Bilanzsteuerrecht (Fach) / Maßgeblichkeitsgrundsätze (Lektion)
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- Maßgeblichkeit -direkte MG 5(1) S.1 HS 1EStG stb = hb -"eingeschränkte" MG 5(1) S.1 HS 2 EStG stb # hb aufgrund str wahlrecht // Verzeichnis 5(1) S.2 u. Bil.änderung 60(2)estdv -Durchbrechung MG 5(6) EStG stb # hb aufg. steuerlich zwingender wertansatz //Verzeichnis 5(1) S.2 (s.bilstr t.1S.23ff)
- 7.Bilanzierungsentscheidungen nacheinander zu treffen Ansatz dem Grunde nach - VG bzw. WG (+) - persönliche Zurechnung aufg. zivilrechtl./wirtschaftlichen Eigentums (+) - sachliche zurechnung zum betriebsvermögen (+) dann, - anlagevermögen oder - umlaufvermögen => Ansatz der Höhe nach - zugangsbewertung - folgebewertung (bilstr,t.1,s.26)
- Ansatzvoraussetzungen VG und pos.WG VG - vorliegen eines wirtsch. vorteils und -einzelbewertbarkeit iSv selbständiger verkehrsfähigkeit dieses vorteils WG 1 vorliegen eines wirtsch. vorteils 2 für diesen vorteil müssen abgrenzbare aufwendungen angefallen sein 3 der vorteil muss selbständig bewertbar sein 4 es muss ein über den B.stichtag hinausgehender ökonomischer nutzen vorliegen
- 8.Bilanzierungsentscheidungen nacheinander zu treffen II 2.ansatz der höhe nach (zugangsbewertung) grundsätlich AK bzw HK 3.sichtagsbewertung (mit welchem wert in bilanz 31.12.01aufzunehmen) -planmäßige Abschreibung -außerplanmäßige Abschreibung/TW-abschreibung 4.folgewertung wertaufholung prüfen
