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Unternehmensbesteuerung II (Subject) / 2. Maßgeblichkeitsprinzip (Lesson)
Materielle und Formelle Maßgeblichkeit
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- Materielle Maßgeblichkeit - Handelsrechtliche Vorschriften müssen abstrakt in der Steuerbilanz berücksichtigt werden è Wahlrechte können in der Handelsbilanz anders ausgeübt werden, als in der Steuerbilanz
- Formelle Maßgeblichkeit - Konkrete handelsbilanziellen Werte sind in die Steuerbilanz zu übernehmen
- Umgekehrte Maßgeblichkeit - Übernahme von steuerlichen Ansätzen in die Handelsbilanz aufgrund von Spezialvorschriften im Handelsrecht, obwohl diese den GoBs widersprechen
- Maßgeblichkeit De lege lata - Nur materielle Maßgeblichkeit zulässig è Handelsrechtliche Regelungen für die steuerliche Erfolgsermittlung maßgeblich soweit keine Spezialnormen vorhanden sind Handelsbilanz Steuerbilanz Aktivierungswahlrecht Aktivierungsgebot Passivierungswahlrecht Passivierungsverbot
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