MWU 15 (Fach) / Grundlagen der Jahresabschlussprüfung (Lektion)

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  • Inventurrichtlinie ohne Sollwerte, welche Personen führen Inventur durch Zuständigkeiten → keine Selbstüberprüfung, wenn gezählt mit Sollwerten abgleich was passiert mit Differenzen → Regelungen zur Aufklärungen des Schwunds, Regelungen wer trifft entscheidungen zum Ausbuchen → nicht der, der das Lager führt! Sollte GF sein zB Wenn Unt keine Anlageninventur macht, dann muss Prüfer stichprobenweise selbst anschauen.
  • Die 5 größten Risiken des Prüffelds SAV Ausfallsrisiko: Entwertung oder Ersatz von Maschinen mangels Reparatur. Unternehmen kann mit Wartungsverträgen, Wartungsplan, MA Schulungen, etc gegensteuern Technologierisiko Abschreibungsdauer Gesetzesänderungen Umweltschutz Diebstahlsrisiko / Schwund
  • Prüffelder SAV Bilanz:  Aktivseite: Immat. VermGeg: Konzessionen, Lizenzen, FW, geleisteter Anzahlungen Sachanlagen: Grundstücke, Anlagen, Masch, BGA, geleisteter Anzahlungen Passivseite: Investitionszuschüsse Bruttomethode GuV: Aktivierte Eigenleistungen Erträge aus dem Abgang/Zuschreibung vom AV Abschreibungen  So betr. Aufwendungen (Instandh., Operating Leasing)  So betr. Erträge (Auflösung Investitionszuschüsse) Anhang § 203 (4) Wahlrecht Ansatz Fremdkapitalzinsen § 203 (5) Nutzungsdauer des FW muss im Anhang begründet werden § 225 (7) Grundwert ist im Anhang anzugeben, außer bei einer kl. Gesellschaft § 226 (1) Anlagenspiegel: Afas sind im Anhang zu entwickeln § 236 & § 237 (1) Bilanz-&Bewertungsangaben: Abschreibungsmethoden
  • Sollvorschriften SAV § 191 & 192 Inventur, Inventar: Vorhandensein (Stichproben, Augenschein, Inventur unter Anwesenheit des Prüfers) ev. inkl. Funktionstest, Leasing (wem gehörts) → Inventur ist durchzuführen → Zugänge: Ist das vorhanden, was aktiviert wurde? Frage: Wann war letzte Anlageninventur? Prüfer macht stichprobenartige Bestandsaufnahme ODER Unternehmen könnte AV Inventur machen & Prüfer macht Beobachtung § 201 (2) Z1 Bewertungsstetigkeit zB bei Brutto vs. Nettomethode iZm Investitionszuschüssen § 201 (2) Z3 Einzelbewertung von VermGeg & Schulden § 201 (2) Z4 imparitätisches Realisationsprinzip § 201 (2) Z7 Schätzungen (Afa!!) - statistische Erfahrungen wirken auf ND § 203 (1) AK & HK vermindert um Afa: Höhe und Zeitpunkt § 203 (2) AK inkl. AK Nebenkosten: Wurden NK (GrEST, Eintr.GEb, Makler, Notrar) mitaktiviert? § 203 (3) HK, fixe + var Gemeinkosten sind ab 2016 fix anzusetzen wegen RÄG: Änderungen durchgeführt? Wurde was aktiviert, was nicht hätte sein sollen. zB Reparaturen, wenn es Unt nicht gut geht. Oder wurde etwas nicht aktiviert? zB Wenn es Unt gut geht; Kostenrechnung
  • Unterlagen nötig zur Prüfung SAV Saldenliste, Zu-&Abgänge reichen (kein verl. JA) Inventurrichtlinie Kostenrechnung bei selbsterstelltem SAV wichtig
  • IKS SAV Wie ist Beschaffungsvorgang strukturiert? Wer kann den auslösen? Wer bestimmt ND? Walk Through, Funktionsprüfung vermischen sich id Praxis jedenfalls eine Erhebung nach § 273 (1) UGB wenn IKS dem Unt nicht angemessen ist Redepflicht auszuüben JET =Journal Entry Test, Wer bucht am WE? Wer buch besondere Transaktionen? etc..
