Großhandel (Fach) / Großhandelsgeschäfte (Lektion)

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  • Grundsätze der Werbung (1) Wirksamkeit (AIDA)   (2) Wahr- und Klarheit   (3) Wirtschaftlichkeit
  • Verkaufsförderung  (1) Public-Relations (Imagewerbung) (2) Salespromotion (Ziel: Verbraucher; z.B: Preisausschreiben) (3) Merchandising (Ziel: Wiederverkäufer; z.B: Verkäuferschulung) (4) Zertifikation
  • Image (Corporate Identity) Instrumente:   (1) Corporate Design (2) Corporate Communication (3) Corporate Behaviour
  • Distributionspolitik a) direkter Absatz b) indirekter Absatz (über Einzel-, Großhändler) c) Sonderformen:   (1) Handlungsreisender: kaufm. Angestellter im Namen und in Rechnung des Betriebs - Abschluss von KV - Inkasso erhält: Fixum, Provision, Spesen   (2) Handlungsvertreter: selbständiger Kaufmann im Namen und in Rechnung des Betriebs - Bemühungs- und Sorgfaltspflicht - Schweige- und Benachrichtigungspflicht erhält nur Provision   (3) Kommissär: selbständiger Kaufmann in eigenem Namen, auf fremde Rechnung - Pflichten wie (2) erhält nur Provision
  • Kooperationsformen a) Handelsketten = kooperative Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Unternehmen   Ziele: Kostensenkung, Ausschaltungstendenzen, Funktionsausgliederung, einheitliche Handelsmarke   WICHTIG: weiterhin rechtliche & finanzielle Selbständigkeit  der einzelnen Unternehmen.   b) Franchising: Der FN erhält für die Lizenzkosten und den Franchisevertrag das System vom FG.   FG: - Kontroll- und Weisungsrecht & Beratungs- und Unterstützungspflicht   FN: -rechtlich selbständig, einh. Ladenausstattung – muss Prämie/Lizenz zahlen   (1) Leistungen:   FG: entwickelt System, Werbung, Buchhaltung, Marktforschung FN: setzt eigenes Kapital ein, beteiligt sich an allgemeinen Kosten   (2) Vorteile:   FG: - Expansion ohne Risiko - spart teure Investitionen   FN: - Nutzung der Erfahrung - keine Buchhaltung   Allgemein: - rationelle Nutzung - umfassende Beratungs- & Unterstützungsfunktion   (3) Nachteile:   - starke Abhängigkeit des FN - Gefahr der Machtsättigung
  • Schutzrechte   neue Produkte neue Gebrauchszwecke neue Gestaltung Marken Güterzeichen Patentschutz Gebrauchsmusterschutz Geschmacksmusterschutz Schutz vor Marken Güterzeichen (mehrere Unternehmen) Patentamt     -Markenregister RAL-Güterzeichenliste - Erfinder: Alle Rechte - Alle Rechte an Vorrichtungen & Gest. -Alle Rechte an neuen Formen & Farben     - Dauer: 20 Jahre Dauer: 3 Jahre (erw.,3) max. 10 J. Dauer: 5 J. (erw., 5J, max. 20 J.) - Dauer 10 J. (erw., 10 J)  
  • Kostenmanagement: Begriff Kosten -> betriebsbedingte und regelmäßig anfallender Güter- & Leistungsverzehr zur Erstellung von betr. Leistungen
  • Kostenarten - Beschaffung: z.B: Material, Lagerkosten, AfA - Produktion: z.B: Löhne, Maschinen, Energie - Absatz: z.B: Versand, Werbekosten, AfA
  • Einkaufskontor Horizontale Kooperation zwischen selbstständigen Großhandelsunternehmungen zum Zweck des gemeinsamen Warenbezugs. Hauptziel ist die Senkung der Einstandspreise durch Mengenbündelung (Mengenrabatt) und Rationalisierung der Beschaffungstätigkeiten.
