Aussagen machen. ♦Auch die Ergebnisse des Vergleiches mit „goldenen Regeln“ (Normenvergleich) sind wissenschaftlich nicht begründbar. Außerdem versucht man schon Normzahlen durch bilanzpolitische Kennzahlen zu erfüllen.
- Aufgabe 16. Stellen Sie systematisch die Gründe für die relativ große Diskrepanz zwischen dem Informationsbedürfnis und der zur Bilanzanalyse erforderlichen Informationsqualität dar! Was kann im Zusammenhang mit der Bilanzanalyse unter der mangelhaften Zukunftsbezogenheit der Informationsquellen verstanden werden? Ursachen liegen hauptsächlich in den Informationsquellen (generelle Mängel und geringe Zukunftsbezogenheit), im Analysevorgehen (z. B. in der problematischen Wahl von Auswertungsmethoden und in den Interpretationsschwierigkeiten bei der Auswertung der Ergebnisse der Bilanzanalyse) sowie in der Person und/od. im Umfeld desAnalysten. Mangelnde Zukunftsbezogenheit: -Ziel einer Bilanzanalyse: Beurteilung der zukünftigen Entwicklung eines Unternehmens; -Jahresabschluss bezieht sich jedoch auf vergangene Perioden -Planbilanzen sind weder verfügbar noch eine sichere Informationsquelle -Zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Durchführung liegen mehrere Monate →Daher nimmt die Bedeutung des Jahresabschlusses für die Prognose weiter ab.
- Aufgabe 34. Wurde bei der Jahresabschlusserstellung in der (originären) Bilanz eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen, ist diese Position bei der Erstellung einer Strukturbilanz mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Welche Konsequenzen ergenen sich im Hinblick auf diese Verrechnung für die Bereinigung der Gewinn- und Verlustrechnung? Bezüglich der vorgenommenen Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt bei der Erstellung der Strukturbilanz die Verrechnung dieser Position mit dem eigenkapital i.S.e. fiktiven Nichtaktivierung. Diese Fiktion sollte auch innerhalb der "bilanzanalytischen" Gewinn- und Verlustrechnund als Anpassung berücksichtigt werden, indem im Berichtsjahr der ursprünglichen aktivierung ein eintsprechender aufwand berücksichtig wird. Darüber hinaus sollten die Gewinn- und Verlustrechnungen der Folgejahre insofern korrigiert werden, als dort die vom Unternehmen vorgenommenen Abschreibungen auf die (aktivierten) selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständ im Rahmen der Bilanzanalyse zu eliminieren sind.
- Erstellung einer Strukturbilanz Die Strukturbilanz stellt eine unter betriebswirtschaftlichen Aspekten (im Hinblick auf die Analyseziele) aus dem normierten Jahresabschluss hergeleitete Gegenüberstellung der (bilanzanalytischen) Vermögens sowie des (bilanzanalytischen) Eigen- und Fremdkapitals dar. Wird durch: Umgliederungen bzw. "Aufdeckungen" (Korrekturen dem ausweis nach) Verrechnungen (Korrekturen dem Ansatz nach) Umbewertungen (Korrekturen der Höhe nach) aus dem orogonären Abschluss abgeleitet. Ist unter betriebswirtschaftlichen Aspekten analyseielorientiert aufgestellt und weitgehend bilanzpolitisch bereinigte (struktur-)Bilanz, welchezur Kennzahlenbildung heranzuiehen ist. Aktivseite: (langfristiges) bilanzanalytisches Anlagevermögen (kursfristiges) bilanzanalytisches Umlaufvermögen Passivseite: bilanzanalytisches Eigenkapital bilanzanalytisches Fremdkapital - langfristiges(>1 Jahr) & kurzfristiges (<1 Jahr) Aufbau: absolute Beträge eine Spalte für die relative Postenhöhe (in der bilanzanalytischen Bilanzsumme) eine Spalte, in welcher die Veränderungen zum Vorjahr in absoluret und in relativer Höhe dargestellt werden. die Angabe der korrespondierenden absoluten Vorjahreswerte die SB um weitere (Vor-)Jahre erweitern Grundsat der Transparenz => Nachvollziehbarkeit der Vorehensweise im Zeitablauf. Im Ergebnis sollte parallel zur Erstellung der Strukturbilanz eine entsprechend korrigierte (bzw. angepasste) Gewinn- und Verlustrechnung generiert werden
- Ziel und Vorgehen der Bilanspolitikanalyse Ziel: die Identifikation von Art, Richtung und Ausmaß der vom Unternehmen eingesetzen bilanzpolitischen Instrumente. Angestrebt: eine weitgehende Eliminierung der bilanzpolitischen Einflüsse, um einen "sachgerechten" Einblick in die wirtschaftliche Lage des zu analysierenden Unternehmens zu erhalten. Schrittfolge: Analyseschritt 1 (Art der bilanzanalytischen Instrumente): Bestandsaufnahme hinsichtlich der vom Unternehmen eingesezten bilanzpolitischen Instrumente Analyseschritt 2 (Ausrichtung der bilanzanalytischen Instrumente): Ermittlung eines Gesamtbildes hinsichtlich der Ausrichtung der im Analyseschritt 1 identifizierten bilanzpolitischen Instrumente Analyseschritt 3 (Ausmaß der bilanzanalytischen Instrumente): (Quantitative) Schätung der bilanzpolitischen Effekte sowie die diesbezügliche Bereinigung der betroffenen Positionen ind der Bilanz sowie in der GuV
