Fleischhygiene (Fach) / 1. Kennzeichnung von Schlachttieren 2. Transport von Schlachttiere (Lektion)
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- Rind- Welche VO's für Kennzeichnung? Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und Verordnung (EG) Nr. 911/2004
- Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 beruht auf welchen Elementen? -Kennzeichungsmittel –Elektronische Datenbanken –Tierpässe/Stammdatenblätter –Einzelregisterin jedem Betrieb
- Ohrmarken Rind -von zuständiger Behörde - bis 7 Tage nach Geburt -wenn Rind aus Ausland innerhalb von 7Tagen nach einstellen -TRansport ausschließlich mit Marke
- Fehlen von Ohrmarken -Antrag Ersatzmarke mit exakt gleichen Daten -nach Tod des Rindes Marke nur mit Genehmigung der Behörde abhnehmen -nach Schlachtung darf Marke abgenommen werden
- Viehverkehrsverordnung: Anlage 7 Inhalt Rinderpass/Stammdatenblatt -Passnummer -Daten des BEsitzers -Tierdaten(Geb. Datum, Geschlecht, Rasse und Markennummer der Mutter) -Ohrmarkennummer und Registriernummer
- Schaf und Ziege welche VO für Kennzeichnung? Verordnung (EG) Nr. 21/2004
- Kennzeichen Schaf 1.Ohrmarken-Transponder nach Anlage 92.Bolus-Transponder (mit Codierung)3.Ohrmarke
- Kennzeichen Ziege -Ohrmarke -TRansponder -Fußfessel
- Tattoo nur möglich mit TRanspondern und wenn? –wenn nicht für innergemeinschaftl Handel bestimmt und –Züchtervereinigung nimmt Tätowierung vor und –meldet diese Kennzeichnung der Behörde
- Markierung wann? (Schaf/Ziege) Inland Nach dem 31. Dezember 2009 im Inland geborene Tiere: –Innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt–Spätestens vor dem Verbringen aus dem Ursprungsbetrieb
- Markierung wann?(Schaf/Ziege) AUsland Nach dem 31. Dezember 2009 aus Drittland eingeführte Tiere: –Innerhalb von 14 Tagen nach Einstellen im Betrieb–Spätestens vor dem Verbringen aus dem Betrieb
- Fehlen von Ohmarken Schaf/Ziege? genau wie RInd
- Schweine Ohrmarken Wann? Was steht drauf? Wann: •Spätestens mit dem Absetzen•Tiere aus Drittland: spätestens beim Einstellen•Schweine aus anderen Mitgliedstaaten: behalten Kennzeichen Was steht drauf? Ohrmarkennummer:–DE–KFZ-Kennzeichen Lkr/Kreisfreie Stadt–Letzte 7 Zeichen der Registriernummer des Eerzeugerbetriebs
- Verlust Marke Schwein Wie rind
- Einhufer VO's Verordnung (EG) Nr. 504/2008(bis 31.12.2015) und Verordnung (EU) Nr. 262/2015(seit 01.01.2016)
- Kennzeichnung Equiden Über den Equidenpass: -Spätestens mit 12 Monaten-Auf jeden Fall vor Verlassen des Geburtsbetriebes (außer Fohlen bei Fuß der Mutterstute)
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- Equidentransponder Code? Wo? Code:1 5 stelliger Code: -3-stelliger Ländercode-2-stelliger Tierartenkenncode-10 Ziffern für den jeweils zu kennzeichnenden Einhufer Implantationsstelle: Zwischen Genick und Widerrist in der Mitte des Halses im Bereichdes Nackenbandes parenteral
- Tierhalter/Transportunternehmer dürfen Einhufer nur in Bestand aufnehmen/übernehmen, wenn diese von einem Equidenpass begleitet werden außer wenn? Koppelhaltung; nicht abgesetzte Fohlen; Notsituationen; vorübergehende Verbringung zu Fuß
- Verlust des Passes? EQ –Beantragen eines Duplikats (falls Identität eindeutig geklärt werden kann)–Innerhalb von 30 Tagen –Automatische Einstufung als „nicht zur Schlachtung für den menschlichenVerzehr bestimmt"
