BGB Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
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- Schuldverhältnis pflichtenbegründendes Sonderverhältnis zwischen zwei oder mehreren Partein rechtsgeschäftliche,rechtsgeschäftsähnliche und gesetzliche Sv
- Unmöglichkeit §275 wenn der Leistungserfolg entgültig nicht mehr herbeigeführt werden kann augrund eines Leistungshindernisses
- Stückschuld liegt vor, wenn der geschuldete Gegenstand nur einmal existiert
- Konkretisierung der Holschuld Schuldner hat Gegenstand ausgesondert und Käfer von Abholmöglichkeit benachrichtig
- Konkretisierung bei Bringschuld wenn Schuldner die Sache mittlerer Art und Güte am Wohnsitz des Gläubigers in Annahmeverzug begründender Weise tatsächlich angeboten hat
- Konkretisierung der Schickschuld Schuldner ist zum Versenden der Ware verpflichtet K. tritt ein wenn die Sache mittlerer Art und Güte an die Transportperson übergeben wurde