  • Assertions SAV Accurance: Ist das laufender Aufwand, oder ist das zu aktivieren? Operating vs. Finance Leasing → Auswirkungen auf Vollständigkeit. Wurde Periodenabgrenzung vorgenommen? Angabe nächstes Jahr, nächste 5 Jahre korrekt? Oder wurde die Leasingrate einfach mal 5 gerechnet? Kontenzuordnung...
  • Prüfungshandlungen SAV Anlageninventurbeobachtung (Vorhandensein) wurde in Aufwand gebucht, was Aktiviert gehört bei Unt denen es gut geht? wurde Aktiviert, was Aufwand ist bei Unt denen es schlecht geht (zB Fortbildung!) Periodenabgrenzungen BEWERTUNG! in der Vorprüfungsphase können zB Zugänge/Abgänge des AV bis zum Vorprüfungszeitpunkt geprüft werden
  • Voraussetzungen Wirtschaftsprüfer Objektives Urteil muss möglich sein Befangenheitsgründe Ausschlussgründe Regelugen im UGB, WTBG & in der Abschlussprüfer VO (EU Recht) Habe ich die Fähigkeiten/Kenntnisse und die Kapazität? Prozesse müssen verstanden werden. Zeitl. Höhepunkt April und Mai in der Prüfung, Kalkulation vorab Honorarmäßig Sonstige Voraussetzungen des Abschlussprüfers: Integrität Objektivität Verschwiegenheit berufswürdiges Verhalten (= keine Insolvenz innerhalb gewisser Frist) Kritische Grundhaltung nach APAC Eigenverantwortlichkeit = pflichtgemäßes Ermessen, Haftung
  • Prozess der Auftragsannahme Schreiben ans Unt „ Ich bin unabhängig,...“ Wahl durch die Gesellschafter zwischen Prüfer und AR wird Prüfungsvertrag abgeschlossen
  • Formen der Berichterstattung Prüfungsbericht gesetzlich verpflichtend gem § 273 UGB, PG2 Konkretisiert- Mindestinhalt: Auftrag, Auftragsannahme, Auftragsabwicklung. Eingehen auf Posten des JA & Lageberichtes & Prüfungsurteil. Konkretisierung im ISA & FGA 3- Prüfungsurteil: Buchführung, JA, Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften; wurde die Redepflicht ausgeübt; BV zweigeteilt 1. Teil JA, 2. Teil Lagebericht- Adressaten des BV: rechtliche Vertreter/Organe der Gesellschaft, AR, FMA (Banken)  diese geben Prüfungsurt weiter an: Banken, FA, FB Redepflicht (intern) = Hinweis auf widrige Umstände, führt zu Vermerk im Prüfungsurteil
  • Formen des BV, wann wird welche Form erteilt, Widerruf uneingeschränkter BV eingeschränkter BV- Fehler wurde nicht korrigiert & es betrifft nur einen abgrenzbaren Bereich - Fast Close, wenn nicht alle Unterlagen rechtzeitig da sind negativer BV, wenn Fehler zu große Auswirkungen (früher Versagensvermerk) PG3 Widerruf des BV durch den Prüfer, wenn noch nicht veröffentlicht- AR, Vorstand anschreiben, dass BV nicht verwendet werden darf bereits veröffentlicht- AR, Vorstand anschreiben, dass BV nicht verwendet werden darf- zusätzlich: FB mit Begründung informieren
