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Völkerrecht (Subject) / Völkerrecht (Lesson)

Zusammengestellt aus dem Repetitorium '09

This lesson was created by Treibholz.

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  • Ist eine Vertragsauflösung (-beendigung) ohne diesbezügliche Klausel im Vertrag möglich? Die Beendigung kann nach Maßgabe des Vertrages oder Übereinkunft der Vertragsparteien erfolgen (Art 54 WVK). Wenn der Vertrag keine Bestimmungen enthält (Art 56 WVK) gilt der Grundsatz pacta sunt servanda: Der Vertrag, der keine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, unterliegt weder der Kündigung noch dem Rücktritt, sofern dies nicht beabsichtigt wurde.EIne Kündigung ist nur möglich, sofern sich ein solches Recht aus der Natur des Vertrags herleiten lässt oder die Vertragsparteien sie zulassen wollten. Der andere Staat hat dann eine Einspruchsfrist von 12 Monaten. Art 57 ist die Suspendierung, Art 58 die Inter-Se-Suspendierung, Art 59 ist die lex posterior-Regel. Kündigung beim zweiseitigen, Rücktritt beim mehrseitigen Vertrag-
  • Was sind die Gründe für die Auflösung eines Vertrages? Auflösung = endgültige Beseitigung des Vertragsbandes (Art 70)Suspendierung = zweitweilige Aussetzung der Vertragsleistungen (Art 72) Gründe für die Auflösung: 1. erhebliche Vertragsverletzung (material breach): Das ist eine Ablehnung des kompletten Vertrages oder die Verletzung einer wesentlichen Bestimmung. Dies ist eine Leistungsstörung.Bei bilateralen Verträgen berechtigt die erhebliche Verletzung zur Beendigung oder Suspendierung. Bei multilateralen Verträgen - kann der vertragsbrüchige Staat ausgeschlossen werden oder der gesamte Vertrag einvernehmlich beendet werden- kann bei reziproken Verträgen ein Staat den Vertrag zum Verletzerstaat beenden- kann bei integralen Verträgen jede Vertragspartei suspendierenAlle Vertragsbestimmungen, die trotz Verletzung anwendbar sind, bleiben aufrecht. 2. nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung (Art 61), die durch das endgültige Verschwinden oder durch Vernichtung eines zur Ausführung des Vertrags unerlässlichen Gegenstandes entsteht und von der Anspruch erhebenden Partei nicht selbst durch Verletzung einer Vertragsverpflichtung/vr Verpflichtung herbeigeführt wurde. 3. grundlegende Änderung des beim Vertragsabschlusses gegebener Umstände (clausula rebus sic stantibus), bei Grenzverträgen ist die Geltendmachung nicht möglich. Ist gegeben wenn:- das Vorhandensein dieser Umstände wesentliche Grundlage für die Zustimmung der Parteien, durch den Vertrag gebunden zu sein, war- Vertragsparteien Änderung nicht vorhersehen konnten- Änderungen das Ausmaß der noch zu erfüllenden Vertragspflicht tiefgreifend umgestalten würden- nicht selbst herbeigeführt wurden
  • Welches Verfahren sieht die WVK I bei der Anfechtung bzw. Auflösung eines Vertrages vor Art 65, 66 Sämtliche Beendigungs- und Anfechtungsgründe müssen schriftlich notifiziert werden. Die Vertragsparteien haben ein Einspruchsrecht von mind. 3 Monaten. Bei einem Einspruch hat man einen Streitfall, der durch ein Vergleichsverfahren gelöst werden soll. In der Praxis enthält jeder Vertrag eigene Streitbeilegungsklauseln. Wird innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Einspruchs keine Lösung erzielt, können - Streitigkeiten über ius cogens ohne weiteres dem IGH vorgelegt werden, sonfer die Parteien kein Schiedsverfahren vereinbaren,- Streitigkeiten über andere Anfechtungs-/Auflösungsgründe durch Antrag an den GS der VN einer Vergleichskommission vorgelegt werden. Die Anfechtung ist nicht zulässig, wenn der betreffende Staat, nachdem ihm der Sachverhalt bekannt geworden ist, ausdrücklich oder durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er den Vertrag weiter anwenden will (Art 45) Kündigungen sind nur möglich hinsichtlich des gesamten Vertrages; Auflösung/Anfechtung grds auch. Bei Auflösung/Anfechtung kann der Antrag auch nur auf einzelne Bestimmungen zielen: - wenn die Trennung möglich ist- wenn die betroffene Bestimmung nicht wesentliche Grundlage für die Zustimmung der anderen Vertragsparteien, durch den Vertrag gebunden zu sein, war- wenn die Weiteranwendung der übrigen Vertragsbestimmungen nicht unbillig ist.
