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Völkerrecht (Subject) / Völkerrecht (Lesson)
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- Grundsätze der Staatennachfolge in Verträge? - Radizierte Verträge sind VGR. Radizierte Verträge sind untrennbar mit einem bestimmten Gebiet verbunden. Diese sind vom neuen Staat zu übernehmen (Gabcikovo-Nagymaros-Fall). - Politische Verträge sind solche, die nach Art 56 WVK einer Kündigung unterliegen, auch wenn dies nicht im Vertrag vorgesehen ist. Diese werden nicht automatisch übernommen. - Gründungsverträge werden nicht übernommen. - Die neuer Praxis tendiert zu einer automatischen Staatennachfolge in Menschenrechtsschutzverträge universeller Art. - für alle anderen Verträge gilt der Grundsatz der pragmatischen Weiteranwendung. Konstitutiv wird festgelegt, welche Verträge weiter gelten und welche nicht.
- Grundsätze der Staatennachfolge in Vermögen und Schulden? Schulden: Übergang häufig durch Verträge geregelt. Bei Dismembration: Nachfolgestaaten tragen Schulden anteilsmäßig. Bei radizierten Schulden, dh für Schulden, die auf einen bestimmten Teil des Staatsgebiets lasten, hat der Staat aufzukommen, der die Gebietshoheit ausübt. Konzessionen: Neustaat darf sich vorzeitig gegen Entschädigung von Konzessionsverträgen des Vorgängerstaates lösen. Das gesamte Vermögen des Vorgängers auf dem Gebiet des Nachfolgers geht - falls nichts anderes vereinbart - auf diesen über. Grundsätzlich ist das Vermögen durch Vertrag billig aufzuteilen.
- Absolute oder relative Staatenimmunität? Die Staatenimmunität gründet sich auf den Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten. Die Organe des einen Staates dürfen nicht über die Rechtsposition eines anderen Staates absprechen. Heute gilt nur mehr die beschränkte Immunität. Dabei unterscheidet man zwischen hoheitlichen (acta iure imperii) und privatwirtschaftlichen Handlungen (acta iure gestionis).
- Hoffmann gegen Dralle-Fall? Botschaftspost-Fall? Die Beschränkung der absoluten Souveränität wurde vom OGH durch Staatenpraxis nachgewiesen (hoffmann gegen Dralle-Fall). Es wurde klar ausgesprochen, dass es keine Immunität für acta iure gestionis besteht. Die Unterscheidung erfolgte ursprünglich nach dem Zweck des Handelns, heute wird überwiegend auf die Natur des Aktes abgestellt (kann den Akt auch eine Privatperson setzen?).
- Schon immer vom Grundsatz der Souveränität ausgenommen? Ausdrücklicher Verzicht, Widerklagen, Liegenschaften
- Immunität von staatlichen Einrichtungen und Unternehmen? Die traditionelle Praxis stellt auf die organisatorische Struktur, dh auf die juristische und wirtschaftliche Abhängigkeit vom staat ab. Die neuere Praxis betrachtet das Ganze funktionell, dh entscheidend ist, ob die staatliche Einrichtung im besonderen Fall auch tatsächlich hoheitlich gehandelt hat. Bsp: Hat Nationalbank nur Bankgeschäft abgewickelt: keine Immunität. Wenn sie als Devisenbehörde aufgetreten ist: Immunität.
- Was heißt "Staat" im Zusammenhang mit der Staatenimmunität? Alles was de iure Staat(sorgan) ist, ist von der Staatenimmunität erfasst. Es handelt sich um einen funktionellen Ansatz.
- Genießen Staaten Immunität bei Schadenersatzklagen wegen Folter? Es gibt Ansätze, welche in diesem Fall keine Staatenimmunität zulassen.
- Ist die Zwangsvollstreckung in ein Bankguthaben eines fremden Staates im Inland zulässig? Die Staatenimmunität gilt im Erkenntnisverfahren. Im Exekutionsverfahren springt man zurück auf das Kriterium des Zweckes. Es darf nur exekutiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Vermögen keinen hoheitlichen Zwecken dient, was nahezu unmöglich ist. Man kommt somit praktisch zu einer absoluten Immunität trotz gültigen Titels. Exekutionsmaßnahmen gegen ausländische Staaten sind gestattet, wenn es sich nicht um hoheitliches Vermögen handelt.
