Einkommensteuer (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)
Vorderseite
Spenden
Rückseite
bei EU/ PersG:
- Spenden werden einfach nach 9 Nr 5 GewStG von Gewinn abgezogen (da Spenden noch im Gewinn enthalten sind, wären erst später SA beim Ges'ter)
bei KapG: einmal +, einmal -
Einkommen lt KStG (hier wurden die Spenden schon abgezogen)
+ 8 Nr 9 GewStG (Hinzurechnung)
= Spenden BMG
- 9 Nr 5 GewStG (gewerbesteuerlicher Spendenabzug)
= Gewerbeertrag
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.