113

BGB-Grundlagen (Subject) / BGB (Lesson)

Schuldrecht Sachen-Kreditsicherungsrecht

This lesson was created by burntnorton.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

Advertisement
  • Unterschied Arbeitnehmer - freier Dienstvertrag Eigenverantwortlich keine persönliche Abhängigkeit zum Dienstberechtigten nicht weisungsgebunden kein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, sonst Arbeitsvertrag
  • Arbeitsrecht im BGB §§ 611 ff persönliche Ausführung = § 613   Schadensersatzpflicht § 280 BGB Kündigung = § 621 - 623 ausserordentlich = §§ 626 und 627
  • Unterschied Werkvertrag - Dienstvertrag Werkvertrag = Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet = § 631 Abs. 1 BGB Gegenstand eines Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (§ 631 Abs. 2 BGB)   Unterschied = Ist nach Inhalt des Vertrages ein bestimmtes Arbeitsergebnis oder ein bestimmter Arbeitserfolg zu erbringen, oder sind nur Dienstleistungen geschuldet
  • Arztleistung - Werkvertrag oder Dienstvertrag Immer Dienstvertrag. Schadensersatz nach § 280 BGB nur wenn medizinische Sorgfaltspflichten verletzt. Heilungserfolg ist Ziel der vertraglichen Tätigkeit, für die Frage nach der Erfüllung des Vertrages aber nicht entscheidend
  • Architektenvertrag? = Werkvertrag, da sämtliche tätigkeiten als erfolgsbezogen anzusehen sind   Bei Zweifeln der Unterscheidung: Soll das vereinbarte Entgelt von einem bestimmten Erfolg abhängig sein oder ist es auch zu zahlen, wenn der gewollte Erfolg nicht eintritt Beim Werkvertrag trägt U das Risiko für die Erreichung des Arbeitsergebnisses, beim Dienstvertrag dagegen nicht
  • § des Werkvertrages? § 633 ABS. 1 BGB   Sachmangel ist in § 633 Abs. 2 BGB beschrieben und stimmt inhatlich mit Kaufpreis § 434 BGB überein. Auch der in § 633 Abs. 3 BGB beschriebene Rechtsmangel beim Werkvertrag entspricht dem Kaufrecht § 435 BGB
  • Zahlung Werkvertrag Vergütung ist nach § 641 BGB bei Abnahme des Werkes zu entrichten. Nach § 632a BGB kann der Unternehmer für abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen verlangen (z.B. Rohbau fertig) - auch wenn dies nicht vereinbart war
  • was heisst pacta sund servanda Verträge müssen eingehalten werden
  • bei welchen Verträgen hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht? - § 312 BGB Haustürgeschäfte - § 312d BGB Fernabsatzverträge - §485 BGB Teilzeit-Wohnrechteverträge - § 495 Verbraucherdarlehensvertrag - § 505 Ratenlieferungsverträge - § 4 des Fernunterrichtsschutzgesetz = abschliessende Aufzählung
  • Wann liegt eine Duldungsvollmacht vor? Voraussetzungen der Duldungsvollmacht sind: - jemand tritt über längere Zeit wiederholt als Vertreter eines anderen auf, - der „Vertretene“ weiß davon, schreitet aber nicht dagegen ein, obwohl ihm dies möglich wäre, - der Geschäftspartner darf daraus nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§§ 133, 157 BGB) schließen, dass im Innenverhältnis eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt. Eine Duldungsvollmacht kommt folglich nicht zu Stande, wenn der Geschäftspartner weiß, dass im Innenverhältnis keine wirksame Bevollmächtigung vorliegt. 
  • Advertisement
  • Wo ist der objektive Empfängerhorizont geregelt? §§ 133, 157 BGB
  • Erläutern Sie den Begriff Schuldverhältnis Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis  kraft dessen der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung verlangen kann.