- Was besagt die Act-of-State-Doktrin? Gerichte dürfen die Rechtmäßigkeit des hoheitlichen Handelns ausländischer Staaten auf deren eigenem Territorium nicht überprüfen. Es klagt hier eine Privatperson eine andere Privatperson, es geht aber um das Recht eines ausländischen Staates - im Wege der Vorfrage müsste daher über die Rechte und Pflichten des Staates abgesprochen werden.
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- Was ist Voraussetzung für Hoheitsakte auf einem fremden Staatsgebiet? Das Territorialitätsprinzip erlaubt staatliche Hoheitsakte auf fremden Staatsgebiet grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder Duldung des betroffenen Staates.
- Elemente des Staatsbegriffes? Dreielementelehre: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt Diese 3 Elemente müssen in einem entsprechenden Zusammengehörigkeitsverhältnis vorhanden sein, damit ein Staat besteht. Diese Voraussetzungen sind in der Montevideo-Konvention über die Rechte und Pflichten von Staaten formuliert worden und weitgehend von der Staatengemeinschaft anerkannt. Die vierte Bedingung, wonach ein Staat die Fähigkeit zur Aufnahme auswärtiger Beziehungen haben muss, kann nicht als notwendiges Erfordernis gesehen werden. Die Staatenpraxis geht nicht von einem solchen Erfordernis aus. Wichtig ist die Zusammengehörigkeit der drei Elemente, es muss sich um die Ausübung von Staatsgewalt des auf dem betreffenden Gebiet lebenden Volkes handeln. Wichtig ist lediglich, dass die Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird, keine Gewalt eines fremden Staates ist. Staats- und Regierungsform sind unerheblich (bestätigt durch die Friendly-Relations-Deklaration).
- Anerkennung von Staaten? Die Anerkennung wird nur praktiziert, wo Zweifel an der VR-Subjektivität eines Staates bestehen. Sie hat nur deklaratorischen Charakter (Deutsche-Continental-Gas-Gesellschaft-Fall). Es ist eine einseitige vr Willenserklärung; vom Zeitpunkt der Anerkennung muss der anerkennende Staat den anerkannten Staat als VR-Subjekt behandeln. Anerkennende Staaten können damit aber die Rechte eines dritten VR-Subjektes verletzen und geraten in eine vr Verantwortlichkeit. Eine vorzeitige Anerkennung wird typischerweise als Intervention zu werten sein. Die Anerkennung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Die de-jure-Anerkennung ist endgültig und vollständig die de-facto-Anerkennung erzeugt nur vorläuftige Rechtswirkungen.
- Welche Anerkennung kennt das VR noch neben der Anerkennung von Staaten? - Anerkennung von Aufständischen als Kriegsführende; die Kriegsführenden erhalten dadurch eine partielle VR-Subjektivität zum Zwecke der Anwendung von Kriegsrecht - Anerkennung von Nationalkommitees als Vorstufe der Anerkennung einer Exilregierung - Anerkennung eines Gebietserwerbs, sie ist aber nur deklaratorisch (weil idR durch Einigung von erwerbendem und abtretendem Staat der Gebietserwerb zustande kommt). - Anerkennung von Regierungen: dadurch wird die Frage zB bei Revolutionen geklärt, ob noch eine Regierung besteht, mit der diplomat. Beziehungen möglich sind. Diese Anerkennung hat aber nichts mit der Anerkennung als Staat zu tun, es bedeutet auch kein Urteil über die innerstaatliche Legalität oder Legitimität der anerkannten Regierung. Voraussetzung für die Anerkennung einer Regierung ist lediglich deren effektive Herrschaft.
- Welche Doktrin gibt es im Zusammenhang mit der Anerkennung? Tobar-Doktrin, wonach keine Regierung anzuerkennen ist, die illegal an die Macht gekommen ist. Hat sich aber nicht durchgesetzt. Stimson-Doktrin, wonach der gewaltsame Gebietserwerb keine Anerkennung finden kann.
