Staatsorganisationsrecht (Fach) / Oberste Bundesorgane, Art. 38 ff. GG (Lektion)

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  • Charakterisiere die Aufgabe der Bundesregierung! Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan.
  • Nenne die obersten Bundesorgane! - Bundestag, Art. 38 ff. GG- Bundesrat, Art. 50 ff. GG- Bundespräsident, Art. 54 ff. GG- Bundesregierung, Art. 62 ff. GG(- Bundesverfassungsgericht, Art. 93 ff. GG)
  • Charakterisiere die Aufgabe des Bundestages? Der Bundestag ist das Legislativorgan.
  • Der Bundestagspräsident verkürzt die Redezeit des Abgeordneten A im Bundestag. A, der dem Bundestag gerade seine Meinung vortragen wollte, fühlt sich durch diesen Vorgang in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Zu Recht? Nein, weil Grundrechte Rechte des Bürgers gegen den Staat sind. Für die Rechtsstellung des Abgeordneten ist auf das freie Mandat, Art. 38 I 2 GG, zurückzugreifen.
  • Charakterisiere die Aufgabe des Bundespräsidenten! Der Bundespräsident ist ein Repräsentativorgan.
  • Welches Problem ist beim Bundespräsidenten angesiedelt? Das Problem des materiellen Prüfungsrechts des Bundespräsidenten.
  • Nenne zwei klausurrelevante Regelungen zur Bundesregierung! - Regierungsverantwortung, Art. 65 GG - Vertrauensfrage, Art. 68 GG
  • Nenne zwei klausurrelevante Regelungen im Zusammenhang mit dem Bundestag! - Wahlgrundsätze, Art. 38 I 1 GG - Freies Mandat, Art. 38 I 2 GG
  • Charakterisiere den Bundesrat! Der Bundesrat ist die Länderkammer.
  • Welches Problem ist beim Bundesrat angesiedelt? Das Problem der uneinheitlichen Stimmabgabe der Vertreter eines Landes.
  • Welches Problem ist bei der Vertrauensfrage gem. Art. 68 GG angesiedelt? Das Problem der unechten Vertrauensfrage.
  • Welche Wahlgrundsätze sind in Art. 38 I 1 GG geregelt? - Allgemein- Unmittelbar- Frei- Gleich- Geheim
  • Was bedeutet, dass die Wahl "allgemein" zu sein hat? Dass bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht von vornherein vom Wahlrecht ausgeschlossen sein dürfen.
  • Was heißt, dass die Wahl "unmittelbar" sein muss? Dass keine Wahlmänner zwischengeschaltet sein dürfen.
  • Welche Ausprägungen der Freiheit der Wahl kennst Du? - Wahlentscheidungsfreiheit ("Wie")- Wahlbeteiligungsfreiheit ("Ob")
  • Welche Ausprägungen der Gleichheit der Wahl kennst Du? - Zählwertgleichheit- Erfolgswertgleichheit
  • Was heißt "Zählwertgleichheit"? Dass die Stimmen von vornherein mit dem gleichen Gewicht belegt sind ("one man - one vote")
  • Was heißt "Erfolgswertgleichheit"? Dass sich die Stimmen auch mit dem gleichen Gewicht im Ergebnis der Wahl niederschlagen müssen.
  • Was heißt, dass die Wahl "geheim" ist? Dass der Wähler Schutz vor Offenbarung seiner Wahl genießt
  • Welche Regelungen des BWahlG sind problematisch im Hinblick auf die Erfolgswertgleichheit der Wahl? - Überhangmandate- 5%-Klausel- Grundmandatsklausel
  • Wie entstehen Überhangmandate? Wenn eine Partei mehr Sitze im Bundestag über die Erststimme erzielt, als ihr eigentlich nach der prozentualen Verteilung über die Zweitstimme zustehen würden. Dann bleiben der Partei diese Sitze erhalten, und die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöht sich entsprechend, § 6 V BWahlG.
  • Welche Auffassungen werden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Überhangmandate vertreten? - aA: (-)- aA: "Unwägsamkeitsmodell"- hM: "Erfolgschancenmodell"
  • Wie lässt sich der Eingriff in die Erfolgswertgleichheit der Wahl durch die 5%-Klausel verfassungsrechtlich rechtfertigen? Durch die Funktionsfähigkeit des Bundestages.
  • In welchen Fällen ist die 5%-Klausel zu modifizieren? Nach dem Rechtsgedanken des § 6 VI 2 BWahlG bei Vorliegen besonderer (historischer) Umstände.
  • Was besagt die "Grundmandatsklausel"? Wenn eine Partei drei Sitze über die Erststimme erlangt, dann bleiben der Partei diese Sitze selbst dann erhalten, wenn die Partei die 5%-Hürde nicht nimmt, § 6 VI 1, 2. Fall BWahlG.