- 1: Schritt der Bilanzpolitikanalyse - Die bilanzpolitischen Instrumente sind weitgehend zu identifizieren - Eine systematische Durchsicht des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts nach Hinweisen auf die Art (die Ausrichtung und das Ausmaß) der vom Unternehmen eingesetzten bilanzpolitischen Instrumente - Informationen bzgl. der Anwendung expliziter Wahlrechte und Tendenzen über die Ausnutzung impliziter Wahlrechte gewinnen - Textanalyse des Anhangs - Im Anhang: Belanzierungs- und Bewertungsmethoden (informationen über die Ausnutung expliziter Wahlrechte + über die gewählten Abschreiungsmethoden) - Analyse der Umstrukturierungen im Unternehmen (bzw. im Konzern) und Methodenänderungen - Analyse der "sensiblen Posten" - Anzeichen auf manipulative Gestaltungen : z.B. Erläuterungen zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (insb. zu den Wertberichtigungen), den (sonstigen) Rückstellungen, den Abschreibungen sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den entsprechenden Aufwendungen. - Nach dem Wegfall expliziter Wahlrechte durch BilMoG - schwache Sinale -> auffällige Veränderungen von Postenproportionen; Analyse von Lagebericht und Publikationen Dritter
- Auswirkungen auf die Bilanzanalyse Durch Internationalisierung der Rechnungslegung -- bzgl. der Informationssammlung und der Informationsaufbereitung -- Auswirrungen auf die Verlässlichkeit der Datenbasis, die Analyse der Bilanzpolitik und die betriebswirtschaftlich orientierte Datenaufbereitung. Eine Überleitung der Jahresabschlüsse von HGB und IFRS oder umgekehrt ist grundsätzlich nicht möglich und auch nicht anzustreben. Bei nach internationalen Normen erstellten Jahresabschlüssen kann zur Bilanzanalyse auf bewährte Analysemethoden zurückgegriffen werden. Bei nach internationalen Normen erstellten Jahresabschlüssen kann zur Bilanzanalyse auf bewährte Analysemethoden zurückgegriffen werden. Der mit der Internationalisierung zu verzeichnende Paradigmenwechsel muss bei Ergebnissvergleich, -interpretation und darstellung beachtet werden.
- Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzanalyse Beseutung v. Grundsätzen: wg. der Kompläxität der Materie und den daraus resultierenen Gefahren für die Adressaten der Bilanzanalyse. Müssen dabei möglichst widerspruchsfreie Normen zur Steuerung des Prozesses der Bilanzanalyse darstellen um eine Herleitung qualitativ hochwertiger Analyseergebnisse durch den Bilanzanalysten zu ermöglichen. I. Grundsatz der Zielorientierung - der oberste Grundsatz Stellt sicher, dass jede Analyse auf das Informationsbedürfnis der Analyseadressaten ausgerichtet ist. Ansonsten kann keine sinnvolle Auswertung vorgenommen werden und damit kein Aussagekräftiges Ergebnis geschlussvolgert werden. 1. Der Grundsatz der Adressatenorientierung Analyse soll sich nicht nur an den Analysezielen des Adressaten ausrichten, sondern auch die ausgearbeiteten zielorientierten Analyseergebnisse sollen "adressatengerecht" aufbereitet werden. Empfänger besitzen oftmals wenig Fachwissen - macht entsprechende Erklärungen und graphische Darstellungen erforderlich. a. Im Zuge der Ergebnisdarstellung ist darüber hinaus -- Grundsatz der Transparenz -- bedeutend für die nachvollziehvare Interpretation der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse. So ist das Analyseergebnis um eine Dokumentation über den Gang der Bilanzanalyse zu erweitern. Zudem muss ersichtlich sein, welchen Bestandteilen objektive Berechnungen und welchen subjektive Einschätzungen zugrunde liegen. b. Ebenfalls eng mit der Adressaten- und Zielorientierung verknüpft ist der Grundsatz der Zukunftsorientierung, weil hiermit die Richtung der Analyse bestimmt wird. Regelmäßig wird eine Vergangenheitsanalyse durchgeführt, um hieraus eine Prognose für die zukünftige Entwicklung (des betrachteten Unternehmens) abzuleiten. 2.
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