WiSo (Wirtschaft u. Soziales) (Fach) / Allgem. Wirtschaftslehre - Berusausbildungsrecht und Grundlagen d. Privatrechts (Lektion)
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Karten erstellt unter Zur Hilfenahme: "Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte", 12. Auflage 2016 (Biela, Otthofer u. Pothen)
Diese Lektion wurde von axelbald erstellt.
- AWL I - Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Berufsausbildungsrecht- Grundlagen des Privatrechts- Kaufvertragsrecht- Arbeitsrecht- Sozialversicherungsrecht- Handelsrecht- Gesellschaftsrecht- Investition und Finanzierung- Insolvenzrecht
- AWL II - Volkswirtschaftliche Grundlagen - Grundlage der Wirtschaftsordnungen- Ziele der sozialen Marktwirtschaft- Wirtschaftspolitik
- Duale Berufsausbildung ... ist begründet auf dem ... Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Berufsschule: (Ziele u. Inhalte gemäß Rahmenlehrplan u. Lehrpläne der Bundesländer)- Betriebliche Ausbildung (Kanzlei) (Erwerbung von Kenntnissen und Fertigkeiten ...
- Duale Berufsausbildung ... Duales System der Berufsausbildung ... Zuständigkeiten: Entscheidungsebenen: - LÄNDERseite für BERFUSSCHULEN: ...
- Duale Berufsausbildung ... STFA - Ausbildungsinhalte ... STEUERWESEN: - Einkommensteuer - Körperschaftssteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Abgabenordnung RECHNUNGSWESEN: - Buchführung - Jahresabschluß WIRTSCHAFT- und SOZIALKUNDE: ...
- Duale Berufsausbildung ... STFA Ausbildungszuständigkeit ... gemäß BBiG: Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern
- Duale Berufsausbildung ... Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern ... sind Körperschaften des öffentlichen Rechts ...Ihre Mitglieder sind: - Steuerberater - Steuerbevollmächtigte - Steuerberatungsgesellschaften Aufgaben der Kammern: - Wahrnehmung beruflicher Belange ...
- Ausbildungsvertrag ... Gesetzesgrundlage ist ... Wesentliche ... §§ 9, 11 BBiG - schriftlich zwischen Ausbildendem und Auszubildendem (auch Unterschrift gesetzlichem Vertreter (Eltern oder Gesetzlicher Vormund) bei Minderjährigkeit erforderlich - ...
- Ausbildungsvertrag ... Rechte des Auszubildenden (Rechtsgrundlage/n) ... §14 BBiG: - Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen (zwecks Erreichen des Ausbildgs.-Ziel) - planmößige zeitlich u. sachlich gegliederte Berufsausbildung - kostenlose Bereitstellung§15 BBiG: - ...
- Ausbildungsvertrag ... Pflichten des Auszubildenden ... §13 BBiG: - Aufgaben iim Rahmen der Ausbildung sorgfältig erledigen - Weisungen der Ausbildenden Folge leisten - im Betrieb geltende Vereinbarungen einhalten§15 BBiiG: - Berufsschule besuchen- Verschwiegenheit- ...
- Ausbildungsvertrag ... Berufsschulpflicht ... Gesetzesgrundlage ... §15 BBiG: - Zum Besuch der Berufsschule ist verpflichtet, wer vor Vollendung des 21. Lebensjahr die Ausbildung begonnen hat - Wer ab dem 21 Lebensjahr die Ausbildung beginnt, kann, darf ...
- Ausbildungsvertrag ... Ausbildungsdauer ... Gesetzesgrundlage ... §8 BBiG: - Regeldauer 3 Jahre- Verkürzung aufgrund Besonderer Qualifikationen möglich- Verkürzung od. Verlängerung auch während Laufzeit möglich (z.B. Längerer Erkrankung, Nicht bestandene ...