  • Folgen der rechtswirksamen Anfechtung/Auflösung/Suspendierung (Art 69 - 72)? Wird ein Vertrag wegen Nichtigkeit angefochten, dann ist er nichtig, dh er hat keine Gültigkeit. Es gibt die Unterscheidung zwischen ex tunc (bei Verletzung ius cogens und Betrug und Zwang) und ex nunc (bei Irrtum und ius cogens superveniens) Rechtsfolgen. Der Willensmangel geht an den Ursprung zurück. Alle bis dahin gutgläubig gesetzten Handlungen bleiben gültig.
  • Was versteht man unter "desuetudo", was unter "Obsoleszenz"? Desuetudo ist die Änderung durch nachfolgendes VGR. Obsoleszenz ist der deklaratorische Akt eines durch Nichtanwendung bereits eingetretenen Zustandes.
  • Was ist die Frage beim Verhältnis von Völkerrecht zu Landesrecht? Es stellt sich die Frage welches Recht im Kollisionsfall vorgeht.
  • Allgemeine Theorien zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht? 1. Der Dualismus geht von zwei völlig getrennten Rechtsordnungen aus, die parallel bestehen. Das Völkerrecht ist demnach ein Koordinationssystem ohne Über- und Unterordnung. 2. Der Monismus geht davon aus, dass es nur eine Rechtsordnung mit verschiedenen Rechtssystemen gibt. Diese seien Teil des internationalen Rechts. Die heute hA geht von einem gemäßigten Monismus mit Primat des Völkerrechts aus. Die Staaten sind demnach gleich souverän, sie unterstehen jedoch dem Völkerrecht. Eine dem Völkerrecht widersprechende Norm wird nicht vernichtet, die Rechtswidrigkeit führt jedoch zur Verantwortlichkeit. Der Unterschied dieser Ansichten liegt in ihren Folgen: - Im Dualismus kommt es zu einer generellen Transformation. Bei einem Normenkonflikt gehen idR die innerstaatlichen Normen vor. - Der Monismus geht von einer Adoption aus, in Fällen von Normkonflikten geht man von einem Primat des VR aus.
  • Was heißt Inkorporation? Übernahme von VR in das staatliche Recht
  • Welche Inkorporationstechniken finden heute Verwendung in verschiedenen Staaten? VR benötigt immer einer Art Übernahme um innerstaatlich zu gelten. - Transformation, dh. Umwandlung von VR in innerstaatlich entsprechendes Recht. Es gibt zwei Formen: die generelle Transformation, die bedeutet dass man den Vertrag so wie er ist nimmt und in das innerstaatliche Gesetz übernimmt. Die spezielle Transformation bedeutet, dass eigene Durchführungsnormen erlassen werden. - bei der Adoption wird gesagt, es sei ein bloßer Anwendungsbefehl des Gesetzgebers an das Vollzugsorgan.
  • Völkergewohnheitsrecht in der österreichischen Rechtsordnung? Nach Art. 9 Abs. 1 B-VG sind die allgemein anerkannten Regeln des VR Bestandteil des Bundesrechts. Dazu zählen neben dem VGR auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Dies ist eine dynamische und ständige Inkorporation, dh stehts lex posterior. --> Hoffmann gegen Dralle-Fall
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  • Wer ist nach dem österr. Recht zum Abschluss vr Verträge zuständig? Nach Art. 65 B-VG der BPräs. Er hat eine Delegationskompetenz, mit der er einzelne Kategorien von Staatsverträgen an die BReg oder einzelne BM abtreten kann. Es darf sich dabei aber nicht um gesetzesändernde oder gesetzesergänzende Regelungen handeln.