  • Was muss der JA des zu prüfenden Unt erfüllen? Abschluss entspricht gesetzlichen Vorschriften & der Satzung- Gesetzlich: UGB, AktG, Bankwesengesetz (Abweichungen bei Bewertung, Gliederung)- Satzung: Rücklagendotierungspolitik zB x % des modifizierten Überschusses sind einer Rücklage zuzuführen Muss ein möglichst getr. Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln
  • Konzernabschlussprüfer  ..ist gem. § 269 (2) UGB auch für die Richtigkeit der Einzelabschlüsse verantwortlich ISA 600 Audit Instructions = Anweisen/Überwachen des EAP durch KAP Unbefangenheit Prüfer Zeitablauf Wesentlichkeiten Risiken Prüfungsanweisungen (zB Schwerpunkt latente Steuern) Berichtserstattung wird geregelt Verantwortlichkeit hat zur Folge, dass der Konzernabschlussprüfer ev nochmal selbst prüfen muss. (Ausdehnung der Aufgabenstellung).  Berichtspaket wichtig → nat Abschluss wurde auf zB IFRS umgerechnet. Wie stellt Unt sicher, dass diese Überleitung stattfindet? Wurden Einzelabschlüsse bereits nach Standards von zB KPMG geprüft, wird Konzernprüfer von KPMG diese nicht mehr groß hinterfragen
  • § 269 (4) UGB Nachtragsprüfung: Was ist das & wann kommt es zB dazu? BV liegt vor. Geprüfter Abschluss wird geändert. Nur jene Teile müssen geprüft werden, welche geändert wurden. Neuer BV mit Kommentar wird erteilt zB Unt wird verkauft. Gewinne der Vergangenheit erhalten Altgesellschafter. Ausschüttung durch Auflösung der GRL → Zuführung an den BilGew. Geprüft werden muss GRL, BilGew, Anhangsangabe. 
  • § 270 Bestellung & Abberufung des Abschlussprüfers (Achtung auch auf AktG & GmbHG) EA: - KapGes: Gesellschafter wählen Prüfer,  AR hat Vorschlagsrecht - Verein: Mitglieder wählen Prüfer- AG in der Gründung: Gründer. KA: MU kann wählen, sonst ist EAP des MU automatisch KAP Wurde kein Prüfer installiert? Gericht hat Prüfer zu installieren. Bei PS immer  §270er Schreiben = Infos an AR Prüfer wurde in Qualitätssicherung einbezogen Angabe zur Unabhängigkeit. zB wie wurde etwaige Befangenheit abgewendet Honorare des Vorjahres, aufgeteilt nach Prüfung, so Prüfungleistungen, Steuerberatung, so Leistungen Prüfungsvertrag wird grds zw Prüfer & AR abgeschlossen, sonst mit gesetzl. Vertretern PV darf keinen Bedingungen unterliegen (pos. BV!!) Preis muss unabhängig von anderen Leistungen (Steuerberatung) festgesetzt werden keine Honorare zur Auftragsgewinnung (Bribe!) Kündigung des Prüfungsauftrags durch Prüfer/Abberufung des Prüfers durch Unt: Nur bei wichtigem Grund möglich (Krankheit, Verstorben, nachtägliche Abhängigkeit,...). Kein wichtiger Grund: Nichterbringung von Unterlagen, Geldwäsche, Meinungsverschiedenheiten
