Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

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Karteikarten Strafrecht BT

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  • Gesamturkunde/ Zusammengesetzte Urkunde Gesamturkunde Sonderform der Urkunde, die dadurch entsteht, dass einzelne Gedankenerklärungen hinreichend fest zusammengefügt werdenund ein einheitliches Ganzes bilden, das eine neue über den Inhaltder ...
  • Vordrucke,Urkundenentwürfe Urkundenentwurf= Dritter stellt Urkunde her,füge meinen Namen hinzu.Ist keine unechte Urkunde,sondern eine Inhaltlich Unwahre.Wegen man selber zum Aussteller wird also eher Verstoß gegen §274I1   ...
  • Abgrenzung von schriftlicher Lüge,bloße Namensfälschung ... Unterzeichnung mit falschem Namen der aber einer anderen person zugeordnet werden kann/ erfundener Name(dann nicht §267)
  • Urkundenfälschung Stellvertretung Wer eine urkundliche Erklärung für einen anderen abgiebt und mit dessen Namen zeichnet,stellt nach hM.keine unechte sondern eine echte Urkunde her,wenn er den Namensträger vertreten will,wenn dieser ...
  • Abgrenzung verfälschen einer echten Urkunde und Urkundenunterdrückung ... verfälschen einer Urkunde: Jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einerechten Urkunde, durch die der Anschein erweckt wird, als habeder Aussteller die Erklärung mit dem Inhalt abgegeben, ...
  • Urkundenfälschung: Verfälschung einer echten Urkunde ... dh.änderung nach Erlöschen des Abänderungsrecht. Wann das Abänderungsrecht endet hängt von dem Umständen ab,Maßgebend ist,ob die Urkunde bereits in der Weise in den Rechtsverkehr gelangt ist,dass ...
  • Urkundenunterdrückung §274I Nr1 1. Objektiver TB a) Tatobjekt: echte Urkunde oder technische Aufzeichnung,die dem Täter überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört. !Gehören bezeichnet nicht das Eigentum,sondern das Beweisführrecht! ...
  • Mittelbare Falschbeurkundung §271 I 1.Objektiver TB a.Tatobjekt: Öffentliche Urkunde Urkunde i.S.d. § 415 ZPO, die für den allgemeinen Rechtsverkehrbestimmt ist und dem Zweck dient, Beweis für und gegen jedermannzu erbringen. b.Bewirken ...
  • Geld Staatlich beglaubigte und zum Umlauf bestimmte Zahlungsmittel
  • In Verkehr bringen Der Täter muss seine bisherige Verfügungsgewalt an dem Tatobjekt(Falschgeld) vollständig aufgegeben haben, sodass ein anderertatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Tatobjekts zu bemächtigenund ...
  • Brandstiftung § 306 1. objektiver TB a. Tatobjekt aus Nr1-6 das für den Täter fremd ist b.In-Brand-setzen oder durch eine Brandlegung ganz oder Teilweise zerstört P.wesentlicher bestandteil= wenn er nicht jederzeit ...
  • Schwere Brandstiftung § 306a I 1. Objektiver TB a. Tatobjekt aus Nr1-3 b. In Brand setzen oder durch brandlegung ganz oder Teilweise zerstören(keine konkrete Gefährdung von Menschen nötig) 2.Subjektiver TB IV Tätige Reue §306e ...
  • Schwere Brandstiftung § 306a II 1.Objektiver TB a.Tatobjekt aus § 306I Nr1-6 (fremdeit nicht erforderlich) b.In Brand setzen oder durch Brandlegung ganz oder Teilweise Zerstören c. Gefahr einer Gesundheitsschädigung eines anderen ...
  • Besonders schwere Brandstiftung 1.Objektiver TB §306 §306aI §306aII 2. Eintritt und Verursachung der schweren Folge schwere gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von ...
  • Brandstiftung mit Todesfolge §306c 1. Objektive und subjektive tbm Brandstiftung nach §§ 306-306b 2. Eintritt und Verursachung des Todes 3.Objektive Zurechenbarkeit zurechnung der schweren Folge zum Verhalten des Täters nach allgemeinen ...
  • Gefährlicher Eingriff in den Staßenverkehr §315 ... 1. Objektiver TB verkehrsfremder Eingriff(Nr1-3) P.bewusste Zweckverfremdung= trotzdem Eingriff P.ebenso wenn durch verkehrsgerechtes Verhalten Absichtlich ein Unfall herbeigeführt wird P.zufahern ...
  • Gefährdung des Straßenverkehrs §315 c 1.Objektiver TB führen eines Fahrzeuges (nur eigenhändiges Verhalten) im Straßenverkehr in fahruntüchtigem Zustand Nr1 a oder b Absolute Fahruntüchtigkeit ( 1,1promille) Relative Fahruntüchtigkeit ...
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort §142 Obj.TB Unfall im Straßenverkehr Unfallbeteiligter §142 V vom Unfallort sichentfernen ohne bestimmte Feststellung zu ermöglichen Abs.1 Nr1 oder ohne eine angemessene zeit zu warten RW Schuld Taätige ...
  • Trunkenheit im Verkehr § 316 I 1. Obj.TB Führen eines Fahrzeugs im Verkehr (§§ 315-315d) in Fahruntüchtigem zustand 2.Subj.TB RW Schuld Formelle Subsidiarität zu §§ 315 a,315c
  • Vollrausch §323 a 1. Objektiver TB Rausch:Auf Alkohol oder anderen Rauschmitteln beruhender Zustand derIntoxikation, bei dem sicher verminderte Schuldfähigkeit, möglicherweisesogar Schuldunfähigkeit vorgelegen hat. ...
  • Unterlassene Hilfeleistung § 323 c 1. objektiver TB unglücksfall oder geimene Gefahr oder Not P. Suizidversuch als Unglücksfall? nach h.M. (+) ab Eintritt der Hilfsbedürftigkeit des Suizidenten.Aus Sicht des zur Hilfe Aufgerufenen. ...