  • Was sind Regierungs-, Ressort- und Verwaltungsübereinkommen? Es handelt sich um echte vr Verträge, die innerstaatlich auf bloßer VO-Ebene bestehen. Sie bedürfen daher nicht der Genehmigung des NR. - Regierungsübereinkommen sind Übereinkommen, die von der gesamten BReg abgeschlossen werden - Ressortübereinkommen werden entweder nur vom Außenminister oder vom Außenminister gemeinsam mit einem Ressortminister abgeschlossen - Verwaltungsübereinkommen sind spezifische Übereinkommen die nur in ein Ressort fallen und daher nur von einem BM abgeschlossen werden. Diese Übereinkommen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (Art. 18 B-VG).
  • Besitzen die österr. Bundesländer Vertragsabschlusskompetenz? Grds: BPräs nach Art 65 B-VG. Es gibt jedoch eine beschränkte Möglichkeit der Länder Verträge abzuschließen (Art 16 B-VG). Die Länder können Verträge abschließen über Angelegenheiten die in ihren eigenen Wirkungsbereich fallen. Geographisch ist der Vertragspartner auf an Österreich grenzende Staaten oder deren Teilstaaten begrenzt. Die BReg ist über den Abschluss zu informieren. Der Abschluss solcher Verträge bedarf der Zustimmung der BReg, wobei Verschweigen als solche gilt. Der Abschluss selbst erfolgt wieder durch Bevollmächtigung seitens des BPräs. Es handelt sich also um Verträge des Bundes mit territorialer Beschränkung.
  • Wie erfolgt die innerstaatliche Behandlung von Vorbehalten in Österreich? Vorbehalte generell sind unselbstständige einseitige Rechtsgeschäfte. Alle Vorbehalte werden im BGBl kundgemacht. Eigene Vorbehalte, welche Österreich abgibt, werden so behandelt wie der der Vertrag selbst. Fremde Vorbehalte unterliegen nicht der innerstaatlichen Genehmigung.
  • Was ist die Rolle des Erfüllungs- und des Gesetzesvorbehalts? Erfüllungsvorbehalt heißt, dass ein Vertrag unter Vorbehalt der innerstaatlichen Erfüllung durch Erlassung von Gesetzen und VO ratifiziert wird. Der Vertrag wird innerstaatlich erst wirksam und anwendbar durch die Erlassung. Das ändert nichts an der völkerrechtlichen Geltung. Dieser VOrbehalt hat nach innen gerichtete Funktionen. Der Zweck ist insbesondere bei Verträgen die self-executing sind, die Anwendung zu bremsen um Kollisionen zu verhindern. Bsp: UN-Pakt II. Der Vertrag ist ratifiziert, aber Erfüllungsvorbehalt nicht anwendbar. Grundlage für den Erfüllungsvorbehalt: Art 50/2 B-VG. Dadurch wird der Staatsvertrag objektiver Bestandteil der österr. Rechtsordnung, ist aber nicht wirksam, da er bis zur Erlassung der Erfüllungsgesetze nicht angewandt werden kann. Bei non-self-executing Verträgen ist das immer notwendig, man kann es aber auch bei self-executing Verträgen machen. Der Gesetzesvorbehalt hingegen ist insbesondere bei Grund- und Menschenrechten. Dabei werden Rechte aus einem bestimmten Grund beschränkt. Der Eingriff darf nur erfolgen, soweit er gesetzlich vorgesehen ist und erforderlich ist. Der Gesetzesvorbehalt ist eine selbst vorgegebene Beschränkung. Weder Gesetzes- noch Erfüllungsvorbehalt sind Vorbehalte iSd WVK.