  • § 271 (1) Befangenheit & (2) Ausschlussgründe, § 271b Netzwerk, PE 19 Befangenheit § 271 (1) UGB insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art ev. heilbar Bsp: Schulkollegen Bürgermeister & Prüfer. Problem wenn weiterhin Kontakt besteht, wenn nur bei Klassentreffen eher nicht. Fachgutachten beachten Ausschlussgründe § 271 (2) UGB (gelten für Prüfer, Mitarbeiter & Kanzleipartner) Anteile am Unt, einem verb Unt, oder > 20% Vertreter od Mitglied des AR binnen 24 Monaten Qualitätsprüfung Intervalleinhaltung: Rotation Prüfer alle 5 J, nach 2 J kann zurückgewechselt werden HAUPTGRUND: Selbstprüfung (Steuerberaten und Prüfung ok, wenn keine JA Erstellung. Streitfrage bei Rst Berechnungen droht. Lohnverrechnen und Prüfen? Wenn nur nach Anweisung, dann ja) Bewertungsleistungen oder Versicherungsmath. DL erbracht, wirtschaftliche Abhängigkeit (mind 30% der Honorare) zusätzliche Ausschlussgründe bei besonderen Unt (groß!!!) Netzwerk § 271b UGB liegt vor bei wirtschaftlichen Interessen auf Dauer Heilbar, wenn ich sicherstelle, dass Netzwerkpartner keinen Einfluss auf meine Prüfung nimmt. „Heilbarer“ Ausschlussgrund. PE 19: Vermutung eines Netzwerks bei One Firm: Gleicher Name, gleiches Logo, …
  • § 272 Auskunftsrecht Gilt von Bestellung bis Erteilung des BV Prüfer kann alles verlangen, was für ordnungsgemäße Prüfung nötig ist Erweiterte Rechte bei Prüfung des Konzernabschlusses
  • § 274 UGB: Bestätigungsvermerk zusätzliche Würdigung der ISAS! Jahresabschluss gibt ein mögl. getr. Bild der V.,F.&E.Lage des Unt wider wenn Infos fehlen, dann eingeschränkter, od neg BV neu: Berichtspflicht auf besondere Umstände neu: Unsicherheiten going concern (GF und Vorstand stellen Abschluss auf), Bei Zweifel, ob GC gegeben ist, muss Prüfer dies anmerken und begründen Einklang Lagebericht und Konzernabschluss Joint Audit: Gemeinsam prüfen, alleine haften. BV ist gemeinsam zu erteilen. Angabe des Datums (=Abschluss der materiellen Prüfungshandlungen inkl. Lagebericht) und des Orts bei Erteilung des BV Sonderregelungen iZm Risiken für PIES
  • Haftung § 275 UGB Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers: Haftungsverhältnis zwischen Prüfer und geprüftem Unt (keine Dritthaftung im UGB!) Verwertung von Geschäftsgeheimnissen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht  zu ersetzen ist der entstandene Schaden. Haften tut jeder, der mit der Prüfung befasst ist. Auch Gehilfen, Organe, etc.! Qualitätssicherung: Verschwiegenheitserklärung, Richtlinien, etc Für Fehler der Prüfung haftet der Prüfer. Vorsätzlich: Entstandener Schaden, Fahrlässig: Staffelung gem (2) Unterzieht sich ein Unternehmen einer freiwilligen Prüfung, so würde die dispositive Expertenhaftung nach ABGB greifen (30 Jahre unbeschränkt!) -> FGA PE 13 schreibt vor, dass im Prüfungsvertrag eine Haftung vereinbart werden muss -> Grenze sind die guten Sitten, jedoch idR 2 Mio Haftsumme. Muss sowohl im Prüfungsbericht, als auch im BV vermerkt werden!
  • § 276 Meinungsverschiedenheiten zB Wertansatz einer Beteiligung → Gericht ist anzurufen. Dieses wird idR einen Gutachter einbeziehen.