- Ausbildungsvertrag ... Probezeit, ... Rechtsgrundlage/n ... §20 BBiG: - Minimum 1 Monat - Maximal 4 Monate§22(1) BBiG:- Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Frist und ohne Begründung beidseits möglich §22(3) BBiG: - Schriftform erforderlich
- Ausbildungsvertrag ... Auflösung des Ausbildungsverhältnisses, ... während der Probezeit ... siehe §20 und §22 BBiGnach der Probezeit ... §22 (2) BBiG: - Fristlose Auflösung von beiden Parteien zwar möglich; - Nur aufgrund schwer wiegender Vorfälle, unter ...
- Ausbildungsvertrag ... Zwischen- und Abschlußprüfung, ... § 37 ff. BBiG: - 1. Führung des Ausbildungsnachweises - 2. Pflicht zur Teilnahme an der Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr - Bei Erfüllung von 1. u. 2. Erlaubnis Teilnahme an der Abschlußprüfung ...
- Ausbildungsvertrag ... Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ... § 21 BBiG: - mit Ablauf des der vereinbarten Ausbildungsdauer (auch bei nicht abgelegter Prüfung)- mit bestandener Abschlußprüfung, bei Bekanntgabe des Ergebnisses - bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ...
- JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz und ... Gesetzesgrundlage ... JArbSchG §1 Abs.1:gilt bis Vollendung des 18. Lebensjahres ... - in der Berufsausbildung- als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter- bei sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern ...
- JArbSchG - Arbeitszeit §§ 2, 4, 8 (JArbSchG) - max. 8 Std. pro Tag - max. 40 Std. pro WocheAusnahmen § 8 (2a) ArbSchG: - max 8,5 Std. am Tag an einzelnen Werktagen, wenn in der gleichen Woche (max. 40Std.) kürzere Arbeitstage ...
- JArbSchG - Berufsschule §9 JArbSch: Jugendliche (also <18 Jahre)- keine Beschäftigung im Betrieb vor 09:00Uhr an Berufsschultagen- Freistellung im Betrieb, wenn ... mind. an 2 Berufssschultagen / Woche >5 Unterrichtsstunden ...
- JArbSchG - Ruhepausen § 11 JArbSchG:- mind. 30 Min. Ruhepause bei > 4,5 Std. bis 6 Std. Arbeitszeit- mind. 60 Min. Ruhepause bei > 6 Std. Arbeitszeit Ruhepausen: Mind. eine Arbeitsunterbrechung von 15 Min.
- JArbSchG - Fünf-Tage-Woche §15 JArbSchG: - max. 5 Tage pro Woche
- JArbSchG - Urlaub § 19 JArbSchG - jährlich: mind. 30 Werktage (Jgdl. <16 Lj. bei Jahresbeginn) - jährlich: mind. 27 Werktage (Jgdl. <17 Lj. bei Jahresbeginn) - jährlich: mind. 25 Werktage (Jgdl. <18 Lj. bei Jahresbeginn) ...
- JArbSchG - Besonderheiten Berufsschule: Bei über ... - Berufsschulpflichtige >18 Jährige UND Unterrichtsbeginn vor 09:00Uhr: Hier gilt ebenso die Regel, dass keine Beschäftigung im Betrieb zuvor stattfinden darf
- Grundlagen des Privatrechts - Rechtsgrundlagen - Subjektives ... - Subjektives Recht ... (übernimmt die Ausgestaltung) natürliches Rechtsgefühl eines Einzelnen aufgrund "Erfahrung/en, Anschauung/en, Einstellungen u. ggfs. politischen Orientierung/en, ...
- Rechtsgrundlagen ... Zweiteilung des deutschen Rechtssystems: ... - Öffentliches Recht - Privatrecht
- Öffentliches Recht ... * Aufgabe ... * beinhaltet ... ... regelt Rechtsbeziehungen zwischen staatlichen Organisationen (Länder, Gemeinden, Verwaltungsbehörden) und Bürgern: - Staats- und Verfassungsrecht (z.B. im Grundgesetz)- Verwaltungsrecht (z.B. Steuerrecht, ...
- Privates Recht ... * Aufgabe ... * beinhaltet ... ... - regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander (innerhalb des Privatrechts)- Bürgerliches Recht (z.B. BGB, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht)- Handelsrecht (z.B: HGB, Gesellschaftsrecht, ...