  • Wann ist eine Vertragsbestimmung "self-executing"? Eine Vertragsbestimmung ist self-executing wenn sie sich selbst vollzieht. Mann kann die Norm also so, wie sie steht, innerstaatlich anwenden. Es ist dabei ausreichend determiniert was die Norm will, wer sie anwenden muss und wer der Nutznießer der Norm ist. Das innerstaatliche Vollzugsorgan muss ohne zwischengeschaltete Umsetzung die Norm anwenden können. Bsp: etliche MR-Verträge (EMRK).
  • Ab welchem Zeitpunkt erlangt ein Staatsvertrag in Österreich innerstaatliche Geltung/Wirksamkeit? Grundsätzlich erlangt ein völkerrechtlicher Vertrag nach Art 49 B-VG mit seiner Kundmachung im BGBl Wirkung und Geltung. Wenn ein Vertrag innerstaatlich kundgemacht wird, bevor er völkerrechtlich in Kraft getreten ist, gilt er zwar, die Wirksamkeit und somit die Anwendbarkeit ist aber vom objektiven Inkrafttreten abhängig.
  • Wie werden Beschlüsse internat. Organisationen, insbes des SR der VN, in Ö umgesetzt? Es gibt grds keine verfassungsrechtliche Bestimmung dazu (Lücke). Die Praxis ist dabei sehr pragmatisch- die Umsetzung erfolgt durch bloße Kundmachung.
  • EinsRG des VR im österr. Recht? Selbstständige einsRG sind inbes von Art 50 B-VG gedeckt, die unselbstständigen von den Verträgen.
  • Verhältnis des EU-Rechts zum Recht einzelner Mitgliedstaaten? Das Recht der EU ist ein Recht sui generis und genießt allgemeinen Vorrang (Supranationalität). Es handelt sich um einen bloßen Anwendungsvorrang.
  • Einteilung der VRS? Man kann zwischen den originären und den derivativen VRS unterscheiden. Originär sind solche, die von der Rechtsordnung ursprünglich mit Rechtssubjektivität ausgestattet wurden. Die derivativen VRS sind abgeleitet. Die Staaten haben umfassende VRS. Bei der begrenzen VRS gib es partielle VRS (zB Gliedstaaten, Einzelpersonen, Drittstaaten, Staatenteile) und partikuläre VRS, die nur gegenüber den Staaten Rechte und Pflichten haben, die sie anerkennen. Sonderformen: de-facto-Regime, Mikrostaaten, kriegsführende Aufständische.
  • Was sind die Elemente eines Staates? 1. Territorium (Erdoberfläche, Untergrund, Luftraum), das nicht durch Grenzen genau abgesteckt sein muss, aber definiert sein muss. 2. Auf dem Territorium muss sich eine Bevölkerung befinden. 3. Die Verbindung dder vorigen Elemente erfolgt durch die effektive Gewalt. Auch hier bedarf es einen Rechtsfolgewillen.
  • Was umfasst das gegenseitige Treueband? Es umfasst ein Aufenthalts- und Rückkehrrecht in das Staatsgebiet und das Recht, an der politischen Willensbildung im Staat teilzunehmen. Diesen Rechten entspricht die Wehr- oder Dienstpflicht der Staatsbürger. Aus dem Treueverhältnis leitet der Heimatstaat sein Recht zur Gewährung diplomatischen Schutzes der Staatsbürger ab.
  • Der Begriff "Volk" im VR? Volk sind jene Menschen die zum Staat in einem gewissen Treueverhältnis stehen. Das Staatsvolk ist unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit.
