BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Erläutern Sie das Thema Eigenverantwortlichkeit in der Wirtschaftsprüfung
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Handeln in eigener Verantwortung bestimmt, das Urteil selbst gebildet, die Entscheidung selbst trifft. Ein Angestelltenverhältniss ist mit der Eigenverantwortung grundsätzlich vereinbar. Gemeinschaftsprüfung, Verwendung der Arbeit eines externen Prüfers, Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen.

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