  • Kostensenkende Maßnahmen 1. Verlängerung des Zahlungsziels 2. Kostenoptimierung durch Beschaffungsoperationen 3. Die fertigungssynchrone Beschaffung (Just-in-Time) 4. Funktionsausgliederung (Outsourcing) 5. Lean Management 6. Automatisierung 7. Energieeinsparung, Abfallvermeidung, Recycling 8. Verkürzung der Lagerdauer 9. Betriebliches Vorschlagwesen 10. Kostenoptimierung durch erfolgsorientierte Entlohnung  
  • Verlängerung des Zahlungsziels Falls Einkäufe mit FK finanziert werden Zinskosten gespart.
  • Kostenoptimierung durch Beschaffungsoperationen Arten: Sortimentskooperation, Einkaufsverband
  • Die fertigungssynchrone Beschaffung (Just-in-Time) -> Rohstoffe / Werkstoffe benötigen Lagerplatz bzw. Lagerkosten; Just-in-Time: rechtzeitige Lieferung zur Produktion
  • Funktionsausgliederung (Outsourcing) -> betriebliche Funktionen werden auf fremde Betriebe ausgelagert
  • Lean Management -> schlanke Verwaltung / schlanke Unternehmensführung (LEAN PRODUCTION = schlanke Produktion)
  • Automatisierung -vollständige Mechanisierung
  • Energieeinsparung, Abfallvermeidung, Recycling (1) Abfallverminderung (2) Recycling - Weiterverwendung: Senfglas   - Weiterverwertung: aus Dosen Spielzeug   - Wiederverwendung: Pfandflaschen   - Wiederverwertung: aus Glasscherben Glasscheiben   (3) Entsorgung
  • Verkürzung der Lagerdauer Welcher Warenwert ist durchschnittlich gebunden?   Durchschnittlicher Lagerbestand   AB + SB ----------      2   Wie oft wird der 0xliche Lagerbestand verkauft?   Umschlagshäufigkeit   Warenwert ------------- 0x Lagerbestand   Wie viele Tage die Ware im Durchschnitt im Lager?   Durchschnittliche Lagerdauer      360 ----------- Umschlagshäufigkeit
  • Betriebliches Vorschlagwesen  MA machen Verbesserungsvorschläge
  • Kostenoptimierung durch erfolgsorientierte Entlohnung Umsatzbeteiligung
  • Unternehmensrisiken: Überblick - Finanzierungsrisiko - Lager- (Eingang, Ausgang), Produktionsrisiko - Beschaffungs- und Transportrisiko - Arbeitsmarkt-, Arbeitskräfterisiko   Unternehmensrisiko: Gefahr, die gesetzten Ziele nicht zu erreichen und Verlust zu erleiden.
  • Versicherungsmöglichkeiten eines Unternehmens Wesen Risiken verhindern, begrenzen und abzuwälzen.
