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Personalmanagement (Subject) / 04_02_Arbeitsvertrag_Form (Lesson)

04_02_Arbeitsvertrag_Form

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  • 1. In welchen 2 Formen kann der Arbeitsvertrag geschrieben werden? Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos geschlossen werden, also auf schriftlichen oder mündlichen Willenserklärungen [6] von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, die übereinstimmen. Die Formfreiheit des Arbeitsvertrages ist nicht mehr gegeben, wenn Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorschreiben, dass ein Arbeitsvertrag der Schriftform bedarf.
  • 2. Was gilt vor dem Ablauf des Berufsausbildungsvertrages? Der Arbeitgeber hat unverzüglich nach Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen
  • 3. Bei welchen 2 anderen Arbeitsvertragsthemen muss auf die Form geachtet werden? - Seit 2000 bedürfen auch befristete Arbeitsverträge der Schriftform - Bei einem vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot – allerdings nur in Bezug auf diese Vereinbarung, nicht auf den gesamten Arbeitsvertrag.