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Personalmanagement (Fach) / 04_02_Arbeitsvertrag_Form (Lektion)
04_02_Arbeitsvertrag_Form
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- 1. In welchen 2 Formen kann der Arbeitsvertrag geschrieben werden? Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos geschlossen werden, also auf schriftlichen oder mündlichen Willenserklärungen [6] von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, die übereinstimmen. Die Formfreiheit des Arbeitsvertrages ist nicht mehr gegeben, wenn Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorschreiben, dass ein Arbeitsvertrag der Schriftform bedarf.
- 2. Was gilt vor dem Ablauf des Berufsausbildungsvertrages? Der Arbeitgeber hat unverzüglich nach Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen
- 3. Bei welchen 2 anderen Arbeitsvertragsthemen muss auf die Form geachtet werden? - Seit 2000 bedürfen auch befristete Arbeitsverträge der Schriftform - Bei einem vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot – allerdings nur in Bezug auf diese Vereinbarung, nicht auf den gesamten Arbeitsvertrag.