  • Versicherungsmöglichkeiten eines Unternehmens Individualversicherung: Über & Unterversicherung
  • Individualversicherung: PERSONENVERSICHERUNG (= Schutz des VN) VERMÖGENSVERSICHERUNG (=Schutz des VN, Linderung) SACHVERSICHERUNG (=Schutz einer Sache)   (1) Zustandekommen: Durch Antrag des VNs und Annahme des Vs   (2) Pflichten Vs: Verpflichtung zur Zahlung VN: Prämie, Richtige Antworten   (3) Beginn -> materieller Versicherungsbeginn   (4) Ende -> Vereinbarung, Kündigung, Tod (nur bei personenbezogenen), Zeitablauf   (5) Vorteile: - Risikoabwälzung - Planungssicherheit - verbesserte Kreditwürdigkeit
  • Über & Unterversicherung Versicherungswert: Wert an versicherten Sachen Versicherungssumme: tatsächlich versicherter Wert   (1) Vollwertversicherung Versicherungswert = Versicherungssumme (gut, wenn Wert konstant)   (2) Überversicherung Versicherungssumme > Versicherungswert (es wird nur Versicherungswert bezahlt)   (3) Unterversicherung Versicherungssumme < Versicherungswert (gut bei niedrigem Schadensrisiko; nur Versicherungssumme)
  • Unternehmensrisiko & Überwindung (1) Begriffe: Zahlungsunfähigkeit: keine flüssigen Mittel um Zahlungsverpflichtungen zu tilgen.   Zahlungsschwierigkeit:  keine flüssigen Mittel um Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig zu tilgen.   (2) Ursachen Innerbetrieblich: Kunden zahlen nicht, fehlerhafte Finanzierung, schlechte Personalführung Außerbetrieblich: Konjunkturrückgang, höhere Gewalt, Streik     (3) Merkmale: - Umsatzrückgang - Massenentlassungen - Zahlungsschwierigkeiten   (4) Sanierung: = Maßnahmen zur Gesundung des in Not geratenen Unternehmens a) stille Sanierung: - personelle Maßnahmen - organisatorische Maßnahmen - technische Maßnahmen b) offene Sanierung - finanzielle Maßnahmen
  • Insolvenzverfahren Antragsgründe: Zahlungsunfähigkeit, Drohende Zahlungsunfähigkeit   (1) Folgen des Eröffnungsbeschlusses: - öffentliche Bekanntmachung - Eintragung im Grundbuch - Ernennung eines Insolvenzverwalters - Gläubiger müssen Forderungen beim IV anmelden - IV erhält Verwaltung & Verfügungsrecht   (2) Gläubigerversammlung Nach 3 Monaten muss IV Bericht über wirtschaftliche Lage & Sanierungsmöglichkeiten & einen Insolvenzplan aufstellen.   (3) Insolvenzquote Insolvenzquote = verfügbarer Betrag * 100 / Gesamtforderungen
  • Einzelunternehmung - wirtschaftliche: genügend Startkapital, attraktives Produkt, Nachfrage - persönliche: Technische, kaufmännische Kenntnisse Intelligenz, Integrität, Reife (2) Kreditwürdigkeit - gering, da niedriges EK - höher als bei GmbH, da Privatvermögen haftet. (3) Anmeldung - Amtsgericht: Handelsregister - Gewerbeamt: Gewerbeschein - Finanzamt: Steuern
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - mind. 2 Personen - Gesellschaftsvertrag
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG) Personengesellschaft, weil keine Organe. (1) Begriff - Handelsbetrieb (mind. 2 Personen) - unbeschränkte Haftung (2) Gründung - Gesellschaftsvertrag (3) Pflichten (Innenverhältnis) - Arbeitsleistung -Kapitaleinlage (4) Rechte (Innenverhältnis) - Gewinn (4% Kapitalverzinsung + Rest nach Köpfen) - Kontrollrecht - Geschäftsführung (5) Pflichten (Außenverhältnis) - Haftung, bei Eintritt & Austritt (6) Rechte (Außenverhältnis) - Einzelvertretungsrecht (7) Gesetzliche Grundlage: Handelsgesetzbuch (HGB) § Bürgergesetzbuch (BGB) § Vorteile: Kein Mindestkapital vorgeschrieben Verteilung des Unternehmensrisikos erhöhte Kreditwürdigkeit durch Vollhaftung mehrerer Gesellschafter leichte Umwandlung einer Einzelunternehmung zu einer OHG durch Aufnahme neuer Gesellschafter Kenntnisse mehrerer Gesellschafter verbessern un erleichtern die Geschäftsführung   Nachteile:  