  • Bedeutung des "genuine link" beim Erwerb der Staatsangehörigkeit und das Problem der Doppelstaatsangehörigkeit? Das VR verweist auf das innerstaatliche Recht und setzt nur einen äußeren Rahmen. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit ist ein hoheitlicher Akt. Man benötigt immer einen Anknüpfungspunkt und insofern auch eine gewisse Nahebeziehung. ---> Nottebohm-Fall Die Verleihung der Staatsangehörigkeit bedarf einer gewissen Nahebeziehung zwischen Staat und Individuum. Ansonsten ist die Staatsbürgerschaft nicht effektiv und kann Drittstaaten nicht entgegen gehalten werden. Zur Doppelstaatsbürgerschaft kommt es beim Zusammentreffen der beiden Ansätze von ius soli (nach Territorium) und ius sanguinis (nach Blutsverwandtschaft). Zugunsten von Doppelstaatsbürgern darf jener Staat das diplomatische Schutzrecht ausüben, der die effektivere und dominantere Nahebeziehung hat. Dieser Staat darf nicht gegenüber dem anderen Staat das diplomatische Schutzrecht ausüben. Bei Verleihung der Staatsbürgerschaft muss man zwischen der freiwilligen Verleihung auf Antrag und der automatischen Staatsangehörigkeit durch Geburt unterscheiden.
  • Verlust der Staatsbürgerschaft? Durch Verzicht, freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft, Eintritt in den Militärdienst eines ausländischen Staates. Eine strafweise Ausbürgerung ist vr nicht zulässig.
  • Was heißt diplomatisches Schutzrecht? Diplomatisches Schutzrecht ist die zulässige Ausnahme vom vr Interventionsverbots. Das Individuum wird durch den Staat mediatisiert. Das Individuum ist nicht selbst Rechtsträger, sondern Begünstigter der vr Normen. Das Individuum kann daher nicht selbst Rechte ableiten. Der Heimatstaat kann zugunsten des Individuums die Rechte geltend machen (diplomatisches Schutzrecht). Es heißt diplomatisches Schutzrecht weil die erste Geltendmachung auf diplomatischer Ebene erfolgt. Nachdem das diplomatische Schutzrecht ein Recht des Staates ist, kann das Individuum auch nicht darüber verfügen. Daher ist die Calvo-Klausel ungültig, wonach der Individuum auf das Recht auf diplomatischen Schutz verzichtet. Es gibt aber keinen vr Anspruch des einzelnen Staatsbürgers auf Wahrnehmung dieses Rechtes.
  • Voraussetzungen für die Ausübung diplomatischen Schutzrechtes? 1. Völkerrechtsverletzung 2. Einzelperson muss Staatsangehöriger sein 3. Es bedarf der Kontinuität der Staatsbürgerschaft (continuity of claims) von der Rechtsverletzung bis zur Geltendmachung durch den Heimatstaat. 4. Der innerstaatliche Instanzenzug muss erschöpft sein (exhaustion of local remedies).
  • Diplomatisches Schutzrecht zugunsten juristischer Personen? Barcelona-Traction-Fall Dort wo das Zentrum der Tätigkeit ist befindet sich der Sitz --> die Sitztheorie hat sich durchgesetzt.
  • Was sind die Vor- und Nachteile des diplomatischen Schutzrechtes im Vergleich zur Rechtsverfolgung durch die Einzelperson selbst? Vorteile: - Staat stellt seine Beziehungen und Mitarbeiter zur Verfügung- Grundsätzlich ist die Ausübung des diplomatischen Schutzrechtes unentgeltlich. Davon zu unterscheiden sind die Konsularfälle. Nachteile: - Individuum hat nach VR keinen Anspruch auf Ausübung des diplomat. Schutzrechtes. Man ist davon von der Opportunität des Staates abhängig.- Die meisten Rechtsabteilungen der Staaten haben nicht die entsprechende Expertise.
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  • Was besagt das uti-possidetis-Prinzip? Dass die Grenzen so beibehalten werden, sie seinerzeit festgelegt wurden.
  • Unterschied Annexion - Okkupation? Okkupation bedeutet originärer Gebietserwerb. Es ist vr heute obsolet. Bei der Annexion wird ein Gebiet annektiert, dh ein Gebiet, das einem anderen Staat gehört, erworben. Dies ist heute verboten, da es immer mit Gewalt erfolgt.
  • Unterschied territoriale Souveränität - Gebietshoheit? Territoriale Souveränität heißt letztendliche Verfügungsgewalt über das Territorium, selbst wenn man darüber keine Herrschaftsgewalt hat. Gebietshoheit ist die tatsächliche Befehlsgewalt. Dies lässt sich mit der Unterscheidung von Eigentum (territoriale Souveränität) und Besitz (Gebietshoheit) unterscheiden.
