Schuldverhältnis
pflichtenbegründendes Sonderverhältnis zwischen zwei oder mehreren Partein rechtsgeschäftliche,rechtsgeschäftsähnliche und gesetzliche Sv
Unmöglichkeit §275
wenn der Leistungserfolg entgültig nicht mehr herbeigeführt werden kann augrund eines Leistungshindernisses
Stückschuld
liegt vor, wenn der geschuldete Gegenstand nur einmal existiert
Konkretisierung der Holschuld
Schuldner hat Gegenstand ausgesondert und Käfer von Abholmöglichkeit benachrichtig
Konkretisierung bei Bringschuld
wenn Schuldner die Sache mittlerer Art und Güte am Wohnsitz des Gläubigers in Annahmeverzug begründender Weise tatsächlich angeboten hat
Konkretisierung der Schickschuld
Schuldner ist zum Versenden der Ware verpflichtet K. tritt ein wenn die Sache mittlerer Art und Güte an die Transportperson übergeben wurde