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Grundsicherungsrecht (Subject) / 1 (Lesson)

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  • 3 Säulen Modell des Sozialrechts Sozialversicherung (Rente, beitragsfinanziert) Versorgung (Kriegsopfer, steuerfinanziert) Fürsorge (erst nach Bedürfnisprüfung, steuerfinaziert)
  • Definition Sozialrecht dient der Zielsetzung der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit durch Sozialleistungen aufgrund des Sozialstaatsprinzips
  • Auslegung §2 II SGBI
  • Legaldefinition Leistungsträger §12 genannten Behörden
  • Ermessen, gebundene Entscheidungen einer Behörde Ermessen -- kann, darf, soll Gebundene Entscheidungen -- ist, hat, muss
  • Aufgaben und Ziele der Grundsicherung §1  würde des Menschen achten, Hilfe zur Selbsthilfe 
  • Grundsatz des Fördern und Forderns Fordern -- §2, Eingliederungsvereinbarung §15 Fördern §14 Beratung etc. 
  • Unzumutbarkeit §10 
  • Gesamtangemessenheitsgrenze §22 X
  • Berechnung der Leistung und Bewilligungszeitraum §41  Leistungs für jeden Kalendertag anteilig  (beachte §37 II 2)
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  • unbestimmte Rechtsbegriffe angemessen §22 I 1erforderlich §24 III 6 vertretbar §20 I
  • regionale Regelsätze §29 II SGB XII
  • Vorbehalt des Gesetzes eine Verwaltung darf nur mit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage überhaupt tätig werden (§31 SGB I) Verhinderung von Missbrauch und Willkür 
  • Rechtsverordnung vs. Verwaltungsvorschrift RVOs werden aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen  VVs sind ohne gesetzliche Grundlage, werden durch ermessen eingeleitet, haben keine unmittelbare Bindungswirkung 
  • Sanktionen Kritik BVerfG verfassungswidrig ab Stufe 2  gegen Art. 1  Existensminimum wird nicht gewährleistet Sanktionen von 30 % sind in Ordnung, jedoch Einzellfallentscheidungen, dürfen nicht mehr pauschalisiert werden