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Privates Wirtschaftsrecht (Fach) / Folie 3 (Lektion)

Folie 3

Diese Lektion wurde von karinfuerlinger1996 erstellt.

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  • Ausnahme von vertraglicher Bindung Einseitige Auflösung nicht möglich Ausnahme: Vertrag ist unwirksam es besteht ein Anfrechtungsrechht
  • Irrtum 3 jährige Frist ab Vertragabschluss falsche oder fehlende Vorstellung von der Wirklichkeit
  • Anfrechtung wegen Irrtum Vorraussetzungen: -Beachtlichkeit des Irrtums -Kausalität des Irrtums -Fehlendes Vertraunsschutzbedürfnis beim Gegner -Wesentlichkeit des Irrtums
  • Beachtlichkeit des Irrtums Erkläungsirrtum: Abweichen der objektiven Erkläung vom subjektiven Willen Geschäftsirrtum: Irrtum über den Gegenstand, oder Eigenschaften die vorrausgesetzt werden Motivirrtum:
  • Kausalität des Irrtums Liegt vor, wenn der Irrende bei Kenntnis der wahren Sachlage denVertrag nicht unter den gleichen Bedingungen geschlossen hätte.
  • Fehlendes Vertrauensschutzbedürfnis Vertragspartner ist nicht schutzwürdig, wenn er den Irrtum veranlasst hat ihm der Irrtum aus den Umständen offenbar auffallen musste der Irrtum rechtzeitig aufgeklärt wurde8
  • Wesentlichkeit des Irrtums Wenn der Vertrag bei Kenntnis der wahren Sachlage gar nichtabgeschlossen worden wäre Wäre er lediglich mit einem anderen Inhalt abgeschlossen worden →Unwesentlichkeit des Irrtums
  • Anfechtung wegen List Voraussetzungen:- Bestehen eines Irrtums-Kausalität der listigen Irreführung für den Vertragsschluss- Rechtswidrige Irreführung- Vorsatz des Täuschenden- Täuschung durch den Vertragspartner oder durch einen echten Dritten
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