  • Unterschied "gemeinsames Erbe der Menschheit" - res communis omnium? Es geht hier um territoriale Regime, die der Verfügungsgewalt der Staaten entzogen sind. Bei der res communis omnium handelt es sich um ein staatenloses Gebiet, über das keine Gebietsansprüche erhoben werden dürfen (zB Hohe See). Die Jurisdiktionsausübung und die Souveränitätsansprüche sind dabei verboten. Paradebeispiel des gemeinsamen Erbes der Menschheit ist der Tiefseeboden. Es gibt hier keine Souveränitätsansprüche. Einzelne Staaten können diese Ressource jedoch nutzen. Wenn sie das machen, müssen andere Staaten jedoch davon auch mitprofitieren - dafür gibt es eine eigene Behörde.
  • Was ist die Problematik der Zwerg-/Mikrostaaten? Es ist fraglich ob sie den Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der VN leisten können.
  • Wodurch sind failed states gekennzeichnet? Durch Wegfall der effektiven Staatsgewalt - der Staat ist nur noch rechts- aber nicht mehr handlungsfähig.
  • Was sind rogue states? Hier ist die Staatsgewalt besonders ausgeprägt.
  • Welche Anknüpfungspunkte gibt es für die Jurisdiktionsabgrenzung im internationalen Recht? Bei jeder Art der Jurisdiktionsausübung muss an eine Nahebeziehung zum Sachverhalt geknüpft werden. - stärkster Anknüpfungspunkt: Territorium. Ausgenommen sind vr Objekte aufgrund von Immunitätsregeln. - Beim Personalitätsprinzip ist der Anknüpfungspunkt die handelnde PErson. Das aktive Personalitätsprinzip gibt Vorschriften für Verhalten im Ausland, deren Einhaltung der Staat dort aber nicht erzwingen darf. Es gilt für alle Materien. Das passive Personalitätsprinzip gilt nur im Strafrecht und besagt dass Ausländer im Ausland für Taten bestraft werden wenn das Opfer Inländer ist (zB gibt es das in D). - Das Schutzprinzip gilt im Strafrecht, es geht um die Interessen von Ö. - Das Auswirkungsprinzip gilt sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich. Es heißt auch erweitertes Territorialitätsprinzip. - Beim Universalitätsprinzip (Weltstrafrechtsprinzip) gibt es grds keinen Anknüpfungspunkt. Die Delikte sind jedoch so schwerwiegend, dass jeder Staat selbst seine strafrechtliche Jurisdiktion auf diese Delikte erstrecken kann. Einzige Voraussetzung: dass der Beschuldigte sich in der Gewahrsame des Staates befinden muss.
  • Worauf erstreckt sich die Gebietshoheit? Die Gebietshoheit des Staates erstreckt sich auf alle im Staatsgebiet befindlichen Menschen und Sachen, soweit sie nicht an zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen ist oder ihr die Immunität ausländischer Staaten und die Privilegien und Immunitäten der Diplomaten und Konsuln entgegenstehen.
  • Welche Staatenzusammenschlüsse gibt es? - Verbindung souveräner Staaten, die ihrerseits wieder VR-Persönlichkeit genießen können, dh zwischenstaatliche IO (zB EU). - Staatenbund, dh jeder Staat verfügt in einigen Teilbereichen über volle Souveränität. Der Rest wird vom VR und Staatsrecht bestimmt (zB Serbien und Montenegro) - Personalunion: zwei souveräne Staaten sind nur durch die Person desselben Herrschers verbunden (zB ursprüngliches Commonwealth)
  • Was ist der Rechtsstatus von Flugzeugen und Schiffen? Die Staatsangehörigkeit richtet sich nach dem Flaggenprinzip. Es kommt nur auf die Registrierung an ohne des Erfordernisses eines genuine link. Die Schiffe unterstehen der Jurisdiktion des Flaggenstaates auch wenn sie sich auf dem Gebiet eines anderen Staates befinden. Es handelt sich um eine Art Universalitätsprinzip.
