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BGB-Grundlagen (Subject) / BGB (Lesson)
Schuldrecht Sachen-Kreditsicherungsrecht
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- Unbestellte Leistungen § 241a BGB 1. Angebot an A 2. Wenn A nicht annimmt, gilt Schweigen als Ablehnung 3. Wenn z.B. Buch von A nicht behalten wird, muss B sich das Buch bei A selbst abholen. A muss nur aufbewahren.
- Was bedeutet "freibleibendes Angebot" = Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
- Rechtsfolge verspätete Annahme § 150 BGB = neuer Antrag. Normale Annahmefrist = 5-6 Tage nach § 147 II BGB. § 148 bestimt, dass die Annahmefrist auch bestimmt werden kann. Allerdings: Wenn beide Parteien Kaufleute = kfm. Bestätigungsschreiben. Hat rechtserzeugende Kraft
- Willenserklärung - Abgeber stirbt? § 130 (2) BGB. WE ist auch nach dem Tod des K weiterhin gültig. Nach § 1922 BGB treten die Erben die Rechtsnachfolge an. Es sei denn, dass nach § 153 BGB der Verkäufer nicht mehr will.
- Grundsatz des § 280 I BGB? = Schadensersatz neben der Leistung im Gegensatzzu Schadensersatz statt der Leistung. Lässt den Primäranspruch unberührt und tritt als sog. Sekundäranspruch hinzu. Bsp: A liefert B ein Klavier und beschädigt Gartenzaun. Ein Schadensersatz neben der Leistung liegt in der Regel dann vor, wenn der Schaden nicht die Leistung selbst betrifft, sondern an anderen Rechtsgütern eintritt, wie hier der Gartenzaun.
- Verzögerungs- oder Verzugsschaden. Wie ist dieser geregelt? Sonderfall des Schadensersatzes neben der Leistung gem. § 280 II, § 286 BGB. Auch er tritt selbstständig daneben. z.B. Zahlung von Verzugszinsen ab Mahnung § 286 BGB, § 288 I S. 1 BGB
- Was bedeutet Schadensersatz statt der Leistung? Kann nicht zusätzlich zur Erfüllung verlangt werden, sondern nur an deren Stelle. Merke: Anders als beim Schadensersatz neben der Leistung betrifft der SE statt der Leistung also in der Regel den Ausfall bzw. Minderwert der Leistung selbst. Abgrenzung: Es fallen alle diejenigen Schäden darunter, bei denen hypothetisch Nacherfüllung möglich ist = positives Interesse. Wird als Erfüllungsschaden bezeichnet. Der Gläubiger ist so zu stellen, wie wenn der Schuldner ordnungsgemäss erfüllt hätte = plus Anfahrtskosten und möglicherweise entgangenem Gewinn
- § 122 Vertrauensschaden. Was bedeutet das? Vertrauensschaden - negatives Interesse z.B. bei Anfechtung Im Gegensatz zum Erfüllungsschaden steht der Vertrauensschaden. Bei ihm ist der Gläubiger so zu stellen, als ob er von dem fraglichen Rechtsgeschäft nie etwas gehört hätte. z.B. entgangener Gewinn ist eben nicht zu ersetzen, aber z.B. Anfahrtskosten. Denn hätte der Geschädigte nie etwas von dem Geschäft gehört, hätte er auch den Gewinn nicht gemacht.
