Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Veranlagungsoption=Veranlagung auf Antrag § 32d (4)
1. Erträge haben dem KapSt-Abzug unterlegen
2. Antrag
3. Steuermindernde Tatsachen wurden nicht berücksichtigt:
z.B. Abzug eines nicht voll ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag (§ 20 (9)),
A
Rückseite
Rechtsfolgen
1. Veranlagung gesonderter Steuertarif 25%, § 32d (1) S. 1
2. Verlustabzugsbeschränkung gem. § 20 (6)
3. Sparer-Pauschbetrag § 20 (9) S. 1
4. Kein Ansatz der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten, § 20 (9) S. 1 HS 2
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