  • Kommanditgesellschaft (KG) Personengesellschaft: (1) Begriff - Handelsbetrieb (mind. 2 Personen) - 1 Gesellschafter haftet BESCHRÄNKT (Kommanditist) - 1 Gesellschafter haftet UNBESCHRÄNKT (Komplementär) (2) Kommandist - Leistung der Kapitaleinlage - 4% KV - Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen RG (3) Gesetzliche Grundlage: Handelsgesetzbuch (HGB) §705 - §740 Bürgergesetzbuch (BGB) §161-$177a (4) Gründung: Eintragung ins Handelsregister formfreier Gesellschaftervertrag (5) Geschäftsführung: Komplementär ist nach HGB verpflichtet und berechtigt, Gesellschaftervertrag kann jedoch Kommanditisten Geschäftsführung einräumen. (6) Verlust: Nach Vertrag oder bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage (7) Besteuerung: Kein selbständiges Steuersubjekt Einkommenssteuerpflicht jedes einzelnen Gesellschafter zum Zeitpunkt der Gewinnentstehung (8) Gewinn: Nach dem Gesetz: Komplementäre und Kommandisten vom Jahresgewinn 4% Zinsen auf ihre Kapitaleinlage, Rest nach Verhältnis der Kapitalanteile. (9) Finanzierung: Erhöhung der Kapitaleinlagen Aufnahme neuer Kommanditisten. (10) Kapitalaufbringung: Komplementär wie OHG-Gesellschafter Kommanditist(en) Kapitalkonten in Höhe des Haftungskapitals. Eintragung ins Handelsregister. (11) Vertretung: Komplementär, Kommanditisten können jedoch durch Gesellschaftervertrag Vorteile: Erweiterung der Kapitalbasis der Gesellschaft durch Aufnahme von Kommanditisten, ohne die Entscheidungsrechte der Komplementäre einzuschränken. Haftungsbegrenzung für die KOMMANDITISTEN an einem Unternehmen ohne Mitarbeiterverpflichtung geeignet für Familienunternehmen
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Begriff - Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. - Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt. (2) Organe Gesellschaftsversammlung (beschließendes Organ) Geschäftsführer (ausführendes Organ) Aufsichtsrat (kontrollierendes Organ) (3) Bedeutung - geringes Anfangskapital - im Vergleich zur AG kostengünstige Gründung - Haftung der Gesellschafter begrenzt - GmbH als Tochter für "riskante Aufgaben"
  • Aktiengesellschaft (AG) (1) Begriff - Handelsgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit. - Gesellschafter/Aktionäre mit Aktien an GK beteiligt (2) Gründung - mind. 50.000 Euro Startkapital - Bar-/Sachgründung (3) Organe - Hauptversammlung ( beschließendes Organ, Stimmrecht, Gewinnbeteiligung, Wahl des AR) - Vorstand (leitendes Organ, 5 Jahre, mind. 2 Personen, Geschäftsführung & Vertretung) - Aufsichtsrat (kontrollierendes Organ, 3-21 Mitglieder) (4) Bedeutung - für kapitalintensive Großbetriebe
  • Unternehmenszusammenschlüsse: Ziele - Sicherung Rohstoffversorgung - gemeinsame Finanzierung großer Projekte - Kostensenkung - Ausschaltung der Konkurrenz
  • Unternehmenszusammenschlüsse: Arten - hinsichtlich rechtlicher & wirtschaftlicher Selbständigkeit > rechtliche bleibt erhalten, wirtschaftliche zum großen Teil: KARTELL > rechtliche bleibt erhalten, wirtschaftl. Wird aufgegeben: KONZERN > rechtliche und wirtschaftl. Wird aufgegeben: TRUST     - hinsichtlich Wirtschaftsstufe > horizontaler (gleiche WS) > vertikaler (versch. WS) > diagonaler (versch. Branchen)
  • Das Kartell (1) Arten - anmeldungspflichtige (Konditionenkartell) - genehmigungspflichtige (Rationalisierungskartell) - verbotene (Preis-, Quotenkartell)   SYNDIKAT: übernimmt den Verkauf angeschlossener Kartellunternehmen   MINISTERERLAUBNIS: Bundeswirtschaftsminister kann Kartell erlauben
