Rechnungslegung (Fach) / Bilanzierung I (Lektion)

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Heft 3

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  • Wertmaßstab Erfüllungsbetrag Bewertungsmaßstab für Verbindlichkeiten und Rückstellungen und bezeichnet den Betrag, mit dem ein bilanzierender Schuldner eine Verbindlichkeit bei deren Fälligkeit zu erfüllen hat Geldleistung: Erfüllungsbetrag = Nennwert Sachleistung:Erfüllungsbetrag = Alle Aufwendungen berücksichtigen die nötig sind um die Verpflichtung zu erfüllen, auch wenn die Preise gestiegen sind! Dienstleistung
  • Wertmaßstab: Beizulegender Zeitwert - englisch: Fair Value- nur in Ausnahmefällen (sonst Anschaffungs- Herstellungskosten)- entspricht dem Marktpreis (bei einer Aktie z.B. der Börsenkurs) auf einem aktiven Markt Aktiver Markt =- homogene Güter werden gehandelt- es können zu jeder Zeit Käufer und Verkäufer gefunden werden- Preise sind öffentlich, leicht und regelmäßig festzustellen Wertpapierbörsen sind grundsätzlich aktive Märkte Ermittlung:1. Marktpreis2. Marktpreis für ähnliches Gut3. ermittlung durch andere anerkannte Bewertungsmethodenkeines funktioniert -> AK oder HK keine Abschreibung!
  • Ermittlung des Beizulegenden Zeitwerts 1. b. Z. - Marktpreis auf aktivem Markt ableitbar?                   Ja  Nein:2. b.Z. - Martpreis von ähnlichem Gut ableitbar?                     Ja Nein:3. b.Z. - auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren ableitbar?                    Ja Nein: die Fortgeführten Anschaffungs- /Herstellungskosten sind der b.Z.
  • Beizulegender Wert Korrekturwert der Anschaffungs- und Herstellungskosten und darf nur angesetzt werden wenn NIEDRIGER als die fortgeführten A. u H. Kosten AV: Wird nicht Verkauft also Preis -> Beschaffungsmarkt (Wiederbeschaffungskosten) UV: Absatzmarkt (Veräußerung)
  • Erstbewertung und Folgebewertung Erstbewertung: AK oder HK Folgebewertung: Weiterentwicklung des Wertes
  • Planmäßige Abschreibungen 2 Funktionen was wird planmäßg abgeschrieben? Nur für abnutzbares Anlagevermögen nicht abnutzbares AV und UV wird nicht planmäßig abgeschrieben!! 2 Funktionen:- periodengerechte Gewinnermittlung- zutreffende Darstellung der Vermögenslage
  • Abschreibungsdeterminanten (3) 1. AK oder HK 2. Voraussichtliche Nutzungsdauer maßgeblich ist die wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsdauernicht verbindliche AfA Tabellengroßer Ermessensspielraum! 3. Abschreibungsmethode
  • Abschreibungsmethoden, planmäßig 1. lineare AbschreibungAK oder HK geteilt durch Nutzungsdauer - pro Rata temporis! 2. degressive Abschreibunga) geometrisch degressive Abschreibungfester Prozentsatz auf jeweiligen Restbuchungswertb) arithmetisch-degressive AbschreibungAbschreibungsbetrag errechnet sich jeweils durch einen bestimmten Quotienten von AK oder HK nicht vom jeweiligen Restbuchwert. Keine unendliche Abschreibung wie bei 2.a) 3.Leistungsabhängige AbschreibungRestbuchwert = NullzB Abschreibung durch Ablesen des Kilometerstands, Errechnung individuelle Jahresnutzung, zB bei starken Schwankungen
  • außerplanmäßige Abschreibungen Niederstwertprinzip! im AV: gemildertes Niederstwertprinzip § 253 Abs. 3 HGBdauerhafte Wertminderung: Abschreibungspflicht auf beizulegenden Wertvorraussichtlich nicht dauerhaft: sonstiges AV = Verbot, Finanzanlagevermögen = Wahlrecht im UV: strenges Niederstwertprinzip § 253 Abs. 3 HGBAbschreibungspflicht auf niedrigen beizulegnden Wert
  • außerplanmäßige Abschreibungen: dauerhafte Wertminderung wenn der niedrigere Wert für mindestens die Hälfte der Restnutzungsdauer unter dem Buchwerrt bei planmäßiger Abschreibung liegt Vorraussetzung für eine Teilwertabschreibung von abnutzbarem AV!! Wertminderungsdauer = Buchwert - Stichtagswert /                                         Jährlicher Abschreibungsbetrag Beispiel - keine Dauerhafte Wertminderung:1. Buchwert: 720 0002. Stichtagswert: 400 0003. Differenz: 320 0004. Abschreibung pro Jahr: 120 0005. Wertminderungsdauer in Jahren (3/4) = 2,676. 1/2 Restnutzungsdauer in Jahren: 3 (eigentlich ja 6)7. Dauerhafte Wertminderung? 5 > 6 Nein! Beispiel - dauerhafte Wertminderung1. Buchwert: 720 0002. Stichtagswert: 220 0003. Differenz: 500 0004. Abschreibung pro Jahr: 120 0005. Wertminderungsdauer in Jahren (3/4) = 4,176. 1/2 Restnutzungsdauer in Jahren: 3 (eigentlich ja 6)7. Dauerhafte Wertminderung? 5 > 6 Ja!