  • Wie lässt sich der Eingriff in die Erfolgswertgleichheit der Wahl durch die Grundmandatsklausel verfassungsrechtlich rechtfertigen? Durch die wegen Art. 38 I 2 GG nicht zu beanstandende Entscheidung des Gesetzgebers für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht.
  • In welchen drei Schritten prüft man das Freie Mandat, Art. 38 I 2 GG? I. SchutzbereichII. EingriffIII. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
  • Wer fällt in den persönlichen Schutzbereich von Art. 38 I 2 GG? Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
  • Nenne drei konkrete Rechtspositionen, die von Art. 38 I 2 GG sachlich geschützt werden? - Rederecht- Antragsrecht- Stimmrecht
  • Wann liegt ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 38 I 2 GG vor? Bei jeder Verkürzung des Schutzbereichs.
  • Welche Schranken gelten für das Freie Mandat? Nur verfassungsimmanente Schranken, also kollidierendes Verfassungsrecht.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem der uneinheitlichen Stimmabgabe der Vertreter eines Bundeslandes im Bundesrat vertreten? - aA: Abstimmung ungültig- aA: Stimmführer des betreffenden Bundeslandes maßgeblich- hM: Landesstimmen ungültig
  • Was spricht für die Auffassung, die bei uneinheitlicher Stimmabgabe eines Bundeslandes im Bundesrat die gesamte Abstimmung für ungültig hält? Der Wortlaut des Art. 51 III 2 GG.
  • Was spricht für die Auffassung, die bei uneinheitlicher Stimmabgabe eines Bundeslandes im Bundesrat den Stimmführer des Bundeslandes für maßgeblich hält? Die Landesverfassung.
  • Was spricht für die Auffassung, die bei uneinheitlicher Stimmabgabe eines Bundeslandes im Bundesrat die Stimmen des betreffenden Bundeslandes für ungültig hält? - Landesverfassung nicht maßgeblich für die Auslegung des Grundgesetzes- Sinn und Zweck des Art. 51 III 2 GG
  • Worum geht es bei dem Problem des materiellen Prüfungsrechts des Bundespräsidenten? Es geht um die Frage, ob der Bundespräsident Amtshandlungen verweigern kann im Hinblick auf die materielle Verfassungswidrigkeit, insbesondere bei der Ausfertigung von Gesetzen, Art. 82 GG.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem des materiellen Prüfungsrecht des Bundespräsidenten vertreten? - aA: (+)- aA: (-)- hM: Evidenztheorie
  • Was spricht für die Auffassung, die ein materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bejaht? - Wortlaut des Art. 82 GG- Amtseid, Art. 56 GG
  • Was spricht für die Auffassung, die ein materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten verneint? - Systematik- Amtseid nach Art. 56 GG nicht konstitutiv- Sinn und Zweck- Entstehungsgeschichte
  • Was spricht für die Auffassung, die ein materielles Prüfungsrecht nur, aber immerhin in Evidenzfällen bejaht? - Systematik- Art. 1 III, 20 III GG
  • Welche Kompetenzen bzw. Prinzipien sind in Art. 65 GG geregelt? - Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, Art. 65 S. 1 GG- Ressortprinzip, Art. 65 S. 2 GG- Kollegialprinzip, Art. 65 S. 3 GG- Geschäftsleitungskompetenz des Bundeskanzlers, Art. 65 S. 4 GG
  • Worum geht es bei der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, Art. 65 S. 1 GG? Um das Grundsätzliche/Prinzipielle.
  • Was besagt das Ressortprinzip, Art. 65 S. 2 GG? Dass jeder Minister sein Ministerium (Ressort) eigenverantwortlich leitet.
  • Welches Problem ist bei Art. 65 S. 2 GG angesiedelt? Ob Art. 65 S. 2 GG als Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in Rechte des Bürgers ausreicht.
  • Was besagt das Kollegialprinzip, Art. 65 S. 3 GG? Dass das Kollegium, also die Regierung, streitige Fragen innerhalb des Kollegiums zu lösen hat.
  • Was betrifft die Geschäftsleitungskompetenz, Art. 65 S. 4 GG? Das Tagesgeschäft.
  • Welche Auffassungen werden zu der Frage vertreten, ob Art. 65 S. 2 GG als Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in Grundrechte des Bürgers ausreicht? - aA: (+)- hM: (-)
  • Was spricht für die Auffassung, die Art. 65 S. 2 GG als Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in Grundrechte des Bürgers ausreichen lässt? Sinn und Zweck des Art. 65 S. 2 GG.
  • Was spricht für die Auffassung, die Art. 65 S. 2 GG als Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in Grundrechte des Bürgers nicht ausreichen lässt? Die Systematik.
  • Worum geht es bei der "unechten Vertrauensfrage" im Rahmen des Art. 68 GG? Darum, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt, um das Misstrauen ausgesprochen zu bekommen, um auf diese Weise Neuwahlen zu provozieren