- Wie wird die Grenze im konkreten Fall festgelegt? - Wenn sich die Parteien in einem Vertrag über die zur Grenzbestimmung heranzuziehenden Regeln geeinigt haben, so sind diese verbindlich anzuwenden - Ein früheres Urteil zwischen den an einem Grenzstreit beteiligten Parteien kann im Rahmen einer erneuten Streitigkeit als Festschreibung der jeweiligen Titel und damit der Grenze zu beachten sein - uti-possidetis-Grundsatz (gilt nur dann nicht, wenn sich die betreffenden Parteien anderweitig einigen oder aquiescence zur Anwendung kommt). Der Konflikt zwischen Stabilität der Grenzen und Selbstbestimmungsrecht der Völker löste der IGH zugunsten der Stabilität (Frontier-Dispute-Fall).
- Erwerb/Verlust von Staatsgebiet? 1. Okkupation = Inbesitznahme eines Gebietes, das bisher nicht die Rechtsqualität von Staatsgebiet hatte. Die Inbesitznahme muss dabei durch Ausübung von Staatsgewalt dokumentiert werden. Nur bei terra nullius! 2. Ersitzung = Staat behandelt gutgläubig ein fremdes Gebiet als sein eigenes Staatsgebiet (Kasikili/Sedudu-Inseln-Fall; Falkland-Insel-Fall [bis heute nicht gelöst]). 3. Zession = Erwerb durch einen vr Vertrag mit demjenigen Staat, von dem das Gebiet erworben wird. Zessionsverträge dürfen nicht gegen den Willen der Wohnbevölkerung des abzutretenden Gebiets getroffen werden. 4. nur historisch: Annexion und Adjukation
- Wie kann es zur Staatenlosigkeit kommen? 1. Zusammenspiel ius soli/ius sanguinis-Prinzip 2. Ausbürgerung 3. freiwilliger Verzicht Es gibt eine Konvention über den Status der Staatenlosen. Die Allgem. Erklärung der MR sieht in Art 15 einen Anspruch eines jeden Menschen auf eine Staatsangehörigkeit vor und verbietet den willkürlichen Entzug derselben. Ist aber nicht verbindlich. Art 24 Abs 3 des rechtlich verbindlichen Internat. Paktes über bürgerliche und politische Rechte 1966 sieht einen Anspruch jedes Kindes auf Erwerbe einer Staatsangehörigkeit vor. Er sagt aber nichts über ein Verbot der Einzelausbürgerung. Massenausbürgerungen sind nur aufgrund vr Fundierung zulässig.
- Erwerb der Staatsangehörigkeit? Durch Geburt oder durch Einbürgerung. Geburt: - ius soli = Neugeborenes erwirbt Staatsangehörigkeit desjenigen Landes, in dessen Staatsgebiet die Geburt erfolgt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern. - ius sanguinis = Neugeborenes erwirbt die Staatsangehörigkeit der Eltern oder eines Elternteils ohne Rücksicht auf den Ort der Geburt
- Was ist die Völkerrechtssubjektivität? Das ist die Fähigkeit, Träger vr Rechte und Pflichten zu sein. VR-Fähigkeit ist das Result der Notwendigkeit, mit best. Einheiten in rechtlich wirksamer Weise im vr Verkehr zu kommunizieren.
