4
Unternehmensbesteuerung II (Fach) / 2. Maßgeblichkeitsprinzip (Lektion)
Materielle und Formelle Maßgeblichkeit
Diese Lektion wurde von arkipi erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Materielle Maßgeblichkeit - Handelsrechtliche Vorschriften müssen abstrakt in der Steuerbilanz berücksichtigt werden è Wahlrechte können in der Handelsbilanz anders ausgeübt werden, als in der Steuerbilanz
- Formelle Maßgeblichkeit - Konkrete handelsbilanziellen Werte sind in die Steuerbilanz zu übernehmen
- Umgekehrte Maßgeblichkeit - Übernahme von steuerlichen Ansätzen in die Handelsbilanz aufgrund von Spezialvorschriften im Handelsrecht, obwohl diese den GoBs widersprechen
- Maßgeblichkeit De lege lata - Nur materielle Maßgeblichkeit zulässig è Handelsrechtliche Regelungen für die steuerliche Erfolgsermittlung maßgeblich soweit keine Spezialnormen vorhanden sind Handelsbilanz Steuerbilanz Aktivierungswahlrecht Aktivierungsgebot Passivierungswahlrecht Passivierungsverbot
Anzeige