Staatsorganisationsrecht (Fach) / Oberste Bundesorgane, Art. 38 ff. GG (Lektion)

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  • Unter welcher Voraussetzung ist eine unechte Vertrauensfrage zulässig? Bei einer Lage politischer Instabilität.
  • Wer entscheidet darüber, ob bei der (unechten) Vertrauensfrage eine Lage politischer Instabilität gegeben ist? Der Bundeskanzler hat eine Einschätzungsprärogative. Der Bundespräsident nimmt nur eine Evidenzkontrolle vor.