- Welche Fälle gibt es gem. § 280 III BGB auf Schadensersatz statt Leistung - schuldhafte Nichtleistung trotz Fristsetzung gem. § 281 BGB - unzumutbarkeit der Leistung gem. § 282 BGB - (nachträgliche) Unmöglichkeit der Leistung gem. § 283 BGB
- Wie prüfen Sie Schadensersatz statt Leistung? 1. Anspruchsgrundlage aus § 280 I BGB zitieren 2. dann Verweisungsnorm des § 280 III BGB Bei Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zunächst Voraussetzung des § 280 I BGB durchprüfen - Schuldverhältnis/Pflichtverletzung/Schaden/Vertretenmüssen danach erst die speziellen Vorschriften der §§ 281 ff BGB
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- Folgen bei anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit? Bei anfänglicher = § 311 a II S. 1 BGB Bei nachträglicher: §§ 280 I, III, 283 S. 1 BGB
- Welche Leistungsstörungen bei Schuldverhältnissen gibt es? - Unmöglichkeit - Verzug - Gewährleistung - Verletzung einer Nebenpflicht nach § 241 II BGB
- Aufbau der Prüfung von Schadensersatz Je nach Vertrag anders, z.B. kaufrechtliches Gewährleistungsrechtist in §§ 434 ff BGB geregelt. Auch Mietrecht ist anders. Daher: Zuerst prüfen, welche Art von Schadensersatz der Anspruchsteller will. Differenzieren nach Art des entstandenen Schadens Dann § 280 I alleine, überhapt oder in Kombination oder parallel
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schadensersatz statt Leistung gefordert werden kann? Zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 281 ff. BGB
- Grenze positives Interesse und negatives Interesse ab Positives Interesse = Erfüllungsschaden Negatives Interesse = Vertrauensschaden
- Wann kann Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangt werden (z.B. statt 150 Fl. Wein werden 100 geliefert) Nur, wenn - an Teilleistungen kein Interesse - Fehler war nicht unerheblich nach § 281 I S. 2,3 BGB Z.B. Sammlung von 4 Bildern. Folge: Gem. § 281 V müssen dann die erhaltenen Leistungen zurückgegeben werden.
- Was sind Nebenpflichtverletzungen nach §§ 280 I, 241 BGB, nach denen Schadensersatz neben Leistung nach § 280 I BGB verlangt werden kann? Schema: Schuldverhältnis prüfen Pflichtverletzung nach § 241 II BGB prüfen: - Schutzpflichtverletzung (z.B. Gartenzaun) - Verletzung der Aufklärungspflicht, da jede Partei die Pflicht trifft, die andere Partei über die wesentlichen Umstände des Geschäfts aufzuklären. § 666 BGB oder § 242 BGB nach Treu und Glauben. Z.B. Verschweigen Unfallwagen - Schaden entstanden? (Umfang richtet sich nach §§249ffBGB Der Schaden muss gerade durch die Pflichtverletzung entstanden sein = haftungserfüllende Kausalität d) Vertretenmüssen § 280 I, §§ 276 ff BGB Vorsatz/Fahrlässigkeit
- Prüfung Mitverschulden bei SE neben Leistung Häufig wirkt bei Schadensersatzansprüchen ein Mitverschulden des Geschädigten mit und führt zur Kürzung des Anspruches auf SE um den Mitverschuldens-Anteil nach § 254 I BGB. Merke: Mitverschulden führt nicht zum Entfallend es Anspruchs, nur zur Kürzung. Deswegen erst bei Berechnung berücksichtigen.
- Verjährung bei Ansprüchen nach § 280 I BGB? Regemässige Verjährungsfrist nach § 195 BGB = 3 Jahre. Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. § 199 I BGB Gartenzaun beschädigt am 3.5.2004. Beginn der Frist am 31.12.2004 und ende am 31.12.2007 § 199 I BGB
- Unter welchen Voraussetzungen werden AGB Inhalt des Vertrages? - Im Vertragsangebot des Verwenders enthalten - andere Partei muss sich mit ihrer Geltung einverstanden erklären. Verwender muss ausdrücklich auf die Einbeziehung der AGB hinweisen. Andere Partei muss die Möglichkeit haben, sich in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB Kenntnis u verschaffen = § 305 Abs. 2 BGB
- Nennen Sie die Voraussetzungen für einen Schuldnerverzug -Leistung noch möglich - Nichtleistung durch Schuldner - Fälligkeit des Anspruchs - Mahnung und - Verschulden
- Wann erlöschen Schuldverhältnisse? §§ 362 ff BGB Regelmässig durch Bewirken der Leistung an den Gläuger, also durch Erfüllung. z.B. ein Autohaus verschafft dem Käufer Eigentum und Besitz an dem Neuwagen gem. § 433 Abs. 1 BGB
- Was bedeutet Erfüllung? Erfüllung = Leistung, auf die der Gläubiger Anspruch hat. Selbst eine ganz andere Leistung, z.B. Lieferung von Zitronen statt Kartoffeln, kann zum Erlöschen führen, wenn der Gläubiger diese Leistung als Erfüllung gelten lässe. § 364 BGB Annahme an Erfüllung statt
- Was bedeutet Annahme erfüllungshalber Hier erlöscht das Schuldverhältnis nicht direkt. Erfüllung tritt erst mit Empfang des Erlöses ein. z.B. Gläubiger verkauft Ersatzgegenstand und verrechnet Erlös bzw. erhält Scheck, Deckung muss geprüft werden. Wechsel oder Scheck zur Tilgung von Geldschulden anstelle der direkten Geldzahlung ist erfüllungshalber n. § 364 Abs. 2 BGB. Die Geldschuld erlischt also erst mit der Einlösung von z.B. Scheck.