- Was sind Internationale Organisationen? = zwischenstaatliche/öffentl. internat. Organisationen, die regelmäßig auf einem vr Vertrag beruhen, ein Minimum an institutionalisierten Einrichtungen besitzen (= Organe) und eine gewisse Dauerhaftigkeit (keine ad hoc-Kompetenz)
- Welche Arten von IO gibt es? 1. Nach Mitgliederkreis:- universelle Organisationen streben nach möglichst breiter Mitgliedschaft und stehen grds allen Staaten offen- Regionalorganisationen, die nur bestimmten Staaten offen stehen. Das Kriterium der Mitgliedschaft kann nicht nur in der geographischen Lage, sondern auch in politischen und wirtschaftlichen Gemeinsamkeiten liegen. 2. Nach Zielsetzung und Aufgabe: - allgemein-politische Zielsetzung: IO besitzen ein großes Betätigungsfeld, wobei friedliche Streitbeilegung ung Friendenserhaltung im Vordergrund stehen (Bsp UN)- technisch-funktioneller Aufgabenbereich: Diese IO haben eine fest umrissene Zielsetzung und sollten aus politischen Alltagskonflikten herausgehalten werden. 3. Nach Grad der Integration: - IO im traditionellen Sinn- supranationale Organisationen 4. Nach Grad der Organisation
- Wodurch unterscheiden sich IO von sog. International Non-Governmental Organisations sowie von multi- bzw. transnationalen Unternehmen? IO sind zwischenstaatliche Einrichtungen und durch Verträge zwischen Staaten abgeschlossen worden. Sie üben delegierte Hoheitsgewalt aus. NGO hingegen sind grenzüberschreitende Vereinigungen des Privatrechts und werden nach dem innerstaatlichen Recht eines Staates gegründet. Transnationale oder multinationale Unternehmen sind auch rein privatrechtlicher Natur und beruhen auf staatlichem Gesellschaftsrecht. Sie können partielle VRS erlangen (zB im Investitionsrecht)
- Entstehung und Ende IO? - Gründung: IO beruhen regelmäßig auf einem vr Vertrag, der die Satzung der IO mit organisatorischen Bestimmungen und materiellen Verpflichtungen für Mitglieder und Organisation enthält. - Auflösung: manche IO werden nur für eine best. Zeit gegründet und enden durch Zeitablauf. Falls die Satzung der IO keine Bestimmungen über die Auflösung enthält, können die IO durch contrarius actus, also durch Vertrag aller Mitglieder, aufgelöst werden. In der Praxis meist formloser. - Rechtsnachfolge: UN hat es abgelehnt, Universalsukzessor des Völkerbundes zu sein, allerdings haben die UN eine Reihe technischer und administrativer Aufgaben vom VB übernommen.
- Wann genießen IO internat. Rechtspersönlichkeit? Rechtspersönlichkeit ist im Idealfall im Gründungsvertrag verantkert. Evtl. auch durch implied powers abgeleitet, man muss also schauen ob die IO Rechtspersönlichkeit für ihre Aufgaben benötigt. Im nationalen Recht ist das anders, dort wo die IO ihren Sitz hat, muss sie auch privatrechtlich tätig werdne können.
- Objektive - subjektive Rechtspersönlichkeit von IO? Subjektive Rechtspersönlichkeit ist die Rechtspersönlichkeit gegenüber den Mitgliedstaaten Objektive Rechtspersönlichkeit ist eine erga omnes Rechtspersönlichkeit
- Praktische Bedeutung der implied-powers-Lehre? Implied-powers heißt, dass die IO hat Kompetenz zu jenen Handlungen, die sich aus ihren Funktionen ergeben, dh die nötig sind, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Bedeutung bei- Prüfung der Rechtspersönlichkeit - Festlegung der Kompetenzen der Organe
- Was unterscheidet die EU von den anderen IO? Die EU ist eine supranationale Organisation. Merkmale von supranationalen Organisationen:- Organisation kann für Mitgliedstaaten verbindliche Beschlüsse fassen- Nach dem Mehrheitsprinzip kann die Organisation BEschlüsse mit einer Mehrheit ohne Zustimmung aller Staaten fassen- Unmittelbare GEltung und Wirkung der Beschlüsse dieser Organisation im innerstaatlichen Recht- Anwendungsvorrangs des Rechts der Organisation vor innerstaatlichem Recht- Möglichkeit der effektiven Rechtsdurchsetzung und der Beschlüsse der Organe in den Mitgliedstaaten- Obligatorische Gerichtsbarkeit (EuGH)- Weisungsfreie oder parlamentarische Organe- Andere Finanzierungsquelle als Mitgliedsbeiträge
- Besonderheiten der OSZE? Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit hat keinen Gründungsvertrag, es wird argumentiert dass sie Rechtspersönlcihkeit aufgrund von soft law habe.
