Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Wesentlichkeitstheorie
Rückseite

Die durch das Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie ist Ausdruck der Reichweite des deutschen Parlamentsvorbehalts. In dem bekannten Beschluss „Kalkar I“ hat das Gericht zum Ausdruck gebracht, dass grundlegende und wesentliche Entscheidungen innerhalb der deutschen Gewaltenteilung vom Gesetzgeber getroffen werden muss. ( BVerfGE, 49, 89 – Kalkar I). Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass sämtliche Entscheidungen vom Parlament zu treffen sind. Vielmehr führt die personelle demokratische Legitimation der Mitglieder des Parlaments nicht schlechthin zu einem Entscheidungsmonopol des Parlaments. Insbesondere die in Deutschland herrschenden Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2 und 3 GG macht dies deutlich.

wesentliche Entscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss davon gesprochen, dass das Wesentliche vom Parlament geregelt werden muss. Wesentlich ist eine Entscheidung immer dann, wenn in den Schutzbereich eines Grundrechtes eingegriffen wird und dadurch die Reichweite des Grundrechtes beschränkt wird. Der Beschluss hat somit mittelbare Auswirkungen an die Anforderungen der förmlichen Gesetzte und damit auch Auswirkungen auf den Vorbehalt des Gesetzes. So besitzt beispielsweise die Verwaltung das Recht im Einzelfall zu entscheiden, sofern solange keine wesentliche Entscheidung seitens des Parlamentes erforderlich ist.

Es herrscht insoweit ein Parlamentsvorbehalt in Deutschland.

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