- Nachweispflicht dass Leistung bewirkt wurde und ERfüllung eingetreten ist? Hat der Schuldner. Verlangt der Gläubiger trotz bewirkter Erfüllung die Leistung noch einmal, so hat der Schuldner die ordnungsgemässe Erfüllung nachzuweisen, z.B. Quittung. Darauf hat der Schuldner einen gesetzlichen Anspruch nach § 368 BGB.
- Was bringt Schuldverhältnisse ausser Erfüllung noch zum Erlöschen? - Hinterlegung nach §§ 372 ff - Erlass nach § 397 - Aufrechnung nach §§ 387 ff - Erfüllungssurrogate oder Ersetzungen
- Was sind Erfüllungssurrogate? - Leistung an Erfüllungsstatt und erfüllungshalber - Hinterlegung - Aufrechnung Sie ersetzen die Erfüllung oder zumindest teilweise
- Was bedeutet Abstraktionsprinzip § 985 BGB Danach wird die Frage, wer Eigentümer einer Sache ist, immer losgelöst von der Wirksamkeit schuldrechtlicher Geschäfte wie z.B. Kaufvertrag = Die Frage, wer Eigentümer einer Sache ist, ist losgelöst von der Wirksamkeit schuldrechtlicher Geschäfte aber § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB: Es liegt kein Rechtsgrund für Uebertragung vor. Frage, ob Leistung ohne rechtlichen Grund erbracht worden ist. Dann entsteht ein Rückabwicklungsanspruch.
- Beispiel für unabtretbare Forderung § 399 BGB führt zu Veränderungen des Leistungsinhalts. Zum Beispiel Ansprüche aus Arbeitsleistung bzw. Auskunftserteilung. Nach § 613 BGB hat der Verpflichtete dem Arbeitgeber persönlich die Leistung zu erbringen. Auch Urlaubsansprüche können nicht abgetreten werden.
- A muss B ein Darlehen in Höhe von 1000 Euro zurückzahlen. Da er kein Geld hat, bietet er dem B eine goldene Sprungdeckeluhr an, die er von seinem Vater geerbt hat. B ist damit einverstanden. Erlischt dadurch die Forderung? B nimmt in diesem Fall die Uhr an Erfüllungs Statt an; die Darlehensforderung erlischt damit § 364 Abs. 1 BGB
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- Forderung 1000 - Uebergabe Wechsel - Erlischt die Forderung? Bei der Hingabe eines Wechsels handelt es sich entsprechend der Auslegungsregel des § 364 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht um eine Leistung an Erfüllungs Statt, sondern erfüllunghalber. Der Anspruch erlischt daher erst, wenn der Wechsel beglichen wird.
