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10. Abschnitt

Diese Lektion wurde von OliverMandl erstellt.

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  • Nötigen iSd § 201 (psychisch,physischer) Druck, Gewalt, Freiheitsentziehung oder qualifizierte Drohung als Veranlassung
  • Vornehmen Dulden Geschlechtliche Handlung direkt ausüben Geschehen lassen
  • Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung ... Handlung die nach allgemeinem Verständnis in Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen mit einem Beischlaf vergleichbar sind Jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form der ...
  • Nötigungsmittel iSd § 201 Gewalt Jeder Einsatz  bzw Einwirkung von nicht unerheblicher physischer Kraft zur Überwindung eines wenn auch nur erwarteten Widerstandes. Auch Betäubung oder Hypnose Nicht Gewalt gegen Sachen Aber auch ...
  • Vorsatz iSd § 201 Vorsatz gegen den Willen des Opfers zu handeln Für die Zurechnung der schweren Folgen genügt Fahrlässigkeit Handlungsqualifikation d.h. qualvollen Zustand längere Zeit od Erniedrigung muss vorsätzlich ...
  • Qualvoller Zustand iSd § 201 peinigend schwer körperlich oder seelisch beeinträchtigend
  • vollendet ist §201 Beginn des Beischlafs
  • Konkurrenz mit § 84? Nein § 84 ist subsidiär. 
  • Geschlechtliche Handlung iSd § 202 Beischlaf od diesem gleichzusetzenden Handlungen und generell  alles sonst objektiv erkennbar sexualbezogenen d.h. regelmäßig auf Geschlechtsorgane ausgerichtete Handlungen Bedeutung Intensität und ...
  • wehrlos iSd § 205 Wenn Abwehrmaßnahmen unmöglich, aussichtslos oder unzumutbar sind. Wie man in diesen Zustand gelangt ist, ist egal bspw Freezing: physische Reaktion aus dem Schock heraus. bloße körperliche Unterlegenheit oder ...
  • Missbrauch iSd § 205 Mentalitäten das Opfer in eine gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausgenutzt fehlt bei Zuneigung und wenn die Handlung auf Begründung einer Beziehung angelegt ist od wenn die Widerstandsunfähige ...
  • ausnützen § 205 Bewusst als "dienlichen" Faktor einkalkulieren
  • Konkurrenz mit § 83 mit 201? § 83 wird konsumiert.  §201 verdrängt § 2015 außer Tatmitel §201 + Ausnützen des Zustandes nach § 205 Abs 1 zweiter Fall
  • Gegen den Willen § 205a Wenn das Opfer seinen Willen ausdrücklich erklärte od konkludent zu verstehen gibt
  • Einschüchterung § 205a = Und bewirkt Gewalt oder gefährliche Drohung ist zur Annahme einer Einschüchterung nicht erforderlich; hiefür genügt die wie auch immer bewirkte Herbeiführung eines psychischen Zustands, in dem das Opfer aus ...
  • § 83 in Konkurrenz mit § 205? nein wird verdrängt. 
  • Vollendet ist der Beischlaf iSd § 206 Wenn das Opfer die Handlung vorzunehmen od zu dulden beginnt
  • Verleitung iSd § 206 Wer ursächlich wird das jdn anderer etw bestimmtes tut oder nicht tut oder duldet ob diesedazu zu geneigt ist, ist irrelevant
  • Irrtum bei § 206 beachtlich? Konkurrenz Nein mit §§ 201, 202, 211, 212
  • Wirklichkeitsnah ist eine Darstellung iSd § 207 Wenn sie von der Wiedergabe bzw Erkennbarkeit ein Niveau erreicht das man als fotografisch iSv dokumentarisch bezeichnet. Der Betrachter muss das Gefühl bekommen Augenzeuge zu sein.
  • Besitz und Herstellung § 207a Besitz wird nur von Herstellung konsumiert, wenn er notwendig dafür ist. Weitergehender Besitz ist gesonderst strafbar. 
  • Schwere Gewalt iSd § 207a brutal oder rücksichtslos aggressiv lebensgefahr verbunden gefährliche Waffen bes gefährdete Körperregionen Widerstand durch mehrere Personen gebrochen Intensität oder Gefahr der eingesetzten Kraft ...