  • Der Konzern (1) Arten - Unterordnungskonzern (Muttergesellschaft hat Kapitalmehrheit) - Tochtergesellschaft (gehört ganz oder teilweise der MG) - Holdinggesellschaft (Dachgesellschaft) - Gleichordnungskonzern
  • Trust Entstehung durch Aufnahme / Neubildung
  • Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle - Marktbeherrschung > Unternehmen hat keine Konkurrenz > Marktanteil mind. 33% - Missbrauch & rechtliche Folgen: > Missbrauch verboten! -> Gerichtsurteile > Fusionskontrolle Geltung: Unternehmen mit Umsatz mind. 500 Mio. Bundeskartellamt:  - Anmeldung - Ministererlaubnis - Bekanntmachung
  • Investition und Finanzierung Wie wurden die finanzielle Mittel verwendet => Investition Wo kommen die finanzielle Mittel her => Finanzierung
  • Die Investition (1) Investitionsarten nach Investitionsgegenstand: -Sachinvestition -Finanzinvestition -Immaterielle Investition   nach Investitionsanlass: - Erst/Gründungsinvestition - Folgeinvestition - Desinvestition   nach Zielsetzung / Investitionshöhe - Ersatzinvestition - Erweiterungsinvestition - Rationalisierungsinvestition - Gesamtinvestition   (2) Rentabilität von Investitionen => Investitionsrechnung   Produktivität = Output(St.) / Input   Wirtschaftlichkeit = Bewerteter Output (€) / Bewerteter Input (€)   REK = Eigenkapitalrentabilität = Gewinn * 100 %                                                      EK RGK = Gesamtkapitalrentabilität = (Gewinn + FK-Zinsen) * 100 %                                                            Gesamtkapital   - GK hat Gewinn und FK-Zinsen erwirtschaftet - Unternehmen sollen unabh. Von ihrer Finanzierungsstruktur vergleichbar sein.   RU = Gewinn * 100 %           Umsatzerlöse             Kapitalumschlag = Umsatz(erlöse)                             Gesamtkapital       Return on Investment (ROI; Gewinn im Verhältnis zum eingesetzten Kapital)   RoI = RU * Kapitalumschlag
  • Die Finanzierung Von Außen: Mit Eigenkapital: Einlagen und Beteiligungsfinanzierung Mit Fremdkapital: Kreditfinanzierung   Von Innen: Mit Eigenkapital: Selbstfinanzierung Mit Fremdkapital: Rücklagen
  • Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung (1) Einzelunternehmung z. B. Gesellschafter bringt aus Erbschaft 100.000 € ein (2)  Personengesellschaft z. B. KG z.B. Aufnahme eines neuen Gesellschafters (3) Aktiengesellschaft Ausgabe junger Aktien
  • Die Selbstfinanzierung -> erfolgt durch Gewinnthesaurierung (Gewinn wird nicht oder nur teilweise an EK Geber ausbezahlt)   (1) Vorteile der Finanzierung durch Eigenkapital: - Die Mittel stehen dem Unternehmen ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung - Erhöhung der Kreditwürdigkeit (2) Nachteile der Finanzierung durch Eigenkapital: - Finanzkraft des Inhabers beschränkt - mögliche Meinungsunterschiede mit neuen Gesellschaftern
  • Die verdeckte (stille) Selbstfinanzierung = Selbstfinanzierung durch stille Reserven   Hebung = Auflösung dieser stillen Reserve durch Verkauf   (1) Vorteile: - Die Mittel stehen dem Unternehmen ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung - Keine Tilgung und somit keine Belastung der Liquidität   (2) Nachteile: - Es muss keine Rechenschaft über die Mittelherkunft abgelegt werden - Die verdeckte Selbstfinanzierung verschleiert den tatsächlichen Gewinn
  • Fremdfinanzierung durch Bankkredite Ablauf der Kreditfinanzierung a) Prüfung der Kreditfähigkeit b) Prüfung der Kreditwürdigkeit (Privatpersonen / wirtschaftliche)