- Rechts- und Handlungsfähigkeit der IO im VR? IO bedürfen zur wirksamen Verfolgung ihre Ziele die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, also Rechtspersönlichkeit. Die Funktionen der IO sind aber beschränkt und ergeben sich aus ihren Satzungen sowie aus der Praxis. Wichtiger Aspekt der Rechtspersönlichkeit: Vertragsfähigkeit (treaty making power). Ausschlaggebend für die Vertragsfähigkeit der IO ist nicht die ausdrückliche Ermächtigug, sondern ob der Vertragsinhalt in den Aufgabenbereich der IO fällt.
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- Materielle Unterschiede zwischen WVK I und WVK II? Bei Verträgen zugunsten Dritter, bei denen die Zustimmung der begünstigten Staaten vermutet wird, jene der begünstigten Organisationen aber ausdrücklich erklärt werden muss. Beilegung von Streitigkeiten über ius cogens: WVK I sieht streitiges Verfahren vor dem IGH vor, sofern die Parteien kein Schiedsverfahren vereinbaren; WVK II sieht Einholung eines Rechtsgutachtens des IGH vor, das vorweg als bindend akzeptiert wird oder der Unterwerfung unter ein Schiedsverfahren (IO können nicht Parteien eines streitigen Verfahrens vor dem IGH sein).
- Deliktsfähigkeit der IO? Satzung enthalten meist keine Bestimmungen über die Verantwortlichkeit für deliktisches Handeln. Europarecht: Haftung der Organisationen für rechtswidriges Handeln und Entscheidungskompetenz des EuGH. Für andere IO: UN hat grds eine Verantwortlichkeit anerkannt und Globalentschädigungsabkommen mit mehreren Staaten abgeschlossen. Neben der Haftung der IO subsidiär auch Haftung der Mitgliedstaaten Auch Kompetenz, Ansprüche gegen Staaten zu verfolgen. Ist in den Satzungen der IO regelmäßig nicht vorgesehen, hat sich aber in der Praxis durchsetzen können (Bernadotte-Fall).
- Rechts- und Handlungsfähigkeit von IO im staatlichen Recht? Ist häufig ausdrücklich vorgesehen Bestimmungen finden sich in Gründungsverträgen der betreffenden Organisationen, in multilateralen Verträgen über Vorrechte und Befreiungen, in Amtssitzabkommen, in staatlichen Rechtsvorschriften Praxis: Anerkennung der privatrechtlichen Rechtspersönlichkeit von IO keine Schwierigkeit
- Hauptorgane der VN und ihre Funktionen? - Generalversammlung (Art. 10-17 SVN) ist das Hauptorgan und Plenarorgan der UN. Sie besitzt eine subsidiäre Allzuständigkeit. Sie kann jede Angelegenheit, die in die Ziele und Grundsätze der UN fällt, aufgreifen. - Sicherheitsrat (Art 24-26 SVN) hat 15 Mitglieder, davon 5 ständige (China, F, GB, Russland, USA). Hauptaufgabe ist die Aufrechterhaltung des internat. Friedens und der internat. Sicherheit. Dafür hat er Exekutivgewalt. - Wirtschafts- und Sozialrat (Art 62-66 SVN), behandelt die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zu den Sozialfragen gehören insbes die MR. 54 Mitglieder, jährlich 18 auf 3 Jahre gewählt. - Treuhandschaftsrat (Art 87-88 SVN), Aufgabe eingestellt, Aufgabe war es die Kolonien zu entlassen - Internationaler Gerichtshof (Art 92-96 SVN): Hauptrechtsprechungsorgan der UN - Sekretariat (Art 97 - 101 SVN) hat administrative Aufgaben
- Was heißt "Staat" im Zusammenhang mit der Staatenimmunität? Alles was de iure Staat(sorgan) ist, ist von der Staatenimmunität erfasst. Es handelt sich um einen funktionellen Ansatz.