  • FRIST: 5 Monate Zeit gem. § 222 den Abschluss aufzustellen. Zum Prüfen habe ich dann noch 4 Monate zeit. Am 30.09 Einreichung im FB inkl. BV
  • AP-VO Gilt vornehmlich für PIEs Auftragsbegleitende Qualitätssicherungsprüfung: 4 Augen Prinzip ist sicherzustellen. Ein zweiter Prüfer verfolgt die Prüfung von der Ferne. Soll Überblick wahren BV mit Bericht: Risiken, Reaktion, Ergebnis der Prüfung. Transparenzbericht: Prüfungsbetrieb muss Angeben über sich selbst machen (QS, PIEs, Entlohnung der Partner)
  • APAG zweigeteilte Vorgangsweise: Inspektion (behördliche Beaufsichtigung von PIE Prüfern) QS Prüfung (Prüfer prüft den Prüfer) regelt, dass Intervalle zur QS des Prüfers sicher gestellt werden
  • WTBG: Vorbehaltsaufgaben: dürfen nur WP machen Voraussetzungen: Handlungsfähig, Konkursregelungen AusübungsRL: 40 Stündige Verpflichtung pro Jahr zur Fortbildung 
  • Persönliche Voraussetzungen Der Tätigkeit angemessene Versicherung. Haftsumme bei Verletzung Verschwiegenheitspflicht/Weitergabe Geschäftsgeheimnisse: werden kleine Gesellschaften geprüft mind 2 Mio werden mittlere Gesellschaften geprüft 4 Mio werden Konzerne geprüft 2x4 Mio Versicherung wird x9 gerechnet durch Kammerexzendenten Haftpflichvers: Wirtschaftsprüfer Grundversicherung lt. WTBG 242.000
  • Redepflicht Gem. § 273 UGB Schreiben an gesetzlichen Vertreter & AR , wenn Bestandsgefährdung (going concern) Verstöße gegen Gesetz iZm Rechnungslegung/Satzung durch Organe od MA Mängel beim IKS iZm Rechnungslegung negative URG Kennzahlen (Eigenmittelquote <8%, fikt Schuldentilgungdauer > 15 J) Bsp: Mgr. GmbH ohne AR. GF ist nicht Gesellschafter. Dieser GF unterschlägt. Was macht Prüfer? Redepflicht dem GF gegenüber ausüben, haha. Muss Gesellschafter informieren, dass ich die Redepflicht ausgeübt habe. Nicht mehr. Gilt von Auftragsannahme bis Prüfungsbericht PE 18 regelt Zweifelsfragen: Verstöße gegen Satzung von MA & Organen? Wer gilt als MA? Leiharbeiter nicht Verstoß gegen ein Gesetz? Steuergesetze, die auf den Abschluss Relevanz haben könnten
  • Prüfung ausgelagerter Funktionen PE 14 Lohnverrechnung wurde zB ausgelagert. Muss mitgeprüft werden. Wie? FGA sieht vor, dass ich DL Unt (Lohnverrechner) einer Dienstleistungsprüfung unterziehe. DLPrüfer schaut sich Prozess an: Welche MA sitzen dort? Wie sind diese geschult? wie ist Ablauf organisiert? wie ist der Datenfluss? Lieferung & Verarbeitung von Daten Bericht erhält Lohnverrechner. Klient holt sich den Bericht dort ab. WP erhält somit den Bericht und muss entscheiden, ob das reicht.
  • Qualitätssicherung PG 7 Qualitätssicherungsmaßnahmen Verschwiegenheitserklärung MA Einstellungsprozess MA Weiterbildungsprozess (Schulungen & Training on the job) Aufbewahrung/Entsorgung der Arbeitspapiere (Zugriffsbeschränkungen zB iZm EDV) Versicherungsschutz System für die Auftragsabwicklung Prüfungsprogramm Berichtsvorlagen zB für Verein/PS Muster/Hilfen zur Berechnung von zB AbfertigungsRSt Checkliste für Anhang Dokumentation nötig!
  • Welche PEs sind wichtig? PE 1 (schreibt die Anwendung der ISAs vor) PE 13 (Haftung freiw. Prüfung) PE 14 (ausgelagerte Fkt/DLPrfg) PE 18 (Redepflicht) PE 19 (Befangenheit) PE 20 (Infoweitergaben Prüfer alt → neu) 
  • Welche PGs sind wichtig? PG 1 (Schreiben an den AR, QS & Honorare) PG2 (Vorgehen beim Prüfungsbericht nat. Bes.) PG 3 PG 7 (QS im Unt) PG 10 (Lagebericht nat. Bes.)