  • Der Kreditvertrag Kredit = zeitweilige Überlassung von Geld, in Hoffnung auf Zinsen & Kreditrückzahlung   - wichtige Bankkreditarten       - Kontokorrentkredit       - Bankdarlehen
  • Der Kontokorrentkredit - dient zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs - wechselseitiges Schuld und Guthabenverhältnis   (Privat: Dispo)
  • Das (Bank) Darlehen (1) Begriff: Darlehen = In einer Summe gestellten Kredite (2) Inhalte des Darlehensvertrages: - Kredithöhe und Rückzahlungsmodus   a) Fälligkeitsdarlehen Rückzahlung zu EINEM Termin in EINEM Betrag. Während Laufzeit regelmäßige Zinszahlungen.   b) Ratendarlehen Regelmäßige Raten, Belastung nimmt ab, da ständig WENIGER Zinsen.   c) Annuitätendarlehen Feste Annuität wird vereinbart, Zinsen nehmen AB, Tilgungsbeiträge nehmen ZU   - Zinsen (Bereitstellungs-, Nominalzins)   effektiver Jahreszins = jährliche Kreditkosten * 100 %                                                     Auszahlungsbetrag   jährl. Kreditkosten = Jahreszinsen + jährliche Gebühren + (Abschlussgebühren+Disagio)                                                                                               Laufzeit des Darlehens   Disagio (Damnum) = Kürzung des Auszahlungsbetrages                                      = vorab gezahlter Zins   - Sicherheiten
  • Kreditsicherung (1) Die Bürgschaft: Der Bürge haftet als Nebenschuldner für die Erfüllung der Verbindlichkeiten (2) Die Zession: Arten:   - offene Zession d. h. der Drittschuldner ist über die Zession informiert             - stille Zession nicht informiert             - Einzelzession eine einzelne Forderung wird abgetreten             - Globalzession: mehrere Forderungen (3) Die Sicherungsübereignung Begriff: KG wird Eigentümer, KN bleibt Besitzer Vorteile und Nachteile: Vorteil:     - Der Schuldner bleibt unmittelbarer Besitzer der Sache und kann diese                   wirtschaftlich nutzen.                - Der Kreditgeber braucht die Sicherungsübereigneten Sachen nicht aufzubewahren. Nachteile:    - Die weiter genutzten Gegenstände verlieren an Wert.                   - Gefahr dass der Schuldner die Sache an einem Gutgläubigen Dritten                      weiterverkauft.           (4) Verpfändung(Lombard) von beweglichen Sachen und Wertpapieren Pflichten: Kreditgeber:   - Das Pfand sorgfältig aufbewahren.                      - Rückgabe des Pfandes nach Erlöschen des Pfandrechts (Kreditrückzahlung) Kreditnehmer:   - Ordnungsgemäße Erfüllung des Kreditvertrages                   - Verwertung des Pfandes zulassen wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Erlöschung des Pfandrechts Wenn der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten erfüllt hat oder wenn der Kreditgeber (Pfandgläubiger) das Pfand an den Eigentümer oder Verpfänder zurückgegeben hat.   (5) Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) Begriff Grundpfandrecht = Pfandrecht an Grundstück, eine Geldsumme ist aus dem Grundstück bei Nicht-Einhaltung des Kreditvertrags zu zahlen.   Begriff Grundbuch = Verzeichnis ALLER Grundstücke in einem Amtsgerichtsbezirk; genießt öffentlichen Glauben   (6) Grundschuld - rein dingliches Pfandrecht, setzt keine Forderungen voraus - Entstehung durch Eintragung ins Grundbuch   (7) Hypothek - Die Hypothek ist ein dingliches Pfandrecht - Ohne Forderung keine Hypothek (Akzessorietät) - Entstehung durch Eintragung ins Grundbuch   Erlöschen von Grundpfandrechten à Kreditrückzahlung à notarielle beglaubigte Löschungsbewilligung des ehemaligen Gläubigers + Löschungsantrag Grundstückseigentümers +  Vorlage des Grundschuldbriefes falls einer ausgestellt wurde.