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Privates Wirtschaftsrecht (Subject) / Folie 3 (Lesson)
Folie 3
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- Ausnahme von vertraglicher Bindung Einseitige Auflösung nicht möglich Ausnahme: Vertrag ist unwirksam es besteht ein Anfrechtungsrechht
- Irrtum 3 jährige Frist ab Vertragabschluss falsche oder fehlende Vorstellung von der Wirklichkeit
- Anfrechtung wegen Irrtum Vorraussetzungen: -Beachtlichkeit des Irrtums -Kausalität des Irrtums -Fehlendes Vertraunsschutzbedürfnis beim Gegner -Wesentlichkeit des Irrtums
- Beachtlichkeit des Irrtums Erkläungsirrtum: Abweichen der objektiven Erkläung vom subjektiven Willen Geschäftsirrtum: Irrtum über den Gegenstand, oder Eigenschaften die vorrausgesetzt werden Motivirrtum:
- Kausalität des Irrtums Liegt vor, wenn der Irrende bei Kenntnis der wahren Sachlage denVertrag nicht unter den gleichen Bedingungen geschlossen hätte.
- Fehlendes Vertrauensschutzbedürfnis Vertragspartner ist nicht schutzwürdig, wenn er den Irrtum veranlasst hat ihm der Irrtum aus den Umständen offenbar auffallen musste der Irrtum rechtzeitig aufgeklärt wurde8
- Wesentlichkeit des Irrtums Wenn der Vertrag bei Kenntnis der wahren Sachlage gar nichtabgeschlossen worden wäre Wäre er lediglich mit einem anderen Inhalt abgeschlossen worden →Unwesentlichkeit des Irrtums
- Anfechtung wegen List Voraussetzungen:- Bestehen eines Irrtums-Kausalität der listigen Irreführung für den Vertragsschluss- Rechtswidrige Irreführung- Vorsatz des Täuschenden- Täuschung durch den Vertragspartner oder durch einen echten Dritten
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