  • Verleiten Jemanden bestimmen iSd § 12 StGB erwecken eines Handlungsentschlusses egal ob die jugendliche Person dazu bereit
  • Zwangslage Umstände deretwegen sich eine Person nach ihren Verhältnissen zur Handlung genötigt sieht mit welcher sie sich ohne diese Umstände nie einverstanden erklärt hätte
  • Begehung VOR einem Jugendlichen im Sinne des § 208 ... Bedeutet das die Tathandlung in Gegenwart des Tatobjekts so vorgenommen wird dass diese visuell oder auditiv wahrgenommen werden kann
  • Groming iSd § 208a Vorschlagen oder Vereinbaren eines Treffens mit der unmündigen Person samt Setzen konkrete Vorbereitungshandlung für das Treffen
  • Konkrete Vorbereitungshandlung iSd § 208a Kaufen einer Fahrkarte Übermittlung einer Beschreibung Begeben zum Ort
  • Alterstoleranz bei § 208a Ja wegen Verweis auf §§ 201 bis 207a
  • Verführung iSd Blutschande Täter lenkt den widerstrebenden Willen des jüngeren Angehörigen beugt diesen bricht ihn  aber nicht gewalttätig
  • Berufsmäßig betreut iSd § 212 von einem Krankenpfleger innerhalb des Aufgabenfeldes pflegerisch betreut wird
  • Seine Stellung nützt aus wer § 212 Seine Autorität einsetzt damit die geschützte Person die geschlechtliche Handlung setzt oder  geschehen lässt wer so bewirkt das gerade wegen der Abhängigkeit des Opfers dessen Willen beeinflusst ...
  • Insgesamt Vorgesetzte bei § 212 Nein entw straflos oder § 202 oder 205a
  • Herbeiführen iSd § 213 Vermittlertätigkeit ohne Einwirkung auf den Willen der Person vermittelte Personen müssen dem Täter nicht aber einander bekannt sein
  • Zuführen § 215 gezielte Einflusnahme die zur Umgestaltung der Lebensführung zu einer Prostituierten bewirkt; Situation veranlasst mehr als überreden darüber hinaus braucht es eine weitere Tätigkeit die zur Ausübung ...
  • Anwerben Anbieten Vermitteln Mitwirken Darbietung Jemanden verpflichten Ausdrückliche oder konkludentes Angebot auch ohne Annahme Inserat genügt Herbeiführung Aktiven oder passiven Beteiligung Nicht aber schlichte Beleuchtungsdienste Visuell wahrnehmbare ...
  • Ausnützen iSd § 215 für empfangene materielle Vorteile keine oder nur eine verhältnismäßig geringe Gegenleistung
  • Ausbeuten Rücksichtsloses ausnützen iSe gewissen Herrschaftsverhältnisses Der Einwilligung des Opfers kommt keine Strafbefreiung zu. 
  • Einschüchterung Alle Verhaltensweisen durch die auf den Willen des Opfers eingewirkt werden soll und dieses aus Angst nicht mehr frei entscheiden kann. 
  • Vorschreiben von Bedingungen Fremdbestimmung bspw Mit gewissen Personen, in gewissem Ausmaß, unter bestimmten Umständen auszuüben
  • § 216 Zuhälterei Konkurrenz Ideal mit: Nötigung, erpressung, Körperverletzung Keine Konsumption durch § 104a
  • § 218 Schutz vor unmittelbar der Geschlechtssphäre zuordenbare Handlungen Nicht bloß verbale Äußerungen oder Verrichten der Notdurft, Nacktbaden, Striptease
  • Belästigung § 218 Ärgernis EIne negative tiefgreifende Gefühlsempfindung von einigem Gewicht (Schrecken, Ekel, Ärger nicht bloße Verwunderung)  die durch die Verletzung eines  Wertgefühls hervorgerufen wird und sich gegen ...
  • Würde des Opfers wird dann verletzt § 218, wenn Das fragliche Verhalten EIN  einschüchterndes, feindliches  erniedrigendes entwürdigendes oder beleidigendes Umfeld schafft
  • Öffentlichkeit iSd § 218 Eignung der Wahrnehmbarkeit durch mind 10 Personen
  • Vorsatz wichtig bei § 218 NIE wenn der Täter glaubt unbeobachtet zu sein
  • § 218 nicht oberflächliche Berührungen dh Intensität, Präzision und Zielsicherheit sind wichtig
  • Intensiv iSd §218 ist auch der schnelle bewusste Griff ein angriff genügt
  • Verabredete verbindung §218 Verabredete Verbindung erfordert die ernstliche Willenseinigung über die geplante gemeinsame Ausführung,  die (wenn auch nur stillschweigend, so doch schlüssig) jedenfalls vor dem Beginn der Tatausführung ...
  • §3 Notwehrfähig ist nunmehr auch sex Integrität ... Weil Willensentschlussfreiheit nicht notwehrfähig war u daher ggf §218 nicht notwehrfähig ist =>daher ausdrücklich aufgenommen So wird insbesondere auch im Falle einer sexuellen Belästigung nach ...
  • 2§218 Abs 2a ist dogmatisch objektive Bedingung als Einschränkung der Strafbarkeit Wie §274