  • Zu welchem Zeitpunkt kann der Gläubiger vom Schuldner die Leistung regelmässig verlangen? § 271 BGB kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, soweit eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen ist
  • Was ist das besondere an Geldschulden hinsichtlich Leistungsort?  § 270 BGB - Geldschulden sind Schickschulden (sonst gilt ja Holschulden) - Schuldner muss Geld auf seine Kosten und seine Gefahr dem  Gläubiger übersenden   Denke an den Laserdrucker. Nur weil A ihn abholen muss, heisst das nicht, dass B auch das Geld holen muss.
  • Geldschulden - Rechtzeitigkeit der Zahlung wann? Die Rechtzeitigkeit der Zahlung hängt von der Leistungshandlung ab. Wenn die Leistungshandlung rechtzeitig war, reicht dies aus, sofern die Zahlung überhaupt, wenn auch später, bei dem Empfänger ankommt. Kunde trägt Beweislast für Rechtzeitigkeit der Absendung und Ankunft. Entscheidend ist, wann der Kunde das zur Uebermittlung des Geldes seinerseits Erforderliche getan hat. Rechtzeit dann, wenn das Geld noch am Fälligkeitstag bzw. vor Ablauf der Leistungsfrist abgesandt. Bar, Einzahlung. Werbtrief = Aufgabe des Werbriefs.
  • Wann ist rechtzeitig bei Überweisung? Wenn der Kunde den Ueberweisungsbetrag spätestens noch am Fälligkeitstag bei dem Geldinstitut eingereicht hat und auf dem Konto Deckung vorhanden ist. Der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers ist nicht massgeblich.
  • Leistungsort - wo geregelt? §§ 269, 270 BGB   Grundsatz: Holschuld, d. h. der Gläubiger muss sich die Leistung beim Schuldner holen
  • Welche Ausnahmen kennen Sie vom Grundsatz der Holschuld nach § 269 BGB? - durch anderweitige Vereinbarung oder - kraft Natur des Schuldverhältnisses bedingt (z.B. Heizöl)
  • Was ist der Unterschied zwischen Bringschuld und Schockschuld? Bringschuld = Schuldner muss die Leistung dem Gläubiger bringen   Schickschuld = Schuldner muss an den Gläubiger absenden
  • Erläutern Sie den Begriff Schuldverhältnis Schuldverhältnis = Rechtsverhältnis, kraft dessen der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung verlangen kann
  • Wie entstehen Schuldverhältnisse? - durch Rechtsgeschäfte - kraft Gesetzes
  • Zu welchem Zeitpunkt kann der Gläubiger vom Schuldner die Leistung regelmässig verlangen? § 271 BGB der Gläubiger kann die Leistung sofort verlangen, soweit eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen ist
  • Was verstehen Sie unter dem Begriff Erfüllungsort = Ort, an dem die Leistung des Schuldners zu erbringen ist
  • Erläutern Sie: Holschuld; Bringschuld; Schickschuld Erfolgt die Leistung am Wohnsitz des Schuldners = Holschuld = Gläubiger muss sich die Leistung beim Schuldner abholen. Ist Leistung am Wohnsitz des Gläubigers zu erbringen =  Bringschuld = Schuldner hat die Leistung dem Gläubiger zu bringen   Ist Wohnsitz des Schuldners Erfüllungsort, hat der Schuldner sich aber dennoch verpflichtet, den zu leistenden Gegenstand an dessen Wohnsitz zu übersenden, dann liegt eine sog. Schickschuld vor.
  • Welchen Erfüllungsort sieht das Gesetz grundsätzlich vor? Ist der Erfüllungsort weder ausdrücklich besitmmt worden, noch aus den Umständen erkennbar, so ist gem. § 269 BGB der Wohnsitz des Schuldners, bei gewerblichen Verpflichtungen der Ort der gewerblichen Niederlassung der Erfüllungsort.   Regelmässig muss der Gläubiger sich also beim Schuldner die Leistung abholen = Holschuld.