- Anerkennung fremder Hoheitsakte? Grundsätzlich werden fremde Hoheitsakte im Forumstaat anerkannt. Dies ist auch eine Folge der Souveränität. Das Territorialitätsprinzip erlaubt staatliche Hoheitsakte auf fremden Staatsgebiet grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder Duldung des betroffenen Staates. Nicht anerkannt werden Hoheitskate, die nicht auf das eigene Territorium beschränkt sind (extraterritorial) ebenso wie Entscheidungen, die der ordre public widersprechen.
- Was sind die Spezialorganisationen der VN? Die Zusammenarbeit von Spezialorganisationen und VN ist vertraglich geregelt. Die meisten Spezialorganisationen fallen in den Bereich des Wirtschafts- und Sozialrates. Es handelt sich um Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dies sind daher unabhängig, aber institutionell mit den VN verbunden. DIe internationale Atomenergiebehörde (IAEA) nimmt eine Sonderstellung ein. Sie ist der Generalversammlung zugeordnet und kümmert sich um die zivile Nutzung der Atomenergie. Die internationale Entwicklungsagentur oder ICSID haben wieder eine Sonderstellung. UNICEF, etc. sind keine Organisationen, sondern der Generalversammlung unterstellt.
- Was heißt "internes Recht der IOs"? Anwendbares Recht: ARG, VGR, vr Verträge die von IO gesclhossen wurden; aber erhebliche Teile der Rechtsbeziehungen der IO unterliegen nicht dem VR. Welches staatliche Recht anwendbar ist, bestimmen kollisionsrechtliche (IPR-)Gesichtspunkte. Beim internen Recht handelt sich um jene Rechtsnormen, die das Verhalten innerhalb der Organisation regeln. Es handelt sich auch um sekundäres Vertragsrecht. Das Dienstrecht der Organisation wird von der Generalversammlung festgelegt (staff rules). Der Generalsekretär erlässt Durchführungsbestimmungen (staff regulations). Es handelt sich als um verfahrens-, finanz-, dienstrechtliche und andere Regelungen.
- Was sind die Rechtsquellen für Bestimmungen über Immunitäten und Privilegien von IOs und was kann Inhalt der Immunitätsbestimmungen sein? Die Immunitäten und Privilegien von IO ergeben sich aus: - Satzung der IO, Gründungsverträge - eigene multilaterale Abkommen- lex specialis in Amtssitzabkommen- innerstaatliche Umsetzungsbestimmungen Der Inhalt der Immunitätsbestimmungen kann sein:- Immunität ieS. Dabei wird die IO von der Gerichtsbarkeit des Sitzstaates ausgeschlossen. Ziel: EInfluss des Sitzstaates auf die Tätigkeit der Organisation zu verhindern- Immunität im generellen Sinn ist eine Verfahrensschranke. Der ANspruch bleibt bestehen, ist aber nicht durchsetzbar. - Mit der Fiskalbefreiung wird verhindert, dass der Sitzstaat durch Steuern, etc. profitiert- Bei der Unverletzlichkeit der EInrichtung der IO werden Vermögen, Archive, Gebäude geschützt. Sie unterliegen daher keiner Ausübung hoheitlicher Gewalt, wodurch Untersuchungen, Beschlagnahmen, etc. verboten sind.
- Klage eines Dienstnehmers einer IO auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses und Wiedereinstellung. Erfolg? Nachdem die IO Immunität vor innerstaatlicher Gerichtsbarkeit genießt, mangelt es an der Zuständigkeit. Die Klage ist daher zurückzuweisen. Für solche Sachen gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit.
- Verwaltungsgerichtsbarkeit in IO? Das United Nations Administrative Tribunal war die Instanz für Streitigkeiten zwischen einer IO und ihren Mitarbeitern (Dienstrecht). Daneben gibt es noch das International Labour Organization Administrative Tribunal (ILOAT) welches auch von vielen IO für zuständig erklärt wurde. Die beiden Gerichte entscheiden aber nur über Ansprüche, welche direkt aus dem Arbeitsvertrag komen. Die meisten IO haben ein eigenes Dienstrecht, es bstehen meis Schlichtungsorgane und eigene Verwaltungsgerichte.
