Fleischhygiene (Fach) / Fleischhygiene (Lektion)
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Diese Lektion wurde von mary2rade erstellt.
- Lnn. Schwein von Außen: Lnn. Popliteus von Innen: Lnn. Ischiadicus ( bei Caudophagie aktiviert) Lnn. Iliofemoralis (liegt auf Psoas minor - BU Lnn. Iliacus med. Lnn. Iliacus lat. Lnn. Lumbales Aortici Lnn. Thorakales aortici Lnn. Inguinalis superficialis ( bei Mastitiden aktiviert) Lnn. Subiliacus Lnn. Thoracici Lnn. sternalis cranialis (unipaar) Lnn. axialis prima costae Lnn. Mandibularis Lnn. Mandibularis accerssorii Lnn. cervicalis superficialis ventralis Lnn. cervicalis superficialis dorsalis ( Buglymphknoten) - BU Organlnn.: Lnn. retropharyngialis med. Lnn. retropharyngialis lat. Lnn. parotideus Organlnn: Lnn. renalis ....
- Schlachthofinfos 800- 1000 Schweine pro Trag/ 200-300 Rinder pro Tag Schlachtung ab 6.00 Uhr Betäubung: Schweine eine halbautomatische Betäubung mit 100 Hz Wechselstrom ( kein Hochvolt) -> Herzmuskel reagiert langsamer auf elektrische Erregung Gehirnzellen 2,5 sek bei 2,5 A TierschSchlv: bei Schweinen muss im Anschluss an die Betäubung wenn nicht innerhalb von 10 Sekunden nach der Kopfdurchströmung die Entblutung erfolgt eine Herzdurchstömung mit einem 50 Hz-Sinusstrom anschließen. Dabei muss bei Schweinen eine Stromstärke von 1,0A über den Zeitraum von vier Sekunden gehalten werden danach 4 sec. Kopf-Herz-Durchströmung bei liegenden Tieren 10, bei hängenden Tieren 20 sec. nach Betäubung Entblutungsschnitt in Erlangen schon nach 3 Sekunden Tiere liegen ca. 2 Minuten auf dem Band bevor sie hochgezogen werden.
- K1 ( höchstes Risiko) -> nur zur Entsorgung Grundlagen: 1774/2002 + 1069/2009 (Kat1-3) + 999/2001 (SRM) + H3 (Untersuchungspflicht ATA SRM) TKNB; TSE-verdächtige Tiere im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 oder Tiere, bei denen das Vorliegen einer TSE amtlich bestätigt wurde; Tiere, die im Rahmen von TSE-Tilgungsmaßnahmen getötet wurden; Heim-, Zoo- und Zirkustiere; Tiere aus Tierversuchen Spezifiziertes Risikomaterial (SRM – zb Schädel, Mesenterium etc.) ) oder Material welches SRM enthält (z.B. untauglich beurteilter Schlachttierkörper, verendete oder getötete Wiederkäuer) einschl. Rinderföten und Siebreste aus Schlachthöfen, die Rinder, Schafe und/oder Ziegen schlachten Erzeugnisse von Tieren, denen verbotene Stoffe verabreicht worden sind (Masthilfsmittel, org. Chlor- und Phosphorverbindungen) Küchenabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln; Erhitzungszwang: 133 °C, 3 Bar, 20 Minuten, 50mm zerkleinern, rühren, mit Brilliantblau einfärben
- K2 - mittleres Risiko ( darf nur verfüttert werden) Magen-/Darm- und Blaseninhalt sowie Gülle/Dungnicht entleerter Magen-Darmtrakt (außer Rind: SRM !) und nicht entleerte Blase, Gallenblase sowie nicht entleerte Speiseröhre untaugliche Schlachttierkörper (ohne SRM, z.B. Schwein) untaugliche Schlachttierkörperteile mit entzündlichen Veränderungen (z.B. Abszesse, entleerter Magen/Darm/Blase mit Entzündungsanzeichen) Blut von Wiederkäuern und anderen Schlachttieren, bei denen Anzeichen auf eine Krankheit auf Mensch oder Tier vorliegen (z.B. Brucellose) ansteckende Siebreste aus Schlachtbetrieben, die andere Tiere als Wiederkäuer schlachten (z.B. Schweine, Kaninchen) verendete/getötete Tiere (außer Wiederkäuer = SRM), totgeborene/ungeborene Tiere Fehlproduktionen, von denen eine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht (z.B. bei Konserven : Bombagen) Blut WDK -> Verbrennung, Verarbeitungsbetrieb für K2 (TBA )/ Spezielle Biogas-und Kompostieranlagen