  • Erläutern Sie die Begriffe Stückschuld und Gattungsschuld Bei einer Stückschuld ist der Gegenstand der Leistung durch individuelle Merkmale bestimmt, d. h. es wird ein konkreter Gegenstand geschuldet.   Die Gattungschuld = bezieht sich nur auf einen nach gattungsmässigen Merkmalen bestimmten Gegenstand
  • Was bedeutet Konkretisierung bzw. Konzentration bei der Gattungsschuld und welche Pflichten ergeben sich daraus für den Schuldner? Als Konkretisierung oder Konzentration wird im Schuldrecht der Vorgang bezeichnet, der die Umwandlung einer Gattungsschuld in eine Stückschuld bewirkt.   Hierfür ist notwendig, dass der Schuldner das zur Leistung der geschuldeten Sache seinerseits Erforderliche getan hat = § 243 Abs. 2 BGB. Dies richtet sich nach der Parteivereinbarung und der Art der Schuld. Der Schuldner muss die Sache am vereinbarten Ort, zur verienbarten Zeit und in der vereinbarten Weise anbieten.
  • Wofür hat die Konkretisierung Bedeutung Für die Frage, wer das Risiko trägt.    Höhere Gewalt: Bis zur Konkretisierung muss der Schuldner einer Gattungsschuld Waren nachliefern
  • Wonach bestimmt sich Schadensersatz aus unerlaubter Handlung? Gesetzlich = § 823 Abs. 1 HGB
  • Voraussetzungen Schadensersatz Schuldner muss Verschulden treffen. §§ 276 - 278 BGB. Vorsatz und Fahrlässigkeit    
  • Advertisement
  • Wie ist Fahrlässigkeit definiert? § 276 Abs. 2 BGB = Ausserachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.   objektivierter Fahrlässigkeitsmasstab = wenn Schuldner diejenige Sorgfalt ausser Acht gelassen hat, die von einem Angehörigen dieser Menschengruppe (z.B. Berufsgruppe) in der jeweiligen konkreten Situation erwartet wird.
  • Welche Ausnahme vom Grundsatz der Verschuldenshaftung kennen Sie? Halter eines Autos haftet bei Schäden bei Verkehrsunfällen Tierhalte ge. § 833 Satz 1 BGB
  • Haftet Schuldner neben eigenem Schulden auch für Erfüllungsgehilfen? Ja, § 278 BGB ist der Schuldner für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen verantwortlich und muss für Schaden haften.
  • Schadensersatz - zwischen welchen Schäden wird unterschieden? § 253 BGB   - Sachschäden - Körper- oder Personenschäden - Vermögensschaden  
  • Erläutern Sie den Begriff Naturalrestitution Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Diesen Grundsatz bezeichnet man als Naturalrestitution.
  • Brösel hat U Auftrag erteilt, Grenzmauer zu errichten. Subunternehmer Schlampig. Beschädigt Pkw. B will von U Schadensersatz. U sagt, er war es ja nicht. Kann B dennoch von U Schadensersatz verlangen? U hat sich der Hilfe eines Dritten, nämlich Schlampig bedient, um seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Dabei ist dem B ein Schaden entstanden, den der S verursacht hat. § 278 BGB ist U für Verschulden seines Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Er muss also für den Schaden des B haften.
  • Welche Arten von Leistungsstörungen kennen sie? - Unmöglichkeit: Die Leistung kann nicht erbracht werden - Schuldnerverzug: Der Schuldner leistet verspätet - Annahmeverzug: Der Gläubiger nimmt Leistung nicht an - Schlechtleistung: Der Schuldner leistet mangelhaft
  • Wo ist zentral die Leistungsstörung geregelt? § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB. Verletzt ein Schuldner danach eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so schuldet er dem Gläubiger Ersatz des daraus entstandenen Schadens. Dies gilt nach § 280 Abs. 1 Satz 2 nur dann nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Was der Schuldner zu vertreten hat, besitmmt sich vorranging nach §§ 276 - 27 BGB. Schuldner hat die Beweislast für sein Nichtvertretenmüssen = § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB. 
