Einkommensteuer (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)

Vorderseite Spenden
Rückseite

bei EU/ PersG:

- Spenden werden einfach nach 9 Nr 5 GewStG von Gewinn abgezogen (da Spenden noch im Gewinn enthalten sind, wären erst später SA beim Ges'ter)

bei KapG: einmal +, einmal -

Einkommen lt KStG (hier wurden die Spenden schon abgezogen)

+ 8 Nr 9 GewStG (Hinzurechnung)

= Spenden BMG

- 9 Nr 5 GewStG (gewerbesteuerlicher Spendenabzug)

= Gewerbeertrag

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.