- K3 geringes Risiko ( nicht für den menschlichen Verzehr ) - genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht als Lebensmittel verwendet werden = Schlachtnebenprodukte: z.B. Herz, Leber, Niere, Milz, Lunge, Luft- und entleerte Speiseröhre, entleerte(r) und gewaschene(r) Magen/Darm (nicht Rind ! =SRM) /Blase, Ohren sowie Vorder-und Hinterfüße vom Schwein, Zunge, Knochen (nicht SRM !), Schwänze, Schwarten, Schweineköpfe, Zwerchfell, Bauchspeicheldrüse vom Schwein, Gebärmuttern, Hoden, Euter, Nierenfett Fleischabschnitte,Fettabschnitte, genusstaugliches Blut von genusstauglichen Tieren - genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Tieren, von denen keine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht, wie: verunreinigte Fleischabschnitte oder Fette, Stichstellen, Teile mit bindegewebigen Vernarbungen (z.B. Lebern mit „milk-spots“), verunreinigtes Blut, nicht enthaarte und gereinigte Unterfüße vom Rind - keine anzeichen übetragbarer Krankheiten- Borsten, Klauen, Hörner, Federn, Sehnen - Fehlproduktionen, von denen eine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht (z.B. bei Konserven : Bombagen) - Fehlproduktionen, Waren mit Qualitätsmängeln (ehemalige Lebensmittel)-ZB -> überlagertes Fleisch oder minderwertiges Fleisch- Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung - Blut von Schlachttieren, Eier, Milch, Eierschalen, Käse, - Küchen- und Speiseabfälle, soweit nicht aus grenzüberschreitendem Verkehr - Kadaver aus Wildunfällen im Straßenverkehr - >Verbrennung ( TBA ) Biogas-und Kompostieranlagen, Verarbeitungsbetriebe füt K3 material zb. Heimfutterbetriebe bzw. Düngmittelherstellung Ausbnahmen: Kat 2 an Zootiere verfüttert, Diagnose, Lehrzwecke, Kat § als Futtermittel, Krematorien, Besitzer vergräbt Tier
- Tierschutzverstöße ziehen am Schwanz Stockschläge (?) Elektroschocks trotz fehlender Möglichkeit nach vorne zu gehen nicht an den Muskelpartien der Hintertgliedmaße wurden wiederholt
- Maligne Hyperthermie (siehe auch Patho) Rassedisposition (Pietrain, Landrasse), autosomal-rezessiver Erbgang1) Strukturänderung eines Kalzium-Kanales im sarkoplasmatischen Retikulum (Ryanodin-Rezeptor, mut RYR1) und 2) ein höherer Anteil von Typ IIb Fasern (glykolytische Fasern) in der Skelettmuskulatur Klinik: unter Ruhebedingungen klinisch unauffällig, ausgelöst durch Stress(z.B. Transport) oder die Anwendung von Inhalationsnarkotika (Halothan) und/oder Succhinylcholin, Nikotin Latente Belastungsmyopathie (PSE-Fleisch; P=pale, S=soft, E=exudative) Akute Belastungsmyopathie + Akute Muskelnekrosen (M. longissimus dorsi) Pathologie: erhöhte Freisetzung von kalzium - verstärkte kontraktion - verstärkte anerobe Glykolyse - Ansteig Laktat - Abfall PH - Denaturierung Muskeleiweiß = maligne Hyperthermie,
- amtlicher Tierarzt H3 Artikel 2 = - von zuständiger Behörde benannt - hat Approbation - 200 Praxisstunden unter Aufsicht - hat die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung - von 854/ 2004 qualifiziert - Fähigkeiten zur Multidisziplinären Zusammenarbeit Artikel 3 - leitet Baktieriologische Untersuchung ein - leitet Untersuchung auf Trichinellen ein - genusstauglichkeitskennzeichung ( auch bei Nottötungen, siehe H2) - Aufzeichnungs- und Bewertungspflicht der Untersuchungsbefunde Artikel 4 = Die amtliche Überwachung gemäß Absatz 1 umfasst Überprüfungen (Audits) der guten Hygienepraxis und der Verfahren, die auf einer Gefahren- analyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP-Verfahren) gestützt sind -> leitet Infos zur Lebensmittelketteninfo weiter - Kontrolle Betriebsstätten - Kontrolle Begeleitpapiere Artikel 5 Frischfleisch führt der amtliche Tierarzt in Schlacht- höfen, Wildbearbeitungsbetrieben und Zerlegungsbetrieben, die frisches Fleisch in Verkehr bringen, Inspektionen vor allem in Bezug auf Folgendes durch: a) Informationen zur Lebensmittelkette;b) Schlachttieruntersuchung;c) Wohlbefinden der Tiere;d) Fleischuntersuchung; e) spezifisches Risikomaterial und ander Tierische Nebenprodukte (BSE) f) Labortests