BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

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Selbstprüfung ob Fähigkeiten und notwendige Erfahrung für den Auftrag bestehen und zeitliche, personelle und organisatorische Voraussetzungen bestehen.

Fortbildungsverpflichtung des Wirtschaftsprüfers (30 Stunden pro Jahr, bzw. 120 Stunden in 3 Jahren)

Beachtung der Fachgutachten der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhändler

und auch die Verlautbarungen internationaler Berufsorganisationen

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