  • Wertaufholung Wertaufholungsgebot bei vorherigen außerplanmäßigen Abschreibungen!                                                             Zuschreibungen Geschäfts- /Firmenwert                                                            übrige VermögensgegenständeNein!                                                                              Zuschreibungen auf niedrigeren Wert aus                                                                                    Fortgeführte AK/HK          beizulegnder Wert
  • beizulegender Wert beizulegender Zeitwert gemeiner Zeitwert beizulegender Wert: Korrektur des AV oder UV aufgrund Preisminderung auf Beschaffungs- oder Absatzmarkt beizulegender Zeitwert:Korrektur Wertpapiere o.Ä. durch Vergleich mit Marktpreis auf aktivem Markt1. Marktpreis2. Marktpreis vergleichbares Produkt3. andere anerkannte ErmittlungsmethodeNein? - dann AK oder HK keine Abschreibung! gemeiner Zeitwert:wichtig bei Tauschgeschäft, zB alter PKW gegen neuengemeiner Zeitwert = Zeitwert + USt
  • Bilanzierung dem Grunde nach Bilanzierung der Hohe Nach Ansatz Bewertung
  • selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände § 248 HGB AV - Aktivierungswahlrecht(außer selbst geschaffene Marken; Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten o.Ä.) UV - Aktivierungspflicht Besonderheit: Beurteilung bereits während der Bewertungsphasees muss also eine Hohe Wahrscheinlichkeit bestehen dass ein Vermögensgegenstand entsteht Wichtig:Forschungskosten und Entwicklungskosten müssen getrennt sein!!!Forschungskosten dürfen nicht angesetzt werden
  • entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände generelle Aktivierungspflicht
  • Zusammenfassung immatereille Vermögensgegenstände AV:- entgeltlich Erworben: Aktivierungspflicht- selbst Erstellt: Wahlrecht mit einzelnen Verboten UV: - entgeltlich erworben: Aktivierungspflicht- selbst erstellt: Aktivierungspflicht
  • Geschäfts oder Firmenwert Goodwill/Badwill: Know-how des Manegers/Mitarbeiter, Kundenstamm, Image, Marktstellung usw orginär = selbst erschaffen - Ansatzverbot derivat = entgeltlich erworben - Ansatzgebot: Gesetzliche Fiktion, wird wie Vermögensgegenstand behandelt Ermittlung:Gegenleistung i.d.R. Kaufpreis- Summe der Zeitwerte der Übertragenden Vermögensgegenstände+ Summe der Zeitwerte der übertragene Schulden also Kaufpreis- Vermögen+ Schulden wird planmäßig abgeschrieben, i.d.R. 5 Jahreetwas anderes müsste begründet sein
  • Asset Deal Beim Share Deal werden Gesellschaftsanteile verkauft, während beim Asset Deal ein Unternehmen seine einzelnen Wirtschaftsgüter veräußert bei Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwertes 
  • Bewertung des Sachanlagenvermögens unbewegliche Sachanlagen: keine Besonderheiten bewegliche Sachanlagen: Bewertungsvereinfachung durch Festwert erlaubt
  • Festwert Bewertungsvereinfachung streng reglementiert - Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens- sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe- bei regelmäßiger Ersetzung der Gegenstände- und nur bei geringen Veränderungen des Bestandes in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung- und bei nur nachrangiger Bedeutung des Gesamtwerts für das Unternehmen- und körperlicher Bestandsaufnahme alle drei Jahre verbunden mit einer Bewertung Beispiel: Ein Unternehmen kauft jedes Jahr einen PKW für 20 000 Euro und schreibt über 5 Jahre linear abNach 5 Jahren ist ein Festwert erreicht!! Andere Beispiele:Gabeln im HotelbetriebTeller und Gläser in einem GaststättenbetriebSchmierstoffe für eine Produktionsanlage in einem Industriebetrieb
  • Anlagenspiegel (9) wird i.d.R. im Anhang ausgewiesenRückschlüsse über die Abschreibungspolitik AK/HK     Zugänge     Abgänge     Umbuchungen     Zuschreibungen     Kummulierte AbschreibungenRBWRBW (Vj)Abschreibungen im Geschäftsjahr
  • Finanzvermögen 3 große Positionen Finanzanlagen Wertpapiere des UV Forderungen und sontsige Vermögensgegenstände
  • Finanzanlagen § 266 1. Anteile an verbunden Unternehmen = Mutter-Tochter Verhältnis d.h. beherrschendes Verhältnis mit mehr als 50 % der Stimmen 2. Ausleihungen an 1.Kapitalüberlassung = Forderung 3. Beteiligungendient der dauerhaften Verbindung: ab 20% des Nennkapitals 4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere des AVAuffangposition für alles andere 6. sonstige Ausleihungenauch eine Auffangposition
  • Wertpapiere des UV dienen spekulativen Zwecken 1. Anteile an verbundenen Unternehmen, wenn es kurzfristig gehaltene Anteile sind 2. sonstige Wertpapiere strenges Niederstwertprinzip bei Wertminderung, zwingende Abschreibung bei Kursschwankungen und zwingende Wertaufholung!!