- IO erhebt auf KLage Einwendungen. Wie hat das Gericht zu entscheiden? Wenn eine IO auf ihre Immunität verzichtet, unterwirft sie sich der staatlichen Jurisdiktion. Dies kann auch konkludent erfolgen, wie zB durch Streiteinlassung, also durch Unterlassen der Unzuständigkeitseinrede und Streitvorbringen.
- Umfang der Immunität der Mitarbeiter einer IO? Nur die höchsten Mitarbeiter genießen gemäß Art 31 WDK absolute Immunität. Sie genießen den Status, welcher den Kollegen im diplomatischen Verkehr zukommt per analogiam. Die sonstigen Mitarbeiter haben bloß eine funktionell beschränkte Immunität.
- Ein Angestellter einer IO verursacht einen Autounfall in Wien. Kann er vor einem österr. Gericht auf Schadenersatz geklagt werden? Man muss nach Art des Mitarbeiters und somit nach der Immunität unterscheiden. Maßgebend ist der Zweck der Tätigkeit für die IO.
- Gehaltsexekution gegen Mitarbeiter einer IO aufgrund eines Titels aus einem PKW-Kauf`? Ein privater Kauf ist nicht von der funktionellen Immunität gedeckt. Die Anordnung an die IO ist aber eine Ausübung von Hoheitsgewalt, weshalb sich die IO der innerstaatlichen Jurisdiktion unterwerfen müsste. Die Klage ist daher abzuweisen. Es ist daher keine Gehaltsexekution möglich.
- Vorrechte und Befreiungen von Mitarbeitern von IOs? Der Zweck ist die Unabhängigkeit, deshalb sachlich beschränkt aber auch gegen den eigenen Heimatstaat gültig. - Befreiung von staatlicher Gerichtsbarkeit für dienstliche Handlungen (lediglich die höchsten Beamten genießen absolute Immunität)- Steuerfreiheit für Bezüge von der Organisation- Schutz vor Übergriffen- sonstige Vorrechte und Befreiungen, zB Ein- und Ausführbefreiungen, Zollfreiheit für Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.
- Kann von einem Angestellen einer IO die Bezahlung des Kirchenbeitrags eingeklagt werden? Es handelt sich um eine privatrechtliche Schuld und nicht um eine hoheitliche Abgabe. Es besteht keine Immunität, wodurch der Anspruch einklagbar ist.
- Welche rechtliche Stellung haben Vertreter der Mitgliedstaaten von IOs im Sitzstaat der jeweiligen IO? Vertreter sind Delegierte, oft Diplomaten, die bei größeren IOs Beglaubigungsschreiben benötigen. Die Zurückweisung des Beglaubigungsschreibens kann eine Missbilligung der Regierung sein. Nach dem Sitzabkommen sind die Vertreter im Sitzstaat wie Diplomaten nach der WDK zu behandeln.
- Voraussetzungen für die Aufnahme in die VN? Jede IO hat eigene Kriterien und Verfahren. Bei der WTO sind die Mitglieder einheitliche Zollgebiete. Es gibt hier keine Kriterien sondern wird ad hoc ausverhandelt. Für die Aufnahme in die UN muss man in den Gründungsvertrag schauen. Es gibt einen undeterminierten Katalog von Kriterien in Art 4 SVN, der je nach Ansicht taxativ oder demonstrativ ist (nach Ansicht des IGH: taxativ). Die Zulassung erfolgt gemäß Art 4 Abs 2 auf Empfehlung des SR durch einen Beschluss der Generalversammlung.
- Was versteht man unter Assoziierung, was unter Beobachterstatus? Die Formen der Assoziierung sind von IO zu IO unterschiedlich. Man beurteilt diese nach dem Gründungsvertrag:- materielle Assoziierung: Nichtmitgliedstaaten werden materielle Rechte übertragen. - formelle Assoziierung: Nichtmitgliedstaaten werden in die Arbeit der IO einbezogen. Mitglieder der UN können nur Staaten sein. VRS, die keine Staaten sind, können nicht beitreten. Diesen Staaten wird dann ein Beobachterstatus (ohne Stimmrecht) eingeräumt.