Einkommensteuer (Fach) / § 10 Gewinnfreibetrag (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 10 Abs. 1 Voraussetzungen natürliche Personen BMGL der Gewinn ausser Veräußerungsgewinn, Einkünfte mit besonderen Steuersatz Grundfreibetrag bis 30 Tsd Gewinn (3.900,-) bei Pauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu ...
- § 10 Abs. 2 Mitunternehmer Bei Mitunternehmerschaften kann der Freibetrag beim Gesellschafter berücksichtigt werden.
- § 10 Abs. 3 Begünstigten Wirtschaftsgüter ND mind. 4 Jahre inländischer Betrieb oder Betriebsstätte bei den ersten 3 Einkuftsarten (L+F, selbst. Arb. u. Gewerb.) Wertpapiere (für Abfertigungen, Pension u. Jubiläum)
- § 10 Abs. 4 nicht begünstige Wirtschaftsgüter PKW (ausgenommen Fahrschulautos und KFZ wennzu mind. 80% der gew. Nutzung) Luftfahrzeuge GWG gebrauchte WG WG für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde
- § 10 Abs. 5 WG scheiden vor 4 Jähriger ND aus Gewinnerhöhend anzusetzen im Jahr des Ausscheidens! NUR investitionsbedinger Gewinnfreibetrag (nicht Grundfeibetrag) Ausnahme bei Wertpapieren für die statt dessen ein neues Wirtschaftsgut angeschafft ...
- § 10 Abs. 6 Übertragung eines Betriebes gilt wie in Abs. 5 ND nicht 4 Jahre dann gewinnerhöhend anzusetzen
- § 10 Abs. 7 GFB in der Einkommensteuererklärung ... Ausweisung getrennt: inv. bedingter GFB durch Wertpapiere inv. bedingter GFB durch körperliche Anlagegüter Ein Verzeichnis ist zu führen.
- § 10a Abs. 1 Befristete Sonderregelung für IFB für neue WG ND mind. 8 Jahre hatten bis 01.01.1998 einen GFB von 9 bzw. 12%
- § 10a Abs. 2 Befristete Sonderregelung für IFB bei ... Für Gebäude auf Grund der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes kann die Sanierung auf die Herstellkosten zwischen 30.4.1996 - 01.01.2001 den Freibetrag von 9 auf 12% erhöhen.