  • Ablauf der Jahresabschlussprüfung 1. Auftragsannahme Klient (Größenklasse, Geschäftstätigkeit, ws Umfeld, Geldwäscheprüfung mit PEP Abfrage, etc.) Abschlussprüfer (Unabhängigkeit, Kompetenz, Ressourcen, Versicherung) Risikoprofil Angebot inkl. § 270er Schreiben, Team Unabhängikeit bescheinigen Wahl -> Prüfungsvertrag 2. Aktivitäten/Planung - IMMER Fraud unterstellen. Strategie entwickeln durch: Relevante Gesetze/Rechtsvorschriften erheben Risikobeurteilung (Kenntnis der Geschäftstätigkeit, IKS, dolose Handlungen) Prüfungsplanung (Wesentlichkeit, Nahestehende, Going Concern, EB bei Erstprüfung) Prüfungsprogramm (Funktionsprüfungen, Analytische Pr., Prüfungsziele) Dokumentation des Prüfungsplans Kommunikation mit Unt.leitung & AR wegen Zeitpunkten  3. Durchführung inkl. Dokumentation der Arbeitspapiere, Protokolle, etc Vorprüfung: IKS erheben, evaluieren, testen; Verträge/Protokolle/Saldenbest.aktion Hauptprüfung: Analytische Pr.., Einzelfallpr., Liste unbericht. Fehldarst., Lagebericht Schlussbesprechung inkl. Schlussbesprechungsprotokoll 3. Abschluss Ereignisse nach dem Bil.Stichtag (werterhellend vs. wertbegründend - gehören immer in in Anhang § 238 (1) Z 11 UGB und/oder Lagebericht) Gesamtbeurteilung JA iZm Wesentlichkeit Vollständigkeitserklärung inkl. Unterschrift vom Mgm, dass alle relevanten Unterlagen ausgehändigt wurdenBeilage: Liste der berichtigten & unberichtigten Fehler Formulierung BV ev. Mgmt Letter (Hinweis was noch nicht unter Redepflicht fällt) Konzern: Berichtspakete bestätigen lassen
  • Prüfungsrisiko? falscher Bestätigungsvermerk „audit risk“ → brauche ausreichend Stichproben.
  • Risiken ganz Allgemein Risiken Management override of controls: Perfektes IKS, aber starke Persönlichkeit im Mgmt Umsatzerlöseprozess - Material & Beschaffung (außer bei Holding) Produktionsrisiken Abhängigkeit von einem Kunden (Ford-) Ausfallsrisiko Fremdwährungsrisiko (Verb) Sachverständige Qualitätsrisiko -> Rückruf Zinsrisiko Welche Maßnahmen wurden gesetzt → IKS Kursabsicherung Forderungenversichert Versicherung gegen Ausfallsrisiko echtes factoring gegen Ausfallsrisiko sind SV unabhängig, geeignet & kompetent (Immo, Rezepturen, Patente!)
  • Spezialität PIEs zB ISA 220 Auftragsbegleitende Qualitätssicherung. 2 Prüfer (einer aus der Ferne), 4 Augen Prinzip!
  • Prüfungsvertrag Inhalt Muster zur Auftragsannahme → Institut der Wirtschaftsprüfer ISA 210: Wahl: Wann werde ich für was gewählt (Einzelabschluss, Konzernabschluss) Grundsätze nach denen geprüft wird  verantwortlicher Prüfer Honorar Auftragsbedingungen Abgrenzung der Verantwortlichkeiten (für Erstellung des Abschlusses ist der Vorstand und die GF verantwortlich!!) Form der Berichterstattung bei freiwilligen Prüfungen → Haftungsvereinbarung Zugang zu Unterlagen § 272 UGB
  • Altprüfer Dieser muss relevante Infos mitteilen. FGA PE 20 gibt es dazu. Das können sein: Prüfungsbericht Mgmt. Letter ausgeübte Redepflicht Vollständigkeitserklärung inkl.- berichtigter Fehler- unberichtigter Fehler Kein Recht mit altem Prüfer zu sprechen. Wenn man das will, oder Arbeitspapiere geht das. Man braucht jedoch Entbindung der Verschwiegenheitspflicht. Ablauf: Alter Prüfer wird „hold harmless“ Erklärung fordern. Prüfer geht freiwillig zur Gesellschaft und forder Entbindung.