- Weingrosshandlung S tritt der Bank als Sicherheit für einen Kredit von 100000 ihre sämtlichen und zukünftigen Warenforderungen in stiller Form ab. S kommt einige Zeit später in finanzielle Schw. Bank zeigt Zession an mit Aufforderung an die Drittsch a) Die B-Bank muss sich möglicherweise den Einwand entgegenhalten lassen, dass der A durch Erfüllung § 362 BGB von der Verpflichtung frei geworden ist. Gem. § 407 muss der neue Gläubiger die Zahlung durch den Schuldner an den Alt-Gläubiger gegen sich gelten lassen, es sei denn, dem Schuldner war die Abtretung bekannt. Im vorliegenden Fall = stille Zession = wr nicht bekannt, so dass die B-Bank keine Zahlung von A verlangen kann. Die B-Bank kann allerdings nun von S aus § 816 Abs. 2 BGB die Herausgabe des Erlangten verlangen, also Zahlung verlangen. b) Die Einwendungen des Drittschuldners muss die B-Bank nach § 404 gegen sich gelten lassen.
- Welchen Schadensersatz kann Gläubiger bei Schuldnerverzug geltend machen? Nach § 280 ABs. 1 kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis schuldhaft verlett at. Der Schldnerverug stellt eine solche Pflichtverletzung dar. Zunächst Möglichkeit, Ersatz des sog. Verzögerungsschadens nach §§ 280 Abs. 2, 286 BGB geltend zu machen. Sodann neben der Hauptleistung auch Verzögerungsschaden geltend machen. Das ist der Schaden, der durch die verspätete Erbringung der Hauptleistung entstanden ist. z.B. Rasenmäher verspätet geliefert, Ersatzgerät gemietet. Mietgebühr kann rückgefordert werden.
- Mahnkosten - Schadenminderungspflicht. Wann sind Mahnkosten nicht zu erstatten? Unter dem Gesichtspunkt eines Verstosses gegen die Schadensminderungspflicht sind nach § 254 BGB Mahnkosten überflüssig und nicht zu erstatten, wenn der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkennt, um befristete Stundung und monatliche Ratenzahlung nachgesucht und dementsprechende Raten gezahlt hat.
- Mahnkosten - sind die Kosten der zweiten Mahnung zu zahlen? Die Kosten der zweiten Mahnung (Erinnerungsmahnung) und weiterer Mahnungen sind als Verzugsschaden von Kunden zu erstatten = Verzugsschaden
- Wie hoch sind Mahnkosten? = Mahnkosten sollen Verwaltungsaufwand für Mahnung decken. Material- und Portokosten Anteilige Perosnal- und Sachkosten nicht den allgemeinen Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Mahnung
- Können auch die allgemeinen Verwaltungskosten und dadurch entstehende Rechtsverfolgungskosten auf den Schuldner abgewält werden= Nach allgemeiner einung gehört die verwaltungstechnische Bearbeitung des Inkassos zu dem eigenen Pflichtenkeis des Gläubigers, sodass die damit zusammenhängenden allgemeinen Verwaltungskosten und die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten nicht auf den säumigen Schuldner abgewält werden können. Aus dem Character des Verzugsschaden ergibt sich, dass die Mahnkosten auf der Grundlage der tatsächliche ntstehenden Kosten zu ermitteln sind
- Rechtsfolgen erfolglose Leistungsaufforderung § 281 Schuldnerverzug Schadensersatz statt der Leistung §§ 280 Abs. 3, 281 BGB oder Aufwendungsersatz § 284 BGB Dann gar keine Leistung mehr § 281 Abs. 4 BGB oder Rücktritt vom Vertrag nach § 323 BGB
- Rechtsfolge bei Schuldnerverzug nach Mahnung § 186 BGB Neben der Leistung: Ersatz des Verzögerungsschadens nach § 280 Abs. 2 BGB bzw. Verzugszinsen nach § 288 BGB