  • Wertpapiere des UV dienen spekulativen Zwecken 1. Anteile an verbundenen Unternehmen, wenn es kurzfristig gehaltene Anteile sind 2. sonstige Wertpapiere strenges Niederstwertprinzip bei Wertminderung, zwingende Abschreibung bei Kursschwankungen und zwingende Wertaufholung!!
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände siehe § 266 HGB strenges Niederstwertprinzip Forderungsausfall? 1. wenn Forderungsausfall nicht sicher: Forderung netto korrigierenalso Umsatzsteuer bleibt gleich 2. wenn Forderungsausfall sicher: Froderung brutto korrigierenalso Umsatzsteuer wird auch gemindert es darf wenn eine Einzelbewertung nicht möglich oder zu Aufwendig ist eine Pauschalbewertung vorgenommen werdenzB Ausfallrisiko Statistik der Vergangenheit des UnternehmensVorsicht: Wertgesicherte Forderungen nicht einbeziehen (zB Staat oder versicherte Forderungen
  • Bewertungsvereinfachungen der Vorräte 1. Roh Hilfs und Betriebsstoffe 2. unfertige Erzeugnisse unfertige Leistungen 3. fertige Erzeugnisse und Waren 4. geleistete Anzahlungen a) Festwert b) Gruppenbewertung:einfache Durchschnitssmethodegleitende Durchschnittsmethode c) Verbrauchsfolgever
  • Bewertungsvereinfachungen der Vorräte 1. Roh Hilfs und Betriebsstoffe 2. unfertige Erzeugnisse unfertige Leistungen 3. fertige Erzeugnisse und Waren 4. geleistete Anzahlungen a) Festwert b) Gruppenbewertung:einfache Durchschnitssmethodegleitende Durchschnittsmethode c) VerbrauchsfolgeverfahrenLifo Verfahren (periodisch oder permanent)Fifo Verfahren (periodisch oder permanent)
  • Gruppenbewertung: a) einfache Durchschnitssmethode b) gleitende Durchschnittsmethode a) einfache Durchschnitssmethode (Verbauch und Beschaffungspreise einfach addiert)Am Ende wird der mittlere Beschaffungswert errechnet gewogener Durchschnitt = 100 000 Euro/ = 44,90 Euro                                           2450 StückAnschaffungskosten Enbestand = 44,90 Euro x 1400 Stück (Endbestand) b) gleitende Durchschnittsmethode nach jedem Zugang wird der mittlere Beschaffungswert berechnet Anfangsbestand- 1. Abgang= Bestand+ erster Zugang= Bestand     -----     Wert gleich mittlerer Beschaffungswert von Anfangsbestand und 1. Zugang
  • Lifo Verfahren = Verbrauchsfolgeverfahren Periodisch und Pemanent Last in first out: Der Preis berechnet sich nach den Beständen die am längsten im Lager sindentspricht dem Vorsichtsprinzip, da die Preise generell eher steigen periodisch: nicht permanent sondern immer für einen bestimmten Zeitraum permanent: permanente Preisermittlung
  • Fifo Verfahren- Verbauchsfolgeverfahren permanent und periodisch Fifo = First in First out periodisch: nicht permanent sondern immer für einen bestimmten Zeitraum permanent: permanente Preisermittlung
  • Abschreibung von unbeweglichen Sachanlagen Grund und Boden muss bei der Abschreibung getrennt werden Bsp ein Unternehmen erwirbt ein bebautes Grundstück für 2.000.000 Euro60% entfallen auf das Gebäude dann werden 60% von 2.000.000 Euro abgeschrieben. Der Grund und Boden jedoch nicht denn er ist nicht abnutzbar, der Wert bleibt ja gleich