BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Was versteht man unter berufswürdiges Verhalten?
Rückseite

Summe verschiedener allgemeiner Berufspflichten

Beachtung der in den Ausübungsrichtlinien festgelegten Pflichten

Verpflichtung Beruf gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich, unabhängig und verschweigen auszuüben.

Weiteres: Fortbildungsverpflichtung, Fachgutachten beachten, Verbot von Erfolgshonoraren, Verhalten gegenüber Behörden.

Der Wirtschaftsprüfer muss den Auftraggeber über Gesetzesverstoße unterrichten

Vermeidung pflichtwierigen Verhaltens

Ausbildung des Berufsnachwuchses und der Mitarbeiter

Berufswürdiges Verhalten gegenüber Berufskollegen

Mandantenschutzklauseln

Aufstellung eines Transparenzberichtes

Sachlichkeitsgebot einhalten: Keine Unwahrheiten verbreiten, nicht beleidigen

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