- Wann ist Gläubigerverzug gegeben? Der Annahme- oder auch Gläubigerverzug ist immer dann gegeben, wenn der Gläubiger die Leistung nicht annimmt, obwohl diese zur richtigen Zeit § 271, am richtigen Ort § 269 und in der rechten Art und Weise § 242 vom Schuldner angeboten wird Bsp: Ein Maschinenerhsteller M vereinbart mit K, eine bestimmte Maschine am 13.04. morgens um 10.00 Uhr zu liefern Ein verschulden des Gläubigers ist dabei nicht erforderlich, blosse Nichtannahme genügt
- Was kann der Schuldner bei Gläubigerverzug verlangen Schuldner bleibt zur Leistung verpflichtet. Er kann aber nach § 304 die Aufwendungen ersetzt verlangen, die ihm durch das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes entstanden sind. Nach § 300 Abs. 1 haftet der Schuldner nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, wenn die Leistung des geschuldeten Gegenstands nach Eintritt des Gläubigers unmöglich wird
- Verletzung sonstiger Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB - Leistungstreuepflicht - Aufklärungspflicht - Schutzpflicht Zu 1. = alles unterlassen, was die sachgerechte Verwendung des Gegenstandes der Leistung verhindert oder beeinträchtigt Zu 2. = VP über bestehende Gefahren bei der Durchführung des Auftrages aufklären Zu 3. sich so verhalten, dass den Rechtsügtern des Vertragspartners keine Nachteile entstehen Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung dieser Rücksichtnahmepflichten. Erst bei Verletzung können Ansprüche ausgelöst werden. Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB, wenn Pflicht verletzt ist. Regelmässig SE neben Leistung. Nur soweit dem Gläubiger die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist, kann er auch SE statt der Leistung nach § 282 verlangen oder gem. § 324 BGB vom Vertrag zurücktreten.
- Verletzung sonstiger Verpflichtungen aus § 241 Abs. 2 BGB? Was ist die Rechtsfolge? 1. Schadensersatz nach § 180 Abs. 1 BGB. Tritt regelmässig neben Leistung 2. Wenn Gläubiger die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist, SE statt Leistung nach § 282 3. oder dann Rücktritt nach § 324 BGB
- Pflichtverletzung aus § 241 Abs. 2 BGB - Bedienungsanleitung? Ja, nach Treu und Glauben, wenn nicht vollständig. Dann Aufklärungspflicht nach § 241 Abs. 2 verletzt. Somit SE nach §§ 241 Abs. 2 udn 280 Abs. 1 BGB
- Wonach bestimmen sich die Pflichtverletzungen im vorvertraglichen Schuldverhältnis § 311 Abs. 2 BGB Schuldverhältnisse können auch bereits vor Abschluss eines Vertrages entstehen und zwar dann, wenn Vertragsverhandlungen aufgenommen werden, ein Vertragsschluss sich anbahn oder ähnliche geschäftliche Kontakte entstanden sind.
- Welche Ansprüche gelten bei Verletzung vorvertraglicher Schuldverhältnisse? § 280 ABs. 1 BGB
- Was gehört zu den Rücksichtnahmepflichten bei vorvertraglichem Schuldverhältnis? - den Vertragspartner über bestehende Gefahren bei der Durchführung des Vertrges aufklären = Aufklärungspflicht - sich so zu verhalten, dass den Rechtsgütern des Vertragspartners keine Nachteile entstehen = Schutzpflichten - und die Pflicht, einen wirksamen Vertragsschluss nicht schuldhaft zu verhindertn
- Was gehört zu den Rücksichtnahmepflichten bei vorvertraglichem Schuldverhältnis? - den Vertragspartner über bestehende Gefahren bei der Durchführung des Vertrges aufklären = Aufklärungspflicht - sich so zu verhalten, dass den Rechtsgütern des Vertragspartners keine Nachteile entstehen = Schutzpflichten - und die Pflicht, einen wirksamen Vertragsschluss nicht schuldhaft zu verhindertn
- Welche Pflichten vorvertraglich? § 241 Abs. 2 BGB - Schutzpflicht - Aufklärungspflicht - Nichtverhinderungspflicht
- Wegfall Geschäftsgrundlage § 313 BGB Vertragskorrektur Störung der Geschäftsgrundlage. Hat absoluten Ausnahmecharakter. z.B. allgemeine Geldwertstabilität.