Einkommensteuer (Subject) / § 10 Gewinnfreibetrag (Lesson)

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  • § 10 Abs. 1 Voraussetzungen natürliche Personen BMGL der Gewinn ausser Veräußerungsgewinn, Einkünfte mit besonderen Steuersatz Grundfreibetrag bis 30 Tsd Gewinn (3.900,-)  bei Pauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu Achtung bei Einkünften aus mehreren Betrieben schwierige Berechnung lt. Richtlinien    
  • § 10 Abs. 2 Mitunternehmer Bei Mitunternehmerschaften kann der Freibetrag beim Gesellschafter berücksichtigt werden.
  • § 10 Abs. 3 Begünstigten Wirtschaftsgüter ND mind. 4 Jahre inländischer Betrieb oder Betriebsstätte bei den ersten 3 Einkuftsarten (L+F, selbst. Arb. u. Gewerb.) Wertpapiere (für Abfertigungen, Pension u. Jubiläum)    
  • § 10 Abs. 4 nicht begünstige Wirtschaftsgüter PKW (ausgenommen Fahrschulautos und KFZ wennzu mind. 80% der gew. Nutzung) Luftfahrzeuge GWG gebrauchte WG WG für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde  
  • § 10 Abs. 5 WG scheiden vor 4 Jähriger ND aus Gewinnerhöhend anzusetzen im Jahr des Ausscheidens! NUR investitionsbedinger Gewinnfreibetrag (nicht Grundfeibetrag)   Ausnahme bei Wertpapieren für die statt dessen ein neues Wirtschaftsgut angeschafft wurde (für das neue steht dann keine eigener Freibetrag mehr zu, dafür muß die gewinnerhöhende Auflösung für Wertpapiere nicht erfolgen)    
  • § 10 Abs. 6 Übertragung eines Betriebes gilt wie in Abs. 5 ND nicht 4 Jahre dann gewinnerhöhend anzusetzen
  • § 10 Abs. 7 GFB in der Einkommensteuererklärung und Aufzeichnungspflicht Ausweisung getrennt: inv. bedingter GFB durch Wertpapiere  inv. bedingter GFB durch körperliche Anlagegüter   Ein Verzeichnis ist zu führen.
  • § 10a Abs. 1 Befristete Sonderregelung für IFB für neue WG ND mind. 8 Jahre hatten bis 01.01.1998 einen GFB von 9 bzw. 12%  
  • § 10a Abs. 2 Befristete Sonderregelung für IFB bei Gebäude Für Gebäude auf Grund der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes kann die Sanierung auf die Herstellkosten zwischen 30.4.1996 - 01.01.2001 den Freibetrag von 9 auf 12% erhöhen.