  • Beweislast Leistungsstörung Schuldner hat Beweislast für sein Nixhtvertretenmüssen § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB.   Gläubiger muss beweisen, dass Schuldner objektiv eine Pflicht verletzt hat, dann muss der Schuldner den Nachweis führen, dass weder er selbst noch einer seiner Arbeitnehmer diese Pflichtverletzung verschuldet hat. Nur wenn ihm das gelingt, wird er von der Haftung frei.
  • Leistungsstörung - was sind die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB? 1. Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung 3. Verschulden (wird vermutet) 4. Rechtsfolge: Schadensersatz
  • Welche Rechtsfolgen treten nach § 280 ein bei Verletzung der Vertragspflichten? Erfüllung des Vertrages und Schadensersatz = § 280 Abs. 1 BGB Keine Erfüllung aber Schadensersatz statt der Vertragserfüllung/Leistung ach Massgabe der §§ 281 - 283 BGB = § 280 Abs. 3 BGB Rücktritt vom Vertrag nach § 323 BGB
  • Was ist Unmöglichkeit? Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden kann.
  • In welchen Fällen gibt es Unmöglichkeit der Leistung Grundsätzlich bei Stückschuld. Sobald aus der Gattungsschuld eine Stückschuld geworden ist, ist der Anspruch nach § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.  Ansonsten ist der Schuldner verpflichtet, zu liefern.
  • Wann steht dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 2 BGB zu? - Erbringung der Leistung unmöglich - wenn Aufwand so gross, dass in grobem Missverhältnis zum Leistungsinteresse desGläubigers (z.B. Ring im Bodensee) - wenn er persönlich eine Dienst- oder Arbeitsleistung zu erbringen hat, die ihm nicht zugemutet werden kann (z.B. muss am Tag, wo er Heizung reparieren soll, zum Gericht als Zeugen).
  • Was bedeutet es, dass § 275 für Recht des Schuldners die Einrede kennt Eine Einrede (auch bei Verjährung) bedeutet, dass sie zwischen den Parteien und auch vor Gericht nur beachtet wird, wenn sie vom Schuldner erhoben wird.
  • Was sind Sekundäransprüche Wird der Schuldner gem. § 275 Absätze 1 - 3 BGB von der Verpflichtung zur Leistung frei, so stellt sich die Frage, welche Ansprüche dann dem Gläubiger zustehen, dem die Leistung ja versprochen war. Diese Ansprüche werden als "Sekundäransprüche" bezeichnet.
  • Welche Sekundäransprüche kennen Sie, wenn Primärleistung nach § 275 BGB ausgeschlossen ist? - Schadensersatz statt der Leistung = § 311a II BGB   - Aufwendungsersatz gem. §§ 311aII, 284 BGB   - Anspruch auf Gegenleistung gem. § 326 I-III BGB
  • Voraussetzungen für Schuldnerverzug - Leistung noch möglich - Nichtleistung durch Schuldner - Fälligkeit des Anspruchs - Mahnung und Verschulden   Im Zweifel ist die Leistunf sofort fällig § 271 BGB, wenn nichts anders vereinbart oder aus den Umständen sich nichts anderes ergibt.
  • Wie prüfen Sie Vertragsstörung aufgrund Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - Pkw, Unfall, Behauptung unfallfrei ins Blaue 1. Gültiger Kaufvertrag? Stückkauf? 2. Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft an der gekauften Sache? 3. Mangels weiterer Sachverhaltsangaben ist davon auszugehen, dass der Studentin S die Unfallfreiheit seitens des H. zugesichert wurde. H. verkauft S. den Pkw als unfallfrei. Damit hat er einen Fehler oder Sachmangel arglistig verschwiegen. Für ein arglistiges Verschweigen reichen sogenannte "Angaben ins Blaue" aus. 4. Verjährung des Anspruchs nach § 195 BGB 3 Jahre
  • Was bedeutet Invitatio ad offerendum Beziehung sich auf § 130 BGB. z.B. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Schaufensterpreisschild.