  • Ist eine behördliche Zustellung in das Ausland (dh fremdes Staatsgebiet) zulässig? Eine Erweiterung der Hoheitsgewalt über das Hoheitsgebiet hinaus ist vr-widrig ohne die Zustimmung des jeweiligen Staates. Diese VR-Widrigkeit kann aber nicht eingewandt werden, wenn der Ladung Folge geleistet wird. (Ladung ins Ausland-Fall).
  • Wirkung der Anerkennung von Staaten/von Regierungen? Die Anerkennung ist bloß deklaratorisch und kann explizit (zB durch Austausch von Noten) oder konkludent (zB Abschluss von Verträgen, Aufnahme diplomat. Beziehungen) erfolgen. Es gibt keinen Anspruch auf die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen. Eine Nichtakkreditierung für die VN führt zu einer de-facto-Suspendierung der Mitgliedschaft (Bsp: Südafrika)
  • Sind Gliedstaaten VRS? Gliedstaaten können partielle VRS seink können vr nur insoweit handeln, als die Verfassung des Gesamtstaates ihnen ein unabhängiges Handeln gestattet.
  • Was sind Staaten mit begrenzter Handlungsfähigkeit? 1. Auferlegte Beschränkungen: - Protektorate (Staat vertraglich verpflichtet Außen- und Verteidigungspolitik von anderen führen zu lassen)- Treuhandgebiete, die die VN einer Treuhandmacht übertrugen- besetzte Gebiete 2. freiwillig übernommene Beschränkungen, zB dauernd neutrale Staaten, die auf Beteiligung an militärischen Bündnissen verzichten
  • Wo ist das Recht der Staatennachfolge geregelt? Es gibt zwei Konventionen: - Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge - Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Staatsvermögen, Staatsarchive und Staatsschulden In der Praxis muss auf VGR zurückgegriffen werden.
  • Welche Formen der Staatennachfolge lassen sich unterscheiden? Staatennachfolge = Änderung der territorialen Souveränität und Gebietshoheit; dh die Änderung eines Staates in seiner Identität als VRS. - Zession: Gebiet wird abgetreten (zB Verkauf von Alaska an die USA) - Separation/Sezession: Gebiet spaltet sich ab und wird selbstständig. Separation erfolgt einvernehmlich, Sezession nicht (zB Kosovo von Serbien war eine Sezession) - Dismembration: Staat zerfällt, an seine Stelle treten zwei oder mehrere Staaten (zB Jugoslawien) - Inkorporation: Staat geht unter und wird in einem anderen Staat aufgenommen (zB Aufnahe der DDR in die BRD) - Fusion: zwei oder mehrere Staaten schließen sich zu einem neuen Staat zusammen (zB Tansania) Die ehemalige Sowjetunion ist kein Fall der Dismembration sondern der Separation. Der Unterschied von Dismembration und Separation/Sezession ist der Zeitfaktor. Die Dismembration ist ein zeitlich geschlossener Vorgang; Teilgebiete koönnen sich aber in zeitlich aufeinanderfolgenden Phasen separieren/sezedieren.
  • Weshalb ist die Frage der Kontinuität/Diskontinuität eines Staates wichtig? Für die Frage ob der Neustaat alle vr Rechte und Pflichten übernimmt oder nicht.
  • Was besagt der Grundsatz der beweglichen Vertragsgrenzen? Ändert sich bloß das Gebiet ändert sich bloß der territoriale Anwendungsberech der Verträge.
  • Was versteht man unter "clean slate" bzw. "pick and choose"? Clean slate bedeutet, dass der Neustaat an keine Verträge gebunden ist (tabula rasa). Pick and choose bedeutet, dass der Neustaat selbst bestimmen kann, welche früheren Verträge aufrecht bleiben. Diese beiden Vorgänge sind nicht gewohnheitsrechtlich verankert und beschränken sich auf die Dekolonialisierung.