Fleischhygiene (Fach) / Aufgaben Amtstierarzt NICHT MACHEN (Lektion)
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- Amtlicher TA Nach welcher VO? Von wem ernannt? Nach VO (EG) Nr. 854/2004 qualifiziert ernnant von:zuständiger Behörde
- Aufgaben: Überprüfen ○ gute Hygienepraxis (GHP) ○ HACCP-Verfahren
- Aufgaben Insepktion(6) ○ Informationen zur Lebensmittelkette ○ Schlachttieruntersuchung ○ Wohlbefinden der Tiere ○ Fleischuntersuchung ○ Labortests ○ SRM (spezielles Risikomaterial), Nebenprodukte
- Amtlicher TA Kenntnisse(a bis v) a) nationale + EU-Rechtsvorschriften zu Gesundheitsschutz, LM-Sicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz + Arzneimittel b) Grundsätze gemeinsame Agrarpolitik, Marktmaßnahmen, Ausfuhrerstattungen, Betrugsermittlung c) Grundlagen LM-Verarbeitung und -Technologie d) Grundsätze, Konzepte + Methoden GHP + QM e) Qualitätsmanagement vor der Ernte (gute landwirtschaftliche Praxis) f) Förderung/Anwendung LM-Hygiene, LM-Sicherheit (gute Hygienepraxis) g) Grundsätze, Konzepte + Methoden Risikoanalyse h) Grundsätze, Konzepte + Methoden HACCP i) Verhütung + Eindämmung + LM-bedingter Gefährdungen der menschlichen Gesundheit j) Populationsdynamik von Infektionen + Intoxikationen, k) diagnostische Epidemiologie l) Monitoring + Überwachungssysteme m) Überprüfung + Bewertung von QM-Systemen n) Grundsätze + diagnostische Anwendung moderner Testverfahren o) Informations-/Kommunikationstechnologie in Bezug auf veterinärmedizinische Aspekte des Gesundheitsschutzes p) Datenbearbeitung + Biostatistik q) Untersuchung von Ausbrüchen LM-bedingter Erkrankungen r) relevante Aspekte in Bezug auf TSE s) Tierschutz bei Erzeugung, Transport + Schlachtung t) umweltbezogene Aspekte der LM-Erzeugung (einschl. Abfallbeseitigung) u) Vorsorgeprinzip + Verbraucherinteresse v) Grundsätze Personalschulung
- Amtlicher TA Qualifikation ○ tierärztliche Grundausbildung ○ Schulung nach Qualifikation als Tierarzt ○ Berufserfahrung als Tierarzt oder ○ Hochschulabschluss ○ Fortbildung mit Postgraduierten-Abschluss Zusätzlich ● praktische Schulung: ○ während Probezeit ○ mindestens 200 Stunden ○ unter Aufsicht von amtlichen Tierärzten
- Amtlicher Fachasistent VO? Aufgaben VO: VO (EG) Nr. 854/2004 Aufgaben:HAndelt und Aufsicht und KOntrolle eines Amtlichen TA
- Einschränkungen Fachasis. ○ Überprüfungsaufgaben: nur Erfassen von Informationen über GHP und HACCP ○ Schlachttieruntersuchung: nur Hilfe in rein praktischen Dingen, inkl. Vorauswahl Tiere mit Anomalien ○ Fleischuntersuchung: regelmäßige Überprüfung durch Tierarzt; bei notgeschlachteten Tieren Untersuchung ausschließlich durch Tierarzt
- Fachasis. Qualifikation ● Schulung und Prüfung rotes und Geflügelfleisch ● praktische Schulung: 400 Stunden, in Schlachthöfen, Zerlegungsbetrieben, Haltungsbetrieben, sonstigen Betrieben ● theoretische Schulung: 500 Stunden
- HACCP-Verfahren (5 und 7 Punkte) insbesondere Kontrolle folgender Garantien: ○ Tiere gekennzeichnet ○ LM-Ketteninformation vorhanden ○ keine tierseuchenrechtlichen Einschränkungen ○ Tiere sauber und gesund ○ Tierschutz eingehalten UND speziell Überprüfung, ob sichergestellt, daß Fleisch ○ mikrobiologischen Kriterien entspricht ○ mit Vorschriften über Rückstände in Einklang ○ frei von physikalischen Gefahren ○ ohne pathologische Veränderungen ○ ohne fäkale oder sonstige Verunreinigung ○ ohne SRM ○ entsprechend TSE-Vorschriften gewonnen
- Fehlen Informationen 24 h nach Ankunft: -ges. Fleisch genußuntauglich -gesonderte Schlachtung
- keine Annahme zur Schlachtung, wenn? ○ aus Gebiet mit Verbringungssperre ○ Verstoß gegen Vorschriften über Tierarzneimittel ○ Gesundheitsgefahr für Mensch oder Tier
- Zeitpunkt Schlachttieruntersuchung? ○ innerhalb 24 Stunden nach Ankunft ○ innerhalb 24 Stunden vor Schlachtung ○ auf Verlangen des Tierarztes zusätzlich zu jeder Zeit
- Ausnahmen Schlachttieruntersuchung? ○ Notschlachtung: Überprüfen Bescheinigung Tierarzt ○ frei lebendes Wild: Überprüfen Bescheinigung kundige Person ○ Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb: im Schlachthof eingeschränkte Schlachttieruntersuchung
- Ausnahmen Schlechttieruntersuchung ○ Notschlachtung: Überprüfen Bescheinigung Tierarzt ○ frei lebendes Wild: Überprüfen Bescheinigung kundige Person ○ Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb: im Schlachthof eingeschränkte Schlachttieruntersuchung
- Was Feststellen bei Untersuchung? -Verstoß gegen Tierschutz -Zoonosen und Tierseuchen
- Fehlen der Identifizierung der Pferde (zb Unfall) ○ Schlachtung kann gestattet werden (Tierschutzgründe) ○ genusstauglich erst nach Vorliegen
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- Verdacht auf Krankheit, Gesundheitsgefährdung von Mensch oder Tier? ○ gründliche Schlachttieruntersuchung ○ eventuell zusätzliche Proben + Untersuchungen ○ eventuell gesonderte Schlachtung (nach Normalschlachtung, Schutz vor Kontamination)
- Mißachtung von Tierschutzbestimmungen, was macht der TA? ○ Verifizieren von Abhilfemaßnahmen des Unternehmers ○ Maßnahmen des Tierarztes (Anweisungen, Verlangsamung oder Einstellung Produktion) ○ erforderlichenfalls Information Behörde
- Herrichten zur Fleischuntersuchung -Spalten der Schlachtkörper -Ausnahmen nach Genehmigung: keine Spaltung wegen besonderer Essgewohnheiten, technologischer Entwicklungen, sanitärer Verhältnisse- -Spalten von Kopf oder Schlachtkörper (kann)
- vorgeschriebener Untersuchungsgang für einzelne Tierarten welches Gesetz? Anh. I Abschn. IV VO (EG) Nr. 854/2004