- Grundlagen des Privatrechts - Rechtsgrundlagen - Arbeitsrecht ... ... beinhaltet Aspekte des Öffentlichen Rechts UND des Privaten Rechts: - Abschluß des Arbeitsvertrages: Grundsatz der Vertragsfreiheit - Inhaltliche Gestaltung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses ...
- Gerichtsbarkeit - Rechtsgrundlagen - Ausübung der Rechtssprechung und der Rechtspflege - im Grundgesetz legitimiert - Beispiele für "Ordentliche Gerichtsbarkeit": Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit
- Gerichtsbarkeit - Ordenliche Gerichtsbarkeit untergliedert ... - Zivilgerichtsbarkeit (streitige Gerichtsbarkeit, freiwillige Gerichtsbarkeit)- Strafgerichtsbarkeit vierstufig: * 1. Amtsgericht und Landesgericht * 2. Oberlandesgericht ist ... - Berufungsinstanz ...
- Gerichtsbarkeit - Zivilgerichtsbarkeit - streitige ... auf Grundlage der Zivilprozeßordnung: - Schadenersatzansprüche - Eigentumsansprüche - Kaufpreisansprüche - Familiensachen
- Gerichtsbarkeit - Zivilgerichtsbarkeit - Freiwillige ... hierzu zählen: - Amtsgerichte - Notare- Jugendämter- Standesämter der GemeindenAufgaben: Durchsetzung von Ansprüchen einer Partei - regelt und ordnet angestrebte Rechtsverhältnisse - u.a. Führen ...
- Gerichtsbarkeit - Strafgerichtsbarkeit zuständig bei strafbaren Handlungen: - Körperverletzung- Beleidigung- Diebstahl- Betrug- Umweltverschmutzung- Steuerhinterziehungen
- Gerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit ... - gehört zu der Zivilgerichtsbarkeit- den Bedürfnissen des Arbeitsrechts angepasst- Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z.B. auf Basis Arbeitsvertrag) - Streitigkeiten zwischen ...
- Gerichtsbarkeit - Finanzgerichtsbarkeit ... - Besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit zumeist Streitigkeiten mit den Finanzbehörden (z.B. Klage gene Steuerbescheid oder Festellungsklage)- Klagen in Form von: * Anfechtungsklage ...
- Gerichtsbarkeit - Besondere Gerichtsbarkeiten ... ... - Arbeitsgerichte - Finanzgerichte- und weitere ...
- Gerichtsbarkeit - Sachliche Zuständigkeit Hier geht es um die Frage welches Gericht zuständig ist: * Amtsgericht: - Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,-€ - Mietstreitigkeiten (auch über ...
- Gerichtsbarkeit - Örtliche Zuständigkeit Hier geht es um die Frage, an welchem Ort der Rechtsstreit verhandelt wird * der allgemeine Gerichtsstand ist bei: - Natürlicher Person: Der Wohnsitz - Juristischen Personen: Sitz der Verwaltung* ...
- Rechtssubjekte ... sind ... * eine Natürliche Person (Menschen)* Juristische Person (Personenvereinigungen oder Vermögensmassen ... z.B.; AG, GmbH, die Stadt Köln, die Industrie- u. Handelskammer, ...)
- Rechtsfähigkeit ... gemäß §1 BGB ... FÄHIGKEIT von Personen ... * Träger von Rechten und Pflichten zu sein ==> Teilnahme am RechtsverkehrJuristische Personen sind "künstlich geschaffene Personen"
- Rechtsfähigkeit ... natürlicher Personen ... * beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod (ohne Rücksicht des Alters, körperlicher oder geistiger Fähigkeit) Bsp.: Auch ein Neugeborener/s kann bereits ein großes Vermögen erben ...
- Rechtsfähigkeit ... Juristischer Personen ("Karte" ... - Vereinigungen von Personen oder Vermögensmasssen, die laut Rechtsordnung als selbstständige Rechtspersonen anerkannt sind. * Juristische PErsonen des Öffentlichen Rechts: - Körperschaften ...