- Was machen mit dem Pass bei Tod/Schlachtung des EQ? Zurücksendung des Passes an die passausgebende Stelle innerhalb von 30 Tagen
- Welche VO für Transport? Verordnung (EG) Nr. 1/2005
- Wann müssen Landwirte nur Art.3 und 27 bezüglich des Transportes von Tieren beachten? –Transport im Rahmen von jahreszeitlichen Wanderhaltungen in eigenen Fahrzeugen oder–Transport nur über eine Entfernung von max. 50 km ab Betrieb
- Wann gilt VO (EG) Nr. 1/2005? nur für Transport von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Nicht für Transporte unter Anleitung eines Tierarztes in oder aus einer Tierarztpraxis/–klinik
- Wann gilt VO (EG) Nr. 1/2005? Tiere:-lebende Wirbeltiere-Lange Beförderung: >8 h-Beförderung:der gesamte Transportvorgang, einschl. des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen-Transportmittel: jedes Straßen-oder Schienenfahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug, daszum Transport von Tieen verwendet wird
- Art. 3: Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren(4) -Transport möglichst kurz -Transportfahrzeug so, dass Tiere keine Verletzung -geschultes Personal -regelmäßige KOntrolle des Befindens der Tiere
- Art. 3: Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren -Ausreichend Boden und Standhöhe -Tiere sind Transportfähig -Versorgung mit Futter und Wasser
- Nicht Transportfähig sind? Verletzte Tiere, Tiere mit physiologischen Schwächen oder pathologischen Zuständen zb:Ferkel <3 Wochen, Lämmer <1 Woche, Kälber <10 Tagen, wenn Strecke über 100 km, Hochtragende oder Neugeborene Säuger, deren Nabel noch nicht verheilt ist
- Bedingungen Transportmittel?(8) -Tiere dürfen sich nicht verletzen können -Leichte Reinigung und Desinfektion-Frischluftzufuhr-Belüftungssysteme (5°bis 30°C, unabhängig von Außentemperatur) -Rutschfester Boden -Licht -Kot und Urin muss abfließen -EInstreu für Jungtiere
- Transportpraxis, was ist verboten? Es ist verboten:•Tier zu schlagen oder treten•Druck auszuüben auf besonders empfindliche Körperteile•Tiere mechanisch hochzuwinden•Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hoch zu zerren/ziehen•Treibhilfen/Geräte mit spitzen Enden zu verwenden•Getriebene/geführte Tiere zu behindern
- Getrennter Transport von?(7) –unterschiedlichen Arten –Tieren mit großem Größenunterschied –ausgewachsenen Zuchtebern und Hengsten –behornten und unbehornten Tieren –(Punkte gelten nicht, wenn in verträglichen Gruppen und zusammen aufgezogen, Trennung Stress wäre oder nicht entwöhnte Junge dabei) –geschlechtsreifen männlichen und weiblichen Tieren –rivalisierenden Tieren –angebundenen und unangebundenen Tieren
- Raumangebot für: Zuchtkälber,Mittelschwere Kälber,Schwere Kälber,Mittelgroße Rinde,Ausgewachsene Rinder.,Sehr große Rinder Zuchtkälber-0,3-0,4 MittelschwereKälber-0,4-0,7 SchwereKälber-0,7-0,95 Mittelgroße Rinder-0,95-1,3 Ausgewachsene Rinder1,3-1.6 Sehr große Rinder-über 1,6 alles in qm
- Raumangebot Schweine •Alle müssen mind. liegen und in ihrer natürlichen Haltung stehen können •Ladedichte bei Schweinen von ungefähr 100 kg -> 235 kg/m2darf nicht überschritten werden •Rasse, Größe und körperliche Verfassung können Vergrößerung der Mindestbodenfläche erfordern •Je nach Witterungsbedingungen und Transportdauer Vergrößerung der Fläche um bis zu 20 %
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