  • Prüfungshandlungen ISA 500: Ausreichende Prüfungsnachweise um Urteil mit hinreichender Sicherheit abgeben zu können. Auswählen der zu prüfenden Elemente & festlegen was bei Unstimmigkeiten gemacht wird. JET Test = Wer bucht (Verantwortlichkeit), Höhe der Buchungen (große Beträge), Zeitpunkt (Sonntag, Nacht) Vorprüfungen = prüfen, erheben, evaluieren & testen- Systemprüfungen von zB IKS - MUSS vorhanden sein, sonst Redepflicht- Befragung des Mgmts, des AR weil für Überwachung verantwortlich- Kostenrechnung (essenziell bei Prod.unt.)- Durchsicht Verträge/Protokolle- GuV bis zum Vorprüfungszeitpunkt- Zugänge/Abgänge des AV bis zum Vorprüfungszeitpunkt- Vorbereitende Prüfungshandlungen: RA Brief, Saldenbestätigungsaktion Funktionsprüfungen = funktioniert die Theorie? Werden Kontrollen, die das IKS vorsieht auch eingehalten? (tw Ersatz materieller Tests)- Inventur kann vor Ort beobachtet werden- 4 Augen Prinzip bei ER/AR/Mahnungen (Anschauen: sind 2 Paraffen drauf?)- Kundenakquise- Zahlungsziele- Erscheinen bei angebl. regelmäßigen Kontrollen. Abstand ca. 3 Jahre Hauptprüfung = idR aussagebezogen Prüfungshandlungen Analytische Prüfungshandlungen (tw Ersatz materieller Tests)- Zeitvergleich: Vorjahreszahlen vs. aktuelles Jahr- Kennzahlen- Branchenvgl- Relationen: Material/Umsatz, Input/Output- Soll/Ist Vergleich: Planungsrechnung stark abweichend?- Löhne & Gehälter: Erwarte 30% LNK, wenn nicht -> Falschbuchung? Einzelfallprüfungen = Materielle Prüfungshandlungen - Stichproben erheben DOKUMENTATION!!!
  • Wesentlichkeit ISA 320 schreibt Festsetzen vor -> Bestätigung JA frei von wesentl. Fehlern Ebene quantitativ: Bilanzposten Ebene qualitativ: Anhang, Lagebericht Klassiker der Referenzgrößen für quantitative Wesentlichkeit: Ergebnis – Empfehlung ISA 10% Gewinn vor Steuern 5% Gesamterlös oder Gesamtaufwand 1% bei Verein EK zB 10-15% Bilanzsumme 1%- 2% Umsatzerlöse 1%- 2% Gesamtwesentlichkeit Toleranzwesentlichkeit 70 – 75% der GesamtwesentlichkeitStichprobenprüfung. Finde Fehler → auch außerhalb der Stichprobe wird fehler sein. Zusammengezählte Fehler der Stichproben nähern sich Toleranzwesentlichkeit an -> problematisch. Ev. Prüfungsstrategie modifizieren! Nichtaufgriffsgrenze: 3-5% der GesamtwesentlichkeitIst zwar falsch, mir aber egal solange kein qualitativer Fehler! Wesentlichkeit  
  • interne Revision Meist nur bei Bank, Versicherung und börsennotierten Unt.Prüfungsergebnis anschauen → Relevant für die Prüfung? Kann interne Revision überwachen & anleiten, aber nicht komplett eigenständig arbeiten lassen.
