Strafrecht BT 1 (Fach) / Definitionen (Lektion)

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aller Tatbestandsmerkmale

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  • Mordlust Tod des Opfers als alleiniger Zwck der Tat
  • Habgier ungezügeltes, rücksichtloses (Gewinn-)Streben um jeden Preis auch Vermeidung von Aufwendungen
  • niedrige Beweggründe h.M.: Grund, der nach allg. sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verwerflich und damit verachtenswert ist A.A.: Feststellung des "krassen Missverhältnis" anhand einer Gesamtwürdigung ...
  • heimtückisch BGH:Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhender Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung zur Begehung der Tat H.L.:zusätzlich besonders verwerflicher Vertrauensbruch
  • Arglosigkeit wer sich bei Beginn des Tötungsversuchs keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht
  • Wehrlos ist das Opfer, dessen Abwehrmöglichkeiten infolge seiner Arglosigkeit erheblich eingeschränkt sind; nicht erforderlich ist, dass es schlechthin schutzunfähig ist
  • grausam Zufügung von Schmerzen und Qualen, die über das mit der Tötung notwendigerweise verbunde Maß weit hinaus geht h.M.: + "gefühlsloses, unbarmherzige" Gesinnung A.A.: Kenntnis der obj. Grausamkeit ausreichend ...
  • gemeingefährliches Mittel solche, die (abstrakt) geeignet sind, eine Vielzahl von Menschen zu töten und drern Wirkung der Täter nicht kontrollieren kann BGH: Wirkung auch, wenn abstrakte Eignung fehlt, Täter aber in concreto ...
  • Akzessiorietät der Teilnahme Teilnehmer wird uas dem selben Tatbestand bestraft, wie der Täter
  • Unglücksfall plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für eine Person birgt
  • gemeine Gefahr Zustand, bei dem (ex-post) die Möglichkeit erheblichen Schadens für unbestimmt viele Personen besteht
  • gemeine Not "gemeine Gefahr" für Allgemeinheit i.S.e. unbestimmten Vielzahl an Personen
  • Pflicht Hilfe zu leisten mind. Versuch der Erfolgsabwendung verlangt
  • konkretes Gefährdungsdelikt unmittelbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung muss eintreten
  • konkrete Gefahr Gefährdung des Rechtsguts hat sich so intensiviert, dass das Ausbleiben der Verletzung als reiner Zufall erscheint
  • hilflose Lage Situation, in der das Opfer die abstrakte Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung ausgesetzt ist , ohne die Möglichkeit eigener oder fremder Hilfe zu besitzen
  • versetzen in eine hilflose Lage kausale Handlung, die eine hilflose Lage des Opfers entstehen lässt
  • im Stich lassen Unterlassen einer Hilfeleistung
  • Handlungseinheit Täter verwirklicht aufgrund einer Handlung mehrere Delikte
  • Handlungsmehrheit T. verwirklicht aufgrund mehrerer Handlungen mehrere Delikte
  • gesundheitsschädliche Stoffe Stoffe, die durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu schädigen "geeignet" sind
  • Beibringung jedes In-Verbindung-Bringen mit dem Körper des Opfers
  • Waffe Werkzeug,das nach seiner Herstellung dazu bestimmt ist, Verletzungen hervorzurufen
  • Gefährliches Werkzeug jeder Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und Art der Beneutzung im konkrten Fall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann
  • hinterlistig Angriff auf Arglosen in der Absicht, den Anderen durch plannvolles Verdecken der wahren Ziele die Abwehr zu erschweren
  • Behandlung (lebensgefährdend) Verletzungshandlung
  • abstrakte Gefahr es reicht Handlung aus , die typischerweise lebensgefährlich ist
  • Eignung zur Lebensgefährdung abstrakt gesehen müssen die konkreten Umstände eine Lebensgefährdung herbeiführen können
  • Verlust tritt ein wenn die Heilung nicht absehbar ist
  • Verfall setzt chronischen Zustand voraus, Heilung ist zeitlich nicht absehbar
  • Gebrechlichkeit Zustand eingeschrängkter Bewegungsfreiheit infolge des Alters etc.
  • Quälen zufügen von länger andauernden oder wiederholten Leiden körperlicher oder seelischer Art
  • roh (misshandeln) (obj.)Handlungsfolge von erheblichen Gewicht, die auf eine "gefühlslose,fremdes leiden missachtende"Gesinnung (subj.) zurückzuführen sind
  • Vernachlässigung Unterlassen
  • böswillig "besonders verwerflicher" Grund wie "Lust an fremden Leid(Hass,Geiz,Sadismus)"
  • Schlägerei Auseinandersetzung von mind. 3 Personen
  • von mehreren verübter Angriff in feindlicher Absicht unmittelbar auf dem Körper eines anderen abzielende Einwirkung durch mind. 2 Personen
  • Wohnung Inbegriff von Räumlichkeiten,die bestimmungsgemäß als Unterkunft von Menschen gelten
  • Geschäftsräume bestimmungsgemäß für gewerbliche oder berufliche Zwecke i.w.S
  • befriedetes Besitztum Grundtstück, bei dem durch äußere Umgrenzung deutlich gemacht ist, dass er nicht zum Betreten durch jedermann bestimmt ist
  • abgeschlossen (Räume) dann, wenn etw. nicht offen ist
  • zum öffentlichen Dienst bestimmt Behörden i.w.S.
  • zum öff. Verkehr bestimmt öff. Nah- und Fernverkehr
  • Eindringen betreten, also Hineingelangen mit mind. einem Körperteil in die geschützte Sphäre gegen oder ohne Willen des Hausrechtsinhabers Unterlassen = darin verweilen trotz Aufforderung zum Verlassen
  • darin verweilen sich nicht entfernen
  • Menschenmenge größere, nicht ohne weiteres überschaubare Anzahl an Menschen, bei der es nicht auf das Kommen und Gehen einzelner Personen ankommz
  • Einsperren Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen
  • auf andere Weise der Freiheit berauben jede Handlung, die obj, die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bewirkt
  • listiges Vorgehen dann, wenn dadurch ein vorhandender Wille zur Fortbewegung, zur Aufgabe begracht wird
  • Freiheitsberaubung durch Unterlassen Nicht-Befreien trotz Garantenstellung