  • Bankbrief Anforderung durch zu prüfendes Unternehmen Kontenstände aktiv & passivseitig vollständigkeitshalber Zeichnungsberechtigungen Zinsen Bürgschaften/Haftungen WP Depotauszug
  • Saldenbestätigungsaktion Schritt 1: Auswahl der Stichprobe & Zeitpunkt (zB Ende Okt bei Fast Close) Auswahl bewusst nach hohen Salden/Umsätzen  Zufallsauswahl Dokumentation nötig! Schritt 2: Das zu prüfende Unt schickt Salden zur Bestätigung an Kreditoren/Debitoren. Prüfer überwacht das. Alternative: keine Saldenangaben schicken, bloß Saldo anfordern.Schritt 3: Rücklauf zum Prüfer! Unternehmen könnte diese sonst entsorgenSchritt 4: Auswerten. Wenns stimmt → perfekt. Wenn nicht → Warum nicht?
  • Rechtsanwaltsbrief offene Fälle? Einschätzung der Kosten wenn möglich. offene Honorare? werden Forderungen eingeklagt? Verstorben, verzogen, in Konkurs?
  • Steuerberaterbrief Veranlagungsstand. Wenn 5 Jahre nicht veranlagt wurde, dann hat das einen Grund! Wenn nur 1 Jahr nicht → egal Prüfungen:Außen (Betriebprüfung)GPLA (Spezialprüfung) offene Honorare Verlustvorträge strl. Mindestköst Besonderheiten: Gruppenbesteuerung, Liebhaberei ev. Stand der Rechtsmittel
  • ISA 505 Prüfungsnachweis iZm Bestätigung Dritter Bankbrief Saldenbestätigungsaktion Rechtsanwaltsbrief Steuerberaterbrief Lagerbestandbestätigung
  • Erstprüfung ISA 510 (führt zu Vermerk im Bestätigungsvermerk) Unternehmen wird zum ersten Mal geprüft Unternehmen wird zum ersten Mal von neuem Prüfer geprüft
  • nahestehenden Personen & Unternehmen ISA 550 → hohes Risiko! Einlagenrückgewähr, verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage Ford/Verb verb Unt Enthält Satzung besondere Kommunikationswege für Kontakt mit related party? 1. Schritt: Identifikation der nahestehenden durch GF. Prüfen, ob das stimmen kann.2. Schritt: Identifikation der Geschäfte3. Schritt: Fremdüblich abgewickelt worden? Regelungen zur Genehmigung in der Satzung (Speziell Verein in-sich Geschäfte!)
  • Ereignisse nach dem Abschlussstichtag IAS 560 1. Schritt: Identifikation der Ereignisse2. Schritt: Werterhellend → 31.12. in den Büchern rückwirkend zu erfassen-bei Konzernabschluss-- 1. Phase Einzelabschluss Stichtag bis Ende der EA Prüfung-- 2. Phase bis Ende der KA Prüfung  Wertbegründend → Lagebericht Info
  • Going Concern ISA 570  – heikles Thema für Prüfer Fall 1: neg BV, da GC nicht gegeben ist → Unternehmen könnte klagen Fall 2: uneingeschränkter BV. Wenn Unt nachher in Konkurs geht, können die Gläubiger den Prüfer klagen UGB: es ist davon auszugehen, außer tatsächliche oder rechtl Gründe sprechen dagegen. Prüfungshandlungen: Fortbestandsprognose anfordern Gesamtbild anschauen & würdigen Einstellung des Mgmts anschauen Ereignisse jenseits der Einschätzung des Mgmts einbeziehen Zusätzliche Prüfungshandelungen zB weiteren RABrief einholen gibt es eine Patronatserklärung - harte/weiche - wie gehts MU? Berichterstattung  Redepflicht Auswirkung auf BV (neu § 274 UGB) iS eines Hinweises oder einer Modifikation
  • Dokumentation ISA 230  Beginnt bei Prüfung der Unabhängigkeit Endet beim Versenden des Prüfungsberichts Zeit: 60 Tage für Prüfung (in der Praxis viel kürzer) Es müssen wesentliche Punkte dokumentiert werden